NAMEN Verkündet : 20 . Dezember Urkundsbeamter Geschäftsstelle Patentnichtigkeitssache Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 20 . Dezember Richter Dr. Dr. Richterin Recht erkannt : Berufung Urteil 1 . Senats Bundespatentgerichts 27 . April wird Kosten Beklagten zurückgewiesen . Tatbestand : Beklagte ist Inhaberin europäischen Patents Streitpatents Inanspruchnahme Priorität schwedischen Patentanmeldung 3 . Juni 29 . Mai angemeldet wurde . Streitpatent umfasst Patentansprüche betreffend Verfahren Wärmekonservieren Behälters laminierten Verpackungsmaterial . Patentanspruch hat Verfahrenssprache Englisch folgenden Wortlaut : " packaging material which with goods external which subsequent pressure characterized that material which polyolefins polyesters polyamides polyvinyl alcohols polycarbonates acrylic extent that concavely form obtained retains its deformed shape . " Patentansprüche sind unmittelbar Patentanspruch rückbezogen . Klägerin hat geltend gemacht Gegenstand Patentansprüche so deutlich vollständig offenbart sei Fachmann ausführen könne Stand Technik patentfähig sei . Patentgericht hat Streitpatent fehlender Patentfähigkeit nichtig erklärt . wendet Beklagte . erstrebt weiterhin Klageabweisung verteidigt Streitpatent Hilfsanträgen . Auftrag Senats hat Prof. wandte Wissenschaften Hochschule schriftliches Gutachten erstattet mündlichen Verhandlung erläutert ergänzt hat . hat Klägerin gutachterliche Stellungnahme Prof. Dr. vorgelegt . Hochschule Entscheidungsgründe : Berufung ist zulässig bleibt Sache aber Erfolg . Streitpatent betrifft Verfahren Wärmekonservierung Behälters laminierten Verpackungsmaterial . Beschreibung Streitpatents wird ausgeführt Behälter wärmekonservierte Erzeugnisse Dosen Glasbehältern auch laminierte Einwegbehälter bekannt seien miteinander verbundenen Schichten aufgebaut seien . Letztere hätten Dosen Vorteil teuren Rohmaterialien Stahl Aluminium hergestellt würden zeichneten Glasbehältern stoßempfindlich seien . wird erläutert Erwärmung geschlossenen nicht-flexiblen Behälters Inhalt Druck Behälters ansteige Behälterinhalt ausdehne Gasdruck Wassers zunehme . Druckanstieg werde teilweise Expansion Behälters selbst kompensiert . Allerdings werde Wärmebehandlung explodieren vollständig gefüllt sei . vermeiden würden Behälter nur etwa % Volumens gefüllt so zusätzlicher Raum Inhalts verbleibe . Wasserdampfdruck Behälter werde vorher Wärmebehandlung verwendete Temperatur berechnet . könnten Partialdrücke anderen Gase gesenkt werden Abfüllen Luft Inhalt Versiegeln Luft zusätzlich geschaffenen Raum Behälters entfernt werde . Streitpatent liegt technische Problem " Aufgabe " zugrunde Verfahren Wärmekonservierung Behälters laminierten Verpackungsmaterial Verfügung stellen genannten Nachteile aufweist . soll Patentanspruch folgt erreicht werden : 1 . Verfahren dient Wärmekonservieren Behälters . 2 . Behälter ist Verpackungsmaterial hergestellt Inhalten gefüllt besteht wenigstens Kunststoffschicht . 3 . Verpackungsmaterial ist laminiert . 4 . Kunststoffschicht 4.1 besteht Kunststoff Formerinnerungsvermögen " ist Gruppe bestehend Polyolefinen Polyestern Polyamiden Polyvinylalkoholen Polycarbonaten Acrylpolymeren gewählt . 5 . Wärmekonservierung wird durchgeführt Wärme äußeren Druck . 6 . Haltezeit Konservierungsprozesses wird äußere Druck aufrechterhalten 6.2 derartiger Höhe ausgeübt wenigstens Kunststoffschicht konkaven Form deformiert 6.2.2 so erzeugten Form gesperrt wird . 7 . Abkühlzeit ist Behälter derartigen äußeren Stützdruck ausgesetzt wenigstens Kunststoffschicht deformierte Form beibehält . Patentanspruch Schutz gestellte Wärmekonservierungsverfahren bezieht Behälter Merkmalsgruppen bestimmten Eigenschaften . wird Fachmann Ingenieur Verpackungstechnik praktischer Erfahrung Gebiet Verpackung wärmekonservierten Stoffen handelt Streitpatentschrift erläutert Kunststoff Formerinnerungsvermögen " wenigstens Kunststoffschicht laminierten Verpackungsmaterials bestehen soll Polymermaterial verstehen ist geeigneten Temperatur deformiert wird Abkühlen wieder ursprüngliche deformierte Form einnimmt . . Begriffsbestimmung ist fachliche Verständnis erfindungsgemäßen Lehre maßgebend geht allgemeinen Definition Formerinnerungsvermögens " memory effect " abweicht Senat Urteil 2 . März Spannschraube auch bereits Patentgericht zutreffend erkannt hat . Patentanspruch gibt wenigstens Kunststoffschicht Behälters Haltezeit äußere Druckausübung konkaven Form deformiert wird . Ansicht Beklagten lässt offen Oberfläche Behälters Ausgangszustand plan ist Form Quaders hat . Etwa kann Oberfläche auch konvex sein andere geometrische Form aufweisen etwa zylindrische Form Deformierung wenigstens Kunststoffschicht auch Behälters äußere Druckausübung Haltezeit konkaven Form erlaubt . steht auch Beschreibung Stand Technik beanstandet wird Glasbehälter normalerweise zylindrischer Form hergestellt würden Grunde effektiv gelagert werden könnten . . Auch zylindrisch geformte Behälter sind Ausübung Verfahrenslehre Patentanspruch umfasst . Entsprechend legt Patentanspruch auch wenigstens Kunststoffschicht äußeren Druckausübung Oberflächen Behälters konkaven Form deformiert wird . Vielmehr ist hinreichend etwa zylindrisch geformten Behälter äußere Druckeinwirkung lediglich konkaven Deformierung und/oder Deckelbereiches führt . erfindungsgemäße Verfahren Wärmekonservierung genannten Behälter umfasst Aufwärmzeit Haltezeit Abkühlzeit allein letztgenannten Patentanspruch erwähnt werden . Aufwärmzeit betrifft Zeitspanne Erreichung gewünschten Temperatur . Haltezeit ist Zeit Temperatur konstanten Niveau gehalten wird Abkühlzeit ist Zeit Temperatur Kühlen Autoklaven abgesenkt wird vgl. . . Haltezeit wird erfindungsgemäß äußerer Druck derartiger Höhe Behälter ausgeübt wenigstens Kunststoffschicht konkaven Form deformiert Merkmal also innen ausbeult . -9- Patentanspruch schreibt Ausübung äußeren Deformation wenigstens Kunststoffschicht konkaven Form führt bereits Beginn Haltezeit einsetzen muss . ist gleichermaßen möglich wenigstens Kunststoffschicht Anfang Haltezeit andere etwa konvexe Form annimmt erst weiteren Verlauf Haltezeit dann erst einsetzenden Ausübung äußeren Drucks konkaven Form deformiert wird . Verständnis wird Beschreibung Ausführungsbeispiels Streitpatentschrift gestützt gleichfalls offen bleibt erhöhte Druckausübung schon Beginn erst späteren Zeitpunkt Haltezeit einsetzt . . könnte Beschreibung insoweit konkreter fesgelegten Ausführungsbeispiels auch Einschränkung Anspruch weiter gefassten Verfahrenslehre führen Urteil 7 . September bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung . konkaven Form deformierte wenigstens Kunststoffschicht soll Haltezeit gesperrt " werden Merkmal . ist gemeint Haltezeit erzeugte konkave Form wenigstens Kunststoffschicht Rest Haltezeit gehalten wird . " Sperren " Form ist notwendige Voraussetzung wenigstens Kunststoffschicht auch anschließenden Abkühlzeit konkave Form beibehalten kann Abkühlzeit Behälter äußerer Stützdruck ausgeübt wird Merkmal . Senat tritt Ansicht Patentgerichts erfindungsgemäßen Begriff " " " Einfrieren " Ende Ende Haltezeit erreichten konkaven Form wenigstens Kunststoffschicht verstehen sei . Rahmen Lehre Patentanspruch wird " Einfrieren " vielmehr erst Merkmal bewirkt Merkmal allein behalten " Sperren " Merkmal erzeugten konkaven Form Rest Haltezeit betrifft vgl. auch . II . 1 . Patentgericht hat angenommen beanspruchte Verfahren neu sei . veröffentlichte europäische Patentanmeldung A1 betreffe Verfahren Verpacken Lebensmitteln insbesondere Verfahren Wärmekonservieren Lebensmitteln Behältern . Wärmekonservierung erfolge Wärme Autoklaven . werde äußeren Druck durchgeführt Haltezeit Konservierungsprozesses aufrechterhalten werde . Tabelle sei angegeben Wärmekonservierung Haltezeit " " maximalen Temperatur ° Druck bar erfolge . Fachmann Wertepaar Temperatur ° Drucks bar geläufig sei erkenne Dampfdruckkurve Wasser zugehörig . angegebene Druck sei Überdruck zugehörigen Temperatur Autoklavenbetrieb . Behälter werde Haltezeit anschließenden Abkühlzeit äußerer Stützdruck ausgeübt . Tabelle seien Druckwerte bar entnehmen Abkühlzeit aufrechterhalten würden . Fußnote geschehe Erreichen Temperatur Behälterinhalts ° Behälterwände bestünden bevorzugt laminierten Verpackungsmaterial wenigstens Kunststoffschicht aufweise könnten Kunststoffschicht Polypropylen umfassen . Behälter verfügten somit wenigstens Kunststoffschicht Kunststoff Formerinnerungsvermögen . Abkühlzeit werde Kunststoffschicht Unterschreiten Erweichungstemperatur so gesperrt Behandlung Behälterform vorliege Figur gezeigt . Merkmale seien hingegen offenbart . veröffentlichten japanischen Patentanmeldung Sho deutscher Übersetzung sei ebenfalls Verfahren Wärmekonservieren Behälters bekannt Inhalten gefüllt sei . kämen quaderförmige Behälter laminierten Verpackungsmaterial Einsatz . Verpackungsmaterial weise wenigstens Kunststoffschicht . Verformungen Behandlung Ergebnis Behandlung fänden Entgegenhaltung Angaben . Neuheit Verfahrens Anspruch Streitpatents sei auch weiteren Vorveröffentlichungen gegeben . 2 . Verfahren Anspruch beruht jedoch weiteren Ausführungen Patentgerichts erfinderischen Tätigkeit . Erfindung solle Verfahren Wärmekonservieren vorzugsweise feuchter Hitze hergestellten Inhalten gefüllten Behälters angegeben werden zuvor Beschreibung erwähnten Nachteile vgl. oben aufweise . befasse Sterilisation Behältern Inhalten Haltezeit Gesamtinnendruck Behälter Druck Behandlungsapparatur Autoklaven übersteige . komme Ende Haltezeit Auswölbung Behälters außen . Auswölbung Behälters außen werde Lehre gezielt zugelassen einhergehende Volumenvergrößerung Behälters Druckanstieg Inneren begegnen . tung gebe Anweisung Druck Autoklaven Abkühlzeit so einzustellen Abkühlung Behälter Inhalt unerwünschte Verformung verbleibe . Druck müsse einerseits ausreichend groß sein Haltezeit außen ausgewölbter Bodenbereich Behälters gezielt innen zurückgebogen werde " reforming " vgl. Figur dürfe andererseits bestimmte Obergrenze überschreiten Veränderung Seitenwand Figur gezeigt vermieden werde . zeige Fachmann Ende Haltezeit bestehende Form Behälterwände beibehalten Eindellen vermieden werde könne auch eingewölbte Boden Behälters rocker bottom " ursprünglichen Form wieder einstellen lasse . Fachmann erhalte somit Lehre gezielte Ausübung Drucks Autoklaven Abkühlung endgültige Form Behälters beeinflusst werden könne . Habe Fachmann Behälter eingefüllten Produkt Wasserdampf-Autoklaven sterilisieren Ende Haltezeit dann herrschenden Temperatur Inhalts Eigenschaft Produkts niedrigerer Behälterinnendruck Autoklaven herrschende Dampfdruck Wassers vorliege ergebe zwangsläufig Behälterwandung wenigstens Kunststoffschicht konkaven Form deformiert werde . Wolle Fachmann Ende Haltezeit Wärmebehandlung Autoklaven vorliegende konkave Form Behälters wenigstens Kunststoffschicht beibehalten lehre Druck Autoklaven Abkühlzeit gezielt so einzustellen Ende Haltezeit bestehende Form Wandungsteilen Behälters unverändert aufrechterhalten bleibe . beanspruchte Verfahren habe somit Fachmann naheliegender Weise Verbindung Fachwissen ergeben . . Angriffe Berufung Entscheidung bleiben Ergebnis Erfolg . 1 . Gegenstand Patentanspruchs erteilten Fassung Neuheit fehlt bedarf abschließenden Entscheidung . ist jedenfalls patentfähig Fachmann naheliegender Weise Verbindung allgemeinen Wissen Können Fachmanns ergeben hat erfinderischen Tätigkeit beruht . bereits Patentgericht zutreffend erkannt hat befasst Verbesserung Verfahren Wärmekonservieren Kunststoffbehältern S. . insbesondere laminierten Kunststoffbehältern zumindest Schicht Gruppe Polyolefine S. . Behältern Sinne Merkmalsgruppen Patentanspruchs erteilten Fassung . geht Vorveröffentlichung Kunststoffbehälter thermischen Behandlungsbedingungen neigen derart verformen Seitenwänden Dellen " bucklings " und/oder Bodenwänden Auswölbungen " bulgings " " Wippböden " rocker-bottoms " entstehen . Derartige Verformungen seien unerwünscht unansehnlich seien Stapeln Behälter behinderten Verbraucher Anzeichen möglicherweise verdorbenen Lebensmittelinhalt angesehen werden könnten S. . . Grund genannten unerwünschten Verformungen liegt thermischen Behandlung Innen-)Druck Behälter Außen-)Druck Autoklaven übersteigt S. Z. . disproportionale Erhöhung Innendrucks Behälter insbesondere erwärmungsbedingten Anstieg Luft anderer Gasen Kopfraum Behälters Wärmeausdehnung Produkts zurückzuführen ist S. . . bekannte Abhilfemaßnahme sei sorgen Außendruck immer Innendruck übersteige . herkömmliche Mittel sei Behandlung gefüllten Behälters Wassermedium Luftüberdruck ausreichend sei Innendruck auszugleichen . Entsprechend würden Nahrungsmittel behandelt allgemein bekannten " Retort-Beutel gepackt seien . wesentliche Nachteil Lösung bestehe Wärmeübertragung Wassermedium so wirksam sei Dampfatmosphäre S. Z. . . sollen Konfiguration Kunststoffbehälter thermischen Behandlung verbessert insbesondere Auswölbungen Bodens Dellen Seitenwänden vermieden werden S. . . offenbart Verfahren Wärmekonservierung Kunststoffbehältern Nahrungsmitteln gefüllt sind Möglichkeit Behälter Füllen schrumpfen Patentanspruch auch Möglichkeit Behälter umzuformen annehmbare Behälterkonfiguration erreichen Patentanspruch Umformung insbesondere Merkmal 6.2 vorgesehen Aufrechterhalten Drucks ßerhalb Behälters erreicht werden soll Innendruck Behälters übersteigt Patentanspruch . konkave Umformung Kunststoffbehälters Ausübung äußeren Drucks Haltezeit Konservierungsprozesses jedenfalls Bodenbereich erfolgt entnimmt Fachmann Erläuterungen Tabelle dargestellten Versuchsreihen . wurden jeweils warmgeformte Wasser gefüllte Kunststoffbehälter thermisch Dampfatmosphäre ° ° Minuten behandelt . Ende thermischen Sterilisationsprozesses noch Einleiten Kühlwassers noch Zeit Temperatur konstanten Niveau gehalten wurde wurde zweiten Versuchsreihe Außendruck Behälter so erhöht nämlich bar ersten Versuchsreiche nur bar vgl. S. . Umformung erhaltenen Behälter " Wippböden " rocker-bottoms " Seitendellen " sidewall " mehr hatten S. . vgl. auch S. Z. . . fachlicher Sicht folgt Kunststoffbehälter wenigstens Kunststoffschicht erhöhte Druckausübung Bodenbereich konkaven Form deformiert wurden so erzeugte Form Beginn Abkühlens Ende Haltezeit gesperrt waren vgl. auch S. . steht Kunststoffbehälter Druckatmosphäre ° ° behandelt wurden Bodenbereich zunächst konkav konvex verformt hatten äußere Druck lediglich bar eingestellt war . oben erläutert verlangt Verfahrenslehre Patentanspruch Streitpatents Deformierung Kunststoffschicht konkaven Form bereits Anfang Haltezeit erfolgt . Möglich ist vielmehr auch Zeitraums Temperatur konstant gehalten wird zunächst konvexe dann erst konkave Form herausbildet Anfang erst weiteren Verlauf Haltezeit hinreichend erhöhter äußerer Druck Behälter ausgeübt wird . Ausübung äußeren Drucks erlangte Umformung Deformation konkaven Form darstellt folgt Fußnote Tabelle Behälter Bodenausweitung innen mithin konkave Form mm aufgewiesen haben S. . . konkave Ausgestaltung ist Figur entnehmen Erläuterungen Beschreibung gewünschte Behälterkonfiguration thermischen Behandlung Umformen Behälters darstellen soll S. Z. . . Tabelle wird schließlich erläutert Behälter ausgeübte gesteigerte äußere Druck zweiten Ausführungsbeispiel p.s.i.g Abkühlung aufrechterhalten wurde Behälterinhalt ° ° abgekühlt war . Sicht Fachmanns folgt Kunststoffbehälter Zeit ° ° abgekühlt wurde Merkmal Streitpatents derartigen äußeren Stützdruck ausgesetzt wurde Kunststoffbehälter wenigstens Kunststoffschicht deformierte Form beibehielt . werden Merkmale Beschreibung zweiten Versuchsreihe Tabelle offenbart . Allerdings weist Beklagte zylinderförmigen Kunststoffbehälter vorgesehene Deckel laminierten Material bestehe Endverschluss Metall aufweise . Zutreffend ist insoweit Entgegenhaltung Kunststoffbehälter beschrieben werden Befüllen Metallendverschlüssen versehen wurden wärmekonserviert wurden S. Z. 20 ; S. Z. ; vgl. auch S. Tabelle vierter Wert : " … " . Allerdings wird Beschreibung allein Zusammenhang Tabelle dokumentierten Versuchsreihen erwähnt . Tabelle dokumentierten Versuchsreihen werden Behälter Beschreibung allein Kunststoffbehälter bezeichnet Materialbeschaffenheit Deckel weiter spezifiziert wird vgl. S. Z. . ; S. . . lässt zumindest offen auch Verfahrensablauf Merkmale entsprechenden Versuchsreihen ansonsten Kunststoff bestehenden Behälter Metallendverschlüsse aufwiesen . Selbst Beklagten unterstellt wird Sicht Fachmanns auch Tabelle dokumentierten Versuchsreihen Kunststoffbehältern durchgeführt worden sind Metallendverschlüsse aufgewiesen haben beruht Gegenstand Patentanspruchs Streitpatents erfinderischen Tätigkeit . war nämlich Sicht Fachmanns naheliegend Beschreibung Zusammenhang zweiten Versuchsreihe Tabelle offenbarte Konservierungsverfahren auch Behälter anzuwenden ausschließlich laminierten Verpackungsmaterial wenigstens Kunststoffschicht Formerinnerungsvermögen hergestellt waren . entsprechende Anregung konnte entnehmen Behälter thermische Konservierungsverfahren allgemein geeignet bezeichnet werden mehrschichtigen Laminatstrukturen bestehen sondere auch Polyolefinen bestehen können S. . . fachlicher Sicht sprach Tabelle dokumentierte Konservierungsverfahren auch ausschließlich Kunststoff hergestellten Behältern durchgeführt werden kann . 2 . Patentanspruch Fassung ersten Hilfsantrags unterscheidet erteilten Fassung Behälter laminierten Verpackungsmaterial erfindungsgemäße Verfahren Wärmekonservieren ausgeübt wird " quaderförmig " ausgestaltet sein soll . Gegenstand derart ergänzten Patentanspruchs Zulässigkeit Bedenken bestehen beruht erfinderischen Tätigkeit Fachmann naheliegender Weise Stand Technik ergab . Zwar sind besonders geeigneter Gegenstand dort beschriebenen Verpackungsverfahren zylindrische Kunststoffbehälter genannt vgl. etwa S. Z. 17 ; Patentanspruch Figuren etwa Figuren gezeigt . Zusammenhang Wärmekonservierungsverfahren waren Fachmann jedoch zylindrischen auch quaderförmige Kunststoffbehälter bekannt auch Figur hervorgeht gerichtlichen Sachverständigen Verhandlungstermin bestätigt wurde . Fachwissens erschloss weiteres offenbarte Umformungsverfahren Vermeidung Auswölbungen Behälterwänden gleichermaßen quaderförmige Kunststoffbehälter angewendet werden kann . 3 . Patentanspruch Fassung weiteren Hilfsanträge unterscheidet Fassung ersten Hilfsantrags quaderförmige Behälter erfindungsgemäße Verfahren Wärmekonservieren ausgeübt wird zusätzlich Falten laminierten ckungsmaterial hergestellt worden sein soll zweiter Hilfsantrag zusätzlich plane Oberfläche aufweisen soll dritter Hilfsantrag zusätzlich Verpackungsmaterial Form Blattes vorliegen soll vierter Hilfsantrag schließlich zusätzlich Grundschicht Material umfassen soll Pappe Papier handelt fünfter Hilfsantrag . Auch vorgenannten Fassungen zulässigerweise ergänzter Patentanspruch beruht erfinderischen Tätigkeit Fachmann Fachwissens ergab offenbarte Umformungsverfahren auch quaderförmigen Behälter angewendet werden kann vorgenannten zusätzlichen Eigenschaften aufweist . gilt Erläuterungen gerichtlichen Sachverständigen insbesondere auch Behälter Patentanspruch Fassung fünften Hilfsantrags zusätzlich Grundschicht Papier Pappe aufweisen . lag allgemeinen Wissen Fachmanns auch derartige Behälter entsprechender Ausgestaltung erfindungsgemäße Konservierungsverfahren hoher Hitzeeinwirkung verwendet werden können . IV . Kostenentscheidung beruht § Abs. Satz . V.m . § . Keukenschrijver Schuster Vorinstanz : Bundespatentgericht Entscheidung