NAMEN Verkündet : 3 . Februar Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Patentnichtigkeitssache Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 3 . Februar Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Dr. Richterin Dr. Recht erkannt : Berufung 12 . Juni verkündete Urteil 4 . Senats Bundespatentgerichts wird Kosten Beklagten zurückgewiesen . Tatbestand : Beklagte ist eingetragene Inhaberin deutschen Patents Streitpatents 12 November angemeldet wurde . umfasst Patentansprüche Patentanspruch folgt lautet : " rollbares Feuerlöschgerät bestehend druckfesten geschlossenen Wasserbehälter außen anschließbaren Druckgasflasche formfesten Schlauchs Wasserbehälter verbundenen Spritzdüse Erzeugung fein zerstäubten gekennzeichnet Wasserbehälter Verschlussdeckels verschließbare gesonderte Wassereinfüllöffnung aufweist Anschluss Druckgasflasche Wasserbehälter Schnellkupplung vorgesehen ist . " Kläger hat geltend gemacht Gegenstände Ansprüche Streitpatents gingen Inhalt Anmeldung seien patentfähig . Patentgericht hat Streitpatent nichtig erklärt . Hiergegen richtet Berufung Beklagten Ziel Klageabweisung weiterverfolgt . Kläger tritt Rechtsmittel . Entscheidungsgründe : Streitpatent betrifft tragbares rollbares Feuerlöschgerät . 1 . Streitpatent beschreibt war Verwendung fein zerstäubten vorteilhaften Eigenschaften geringen Wasserverbrauch Vermeidung extensiven Wasserschäden intensivere Kühlwirkung auch Löschgeräte bekannt geschlossenen Wasserbehälter angeschlossenen Druckgasflasche bestehen . Löschgeräte konnten Einsatz jedoch nur einmal verwendet erst Servicewerkstatt wieder aufgefüllt werden . 2 . Hintergrund betrifft Streitpatent Problem tragbares rollbares Löschgerät Einsatzort mehrmals verwenden können . 3 . Lösung schlägt Patentanspruch Feuerlöschgerät folgenden Merkmalen eckigen Klammern Gliederung Patentgerichts : 1 . ist tragbar rollbar besteht 2 . druckfesten geschlossenen Wasserbehälter Verschlussdeckels verschließbare gesonderte Wassereinfüllöffnung aufweist 3 . Druckgasflasche Schnellkupplung außen Wasserbehälter angeschlossen wird 4 . Spritzdüse 4.1 . formfesten Schlauchs Wasserbehälter verbunden M3.1 Erzeugung fein zerstäubten geeignet ist . 4 . Merkmale bedürfen näherer Erläuterung : Bezug gesonderte Wassereinfüllöffnung Merkmal umfasst Gegenstand Patentanspruch auch Feuerlöschgeräte zwar Einfüllen Wasser geeigneter Zugang gesondert Wasserbehälter angeordnet ist Ausschrauben Armaturen geöffnet werden kann Öffnen aber dennoch Werkzeug erforderlich ist . Patentanspruch auch Beschreibung enthalten Angabe Deckel Hilfe Werkzeugs öffnen ist . gesonderten Öffnung verbundene Schnelligkeit Wiederbefüllung Wasser Löscheinsatzes erklärt Streitpatent allein Umstand notwendig ist Armatur Wasserbehälter abzunehmen Streitpatent Sp . Z. . Auslegung Merkmals hat Patentgericht ausgeführt Streitpatent fehle Hinweis Fachmann üblichen Schnellkupplung " verstehe . Fachmann werde verstehen Ort Löscheinsatz geringem Zeitaufwand gelöst werden könne . spiele Rolle Hand Hilfe Werkzeugs geschehe . zutrifft bedarf Entscheidung . Beklagten unterstellt Senat Prüfung Berufungsverfahren Schnellkupplung Sinne Merkmal verlangt Druckgasflasche Werkzeug Wasserbehälter gelöst wieder verbunden werden kann . II . Patentgericht hat Patentfähigkeit Gegenstands Erfindung folgender Begründung verneint : deutschen Offenlegungsschrift K16 sei Fachmann Techniker Fachhochschulingenieur Fachrichtung Maschinenbau beruflicher Erfahrung Entwicklung Feuerlöschgeräten handele tragbares Feuerlöschgerät bekannt gewesen Merkmal druckfesten Wasserbehälter Merkmal außen anschließbare Druckgasflasche Merkmale formfesten Schlauchs Wasserbehälter verbundene Spritzdüse Merkmale Erzeugung fein zerstäubten Merkmal aufweise . Entsprechend nebenstehenden Figur K16 werde Druckgasflasche Kupplungsstücks Druckgasanschluss Wasserbehälter verbunden . K16 bezeichne lösbaren Anschluss einzige Druckgasflasche nacheinander Vorratsbehälter angeschlossen werden könne . Ort Löscheinsatz geschehe sei schnell einfach lösende Verbindung erforderlich . müsse zwangsläufig übliche Schnellkupplung Sinne Merkmals handeln . Weiterhin sei Fachmann US-amerikanischen Anl . tragbares Feuerlöschgerät bekannt gewesen Behälter verfüge Kupplung Druckgasflasche auswechselbar angeschlossen sei . Behälter befinde Löschmittel Flüssigkeit mithin auch Wasser sein könne . nebenstehenden Figur gezeigt weise Löschmittelbehälter gesonderte Einfüllöffnung Gewindebüchse Verschlussdeckel eingeschraubt werden könne Einfüllöffnung Merkmal verschließen . Hinblick K16 bekannte Löschgerät sei Fachmann Nachteil offensichtlich gewesen Wiederbefüllen gesamte Armatur abgeschraubt werden müsse . sei aufwändig mehrfaches Verwenden Löschgeräts Einsatzort Vorratsbehälter mittransportiert werden müssten jedoch ebenfalls aufwändig sei . Übrigen lasse tatsächliche Bedarf nur schwer abschätzen . Nachteile habe Fachmann Hand gelegen K16 entsprechenden Feuerlöschgerät Vorratsbehälter gesonderten Einfüllöffnung Vorbild verschließbaren Verschlussdeckel auszustatten . sei Fachmann naheliegende Weise Gegenstand Patentanspruch gelangt . . hält Angriffen Berufung stand . 1 . Gegenstand Patentanspruchs ist Patentgericht Recht patentfähig angesehen worden erfinderischen Tätigkeit beruht . Berufung hat Annahme Patentgerichts K16 offenbare Merkmal Verschlussdeckel verschließbaren gesonderten Wassereinfüllöffnung Merkmal Merkmale Patentanspruchs nur Offenbarung Merkmal Verbindung Druckgasflasche Wasserbehälter herstellenden Schnellkupplung angegriffen . Insoweit unterstellt Senat Patentgericht zutreffend definierte Fachmann K16 Schnellkupplung entnimmt insbesondere Ankuppeln Druckgasflasche zusätzliches Werkzeug ermöglicht . zeigt tragbares Feuerlöschgerät u.a. Aufnahme Löschflüssigkeit auch Wasser geeigneten Behälter gesonderte Einfüllöffnung Verschlussdeckel verfügt Merkmal vorsieht . Verschlussdeckel Figur üblicher Sechskantdeckel gezeigt wird ändert . Behälter kann Deckels geöffnet werden Armaturen Behälter herausschrauben müssen . Notwendigkeit Gabelschlüssel Aufdrehen Sechskantdeckels verwenden müssen steht ausgeführt Merkmal Widerspruch . -9- Fachmann hatte K16 beschriebene Feuerlöschgerät gesonderten Wassereinfüllöffnung gezeigt wird auszustatten Verbindung Druckgasflasche Wasserbehälter übliche Schnellkupplung vorzusehen . K16 weist Fachmann ausdrücklich Einsatzmöglichkeiten Feuerlöschgeräts Wasser Tröpfchennebel versprüht erweitern lassen Gerät mobil tragbar Druckgasquelle lösbar Vorratsbehälter verbunden ist K16 Sp . Z. Sp . Z. Sp . . lösbaren Verbindung lässt Beschreibung optimale Paarung " Druckgasquelle Vorratsbehälter erreichen Sp . . Beispielsweise könne einzige Druckgasquelle nacheinander Vorratsbehälter angeschlossen werden Wasservorrat versprühen Sp . 8) . Ferner könnten Druckgasquellen unterschiedlich hohem Druck unterschiedlichem Druckgas verwendet werden Sp . . K16 hebt weiter bestimmte Ausführungsform Löschvorrichtung getrennten Ausführung Vorratsbehälter besonders leicht einfach handhaben sei jeweils eigenständige Bauelemente leicht ausgewechselt bausatzartig miteinander kombiniert werden könnten Sp . . spricht K16 Vorteil Nutzer flexibel nutzbare Vorrichtung bietet unterschiedlichen Anforderungen verschiedener Einsatzfälle unterschiedliche Kombinationen Wasservorratsbehälter Druckgasbehälter Rechnung tragen kann . Annahme Patentgerichts habe Fachmann Veranlassung gegeben aufgezeigten Kombinationsmöglichkeiten praktische Tauglichkeit überprüfen gegebenenfalls auch Alternativen Erwägung ziehen ist beanstanden . Erwägung Berufung aufeinander folgende Anschluss einzigen Druckgasquelle Vorratsbehälter sei praxisfremd rechtfertigt K16 Fachmann aufgezeigten vielfältigen Möglichkeiten Kombination Druckgasflasche Wasservorratsbehälter Sinne optimalen Paarung " fachlicher Sicht untauglich insgesamt verwerfen . K16 stellte Fachmann tragbares Feuerlöschgerät Kombination zweier Hauptelemente Augen nur Herstellung " bausatzartig " Sp . auch Einsatzfall verbinden lassen Verbindung unabhängig voneinander sind . Schrift erläutert Versprühen Wassers Nebel erlaubt Wasservorrat gering halten Sp . Z. ; gerade wird tragbares dennoch effektives Löschgerät möglich . Fachmann war erkennbar Gesichtspunkt durchaus sinnvoll sein kann Druckgasvorrat Wassermenge bestimmen Behälter enthalten ist Nutzer Geräts noch tragen kann so bemessen Mehrzahl gefüllter Wasservorratsbehälter ausreicht Beschreibung Möglichkeit Anschlusses Behälter angesprochen . musste Fachmann anregen einfachen Möglichkeit Wiederbefüllung Wasserbehälters suchen Wasservorrat versprüht ist . Wasserbehälter unabhängig Druckgasbehälter ist erst verbunden wird drängt Alternative aufeinanderfolgenden Anschluss Wasserbehälter Behälter neu befüllen insbesondere Mehrzahl Wasserbehältern Verfügung steht anders Verwendung Löschschaums Befüllung hälters besonderen Anforderungen stellen sind Wasseranschluss Einsatzfall häufig Verfügung steht . zeigt K16 bausatzartigen Zusammenfügung Vorratsbehälters Druckgasflasche Flexibilität Handhabung Feuerlöschgeräts Nutzer Vorgang selbst bewirken kann . Fachmann enthielt Anregung Nutzer Handhabung nur regelmäßig erforderlichen Austausch Druckgasflasche genauso ebenso regelmäßig auftretenden Bedarf Wiederbefüllung Vorratsbehälters Vornahme Nutzer selbst bewirken lassen ebenso einfachen Mitteln realisiert werden konnte . bot gesonderte Einfüllöffnung Mittel Wahl beschrieben wurde . erlaubt einfache Wiederbefüllung Entfernung Armaturen so Nutzer selbst vornehmen kann . Weiterentwicklung war somit naheliegend beruhte erfinderischer Tätigkeit . Anregung K16 Feuerlöschgerät so gestalten Druckgasflasche Vorratsbehälter leicht ausgewechselt werden können Nutzer besonders leicht einfach gehandhabt werden kann war Fachmann weiterhin erwarten Kupplung Druckgasflasche Vorratsbehälter Anforderungen auszugestalten . Stand Technik Verfügung stehenden Kupplungen boten damals verfügbare übliche Schnellkupplungen Betätigung zusätzliches Werkzeug Einsatzfall erforderliche schnelle zugleich zuverlässige Verbindung Druckgasflasche Vorratsbehälter erkennbar begünstigte . Auch Weiterentwicklung zusammen Vorsehen gesonderten Wassereinfüllöffnung Merkmal Gegenstand führt war Fachmann naheliegend beruhte erfinderischer Tätigkeit . 2 . Anhaltspunkte Einbeziehung Merkmalen Unteransprüche patentfähigen Gegenstand ergeben könnte sind geltend gemacht noch ersichtlich . IV . Kostenfolge beruht § Abs. PatG Abs. . Meier-Beck Richter Dr. ist erkrankt kann unterschreiben . Meier-Beck Vorinstanz : Bundespatentgericht Entscheidung