BESCHLUSS ZB 1 . März Rechtsbeschwerdeverfahren betreffend Patent ECLI : : Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 1 . März Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Richterin Schuster Richter Dr. beschlossen : Rechtsbeschwerden Einsprechenden wird Beschluss 10 . Senats Technischen Beschwerdesenats Bundespatentgerichts 24 . Februar aufgehoben . Sache wird anderweiter Verhandlung Entscheidung auch Kosten Rechtsbeschwerdeverfahrens Patentgericht zurückverwiesen . Gründe : Rechtsbeschwerdegegnerin ist eingetragene Inhaberin 4 . August angemeldeten Patents betreffend Verfahren Betrieb automatischen Schiebetüranlage . Patentanspruch hat folgenden Wortlaut : " Verfahren Betrieb automatischen Schiebetüranlage mindestens Schiebeflügel elektronische Steuerungseinrichtung angesteuerten Antriebseinrichtung antreibbar ist Überwachungsbereich Öffnen Schiebeflügels vertikalen Nebenschließkante Schiebeflügels passiert wird Sensoreinrichtung überwacht wird Sensoreinrichtung Vorhandensein Hindernisses Überwachungsbereich Zustand anzeigendes Hindernissignal Steuerungseinrichtung abgibt Normalbetrieb sofortiges Abbremsen Stoppen Reversieren Schiebeflügels bewirkt wird Schiebetüranlage Rettungsweg einsetzbar ist Antriebseinrichtung so ausgebildet ist Notfallbetrieb Rettungsweg Ansteuerung Steuerungseinrichtung Notfallsignal freigebbar ist Schiebeflügel Steuerungseinrichtung Geschlossenlage Richtung Offenlage bewegt wird gekennzeichnet Schiebeflügel Auftreten Hindernissignals vorliegt gezielt Stillstand Stopppunkt abgebremst wird Stopppunkt ausschließlich % zwischen % Rettungsweg einsetzbaren Schiebetüranlage vorgegebenen Mindestöffnungsweite vollständigen Offenlage zugelassen ist . " Einsprechenden haben Verfahren Patentamt geltend gemacht Gegenstand Schutzrechts sei patentfähig . Inhaberin hat Patent erteilten Fassung Fassung Hilfsanträgen verteidigt . Patentamt hat Patent widerrufen . Inhaberin Patentgericht eingelegte Beschwerde hat Aufhebung Beschlusses Patentamtes Aufrechterhaltung Patents vollem Umfang geführt . wenden Einsprechenden Patentgericht zugelassenen Rechtsbeschwerden Patentinhaberin entgegentritt . zulässigen Rechtsmittel führen Aufhebung tenen Entscheidung Zurückverweisung Sache Patentgericht . Patent betrifft Verfahren Betrieb automatischen Schiebetüranlage mindestens Schiebeflügel elektronische Steuerungseinrichtung angesteuerten Antriebseinrichtung antreibbar ist . derartigen deutschen Patentanmeldung E2 bekannten Verfahren werde so wird Beschreibung ausgeführt Überwachungsbereich Öffnen Schiebeflügels vertikalen Nebenschließkante Schiebeflügels passiert werde Sensoreinrichtung überwacht Auftreten Hindernisses Überwachungsbereich Hindernissignal Steuerungseinrichtung gebe sofortiges Abbremsen Stoppen Reversieren bewirke . Rettungsweg einsetzbar sein sei Schiebetüranlage weiterhin so ausgestaltet Ansteuerung Steuerungseinrichtung Notfallsignal Schiebeflügel geschlossenen Richtung offenen Lage bewegt werde . Hindernissignal Notfallsignal übergeordnet sei könne jedoch bedeuten Erreichen geforderten Mindestöffnungsweite Tür vorgegebenen Maximalzeit gewährleistet sei Abs. . deutschen Offenlegungsschrift sei bekannt Auftreten Hindernissignals Schiebeflügel Steuerungseinrichtung Durchlaufen Beschleunigungsphase verkürzten Hochgeschwindigkeitsphase Bremsphase geringere Niedriggeschwindigkeit abgebremst werde Niedriggeschwindigkeit vollständige Offenlage fahre . Verfahren sei zwar Erreichen geforderten Mindestöffnungsweite Tür vorgegebenen Maximalzeit gewährleistet bestehe aber Restrisiko Hindernisse Nebenschließkante Niedriggeschwindigkeit bewegenden Türflügel erfasst gegebenenfalls eingeklemmt würden Abs. . Patent liegt Hintergrund Problem zugrunde Verfahren Betrieb automatischen Schiebetüranlage vorzuschlagen zuverlässige Freigabe Fluchtwegs auch Minimierung Nebenschließkante öffnenden Schiebeflügels ausgehenden Gefahr gewährleistet sind Abs. . soll Patentanspruch folgendes Verfahren erreicht werden : 1 . Verfahren Betrieb automatischen Schiebetüranlage mindestens Schiebetürflügel elektronische Steuerungseinrichtung angesteuerten Antriebseinrichtung antreibbar ist . 2 . Überwachungsbereich wird Öffnen Schiebeflügels vertikalen Nebenschließkante Schiebeflügels passiert wird Sensoreinrichtung überwacht Sensoreinrichtung Vorhandensein Hindernisses Überwachungsbereich Zustand anzeigendes Hindernissignal Steuerungseinrichtung abgibt 2.2.2 Normalbetrieb sofortiges Abbremsen Stoppen Reversieren Schiebeflügels bewirkt wird . 3 . Schiebetüranlage ist Rettungsweg einsetzbar . Antriebseinrichtung ist so ausgebildet Notfallbetrieb Rettungsweg Ansteuerung Steuerungseinrichtung Notfallsignal freigebbar ist Schiebeflügel Steuerungseinrichtung Geschlossenlage Richtung Offenlage bewegt wird . Auftreten Hindernissignals Notfallsignal vorliegt wird Schiebeflügel gezielt Stillstand Stopppunkt abgebremst ausschließlich zugelassen ist % 3.2.2 zwischen % Fluchtoder Rettungsweg einsetzbaren Schiebetüranlage vorgegebenen Mindestöffnungsweite vollständigen Offenlage liegenden Bereich . soll erfindungsgemäß Fluchtweg zuverlässig freigegeben gleichzeitig Nebenschließkante öffnenden ausgehende Gefahr minimiert werden Freigabe Fluchtweges gegebenenfalls bereits vorliegenden Hindernissignals zunächst abgebremst fortgesetzt wird Stopppunkt erreicht wird Schiebetür gezielt Stillstand kommt Abs. . Stopppunkt betreffende prozentuale Angabe " % " Merkmal Rettungsweg einsetzbare Schiebetüranlage vorgegebene Mindestöffnungsweite vollständige Offenlage bezieht bedarf abschließenden Entscheidung . jedenfalls wird Merkmale 3.2.2 bestimmt Stopppunkt ausschließlich Bereich zugelassen ist % Mindestöffnungsweite vollständigen Offenlage reicht . meint zugelassen " Anwender Stopppunkt Schiebetür gezielt Stillstand gebracht werden soll Steuerungseinrichtung Vorgaben Merkmale 3.2.2 bestimmen kann . Entsprechend werden Beschreibung verschiedene Möglichkeiten Bestimmung Stopppunktes Abhängigkeit Mindestöffnungsweite und/oder vollständigen Offenlage vorgestellt . So kann beispielsweise Diagramm Figur Patentschrift veranschaulicht Mindestöffnungsweite vollständigen Offenlage entsprechen Stopppunkt % Mindestöffnungsweite vollständigen Offenlage liegen Abs. . Mindestöffnungsweite kann aber Ausführungsbeispielen Diagrammen Figuren ergibt auch kleiner vollständige Offenlage Abs. Stopppunkt % Mindestöffnungsweite Abs. Figur vollständigen Mindestöffnungsweite Abs. Figur liegen . Patentgericht ist erfindungsgemäßen Begriff " vorgegebenen Mindestöffnungsweite " Anwender vorgegebene Weite verstehen Tür Notfallbetrieb mindestens öffnen ist . Rechtsbeschwerden erhobene Einwand Mindestöffnungsweite sei Auslegung Sinne absoluten Wertes bestimmbar ist zwar Sache zutreffend führt aber anderen Verständnis Lehre Patentanspruch . erfindungsgemäße " Mindestöffnungsweite " ist absoluter Einrichtung Verfahrens Notfallbetrieb Verfahrensablauf Wortlaut Merkmals " vorgegebener " Wert . Verständnis spricht Mindestöffnungsweite Beschreibung " z.B. % vollständigen Öffnungsweite " Abs. vgl. auch Abs. . Figuren erreichen auch identisch sein kann Abs. Figur also Anwender liegt Wert Mindestöffnungsweite " vorgibt " . Anwender wird ermöglicht Bestimmung Mindestöffnungsweite normative Vorgaben auch Vielzahl möglicher Gestaltungen Abmessungen Schiebetüranlage abhängige praktische Anwendungssituation berücksichtigen . Verständnis steht Einklang etwa Rechtsbeschwerden Argumentation herangezogene DIN Dezember zwar automatische Schiebetüren lichten Öffnungsweite m Mindestöffnungsweite % vollständigen Öffnungsweite vorsieht Schiebetüren größerer Öffnungsweite aber lediglich proportionale Berechnung festlegt . Zutreffend weisen Rechtsbeschwerden Patenanspruch Maximalzeit Mindestöffnungsweite erreicht werden muss erwähnt wird . Zwar kann Maximalzeit vorgegeben sein vorgegebene Mindestöffnungsweite Berücksichtigung u.a. auch Merkmal vorgesehenen Bremsphase " Abbremsung " erreicht werden muss vgl. Abs. . vorgegebene Maximalzeit ist jedoch Lehre Patentanspruch aufgenommen worden Verwirklichung zwingend erforderlich . II . Patentgericht hat Verfahrenslehre Patentanspruch erfinderischen Tätigkeit beruhend angesehen Begründung ausgeführt aufgezeigten Stand Technik Anregung habe gewinnen lassen zwangsweisen Öffnen Tür Notfallsignals Bewegung Tür bereits Erreichen Mindestöffnungsweite stoppen Hindernissignal auftrete . sei zwar einzige angeführten Druckschriften nur Verfahren Betrieb automatischen Schiebetüranlage betreffe auch Notfallbetrieb ausgelegt sei . Entgegenhaltung sei aber lediglich entnehmen Überschreiten Mindestöffnungsweite Fahrbewegung Tür verlangsamt fortgesetzt auch ganz gestoppt werden könne . sei zwar bereits bekannt Notfallöffnung Öffnungsbewegung Mindestöffnungsweite maximalen Öffnungsweite anzuhalten mithin Stopppunkt zuzulassen . Lehre Patentanspruch Stopppunkt zugelassene Bereich sei jedoch größer bereits % Mindestöffnungsweite beginne so auch Intervall % Mindestöffnungsweite Mindestöffnungsweite umfasse . bestehe Besonderheit erfinderischen Intervall einheitliches Merkmal handele -9- aufgeteilt werden könne auch Intervalle erlaube Oberbegriff kennzeichnenden Teil hätten aufgenommen werden können . . Patentgericht zunächst zutreffend erkannt worden ist wird Beurteilung hält rechtlichen Überprüfung stand . auch Möglichkeit offenbart Stopppunkt Mindestöffnungsweite vollständigen Offenlage vorzusehen Fall Rettungswegfunktion Schiebetüranlage Stopps Schiebeflügels bereits erfüllt ist Abs. . war Teilbereich Lehre Patentanspruch möglichen Verfahrensausübungen bereits Stand Technik bekannt etwa dann Stopppunkt erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel Figur vollständigen Mindestöffnungsweite liegt vgl. Abs. Figur . Rahmen Neuheitsprüfung kann angenommen werden Merkmal bekannt sei . steht auch Argument Patentgerichts Patentanspruch Stopppunkt zugelassene Bereich größer ist möglich erachtete Merkmal bereits % Mindestöffnungsweite beginne so auch Intervall % Mindestöffnungsweite Mindestöffnungsweite umfasse . rechtfertigt Patentinhaberin Schutz Umfang gewähren Möglichkeiten Verfahrensausgestaltung miterfasst Anmeldung Patents bereits offenbart waren . Insoweit kommt auch Patentgericht meint erfindungsgemäßen Intervall einheitliches Merkmal handelt Intervalle geteilt werden kann Oberbegriff kennzeichnenden Teil aufgenommen werden kann . Aufnahme bestimmten Merkmals Oberbegriff kennzeichnenden Teil ist Bestimmung Gegenstands unerheblich Urteil 20 . Januar Muffelofen ; Urteil 5 . Oktober juris . Zungenbett . kann Prüfung Patentfähigkeit entscheidend sein Patentanspruch aufgenommene Intervall Intervalle hätte geteilt Oberbegriff kennzeichnenden Teil hätte zugewiesen werden können . Vielmehr ist insoweit allein prüfen unabhängig äußeren Aufbau bestimmende Gegenstand Patentanspruchs ganz hier teilweise vorbekannt gewesen ist Fachmann naheliegender Weise Stand Technik ergeben hat . IV . mündliche Verhandlung hat Senat erforderlich gehalten § Abs. PatG . Meier-Beck Schuster Vorinstanz : Bundespatentgericht Entscheidung W(pat