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1139 lines
11 KiB

BESCHLUSS
ZB
1
.
März
Rechtsbeschwerdeverfahren
betreffend
Patent
ECLI
:
:
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
1
.
März
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
Schuster
Richter
Dr.
beschlossen
:
Rechtsbeschwerden
Einsprechenden
wird
Beschluss
10
.
Senats
Technischen
Beschwerdesenats
Bundespatentgerichts
24
.
Februar
aufgehoben
.
Sache
wird
anderweiter
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Rechtsbeschwerdeverfahrens
Patentgericht
zurückverwiesen
.
Gründe
:
Rechtsbeschwerdegegnerin
ist
eingetragene
Inhaberin
4
.
August
angemeldeten
Patents
betreffend
Verfahren
Betrieb
automatischen
Schiebetüranlage
.
Patentanspruch
hat
folgenden
Wortlaut
:
"
Verfahren
Betrieb
automatischen
Schiebetüranlage
mindestens
Schiebeflügel
elektronische
Steuerungseinrichtung
angesteuerten
Antriebseinrichtung
antreibbar
ist
Überwachungsbereich
Öffnen
Schiebeflügels
vertikalen
Nebenschließkante
Schiebeflügels
passiert
wird
Sensoreinrichtung
überwacht
wird
Sensoreinrichtung
Vorhandensein
Hindernisses
Überwachungsbereich
Zustand
anzeigendes
Hindernissignal
Steuerungseinrichtung
abgibt
Normalbetrieb
sofortiges
Abbremsen
Stoppen
Reversieren
Schiebeflügels
bewirkt
wird
Schiebetüranlage
Rettungsweg
einsetzbar
ist
Antriebseinrichtung
so
ausgebildet
ist
Notfallbetrieb
Rettungsweg
Ansteuerung
Steuerungseinrichtung
Notfallsignal
freigebbar
ist
Schiebeflügel
Steuerungseinrichtung
Geschlossenlage
Richtung
Offenlage
bewegt
wird
gekennzeichnet
Schiebeflügel
Auftreten
Hindernissignals
vorliegt
gezielt
Stillstand
Stopppunkt
abgebremst
wird
Stopppunkt
ausschließlich
%
zwischen
%
Rettungsweg
einsetzbaren
Schiebetüranlage
vorgegebenen
Mindestöffnungsweite
vollständigen
Offenlage
zugelassen
ist
.
"
Einsprechenden
haben
Verfahren
Patentamt
geltend
gemacht
Gegenstand
Schutzrechts
sei
patentfähig
.
Inhaberin
hat
Patent
erteilten
Fassung
Fassung
Hilfsanträgen
verteidigt
.
Patentamt
hat
Patent
widerrufen
.
Inhaberin
Patentgericht
eingelegte
Beschwerde
hat
Aufhebung
Beschlusses
Patentamtes
Aufrechterhaltung
Patents
vollem
Umfang
geführt
.
wenden
Einsprechenden
Patentgericht
zugelassenen
Rechtsbeschwerden
Patentinhaberin
entgegentritt
.
zulässigen
Rechtsmittel
führen
Aufhebung
tenen
Entscheidung
Zurückverweisung
Sache
Patentgericht
.
Patent
betrifft
Verfahren
Betrieb
automatischen
Schiebetüranlage
mindestens
Schiebeflügel
elektronische
Steuerungseinrichtung
angesteuerten
Antriebseinrichtung
antreibbar
ist
.
derartigen
deutschen
Patentanmeldung
E2
bekannten
Verfahren
werde
so
wird
Beschreibung
ausgeführt
Überwachungsbereich
Öffnen
Schiebeflügels
vertikalen
Nebenschließkante
Schiebeflügels
passiert
werde
Sensoreinrichtung
überwacht
Auftreten
Hindernisses
Überwachungsbereich
Hindernissignal
Steuerungseinrichtung
gebe
sofortiges
Abbremsen
Stoppen
Reversieren
bewirke
.
Rettungsweg
einsetzbar
sein
sei
Schiebetüranlage
weiterhin
so
ausgestaltet
Ansteuerung
Steuerungseinrichtung
Notfallsignal
Schiebeflügel
geschlossenen
Richtung
offenen
Lage
bewegt
werde
.
Hindernissignal
Notfallsignal
übergeordnet
sei
könne
jedoch
bedeuten
Erreichen
geforderten
Mindestöffnungsweite
Tür
vorgegebenen
Maximalzeit
gewährleistet
sei
Abs.
.
deutschen
Offenlegungsschrift
sei
bekannt
Auftreten
Hindernissignals
Schiebeflügel
Steuerungseinrichtung
Durchlaufen
Beschleunigungsphase
verkürzten
Hochgeschwindigkeitsphase
Bremsphase
geringere
Niedriggeschwindigkeit
abgebremst
werde
Niedriggeschwindigkeit
vollständige
Offenlage
fahre
.
Verfahren
sei
zwar
Erreichen
geforderten
Mindestöffnungsweite
Tür
vorgegebenen
Maximalzeit
gewährleistet
bestehe
aber
Restrisiko
Hindernisse
Nebenschließkante
Niedriggeschwindigkeit
bewegenden
Türflügel
erfasst
gegebenenfalls
eingeklemmt
würden
Abs.
.
Patent
liegt
Hintergrund
Problem
zugrunde
Verfahren
Betrieb
automatischen
Schiebetüranlage
vorzuschlagen
zuverlässige
Freigabe
Fluchtwegs
auch
Minimierung
Nebenschließkante
öffnenden
Schiebeflügels
ausgehenden
Gefahr
gewährleistet
sind
Abs.
.
soll
Patentanspruch
folgendes
Verfahren
erreicht
werden
:
1
.
Verfahren
Betrieb
automatischen
Schiebetüranlage
mindestens
Schiebetürflügel
elektronische
Steuerungseinrichtung
angesteuerten
Antriebseinrichtung
antreibbar
ist
.
2
.
Überwachungsbereich
wird
Öffnen
Schiebeflügels
vertikalen
Nebenschließkante
Schiebeflügels
passiert
wird
Sensoreinrichtung
überwacht
Sensoreinrichtung
Vorhandensein
Hindernisses
Überwachungsbereich
Zustand
anzeigendes
Hindernissignal
Steuerungseinrichtung
abgibt
2.2.2
Normalbetrieb
sofortiges
Abbremsen
Stoppen
Reversieren
Schiebeflügels
bewirkt
wird
.
3
.
Schiebetüranlage
ist
Rettungsweg
einsetzbar
.
Antriebseinrichtung
ist
so
ausgebildet
Notfallbetrieb
Rettungsweg
Ansteuerung
Steuerungseinrichtung
Notfallsignal
freigebbar
ist
Schiebeflügel
Steuerungseinrichtung
Geschlossenlage
Richtung
Offenlage
bewegt
wird
.
Auftreten
Hindernissignals
Notfallsignal
vorliegt
wird
Schiebeflügel
gezielt
Stillstand
Stopppunkt
abgebremst
ausschließlich
zugelassen
ist
%
3.2.2
zwischen
%
Fluchtoder
Rettungsweg
einsetzbaren
Schiebetüranlage
vorgegebenen
Mindestöffnungsweite
vollständigen
Offenlage
liegenden
Bereich
.
soll
erfindungsgemäß
Fluchtweg
zuverlässig
freigegeben
gleichzeitig
Nebenschließkante
öffnenden
ausgehende
Gefahr
minimiert
werden
Freigabe
Fluchtweges
gegebenenfalls
bereits
vorliegenden
Hindernissignals
zunächst
abgebremst
fortgesetzt
wird
Stopppunkt
erreicht
wird
Schiebetür
gezielt
Stillstand
kommt
Abs.
.
Stopppunkt
betreffende
prozentuale
Angabe
"
%
"
Merkmal
Rettungsweg
einsetzbare
Schiebetüranlage
vorgegebene
Mindestöffnungsweite
vollständige
Offenlage
bezieht
bedarf
abschließenden
Entscheidung
.
jedenfalls
wird
Merkmale
3.2.2
bestimmt
Stopppunkt
ausschließlich
Bereich
zugelassen
ist
%
Mindestöffnungsweite
vollständigen
Offenlage
reicht
.
meint
zugelassen
"
Anwender
Stopppunkt
Schiebetür
gezielt
Stillstand
gebracht
werden
soll
Steuerungseinrichtung
Vorgaben
Merkmale
3.2.2
bestimmen
kann
.
Entsprechend
werden
Beschreibung
verschiedene
Möglichkeiten
Bestimmung
Stopppunktes
Abhängigkeit
Mindestöffnungsweite
und/oder
vollständigen
Offenlage
vorgestellt
.
So
kann
beispielsweise
Diagramm
Figur
Patentschrift
veranschaulicht
Mindestöffnungsweite
vollständigen
Offenlage
entsprechen
Stopppunkt
%
Mindestöffnungsweite
vollständigen
Offenlage
liegen
Abs.
.
Mindestöffnungsweite
kann
aber
Ausführungsbeispielen
Diagrammen
Figuren
ergibt
auch
kleiner
vollständige
Offenlage
Abs.
Stopppunkt
%
Mindestöffnungsweite
Abs.
Figur
vollständigen
Mindestöffnungsweite
Abs.
Figur
liegen
.
Patentgericht
ist
erfindungsgemäßen
Begriff
"
vorgegebenen
Mindestöffnungsweite
"
Anwender
vorgegebene
Weite
verstehen
Tür
Notfallbetrieb
mindestens
öffnen
ist
.
Rechtsbeschwerden
erhobene
Einwand
Mindestöffnungsweite
sei
Auslegung
Sinne
absoluten
Wertes
bestimmbar
ist
zwar
Sache
zutreffend
führt
aber
anderen
Verständnis
Lehre
Patentanspruch
.
erfindungsgemäße
"
Mindestöffnungsweite
"
ist
absoluter
Einrichtung
Verfahrens
Notfallbetrieb
Verfahrensablauf
Wortlaut
Merkmals
"
vorgegebener
"
Wert
.
Verständnis
spricht
Mindestöffnungsweite
Beschreibung
"
z.B.
%
vollständigen
Öffnungsweite
"
Abs.
vgl.
auch
Abs.
.
Figuren
erreichen
auch
identisch
sein
kann
Abs.
Figur
also
Anwender
liegt
Wert
Mindestöffnungsweite
"
vorgibt
"
.
Anwender
wird
ermöglicht
Bestimmung
Mindestöffnungsweite
normative
Vorgaben
auch
Vielzahl
möglicher
Gestaltungen
Abmessungen
Schiebetüranlage
abhängige
praktische
Anwendungssituation
berücksichtigen
.
Verständnis
steht
Einklang
etwa
Rechtsbeschwerden
Argumentation
herangezogene
DIN
Dezember
zwar
automatische
Schiebetüren
lichten
Öffnungsweite
m
Mindestöffnungsweite
%
vollständigen
Öffnungsweite
vorsieht
Schiebetüren
größerer
Öffnungsweite
aber
lediglich
proportionale
Berechnung
festlegt
.
Zutreffend
weisen
Rechtsbeschwerden
Patenanspruch
Maximalzeit
Mindestöffnungsweite
erreicht
werden
muss
erwähnt
wird
.
Zwar
kann
Maximalzeit
vorgegeben
sein
vorgegebene
Mindestöffnungsweite
Berücksichtigung
u.a.
auch
Merkmal
vorgesehenen
Bremsphase
"
Abbremsung
"
erreicht
werden
muss
vgl.
Abs.
.
vorgegebene
Maximalzeit
ist
jedoch
Lehre
Patentanspruch
aufgenommen
worden
Verwirklichung
zwingend
erforderlich
.
II
.
Patentgericht
hat
Verfahrenslehre
Patentanspruch
erfinderischen
Tätigkeit
beruhend
angesehen
Begründung
ausgeführt
aufgezeigten
Stand
Technik
Anregung
habe
gewinnen
lassen
zwangsweisen
Öffnen
Tür
Notfallsignals
Bewegung
Tür
bereits
Erreichen
Mindestöffnungsweite
stoppen
Hindernissignal
auftrete
.
sei
zwar
einzige
angeführten
Druckschriften
nur
Verfahren
Betrieb
automatischen
Schiebetüranlage
betreffe
auch
Notfallbetrieb
ausgelegt
sei
.
Entgegenhaltung
sei
aber
lediglich
entnehmen
Überschreiten
Mindestöffnungsweite
Fahrbewegung
Tür
verlangsamt
fortgesetzt
auch
ganz
gestoppt
werden
könne
.
sei
zwar
bereits
bekannt
Notfallöffnung
Öffnungsbewegung
Mindestöffnungsweite
maximalen
Öffnungsweite
anzuhalten
mithin
Stopppunkt
zuzulassen
.
Lehre
Patentanspruch
Stopppunkt
zugelassene
Bereich
sei
jedoch
größer
bereits
%
Mindestöffnungsweite
beginne
so
auch
Intervall
%
Mindestöffnungsweite
Mindestöffnungsweite
umfasse
.
bestehe
Besonderheit
erfinderischen
Intervall
einheitliches
Merkmal
handele
-9-
aufgeteilt
werden
könne
auch
Intervalle
erlaube
Oberbegriff
kennzeichnenden
Teil
hätten
aufgenommen
werden
können
.
.
Patentgericht
zunächst
zutreffend
erkannt
worden
ist
wird
Beurteilung
hält
rechtlichen
Überprüfung
stand
.
auch
Möglichkeit
offenbart
Stopppunkt
Mindestöffnungsweite
vollständigen
Offenlage
vorzusehen
Fall
Rettungswegfunktion
Schiebetüranlage
Stopps
Schiebeflügels
bereits
erfüllt
ist
Abs.
.
war
Teilbereich
Lehre
Patentanspruch
möglichen
Verfahrensausübungen
bereits
Stand
Technik
bekannt
etwa
dann
Stopppunkt
erfindungsgemäßen
Ausführungsbeispiel
Figur
vollständigen
Mindestöffnungsweite
liegt
vgl.
Abs.
Figur
.
Rahmen
Neuheitsprüfung
kann
angenommen
werden
Merkmal
bekannt
sei
.
steht
auch
Argument
Patentgerichts
Patentanspruch
Stopppunkt
zugelassene
Bereich
größer
ist
möglich
erachtete
Merkmal
bereits
%
Mindestöffnungsweite
beginne
so
auch
Intervall
%
Mindestöffnungsweite
Mindestöffnungsweite
umfasse
.
rechtfertigt
Patentinhaberin
Schutz
Umfang
gewähren
Möglichkeiten
Verfahrensausgestaltung
miterfasst
Anmeldung
Patents
bereits
offenbart
waren
.
Insoweit
kommt
auch
Patentgericht
meint
erfindungsgemäßen
Intervall
einheitliches
Merkmal
handelt
Intervalle
geteilt
werden
kann
Oberbegriff
kennzeichnenden
Teil
aufgenommen
werden
kann
.
Aufnahme
bestimmten
Merkmals
Oberbegriff
kennzeichnenden
Teil
ist
Bestimmung
Gegenstands
unerheblich
Urteil
20
.
Januar
Muffelofen
;
Urteil
5
.
Oktober
juris
.
Zungenbett
.
kann
Prüfung
Patentfähigkeit
entscheidend
sein
Patentanspruch
aufgenommene
Intervall
Intervalle
hätte
geteilt
Oberbegriff
kennzeichnenden
Teil
hätte
zugewiesen
werden
können
.
Vielmehr
ist
insoweit
allein
prüfen
unabhängig
äußeren
Aufbau
bestimmende
Gegenstand
Patentanspruchs
ganz
hier
teilweise
vorbekannt
gewesen
ist
Fachmann
naheliegender
Weise
Stand
Technik
ergeben
hat
.
IV
.
mündliche
Verhandlung
hat
Senat
erforderlich
gehalten
§
Abs.
PatG
.
Meier-Beck
Schuster
Vorinstanz
:
Bundespatentgericht
Entscheidung
W(pat