BESCHLUSS 15 . Mai Patentnichtigkeitssache Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 15 . Mai Vorsitzenden Richter Dr. Richter Richterin Richter Prof. Dr. beschlossen : wird beantragten fang Einsicht Akten Patentnichtigkeitsverfahrens gewährt . Gründe : Akteneinsichtsantrag ist stattzugeben . bedarf § Abs. Satz . V.m . § Abs. Satz PatG Benennung Auftraggebers Akteneinsicht begehrenden Darlegung berechtigten Interesses Sen . . Akteneinsicht ; Sen . . BGH-Report Akteneinsicht ; . . . Notwendigkeit Darlegung besteht § Abs. Satz PatG nur dann Seiten Hinblick Akteneinsicht gleich behandelnden vgl. Sen . . Akteneinsicht entgegenstehendes schutzwürdiges Interesse dargetan wird ; erst Darlegung bedarf Abwägung Interessen Beteiligten Sen . . aaO . hier Akteneinsicht entgegenstehendes schutzwürdiges Interesse bestehen könnte ist dargetan . Vorinstanz : Bundespatentgericht Entscheidung