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117 lines
889 B

BESCHLUSS
15
.
Mai
Patentnichtigkeitssache
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
15
.
Mai
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Richterin
Richter
Prof.
Dr.
beschlossen
:
wird
beantragten
fang
Einsicht
Akten
Patentnichtigkeitsverfahrens
gewährt
.
Gründe
:
Akteneinsichtsantrag
ist
stattzugeben
.
bedarf
§
Abs.
Satz
.
V.m
.
§
Abs.
Satz
PatG
Benennung
Auftraggebers
Akteneinsicht
begehrenden
Darlegung
berechtigten
Interesses
Sen
.
.
Akteneinsicht
;
Sen
.
.
BGH-Report
Akteneinsicht
;
.
.
.
Notwendigkeit
Darlegung
besteht
§
Abs.
Satz
PatG
nur
dann
Seiten
Hinblick
Akteneinsicht
gleich
behandelnden
vgl.
Sen
.
.
Akteneinsicht
entgegenstehendes
schutzwürdiges
Interesse
dargetan
wird
;
erst
Darlegung
bedarf
Abwägung
Interessen
Beteiligten
Sen
.
.
aaO
.
hier
Akteneinsicht
entgegenstehendes
schutzwürdiges
Interesse
bestehen
könnte
ist
dargetan
.
Vorinstanz
:
Bundespatentgericht
Entscheidung