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2178 lines
20 KiB

NAMEN
Verkündet
:
20
.
Dezember
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Patentnichtigkeitssache
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
20
.
Dezember
Richter
Dr.
Dr.
Richterin
Recht
erkannt
:
Berufung
Urteil
1
.
Senats
Bundespatentgerichts
27
.
April
wird
Kosten
Beklagten
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
Beklagte
ist
Inhaberin
europäischen
Patents
Streitpatents
Inanspruchnahme
Priorität
schwedischen
Patentanmeldung
3
.
Juni
29
.
Mai
angemeldet
wurde
.
Streitpatent
umfasst
Patentansprüche
betreffend
Verfahren
Wärmekonservieren
Behälters
laminierten
Verpackungsmaterial
.
Patentanspruch
hat
Verfahrenssprache
Englisch
folgenden
Wortlaut
:
"
packaging
material
which
with
goods
external
which
subsequent
pressure
characterized
that
material
which
polyolefins
polyesters
polyamides
polyvinyl
alcohols
polycarbonates
acrylic
extent
that
concavely
form
obtained
retains
its
deformed
shape
.
"
Patentansprüche
sind
unmittelbar
Patentanspruch
rückbezogen
.
Klägerin
hat
geltend
gemacht
Gegenstand
Patentansprüche
so
deutlich
vollständig
offenbart
sei
Fachmann
ausführen
könne
Stand
Technik
patentfähig
sei
.
Patentgericht
hat
Streitpatent
fehlender
Patentfähigkeit
nichtig
erklärt
.
wendet
Beklagte
.
erstrebt
weiterhin
Klageabweisung
verteidigt
Streitpatent
Hilfsanträgen
.
Auftrag
Senats
hat
Prof.
wandte
Wissenschaften
Hochschule
schriftliches
Gutachten
erstattet
mündlichen
Verhandlung
erläutert
ergänzt
hat
.
hat
Klägerin
gutachterliche
Stellungnahme
Prof.
Dr.
vorgelegt
.
Hochschule
Entscheidungsgründe
:
Berufung
ist
zulässig
bleibt
Sache
aber
Erfolg
.
Streitpatent
betrifft
Verfahren
Wärmekonservierung
Behälters
laminierten
Verpackungsmaterial
.
Beschreibung
Streitpatents
wird
ausgeführt
Behälter
wärmekonservierte
Erzeugnisse
Dosen
Glasbehältern
auch
laminierte
Einwegbehälter
bekannt
seien
miteinander
verbundenen
Schichten
aufgebaut
seien
.
Letztere
hätten
Dosen
Vorteil
teuren
Rohmaterialien
Stahl
Aluminium
hergestellt
würden
zeichneten
Glasbehältern
stoßempfindlich
seien
.
wird
erläutert
Erwärmung
geschlossenen
nicht-flexiblen
Behälters
Inhalt
Druck
Behälters
ansteige
Behälterinhalt
ausdehne
Gasdruck
Wassers
zunehme
.
Druckanstieg
werde
teilweise
Expansion
Behälters
selbst
kompensiert
.
Allerdings
werde
Wärmebehandlung
explodieren
vollständig
gefüllt
sei
.
vermeiden
würden
Behälter
nur
etwa
%
Volumens
gefüllt
so
zusätzlicher
Raum
Inhalts
verbleibe
.
Wasserdampfdruck
Behälter
werde
vorher
Wärmebehandlung
verwendete
Temperatur
berechnet
.
könnten
Partialdrücke
anderen
Gase
gesenkt
werden
Abfüllen
Luft
Inhalt
Versiegeln
Luft
zusätzlich
geschaffenen
Raum
Behälters
entfernt
werde
.
Streitpatent
liegt
technische
Problem
"
Aufgabe
"
zugrunde
Verfahren
Wärmekonservierung
Behälters
laminierten
Verpackungsmaterial
Verfügung
stellen
genannten
Nachteile
aufweist
.
soll
Patentanspruch
folgt
erreicht
werden
:
1
.
Verfahren
dient
Wärmekonservieren
Behälters
.
2
.
Behälter
ist
Verpackungsmaterial
hergestellt
Inhalten
gefüllt
besteht
wenigstens
Kunststoffschicht
.
3
.
Verpackungsmaterial
ist
laminiert
.
4
.
Kunststoffschicht
4.1
besteht
Kunststoff
Formerinnerungsvermögen
"
ist
Gruppe
bestehend
Polyolefinen
Polyestern
Polyamiden
Polyvinylalkoholen
Polycarbonaten
Acrylpolymeren
gewählt
.
5
.
Wärmekonservierung
wird
durchgeführt
Wärme
äußeren
Druck
.
6
.
Haltezeit
Konservierungsprozesses
wird
äußere
Druck
aufrechterhalten
6.2
derartiger
Höhe
ausgeübt
wenigstens
Kunststoffschicht
konkaven
Form
deformiert
6.2.2
so
erzeugten
Form
gesperrt
wird
.
7
.
Abkühlzeit
ist
Behälter
derartigen
äußeren
Stützdruck
ausgesetzt
wenigstens
Kunststoffschicht
deformierte
Form
beibehält
.
Patentanspruch
Schutz
gestellte
Wärmekonservierungsverfahren
bezieht
Behälter
Merkmalsgruppen
bestimmten
Eigenschaften
.
wird
Fachmann
Ingenieur
Verpackungstechnik
praktischer
Erfahrung
Gebiet
Verpackung
wärmekonservierten
Stoffen
handelt
Streitpatentschrift
erläutert
Kunststoff
Formerinnerungsvermögen
"
wenigstens
Kunststoffschicht
laminierten
Verpackungsmaterials
bestehen
soll
Polymermaterial
verstehen
ist
geeigneten
Temperatur
deformiert
wird
Abkühlen
wieder
ursprüngliche
deformierte
Form
einnimmt
.
.
Begriffsbestimmung
ist
fachliche
Verständnis
erfindungsgemäßen
Lehre
maßgebend
geht
allgemeinen
Definition
Formerinnerungsvermögens
"
memory
effect
"
abweicht
Senat
Urteil
2
.
März
Spannschraube
auch
bereits
Patentgericht
zutreffend
erkannt
hat
.
Patentanspruch
gibt
wenigstens
Kunststoffschicht
Behälters
Haltezeit
äußere
Druckausübung
konkaven
Form
deformiert
wird
.
Ansicht
Beklagten
lässt
offen
Oberfläche
Behälters
Ausgangszustand
plan
ist
Form
Quaders
hat
.
Etwa
kann
Oberfläche
auch
konvex
sein
andere
geometrische
Form
aufweisen
etwa
zylindrische
Form
Deformierung
wenigstens
Kunststoffschicht
auch
Behälters
äußere
Druckausübung
Haltezeit
konkaven
Form
erlaubt
.
steht
auch
Beschreibung
Stand
Technik
beanstandet
wird
Glasbehälter
normalerweise
zylindrischer
Form
hergestellt
würden
Grunde
effektiv
gelagert
werden
könnten
.
.
Auch
zylindrisch
geformte
Behälter
sind
Ausübung
Verfahrenslehre
Patentanspruch
umfasst
.
Entsprechend
legt
Patentanspruch
auch
wenigstens
Kunststoffschicht
äußeren
Druckausübung
Oberflächen
Behälters
konkaven
Form
deformiert
wird
.
Vielmehr
ist
hinreichend
etwa
zylindrisch
geformten
Behälter
äußere
Druckeinwirkung
lediglich
konkaven
Deformierung
und/oder
Deckelbereiches
führt
.
erfindungsgemäße
Verfahren
Wärmekonservierung
genannten
Behälter
umfasst
Aufwärmzeit
Haltezeit
Abkühlzeit
allein
letztgenannten
Patentanspruch
erwähnt
werden
.
Aufwärmzeit
betrifft
Zeitspanne
Erreichung
gewünschten
Temperatur
.
Haltezeit
ist
Zeit
Temperatur
konstanten
Niveau
gehalten
wird
Abkühlzeit
ist
Zeit
Temperatur
Kühlen
Autoklaven
abgesenkt
wird
vgl.
.
.
Haltezeit
wird
erfindungsgemäß
äußerer
Druck
derartiger
Höhe
Behälter
ausgeübt
wenigstens
Kunststoffschicht
konkaven
Form
deformiert
Merkmal
also
innen
ausbeult
.
-9-
Patentanspruch
schreibt
Ausübung
äußeren
Deformation
wenigstens
Kunststoffschicht
konkaven
Form
führt
bereits
Beginn
Haltezeit
einsetzen
muss
.
ist
gleichermaßen
möglich
wenigstens
Kunststoffschicht
Anfang
Haltezeit
andere
etwa
konvexe
Form
annimmt
erst
weiteren
Verlauf
Haltezeit
dann
erst
einsetzenden
Ausübung
äußeren
Drucks
konkaven
Form
deformiert
wird
.
Verständnis
wird
Beschreibung
Ausführungsbeispiels
Streitpatentschrift
gestützt
gleichfalls
offen
bleibt
erhöhte
Druckausübung
schon
Beginn
erst
späteren
Zeitpunkt
Haltezeit
einsetzt
.
.
könnte
Beschreibung
insoweit
konkreter
fesgelegten
Ausführungsbeispiels
auch
Einschränkung
Anspruch
weiter
gefassten
Verfahrenslehre
führen
Urteil
7
.
September
bodenseitige
Vereinzelungsvorrichtung
.
konkaven
Form
deformierte
wenigstens
Kunststoffschicht
soll
Haltezeit
gesperrt
"
werden
Merkmal
.
ist
gemeint
Haltezeit
erzeugte
konkave
Form
wenigstens
Kunststoffschicht
Rest
Haltezeit
gehalten
wird
.
"
Sperren
"
Form
ist
notwendige
Voraussetzung
wenigstens
Kunststoffschicht
auch
anschließenden
Abkühlzeit
konkave
Form
beibehalten
kann
Abkühlzeit
Behälter
äußerer
Stützdruck
ausgeübt
wird
Merkmal
.
Senat
tritt
Ansicht
Patentgerichts
erfindungsgemäßen
Begriff
"
"
"
Einfrieren
"
Ende
Ende
Haltezeit
erreichten
konkaven
Form
wenigstens
Kunststoffschicht
verstehen
sei
.
Rahmen
Lehre
Patentanspruch
wird
"
Einfrieren
"
vielmehr
erst
Merkmal
bewirkt
Merkmal
allein
behalten
"
Sperren
"
Merkmal
erzeugten
konkaven
Form
Rest
Haltezeit
betrifft
vgl.
auch
.
II
.
1
.
Patentgericht
hat
angenommen
beanspruchte
Verfahren
neu
sei
.
veröffentlichte
europäische
Patentanmeldung
A1
betreffe
Verfahren
Verpacken
Lebensmitteln
insbesondere
Verfahren
Wärmekonservieren
Lebensmitteln
Behältern
.
Wärmekonservierung
erfolge
Wärme
Autoklaven
.
werde
äußeren
Druck
durchgeführt
Haltezeit
Konservierungsprozesses
aufrechterhalten
werde
.
Tabelle
sei
angegeben
Wärmekonservierung
Haltezeit
"
"
maximalen
Temperatur
°
Druck
bar
erfolge
.
Fachmann
Wertepaar
Temperatur
°
Drucks
bar
geläufig
sei
erkenne
Dampfdruckkurve
Wasser
zugehörig
.
angegebene
Druck
sei
Überdruck
zugehörigen
Temperatur
Autoklavenbetrieb
.
Behälter
werde
Haltezeit
anschließenden
Abkühlzeit
äußerer
Stützdruck
ausgeübt
.
Tabelle
seien
Druckwerte
bar
entnehmen
Abkühlzeit
aufrechterhalten
würden
.
Fußnote
geschehe
Erreichen
Temperatur
Behälterinhalts
°
Behälterwände
bestünden
bevorzugt
laminierten
Verpackungsmaterial
wenigstens
Kunststoffschicht
aufweise
könnten
Kunststoffschicht
Polypropylen
umfassen
.
Behälter
verfügten
somit
wenigstens
Kunststoffschicht
Kunststoff
Formerinnerungsvermögen
.
Abkühlzeit
werde
Kunststoffschicht
Unterschreiten
Erweichungstemperatur
so
gesperrt
Behandlung
Behälterform
vorliege
Figur
gezeigt
.
Merkmale
seien
hingegen
offenbart
.
veröffentlichten
japanischen
Patentanmeldung
Sho
deutscher
Übersetzung
sei
ebenfalls
Verfahren
Wärmekonservieren
Behälters
bekannt
Inhalten
gefüllt
sei
.
kämen
quaderförmige
Behälter
laminierten
Verpackungsmaterial
Einsatz
.
Verpackungsmaterial
weise
wenigstens
Kunststoffschicht
.
Verformungen
Behandlung
Ergebnis
Behandlung
fänden
Entgegenhaltung
Angaben
.
Neuheit
Verfahrens
Anspruch
Streitpatents
sei
auch
weiteren
Vorveröffentlichungen
gegeben
.
2
.
Verfahren
Anspruch
beruht
jedoch
weiteren
Ausführungen
Patentgerichts
erfinderischen
Tätigkeit
.
Erfindung
solle
Verfahren
Wärmekonservieren
vorzugsweise
feuchter
Hitze
hergestellten
Inhalten
gefüllten
Behälters
angegeben
werden
zuvor
Beschreibung
erwähnten
Nachteile
vgl.
oben
aufweise
.
befasse
Sterilisation
Behältern
Inhalten
Haltezeit
Gesamtinnendruck
Behälter
Druck
Behandlungsapparatur
Autoklaven
übersteige
.
komme
Ende
Haltezeit
Auswölbung
Behälters
außen
.
Auswölbung
Behälters
außen
werde
Lehre
gezielt
zugelassen
einhergehende
Volumenvergrößerung
Behälters
Druckanstieg
Inneren
begegnen
.
tung
gebe
Anweisung
Druck
Autoklaven
Abkühlzeit
so
einzustellen
Abkühlung
Behälter
Inhalt
unerwünschte
Verformung
verbleibe
.
Druck
müsse
einerseits
ausreichend
groß
sein
Haltezeit
außen
ausgewölbter
Bodenbereich
Behälters
gezielt
innen
zurückgebogen
werde
"
reforming
"
vgl.
Figur
dürfe
andererseits
bestimmte
Obergrenze
überschreiten
Veränderung
Seitenwand
Figur
gezeigt
vermieden
werde
.
zeige
Fachmann
Ende
Haltezeit
bestehende
Form
Behälterwände
beibehalten
Eindellen
vermieden
werde
könne
auch
eingewölbte
Boden
Behälters
rocker
bottom
"
ursprünglichen
Form
wieder
einstellen
lasse
.
Fachmann
erhalte
somit
Lehre
gezielte
Ausübung
Drucks
Autoklaven
Abkühlung
endgültige
Form
Behälters
beeinflusst
werden
könne
.
Habe
Fachmann
Behälter
eingefüllten
Produkt
Wasserdampf-Autoklaven
sterilisieren
Ende
Haltezeit
dann
herrschenden
Temperatur
Inhalts
Eigenschaft
Produkts
niedrigerer
Behälterinnendruck
Autoklaven
herrschende
Dampfdruck
Wassers
vorliege
ergebe
zwangsläufig
Behälterwandung
wenigstens
Kunststoffschicht
konkaven
Form
deformiert
werde
.
Wolle
Fachmann
Ende
Haltezeit
Wärmebehandlung
Autoklaven
vorliegende
konkave
Form
Behälters
wenigstens
Kunststoffschicht
beibehalten
lehre
Druck
Autoklaven
Abkühlzeit
gezielt
so
einzustellen
Ende
Haltezeit
bestehende
Form
Wandungsteilen
Behälters
unverändert
aufrechterhalten
bleibe
.
beanspruchte
Verfahren
habe
somit
Fachmann
naheliegender
Weise
Verbindung
Fachwissen
ergeben
.
.
Angriffe
Berufung
Entscheidung
bleiben
Ergebnis
Erfolg
.
1
.
Gegenstand
Patentanspruchs
erteilten
Fassung
Neuheit
fehlt
bedarf
abschließenden
Entscheidung
.
ist
jedenfalls
patentfähig
Fachmann
naheliegender
Weise
Verbindung
allgemeinen
Wissen
Können
Fachmanns
ergeben
hat
erfinderischen
Tätigkeit
beruht
.
bereits
Patentgericht
zutreffend
erkannt
hat
befasst
Verbesserung
Verfahren
Wärmekonservieren
Kunststoffbehältern
S.
.
insbesondere
laminierten
Kunststoffbehältern
zumindest
Schicht
Gruppe
Polyolefine
S.
.
Behältern
Sinne
Merkmalsgruppen
Patentanspruchs
erteilten
Fassung
.
geht
Vorveröffentlichung
Kunststoffbehälter
thermischen
Behandlungsbedingungen
neigen
derart
verformen
Seitenwänden
Dellen
"
bucklings
"
und/oder
Bodenwänden
Auswölbungen
"
bulgings
"
"
Wippböden
"
rocker-bottoms
"
entstehen
.
Derartige
Verformungen
seien
unerwünscht
unansehnlich
seien
Stapeln
Behälter
behinderten
Verbraucher
Anzeichen
möglicherweise
verdorbenen
Lebensmittelinhalt
angesehen
werden
könnten
S.
.
.
Grund
genannten
unerwünschten
Verformungen
liegt
thermischen
Behandlung
Innen-)Druck
Behälter
Außen-)Druck
Autoklaven
übersteigt
S.
Z.
.
disproportionale
Erhöhung
Innendrucks
Behälter
insbesondere
erwärmungsbedingten
Anstieg
Luft
anderer
Gasen
Kopfraum
Behälters
Wärmeausdehnung
Produkts
zurückzuführen
ist
S.
.
.
bekannte
Abhilfemaßnahme
sei
sorgen
Außendruck
immer
Innendruck
übersteige
.
herkömmliche
Mittel
sei
Behandlung
gefüllten
Behälters
Wassermedium
Luftüberdruck
ausreichend
sei
Innendruck
auszugleichen
.
Entsprechend
würden
Nahrungsmittel
behandelt
allgemein
bekannten
"
Retort-Beutel
gepackt
seien
.
wesentliche
Nachteil
Lösung
bestehe
Wärmeübertragung
Wassermedium
so
wirksam
sei
Dampfatmosphäre
S.
Z.
.
.
sollen
Konfiguration
Kunststoffbehälter
thermischen
Behandlung
verbessert
insbesondere
Auswölbungen
Bodens
Dellen
Seitenwänden
vermieden
werden
S.
.
.
offenbart
Verfahren
Wärmekonservierung
Kunststoffbehältern
Nahrungsmitteln
gefüllt
sind
Möglichkeit
Behälter
Füllen
schrumpfen
Patentanspruch
auch
Möglichkeit
Behälter
umzuformen
annehmbare
Behälterkonfiguration
erreichen
Patentanspruch
Umformung
insbesondere
Merkmal
6.2
vorgesehen
Aufrechterhalten
Drucks
ßerhalb
Behälters
erreicht
werden
soll
Innendruck
Behälters
übersteigt
Patentanspruch
.
konkave
Umformung
Kunststoffbehälters
Ausübung
äußeren
Drucks
Haltezeit
Konservierungsprozesses
jedenfalls
Bodenbereich
erfolgt
entnimmt
Fachmann
Erläuterungen
Tabelle
dargestellten
Versuchsreihen
.
wurden
jeweils
warmgeformte
Wasser
gefüllte
Kunststoffbehälter
thermisch
Dampfatmosphäre
°
°
Minuten
behandelt
.
Ende
thermischen
Sterilisationsprozesses
noch
Einleiten
Kühlwassers
noch
Zeit
Temperatur
konstanten
Niveau
gehalten
wurde
wurde
zweiten
Versuchsreihe
Außendruck
Behälter
so
erhöht
nämlich
bar
ersten
Versuchsreiche
nur
bar
vgl.
S.
.
Umformung
erhaltenen
Behälter
"
Wippböden
"
rocker-bottoms
"
Seitendellen
"
sidewall
"
mehr
hatten
S.
.
vgl.
auch
S.
Z.
.
.
fachlicher
Sicht
folgt
Kunststoffbehälter
wenigstens
Kunststoffschicht
erhöhte
Druckausübung
Bodenbereich
konkaven
Form
deformiert
wurden
so
erzeugte
Form
Beginn
Abkühlens
Ende
Haltezeit
gesperrt
waren
vgl.
auch
S.
.
steht
Kunststoffbehälter
Druckatmosphäre
°
°
behandelt
wurden
Bodenbereich
zunächst
konkav
konvex
verformt
hatten
äußere
Druck
lediglich
bar
eingestellt
war
.
oben
erläutert
verlangt
Verfahrenslehre
Patentanspruch
Streitpatents
Deformierung
Kunststoffschicht
konkaven
Form
bereits
Anfang
Haltezeit
erfolgt
.
Möglich
ist
vielmehr
auch
Zeitraums
Temperatur
konstant
gehalten
wird
zunächst
konvexe
dann
erst
konkave
Form
herausbildet
Anfang
erst
weiteren
Verlauf
Haltezeit
hinreichend
erhöhter
äußerer
Druck
Behälter
ausgeübt
wird
.
Ausübung
äußeren
Drucks
erlangte
Umformung
Deformation
konkaven
Form
darstellt
folgt
Fußnote
Tabelle
Behälter
Bodenausweitung
innen
mithin
konkave
Form
mm
aufgewiesen
haben
S.
.
.
konkave
Ausgestaltung
ist
Figur
entnehmen
Erläuterungen
Beschreibung
gewünschte
Behälterkonfiguration
thermischen
Behandlung
Umformen
Behälters
darstellen
soll
S.
Z.
.
.
Tabelle
wird
schließlich
erläutert
Behälter
ausgeübte
gesteigerte
äußere
Druck
zweiten
Ausführungsbeispiel
p.s.i.g
Abkühlung
aufrechterhalten
wurde
Behälterinhalt
°
°
abgekühlt
war
.
Sicht
Fachmanns
folgt
Kunststoffbehälter
Zeit
°
°
abgekühlt
wurde
Merkmal
Streitpatents
derartigen
äußeren
Stützdruck
ausgesetzt
wurde
Kunststoffbehälter
wenigstens
Kunststoffschicht
deformierte
Form
beibehielt
.
werden
Merkmale
Beschreibung
zweiten
Versuchsreihe
Tabelle
offenbart
.
Allerdings
weist
Beklagte
zylinderförmigen
Kunststoffbehälter
vorgesehene
Deckel
laminierten
Material
bestehe
Endverschluss
Metall
aufweise
.
Zutreffend
ist
insoweit
Entgegenhaltung
Kunststoffbehälter
beschrieben
werden
Befüllen
Metallendverschlüssen
versehen
wurden
wärmekonserviert
wurden
S.
Z.
20
;
S.
Z.
;
vgl.
auch
S.
Tabelle
vierter
Wert
:
"
"
.
Allerdings
wird
Beschreibung
allein
Zusammenhang
Tabelle
dokumentierten
Versuchsreihen
erwähnt
.
Tabelle
dokumentierten
Versuchsreihen
werden
Behälter
Beschreibung
allein
Kunststoffbehälter
bezeichnet
Materialbeschaffenheit
Deckel
weiter
spezifiziert
wird
vgl.
S.
Z.
.
;
S.
.
.
lässt
zumindest
offen
auch
Verfahrensablauf
Merkmale
entsprechenden
Versuchsreihen
ansonsten
Kunststoff
bestehenden
Behälter
Metallendverschlüsse
aufwiesen
.
Selbst
Beklagten
unterstellt
wird
Sicht
Fachmanns
auch
Tabelle
dokumentierten
Versuchsreihen
Kunststoffbehältern
durchgeführt
worden
sind
Metallendverschlüsse
aufgewiesen
haben
beruht
Gegenstand
Patentanspruchs
Streitpatents
erfinderischen
Tätigkeit
.
war
nämlich
Sicht
Fachmanns
naheliegend
Beschreibung
Zusammenhang
zweiten
Versuchsreihe
Tabelle
offenbarte
Konservierungsverfahren
auch
Behälter
anzuwenden
ausschließlich
laminierten
Verpackungsmaterial
wenigstens
Kunststoffschicht
Formerinnerungsvermögen
hergestellt
waren
.
entsprechende
Anregung
konnte
entnehmen
Behälter
thermische
Konservierungsverfahren
allgemein
geeignet
bezeichnet
werden
mehrschichtigen
Laminatstrukturen
bestehen
sondere
auch
Polyolefinen
bestehen
können
S.
.
.
fachlicher
Sicht
sprach
Tabelle
dokumentierte
Konservierungsverfahren
auch
ausschließlich
Kunststoff
hergestellten
Behältern
durchgeführt
werden
kann
.
2
.
Patentanspruch
Fassung
ersten
Hilfsantrags
unterscheidet
erteilten
Fassung
Behälter
laminierten
Verpackungsmaterial
erfindungsgemäße
Verfahren
Wärmekonservieren
ausgeübt
wird
"
quaderförmig
"
ausgestaltet
sein
soll
.
Gegenstand
derart
ergänzten
Patentanspruchs
Zulässigkeit
Bedenken
bestehen
beruht
erfinderischen
Tätigkeit
Fachmann
naheliegender
Weise
Stand
Technik
ergab
.
Zwar
sind
besonders
geeigneter
Gegenstand
dort
beschriebenen
Verpackungsverfahren
zylindrische
Kunststoffbehälter
genannt
vgl.
etwa
S.
Z.
17
;
Patentanspruch
Figuren
etwa
Figuren
gezeigt
.
Zusammenhang
Wärmekonservierungsverfahren
waren
Fachmann
jedoch
zylindrischen
auch
quaderförmige
Kunststoffbehälter
bekannt
auch
Figur
hervorgeht
gerichtlichen
Sachverständigen
Verhandlungstermin
bestätigt
wurde
.
Fachwissens
erschloss
weiteres
offenbarte
Umformungsverfahren
Vermeidung
Auswölbungen
Behälterwänden
gleichermaßen
quaderförmige
Kunststoffbehälter
angewendet
werden
kann
.
3
.
Patentanspruch
Fassung
weiteren
Hilfsanträge
unterscheidet
Fassung
ersten
Hilfsantrags
quaderförmige
Behälter
erfindungsgemäße
Verfahren
Wärmekonservieren
ausgeübt
wird
zusätzlich
Falten
laminierten
ckungsmaterial
hergestellt
worden
sein
soll
zweiter
Hilfsantrag
zusätzlich
plane
Oberfläche
aufweisen
soll
dritter
Hilfsantrag
zusätzlich
Verpackungsmaterial
Form
Blattes
vorliegen
soll
vierter
Hilfsantrag
schließlich
zusätzlich
Grundschicht
Material
umfassen
soll
Pappe
Papier
handelt
fünfter
Hilfsantrag
.
Auch
vorgenannten
Fassungen
zulässigerweise
ergänzter
Patentanspruch
beruht
erfinderischen
Tätigkeit
Fachmann
Fachwissens
ergab
offenbarte
Umformungsverfahren
auch
quaderförmigen
Behälter
angewendet
werden
kann
vorgenannten
zusätzlichen
Eigenschaften
aufweist
.
gilt
Erläuterungen
gerichtlichen
Sachverständigen
insbesondere
auch
Behälter
Patentanspruch
Fassung
fünften
Hilfsantrags
zusätzlich
Grundschicht
Papier
Pappe
aufweisen
.
lag
allgemeinen
Wissen
Fachmanns
auch
derartige
Behälter
entsprechender
Ausgestaltung
erfindungsgemäße
Konservierungsverfahren
hoher
Hitzeeinwirkung
verwendet
werden
können
.
IV
.
Kostenentscheidung
beruht
§
Abs.
Satz
.
V.m
.
§
.
Keukenschrijver
Schuster
Vorinstanz
:
Bundespatentgericht
Entscheidung