NAMEN Verkündet : 16 Juli Potsch Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : : ja § . § . F.d . Mietrechtsreformgesetzes 19 . Juni Zwangsverwalter Mietwohnung ist Mieter sonstigen Voraussetzungen gegeben sind Herausgabe geleisteten Kaution verpflichtet selbst Vermieter Zwangsverwalter Kaution ausgefolgt hat . gilt auch dann Verpflichtungen Zwangsverwalters Vorschriften Mietrechtsreformgesetzes 19 . Juni noch heranzuziehen sind . Urteil 16 Juli AG VIII . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 16 Juli Vorsitzende Richterin Dr. Richter Dr. Dr. Dr. Recht erkannt : Revision Beklagten Urteil 1 . Zivilkammer Landgerichts 13 . Dezember wird zurückgewiesen . Beklagte trägt Kosten Revisionsverfahrens . Tatbestand : Parteien streiten Herausgabe Klägern vormaligen Vermieter geleisteten Kaution . Kläger waren Jahre geschlossenen Vertrages Mieter Reihenhauses . Erfüllung übernommenen Pflicht zahlten DM Kaution Vermieter Eigentümer . Beklagte übernahm Grundstück Beschlagnahme 15 . Juni Zwangsverwalter . geleistete Kaution wurde ausgekehrt . Beendigung Mietverhältnisses 31 . Oktober verlangten Kläger vergeblich Zwangsverwalter Rückzahlung Kaution . Amtsgericht hat Klage Zahlung Sicherheit Klägern geleisteten Betrages zurückgewiesen . Berufung Kläger hat Landgericht Beklagten Zahlung begehrten Betrages Zinsen verurteilt . Berufungsgericht zugelassenen Revision begehrt Beklagte Wiederherstellung amtsgerichtlichen Urteils . Entscheidungsgründe : Berufungsgericht hat ausgeführt : Beklagte sei Zwangsverwalter gemäß § . § Abs. bestehenden Mietvertrag eingetreten so Rückzahlungsverpflichtung bezüglich Vermieter geleisteten Kautionssumme mietvertragliche Erfüllungspflicht treffe . § . ergebe . Zwar sehe § Satz . Überwälzung Rückzahlungsverpflichtung Erwerber vermieteten Grundstücks nur dann Sicherheitsleistung ursprünglichen Vermieter ausgehändigt worden sei . Ansicht Amtsgerichts könne Vorschrift jedoch unmittelbar noch entsprechend Fall angewendet werden Erwerber hier Zwangsverwalter Anspruch genommen werde . direkte Anwendung § Satz . scheitere § Anordnung Zwangsverwaltung lediglich Vorschriften § Anordnung Zwangsversteigerung verweise . werde § Bezug genommen seinerseits erst § . anwendbar erkläre . entsprechende Anwendung § Satz . scheide Vermieterwechsel vergleichbare Situation vorliege Analogie rechtfertigen könnte . II . Ausführungen halten rechtlichen Nachprüfung stand . kann dahingestellt bleiben Frage Verpflichtung Zwangsverwalters Wohnraum Rückzahlung Kautionsbetrages Vermieter ausgehändigt worden ist schon Mietrechtsreformgesetz 19 . Juni . S. Zeit 1 . September geschaffenen neuen Rechtslage noch früheren Vorschriften beurteilen ist . Berufungsgericht hat Mietrecht alten Fassung angewandt entsprechende Heranziehung § Satz Rückzahlungspflicht Zwangsverwalters entgegenstünde Recht verneint . Analogie § Nachfolgebestimmung § . nunmehr Erstattungspflicht Zwangsverwalters gegeben ist vgl. Gather Schmidt-Futterer Mietrecht 8 . Aufl . . auch Vermieter Kautionsbetrag einbehalten hatte kommt Eigentumswechsel 1 . September dementsprechend Zeitpunkt angeordneten Zwangsverwaltung Mietrecht früheren neuen Fassung gilt vgl. 62 . Aufl . . m.w . . ; Gather aaO . . 1 . Revision nimmt zutreffenden Ausführungen Berufungsgerichts direkte Anwendung § Satz . über Abs. ausscheidet . meint aber § Satz . sei analog anzuwenden . sei Zwangsverwalter nur dann verpflichtet Mieter Vermieter gezahlte Kaution Fälligkeit bezahlen Vermieter Sicherheitsleistung ausgehändigt Zwangsverwalter Vermieter Verpflichtung Rückgewähr übernommen habe . Streitfall sei geschehen . Zwangsverwalter schulde Klägern Zahlung entsprechenden Betrages . Berechtigung Analogie ist Rechtsprechung Schrifttum umstritten Analogie : 656 ; LG ; 3 . Aufl . . 9 ; ablehnend : OLG ; Sternel Mietrecht 3 . Aufl . . ; Miete 7 . Aufl . § . 3 ; Belz : Bub/Treier Handbuch Wohnraummiete 3 . Aufl . Kap . . Gather : Schmidt-Futterer Mietrecht 7 . Aufl . § . 20 ; Blank/Börstinghaus Miete § . 26 ; offengelassen Wolf/Eckert/Ball Handbuch gewerblichen Leasingrechts 8 . Aufl . . . Jedenfalls Vertragsverhältnisse Wohnraummiete ist § Satz . heranzuziehen . analoge Anwendung § Satz . spricht Beschlagnahme § Abs. anders Zwangsversteigerung Eigentumswechsel Rechtsübergang stattfindet Eigentümer lediglich Verwaltung Benutzung Grundstücks entzogen wird . Zwangsverwalter handelt zwar eigenen Namen doch Rechnung hat Rechte wahrzunehmen Verpflichtungen erfüllen . 2 . Scheidet analoge Anwendung § Satz . hat Beklagte Zwangsverwalter Rahmen § Abs. Beschlagnahme Verwaltung bezüglich Mietvertrag Eigentümer Kläger begründeten Rechte Pflichten übernommen . Erfüllungspflicht Zwangsverwalters schließt Kautionsabrede Bestandteil Mietverhältnisses vgl. Senat Urteil 26 . März f. Rückzahlung verbrauchter Nebenkosten . Urteil Senats 20 . September 2/78 entnehmen ist § Abs. erfasse mietvertragliche Kautionsabrede wird mehr festgehalten . Senat ist auch Hinblick Urteil Bundesgerichtshofs 24 . März . gehalten Verfahren § Abs. einzuleiten . Entscheidung . Zivilsenats Bundesgerichtshofs äußert aaO S. Eintritt Erwerbers Mietvertrag § Abs. . Reichweite Vertragsübernahme Umfang übernehmenden Pflichten ; Entscheidung beruht Anwendung Vorschriften § § . gemäß § unmittelbar zwar Erwerb Zwangsversteigerung aber Übernahme Verwaltung Zwangsverwalter heranzuziehen sind . dargetan hat Senat Streitfall Umfang § Abs. ZVG Zwangsverwalter übernehmenden Pflichten Rahmen obliegenden Verwaltung Grundstücks Schuldners entscheiden . Pflichten Kautionsabrede Erfüllungspflichten Zwangsverwalters einbezogen Gebrauchsgewährungspflicht unmittelbar zusammenhängenden Pflichten begrenzt werden wird allerdings Mieter anderen Gläubigern Vermieters begünstigt verwalteten Vermögen Befriedigung suchen können . Hat Vermieter Zwangsverwalter Kautionssumme ausgehändigt wird Haftungsmasse anderen Gläubigern Verfügung steht geschmälert . ist aber ähnlichen Verhältnisses Mieter Vermieter Hinblick Gewährung Kaution gerechtfertigt Gesetzgeber gewollt OLG ; . . 3 . dargetan hat Beklagte Heranziehung Vorschrift § Stelle § . getreten ist Kautionsbetrag ebenfalls erstatten Vermieter Summe ausgehändigt hat . Gesetzgeber hat Bereich Wohnraummiete Mietrechtsreformgesetz 19 . Juni . S. Satz jetzt Interessen Mieters vorrangig berücksichtigt . Vorschrift tritt Erwerber Grundstücks Rückgabepflicht Wohnraummieter hingegebenen Kaution Rücksicht Kaution ausgefolgt worden ist ; gilt § ZVG nunmehr Zwangsversteigerung . Falle Zwangsverwaltung ist anders entscheiden bereits Vorschriften Mietrechtsreformgesetzes 19 . Juni anzuwenden sind Gather aaO . . Dr. Dr. Dr. Dr.