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846 lines
6.6 KiB

NAMEN
Verkündet
:
16
Juli
Potsch
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
:
ja
§
.
§
.
F.d
.
Mietrechtsreformgesetzes
19
.
Juni
Zwangsverwalter
Mietwohnung
ist
Mieter
sonstigen
Voraussetzungen
gegeben
sind
Herausgabe
geleisteten
Kaution
verpflichtet
selbst
Vermieter
Zwangsverwalter
Kaution
ausgefolgt
hat
.
gilt
auch
dann
Verpflichtungen
Zwangsverwalters
Vorschriften
Mietrechtsreformgesetzes
19
.
Juni
noch
heranzuziehen
sind
.
Urteil
16
Juli
AG
VIII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
16
Juli
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
Urteil
1
.
Zivilkammer
Landgerichts
13
.
Dezember
wird
zurückgewiesen
.
Beklagte
trägt
Kosten
Revisionsverfahrens
.
Tatbestand
:
Parteien
streiten
Herausgabe
Klägern
vormaligen
Vermieter
geleisteten
Kaution
.
Kläger
waren
Jahre
geschlossenen
Vertrages
Mieter
Reihenhauses
.
Erfüllung
übernommenen
Pflicht
zahlten
DM
Kaution
Vermieter
Eigentümer
.
Beklagte
übernahm
Grundstück
Beschlagnahme
15
.
Juni
Zwangsverwalter
.
geleistete
Kaution
wurde
ausgekehrt
.
Beendigung
Mietverhältnisses
31
.
Oktober
verlangten
Kläger
vergeblich
Zwangsverwalter
Rückzahlung
Kaution
.
Amtsgericht
hat
Klage
Zahlung
Sicherheit
Klägern
geleisteten
Betrages
zurückgewiesen
.
Berufung
Kläger
hat
Landgericht
Beklagten
Zahlung
begehrten
Betrages
Zinsen
verurteilt
.
Berufungsgericht
zugelassenen
Revision
begehrt
Beklagte
Wiederherstellung
amtsgerichtlichen
Urteils
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
hat
ausgeführt
:
Beklagte
sei
Zwangsverwalter
gemäß
§
.
§
Abs.
bestehenden
Mietvertrag
eingetreten
so
Rückzahlungsverpflichtung
bezüglich
Vermieter
geleisteten
Kautionssumme
mietvertragliche
Erfüllungspflicht
treffe
.
§
.
ergebe
.
Zwar
sehe
§
Satz
.
Überwälzung
Rückzahlungsverpflichtung
Erwerber
vermieteten
Grundstücks
nur
dann
Sicherheitsleistung
ursprünglichen
Vermieter
ausgehändigt
worden
sei
.
Ansicht
Amtsgerichts
könne
Vorschrift
jedoch
unmittelbar
noch
entsprechend
Fall
angewendet
werden
Erwerber
hier
Zwangsverwalter
Anspruch
genommen
werde
.
direkte
Anwendung
§
Satz
.
scheitere
§
Anordnung
Zwangsverwaltung
lediglich
Vorschriften
§
Anordnung
Zwangsversteigerung
verweise
.
werde
§
Bezug
genommen
seinerseits
erst
§
.
anwendbar
erkläre
.
entsprechende
Anwendung
§
Satz
.
scheide
Vermieterwechsel
vergleichbare
Situation
vorliege
Analogie
rechtfertigen
könnte
.
II
.
Ausführungen
halten
rechtlichen
Nachprüfung
stand
.
kann
dahingestellt
bleiben
Frage
Verpflichtung
Zwangsverwalters
Wohnraum
Rückzahlung
Kautionsbetrages
Vermieter
ausgehändigt
worden
ist
schon
Mietrechtsreformgesetz
19
.
Juni
.
S.
Zeit
1
.
September
geschaffenen
neuen
Rechtslage
noch
früheren
Vorschriften
beurteilen
ist
.
Berufungsgericht
hat
Mietrecht
alten
Fassung
angewandt
entsprechende
Heranziehung
§
Satz
Rückzahlungspflicht
Zwangsverwalters
entgegenstünde
Recht
verneint
.
Analogie
§
Nachfolgebestimmung
§
.
nunmehr
Erstattungspflicht
Zwangsverwalters
gegeben
ist
vgl.
Gather
Schmidt-Futterer
Mietrecht
8
.
Aufl
.
.
auch
Vermieter
Kautionsbetrag
einbehalten
hatte
kommt
Eigentumswechsel
1
.
September
dementsprechend
Zeitpunkt
angeordneten
Zwangsverwaltung
Mietrecht
früheren
neuen
Fassung
gilt
vgl.
62
.
Aufl
.
.
m.w
.
.
;
Gather
aaO
.
.
1
.
Revision
nimmt
zutreffenden
Ausführungen
Berufungsgerichts
direkte
Anwendung
§
Satz
.
über
Abs.
ausscheidet
.
meint
aber
§
Satz
.
sei
analog
anzuwenden
.
sei
Zwangsverwalter
nur
dann
verpflichtet
Mieter
Vermieter
gezahlte
Kaution
Fälligkeit
bezahlen
Vermieter
Sicherheitsleistung
ausgehändigt
Zwangsverwalter
Vermieter
Verpflichtung
Rückgewähr
übernommen
habe
.
Streitfall
sei
geschehen
.
Zwangsverwalter
schulde
Klägern
Zahlung
entsprechenden
Betrages
.
Berechtigung
Analogie
ist
Rechtsprechung
Schrifttum
umstritten
Analogie
:
656
;
LG
;
3
.
Aufl
.
.
9
;
ablehnend
:
OLG
;
Sternel
Mietrecht
3
.
Aufl
.
.
;
Miete
7
.
Aufl
.
§
.
3
;
Belz
:
Bub/Treier
Handbuch
Wohnraummiete
3
.
Aufl
.
Kap
.
.
Gather
:
Schmidt-Futterer
Mietrecht
7
.
Aufl
.
§
.
20
;
Blank/Börstinghaus
Miete
§
.
26
;
offengelassen
Wolf/Eckert/Ball
Handbuch
gewerblichen
Leasingrechts
8
.
Aufl
.
.
.
Jedenfalls
Vertragsverhältnisse
Wohnraummiete
ist
§
Satz
.
heranzuziehen
.
analoge
Anwendung
§
Satz
.
spricht
Beschlagnahme
§
Abs.
anders
Zwangsversteigerung
Eigentumswechsel
Rechtsübergang
stattfindet
Eigentümer
lediglich
Verwaltung
Benutzung
Grundstücks
entzogen
wird
.
Zwangsverwalter
handelt
zwar
eigenen
Namen
doch
Rechnung
hat
Rechte
wahrzunehmen
Verpflichtungen
erfüllen
.
2
.
Scheidet
analoge
Anwendung
§
Satz
.
hat
Beklagte
Zwangsverwalter
Rahmen
§
Abs.
Beschlagnahme
Verwaltung
bezüglich
Mietvertrag
Eigentümer
Kläger
begründeten
Rechte
Pflichten
übernommen
.
Erfüllungspflicht
Zwangsverwalters
schließt
Kautionsabrede
Bestandteil
Mietverhältnisses
vgl.
Senat
Urteil
26
.
März
f.
Rückzahlung
verbrauchter
Nebenkosten
.
Urteil
Senats
20
.
September
2/78
entnehmen
ist
§
Abs.
erfasse
mietvertragliche
Kautionsabrede
wird
mehr
festgehalten
.
Senat
ist
auch
Hinblick
Urteil
Bundesgerichtshofs
24
.
März
.
gehalten
Verfahren
§
Abs.
einzuleiten
.
Entscheidung
.
Zivilsenats
Bundesgerichtshofs
äußert
aaO
S.
Eintritt
Erwerbers
Mietvertrag
§
Abs.
.
Reichweite
Vertragsübernahme
Umfang
übernehmenden
Pflichten
;
Entscheidung
beruht
Anwendung
Vorschriften
§
§
.
gemäß
§
unmittelbar
zwar
Erwerb
Zwangsversteigerung
aber
Übernahme
Verwaltung
Zwangsverwalter
heranzuziehen
sind
.
dargetan
hat
Senat
Streitfall
Umfang
§
Abs.
ZVG
Zwangsverwalter
übernehmenden
Pflichten
Rahmen
obliegenden
Verwaltung
Grundstücks
Schuldners
entscheiden
.
Pflichten
Kautionsabrede
Erfüllungspflichten
Zwangsverwalters
einbezogen
Gebrauchsgewährungspflicht
unmittelbar
zusammenhängenden
Pflichten
begrenzt
werden
wird
allerdings
Mieter
anderen
Gläubigern
Vermieters
begünstigt
verwalteten
Vermögen
Befriedigung
suchen
können
.
Hat
Vermieter
Zwangsverwalter
Kautionssumme
ausgehändigt
wird
Haftungsmasse
anderen
Gläubigern
Verfügung
steht
geschmälert
.
ist
aber
ähnlichen
Verhältnisses
Mieter
Vermieter
Hinblick
Gewährung
Kaution
gerechtfertigt
Gesetzgeber
gewollt
OLG
;
.
.
3
.
dargetan
hat
Beklagte
Heranziehung
Vorschrift
§
Stelle
§
.
getreten
ist
Kautionsbetrag
ebenfalls
erstatten
Vermieter
Summe
ausgehändigt
hat
.
Gesetzgeber
hat
Bereich
Wohnraummiete
Mietrechtsreformgesetz
19
.
Juni
.
S.
Satz
jetzt
Interessen
Mieters
vorrangig
berücksichtigt
.
Vorschrift
tritt
Erwerber
Grundstücks
Rückgabepflicht
Wohnraummieter
hingegebenen
Kaution
Rücksicht
Kaution
ausgefolgt
worden
ist
;
gilt
§
ZVG
nunmehr
Zwangsversteigerung
.
Falle
Zwangsverwaltung
ist
anders
entscheiden
bereits
Vorschriften
Mietrechtsreformgesetzes
19
.
Juni
anzuwenden
sind
Gather
aaO
.
.
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.