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2181 lines
18 KiB

NAMEN
Verkündet
:
3
November
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
ja
:
ja
§
Verbraucher
Fernabsatz
Wasserbett
gekauft
hat
schuldet
Falle
Widerrufs
Ersatz
Wertminderung
eintritt
Matratze
Betts
Prüfzwecken
Wasser
befüllt
.
Urteil
3
November
AG
Berlin-Wedding
VIII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
3
November
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
Urteil
Zivilkammer
Landgerichts
18
November
wird
zurückgewiesen
.
Kosten
Revisionsverfahrens
hat
Beklagte
tragen
.
Tatbestand
:
Kläger
nimmt
Beklagten
Internet
Wasserbetten
Verkauf
anbietet
Rückzahlung
Kaufpreises
Wasserbett
Anspruch
.
9
.
August
schlossen
Parteien
E-Mail
Kaufvertrag
Wasserbett
"
"
Preis
.
Angebot
Beklagten
war
Kläger
E-Mail
angehängte
PDF-Datei
übersandt
worden
.
Text
enthält
Widerrufsbelehrung
.
Widerrufsfolgen
heißt
dort
:
"
Können
empfangene
Leistung
ganz
teilweise
nur
verschlechtertem
Zustand
zurückgewähren
müssen
insoweit
gegebenenfalls
Wertersatz
leisten
.
Überlassung
Sachen
gilt
Verschlechterung
Sache
ausschließlich
Prüfung
etwa
Ladengeschäft
möglich
gewesen
wäre
zurückzuführen
ist
.
Übrigen
können
Wertersatzpflicht
vermeiden
Sache
Eigentum
Gebrauch
nehmen
unterlassen
Wert
beeinträchtigt
.
"
weiteren
Text
heißt
:
"
Hinblick
Widerrufsbelehrung
weisen
ergänzend
Befüllen
Matratze
Wasserbettes
regelmäßig
Verschlechterung
eintritt
Bett
mehr
neuwertig
veräußern
ist
.
"
Wasserbett
wurde
1
.
September
Barzahlung
Kläger
angeliefert
.
Kläger
baute
Wasserbett
befüllte
Matratze
Wasser
benutzte
Bett
sodann
Tage
lang
.
E-Mail
5
.
September
übte
Widerrufsrecht
.
Schreiben
heißt
:
"
leider
muss
mitteilen
bezüglich
Wasserbettkaufs
Rückgaberecht
Gebrauch
machen
möchte
.
letzten
Tagen
hatten
Möglichkeit
ausgiebig
testen
.
"
Abholung
Wasserbetts
forderte
Kläger
Beklagten
Rückzahlung
Kaufpreises
.
Beklagte
erstattete
lediglich
Betrag
machte
geltend
Bett
mehr
verkäuflich
sei
;
lediglich
Heizung
Wert
sei
wieder
verwertbar
.
Amtsgericht
hat
Rückzahlung
restlichen
Kaufpreises
Zahlung
vorgerichtlicher
Anwaltskosten
jeweils
Zinsen
gerichteten
Klage
stattgegeben
.
gerichtete
Berufung
Beklagten
ist
Erfolg
geblieben
.
Berufungsgericht
zugelassenen
Revision
verfolgt
Beklagte
Klageabweisungsbegehren
weiter
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
hat
Erfolg
.
Berufungsgericht
hat
Begründung
Entscheidung
Wesentlichen
ausgeführt
:
Kläger
stehe
geltend
gemachte
Rückzahlungsanspruch
§
wirksamen
Widerrufs
gemäß
§
Abs.
.
Beklagte
habe
wirksam
Wertersatzanspruch
§
Abs.
Satz
Höhe
Klageforderung
aufgerechnet
.
Vorschrift
habe
Verbraucher
abweichend
§
Abs.
Satz
Nr.
Wertersatz
auch
bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme
Sache
entstandene
Verschlechterung
leisten
entsprechend
Vorgaben
Bestimmung
informiert
worden
sei
.
Wertersatz
sei
§
Abs.
Satz
;
jetzt
Satz
]
leisten
Verschlechterung
ausschließlich
Prüfung
Sache
zurückzuführen
sei
.
zunächst
Berufungsgericht
vertretene
Auffassung
mehrtägigen
ausgiebigen
Testung
Bettes
könne
mehr
bloßen
Prüfung
müsse
bereits
bestimmungsgemäßen
Ingebrauchnahme
Folge
Wertersatzes
Verschlechterung
ausgegangen
werden
lasse
3
.
September
ergangenen
Entscheidung
Gerichtshofs
Europäischen
Union
.
mehr
aufrecht
erhalten
.
Gerichtshof
habe
zwar
Wertersatz
Verschlechterung
Sache
Wertersatz
erlangte
teile
befinden
gehabt
so
Entscheidung
Streitfall
einschlägig
sei
.
Gerichtshof
habe
jedoch
grundsätzliche
Ausführungen
Rechtsfolgen
wirksamen
Widerrufs
Fernabsatzgeschäft
gemacht
auch
vorliegenden
Rechtsstreit
beträfen
.
So
habe
Gerichtshof
Hinblick
Art
.
Abs.
Satz
Abs.
Fernabsatz-Richtlinie
Ziel
Richtlinie
betont
Verbraucher
Nachteile
auszugleichen
Vertragsabschluss
Fernabsatz
Vertragsabschluss
Laden
hinnehmen
müsse
.
Widerrufsrecht
werde
Verbraucher
angemessene
Bedenkzeit
eingeräumt
Möglichkeit
habe
gekaufte
Ware
prüfen
auszuprobieren
.
Ausnahmeregelung
§
Abs.
Satz
sei
europarechtskonform
dahingehend
verstehen
dass
prüfen
auch
"
ausprobieren
"
einschließe
.
Wasserbett
könne
nur
Befüllung
Matratze
ausprobiert
werden
.
Insoweit
sei
auch
formularmäßige
Hinweis
Beklagten
"
Befüllen
Matratze
Wasserbettes
regelmäßig
Verschlechterung
eintritt
Bett
mehr
neuwertig
veräußern
ist
"
§
Abs.
Nr.
unwirksam
Widerspruch
FernabsatzRichtlinie
europarechtskonform
auszulegenden
nationalen
Vorschrift
§
Abs.
stehe
.
Kläger
habe
Bett
eigenem
Bekunden
Tage
getestet
.
Bett
regelmäßig
langfristige
eigene
Wohlbefinden
unerhebliche
Anschaffung
handele
dürfte
auch
dreitägige
Nutzung
noch
angemessene
Prüfung
Sinne
§
Abs.
Satz
werten
sein
.
könne
aber
letztlich
dahinstehen
Beklagte
habe
vorgetragen
geltend
gemachte
Schaden
stets
bereits
erstmalige
Befüllen
vollem
Umfang
eintrete
.
Kläger
Auffassung
Berufungsgerichts
jedenfalls
gestattete
einmalige
Befüllung
hinausgehende
Nutzung
Betts
sei
Schadenseintritt
mehr
kausal
gewesen
.
II
.
Beurteilung
hält
rechtlicher
Nachprüfung
stand
;
Revision
ist
zurückzuweisen
.
Zutreffend
Revision
angegriffen
ist
Berufungsgericht
ausgegangen
Kläger
fristgerecht
erklärten
Widerrufs
Beklagten
geschlossenen
Fernabsatzvertrags
gemäß
§
312d
Abs.
Satz
§
Abs.
Satz
§
Abs.
Satz
Verbindung
§
Abs.
Anspruch
Rückzahlung
Kaufpreises
hat
hier
also
noch
offenen
Restbetrags
.
Beklagten
steht
Berufungsgericht
ebenfalls
Recht
angenommen
hat
aufrechenbarer
Gegenanspruch
Wertersatz
gemäß
§
Abs.
Satz
.
1
.
Abs.
Satz
finden
Widerrufsrecht
Verbrauchers
gemäß
§
bestimmt
ist
Vorschriften
gesetzlichen
Rücktritt
entsprechende
Anwendung
.
gesetzlichen
Rücktritt
geltenden
Vorschrift
§
Abs.
sind
empfangenen
Leistungen
Vertragsparteien
zurückzugewähren
.
§
Abs.
Satz
Nr.
wird
bestimmt
Schuldner
Rückgewähr
Wertersatz
leisten
hat
empfangene
Gegenstand
verschlechtert
hat
untergegangen
ist
;
jedoch
bleibt
bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme
entstandene
Verschlechterung
Betracht
.
Abweichend
ist
§
Abs.
Satz
Widerrufsrecht
Verbrauchers
geregelt
Verbraucher
Wertersatz
bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme
Sache
entstandene
Verschlechterung
leisten
hat
spätestens
Vertragsschluss
Textform
Rechtsfolge
Möglichkeit
hingewiesen
worden
ist
vermeiden
.
bedarf
indessen
Entscheidung
bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme
Sinne
§
Abs.
Satz
vorliegt
Kläger
erteilte
Belehrung
inhaltlich
Anforderungen
Vorschrift
genügt
vgl.
etwa
Staudinger/Kaiser
.
§
.
;
2
.
Aufl
.
.
7
;
12
.
Aufl
.
.
19
;
69
.
Aufl
.
.
10
;
jeweils
;
:
Prütting/Wegen/Weinreich
5
.
Aufl
.
.
§
Abs.
Satz
getroffene
Regelung
europarechtskonform
ist
so
B.
Föhlisch
Widerrufsrecht
Onlinehandel
S.
f.
;
Grigoleit
f.
;
Staudinger/Kaiser
aaO
.
;
aaO
.
;
aA
B.
;
Arnold/Dötsch
.
2
.
§
Abs.
Satz
geregelte
Wertersatzpflicht
Verbrauchers
besteht
gemäß
§
Abs.
Satz
Verschlechterung
ausschließlich
Prüfung
Sache
zurückzuführen
ist
.
ist
hier
Fall
.
Kläger
hat
Wasserbett
aufgebaut
Matratze
Wasser
befüllt
Bett
sodann
Tage
lang
benutzt
.
Vorbringen
Beklagten
ist
zwar
bereits
Aufbau
Betts
Befüllung
Matratze
Wasser
Verschlechterung
Wasserbetts
eingetreten
nunmehr
gebrauchtes
Wasserbett
anzusehen
ist
mehr
verkauft
werden
kann
Wertverlust
Höhe
Kaufpreises
Betrags
wieder
verwertbare
Heizung
erlitten
hat
.
ist
gegenteiliger
Feststellungen
Berufungsgerichts
Revisionsverfahren
unterstellen
.
kommt
allein
Aufbau
Betts
Befüllung
Matratze
Wasser
gehende
Benutzung
Kläger
Vorbringen
Beklagten
weiter
gehenden
Verschlechterung
geführt
hat
.
Aufbau
Betts
Befüllung
Matratze
Wasser
stellen
aber
lediglich
Prüfung
Sache
Sinne
§
Abs.
Satz
.
Regelungen
§
Abs.
Satz
sind
Gesetz
Modernisierung
Schuldrechts
26
November
.
S.
eingeführt
worden
.
Begründung
Gesetzentwurf
heißt
BT-Drucks
.
S.
:
"
Satz
Absatz
Satz
bestimmt
Verbraucher
abweichend
§
Abs.
Nr.
RE
auch
bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme
Sache
entstandene
Wertminderung
ersetzen
hat
.
Rücktrittsrecht
Lasten
widerrufenden
Verbrauchers
vorgesehene
Haftungserschwerung
rechtfertigt
Rückgaberecht
Verbraucher
richtig
:
Verbrauchers
Vertragsverletzung
Unternehmers
abhängt
Verbraucher
Gesetzes
Fall
zusteht
.
Unternehmer
kann
mithin
gar
vermeiden
widerrufenden
Verbraucher
Sache
gebraucht
zurücknehmen
müssen
vertragsgemäß
geliefert
hatte
.
Satz
auszuschließen
Unternehmer
Verbraucher
auch
Prüfungsrecht
Ergebnis
nimmt
auch
insoweit
Wertminderungsrisiko
auferlegt
bestimmt
Satz
Verbraucher
bloßen
Prüfung
herrührenden
Wertverlust
unabhängig
Unternehmer
Haftungsrisiko
hingewiesen
worden
ist
Fall
tragen
muss
.
bedeutet
Verbraucher
Wertverlust
Kleidungsstück
allein
erleidet
Verpackung
genommen
anprobiert
wird
Buch
bloße
Aufschlagen
kurzes
Durchblättern
erleidet
aufzukommen
braucht
wohl
aber
Erstzulassung
Pkws
entstehende
Wertminderung
tragen
müsste
Satz
Unternehmer
Rechtsfolge
Möglichkeit
Vermeidung
belehrt
worden
ist
.
Wertminderung
ist
gerade
-9-
Prüfung
Pkws
zurückzuführen
beruht
allein
Zulassung
Fahrzeugs
ist
prüfungsunabhängig
.
dürfte
Verbraucher
Wertverlust
entsteht
Verbraucher
Pkw
setzt
Instrumente
ausprobiert
Pkw
kurze
Strecke
nichtöffentlicher
Verkehrsfläche
zurücklegt
Fall
auferlegt
werden
.
Satz
kommt
allerdings
klarstellende
Funktion
.
§
Abs.
Nr.
2
.
setzt
gerade
bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme
Sache
überhaupt
Wertverlust
eingetreten
ist
;
ist
Wertminderung
gemeint
eintritt
Sache
neu
verkauft
werden
kann
.
Wertminderung
tritt
aber
Regel
ohnehin
bloße
Prüfung
Sache
erst
hinausgehenden
Gebrauch
eben
Erstzulassung
.
"
Gesetzesbegründung
angeführten
Beispielen
insbesondere
Ausprobieren
Instrumente
Pkws
kurzen
Testfahrt
Pkw
nicht-öffentlichem
Gelände
ergibt
Verbraucher
grundsätzlich
Gelegenheit
haben
soll
Vertragsabschluss
Fernabsatz
gekaufte
Ware
Augenschein
nehmen
"
auszuprobieren
"
.
setzt
Möbeln
zerlegten
Zustand
angeliefert
werden
Auspacken
Aufbau
Möbelstücke
gegebenenfalls
auch
Aufblasen
Aufpumpen
sonstige
Befüllen
Füllmedium
hier
Befüllen
Matratze
Wasser
.
Verbraucher
kann
nur
dann
ausreichenden
Eindruck
gekauften
Möbelstück
machen
aufgebaut
ist
.
Streitfall
allein
Aufbau
Betts
Befüllung
Matratze
Wasser
ankommt
muss
entschieden
werden
Voraussetzungen
Umfang
Verbraucher
auch
gehende
Nutzung
Prüfzwecken
erlaubt
ist
vgl.
aaO
.
f.
;
aaO
.
.
Aufbau
Fernabsatz
erworbenen
Möbelstücks
Begriff
Prüfung
Sinne
§
Abs.
Satz
erfasst
wird
ergibt
auch
Fassung
Regelungen
§
Abs.
Satz
.
Satz
[
geregelte
Ausnahme
setzt
logisch
Voraussetzungen
Satzes
erfüllt
sind
Sache
also
Gebrauch
genommen
wurde
.
erfasst
Begriff
Prüfung
Abs.
Satz
auch
Ingebrauchnahme
Sache
jedenfalls
dann
Ingebrauchnahme
Prüfzwecken
erforderlich
ist
vgl.
auch
aaO
;
aaO
.
schließt
auch
notwendigen
Aufbau
Möbelstücks
Prüfzwecken
.
spricht
schließlich
auch
Gesetzesbegründung
§
Abs.
Satz
klarstellende
Funktion
zukommt
Wertminderung
Regel
bloße
Prüfung
Sache
eintritt
.
ergibt
aber
Ausnahmetatbestand
§
Abs.
Satz
jedenfalls
auch
Fällen
anwendbar
ist
Prüfung
notwendigerweise
Ingebrauchnahme
Sache
voraussetzt
Verschlechterung
führt
.
lässt
einwenden
Auspacken
"
Ausprobieren
"
gekauften
Ware
häufig
auch
Kauf
Ladengeschäft
möglich
ist
vgl.
.
.
Allerdings
wird
Zweck
Regelung
§
Abs.
Satz
gesehen
Prüfung
Ware
Umfang
ermöglichen
Prüfung
traditionellen
Handel
möglich
wäre
;
Föhlisch
aaO
f.
.
Vergleich
Prüfungsmöglichkeiten
Kauf
Ladengeschäft
kann
alleiniger
Prüfungsmaßstab
sein
.
Kauf
Waren
Vertragsabschluss
Fernabsatz
bleibt
Kauf
Ladengeschäft
auch
dann
Nachteil
Kunde
gekaufte
Ware
Ladengeschäft
auspacken
aufbauen
ausprobieren
kann
.
Kauf
Ladengeschäft
ist
typisch
dort
zumindest
Musterstücke
ausgestellt
sind
Kunden
ermöglichen
unmittelbaren
Eindruck
Ware
verschaffen
auch
auszuprobieren
.
ist
schluss
Fernabsatz
Verbraucher
allenfalls
Fotos
Ware
anschauen
kann
Fall
.
Vorschriften
Widerruf
Vertragsabschlüssen
Fernabsatz
dienen
aber
gerade
Kompensation
Gefahren
Unsichtbarkeit
Vertragspartners
Produkts
Föhlisch
aaO
S.
.
lässt
auch
entgegenhalten
schon
Aufbau
Möbel
häufig
Gebrauchsspuren
hinterlässt
erheblichen
Wertminderung
führen
können
Umständen
Unverkäuflichkeit
Ware
hier
Beklagten
vorgetragen
.
Prüfungsrecht
Verbrauchers
kann
Argument
eingeschränkt
werden
.
Zwar
hat
Gesetzgeber
Gesetzesbegründung
Erstzulassung
Pkw
Beispiel
Käuferverhalten
genannt
erheblichen
Wertminderung
Wertersatzanspruch
führt
BT-Drucks
.
S.
:
etwa
%
.
Erstzulassung
einhergehende
Verschlechterung
ist
aber
vorstehend
zitierten
weiteren
Gesetzesbegründung
ergibt
Vorstellung
Gesetzgebers
prüfungsunabhängig
Erstzulassung
somit
gerade
erforderlich
Fahrzeug
prüfen
.
hingegen
Streitfall
schon
Prüfzwecke
erforderliche
Aufbau
gekauften
Gegenstands
erhebliche
Wertminderung
zieht
kann
Einschränkung
Prüfungsrechts
Verbrauchers
führen
.
Sonst
hätte
Verbraucher
Fällen
allenfalls
Möglichkeit
Ware
Verpackung
nehmen
selbst
schon
beträchtlichen
Wertminderung
führen
kann
Einzelteile
besichtigen
Vollständigkeit
kontrollieren
.
Besichtigung
stellt
aber
regelmäßig
Prüfung
vgl.
Föhlisch
aaO
S.
erst
recht
Gesetzesbegründung
hervorgehobene
Möglichkeit
"
"
einschließt
.
insofern
besonderen
Produkten
B.
Lebensmitteln
andere
Beurteilung
geboten
ist
Fällen
bereits
Öffnen
Verpackung
bloße
Prüfung
Sinne
§
Abs.
Satz
hinausgeht
auch
Ladengeschäft
möglich
wäre
vgl.
Föhlisch
aaO
f.
;
bedarf
Streitfall
Entscheidung
.
ist
Aufbau
Wasserbetts
Befüllung
Matratze
Kläger
Prüfung
Sache
Sinne
§
Abs.
Satz
anzusehen
.
Frage
auch
noch
anschließende
dreitägige
Nutzung
Kläger
gilt
kommt
bereits
ausgeführt
.
Beurteilung
steht
auch
Einklang
Richtlinie
Europäischen
Parlaments
Rates
20
.
Mai
Verbraucherschutz
Vertragsabschlüssen
Fernabsatz
.
Nr.
S.
;
Folgenden
:
Richtlinie
.
Art
.
Abs.
Satz
Richtlinie
kann
Verbraucher
Vertragsabschluss
Fernabsatz
Frist
mindestens
Werktagen
Angabe
Gründen
Strafzahlung
widerrufen
.
Art
.
Abs.
Satz
Art
.
Abs.
Satz
Richtlinie
bestimmen
einzigen
Kosten
Verbraucher
Ausübung
Widerrufsrechts
auferlegt
werden
können
unmittelbaren
Kosten
Rücksendung
Waren
sind
.
Bestimmungen
erfassen
Kosten
Zusammenhang
Abschluss
Durchführung
Beendigung
Vertrags
Fall
Widerrufs
Lasten
Verbrauchers
gehen
können
.
Handelsgesellschaft
Heine
GmbH
Verbraucherzentrale
e.
V.
.
fällt
anders
Schrifttum
Anschluss
Gesetzesbegründung
Drucks
.
S.
teilweise
vertreten
wird
so
B.
Grigoleit
aaO
;
Staudinger/Kaiser
aaO
.
;
aaO
.
auch
Verpflichtung
Verbrauchers
Wertersatz
bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme
Sache
entstandene
Verschlechterung
Sache
leisten
.
Anspruch
Wertersatz
Nutzung
gekauften
Sache
Widerrufsfrist
§
Abs.
Abs.
Nr.
§
Abs.
Satz
hat
Gerichtshof
Europäischen
Union
Urteil
3
.
September
Messner
ausgeführt
14
.
Erwägungsgrund
Richtlinie
ergebe
Verbot
Verbraucher
andere
Kosten
unmittelbaren
Rücksendung
Waren
aufzuerlegen
gewährleisten
solle
Richtlinie
festgelegte
Widerrufsrecht
"
bloß
formales
Recht
sei
Verbraucher
negative
Kostenfolgen
Ausübung
Widerrufsrechts
abgehalten
werde
.
.
gleichen
Erwägungsgrund
ergebe
Widerrufsrecht
Verbraucher
besonderen
Situation
Vertragsabschlusses
Fernabsatz
schützen
solle
Möglichkeit
hat
Abschluss
Vertrags
Erzeugnis
sehen
Eigenschaften
Dienstleistung
Einzelnen
Kenntnis
nehmen
"
.
Widerrufsrecht
solle
also
Nachteil
ausgleichen
Verbraucher
Fernabsatz
geschlossenen
Vertrag
ergebe
angemessene
Bedenkzeit
eingeräumt
werde
Möglichkeit
habe
gekaufte
Ware
prüfen
auszuprobieren
.
.
Wirksamkeit
Effektivität
Rechts
Widerruf
würden
beeinträchtigt
Verbraucher
auferlegt
würde
allein
Wertersatz
zahlen
Vertragsabschluss
Fernabsatz
gekaufte
Ware
geprüft
ausprobiert
habe
.
.
Richtlinie
habe
jedoch
Ziel
Verbraucher
Rechte
einzuräumen
hinausgehen
zweckdienlichen
Ausübung
Widerrufsrechts
erforderlich
sei
.
.
stehe
Zielrichtung
Richtlinie
insbesondere
Art
.
Abs.
Satz
Abs.
Richtlinie
festgelegte
Verbot
grundsätzlich
Rechtsvorschriften
Verbraucher
angemessenen
Wertersatz
zahlen
habe
Vertragsabschluss
Fernabsatz
gekaufte
Ware
Grundsätzen
bürgerlichen
Rechts
Glauben
ungerechtfertigten
Bereicherung
unvereinbare
Art
Weise
benutzt
habe
.
.
Streitfall
bedarf
Entscheidung
Regelungen
Art
.
Abs.
Satz
Abs.
Richtlinie
Auslegung
Gerichtshof
Europäischen
Union
nationalen
Vorschriften
§
Abs.
Satz
[
generell
stehen
vgl.
etwa
;
Ballhausen
K&R
705
;
vgl.
ferner
oben
genannten
Fundstellen
.
Richtlinie
verfolgten
Zweck
soll
Verbraucher
Möglichkeit
gegeben
werden
gekaufte
Ware
prüfen
auszuprobieren
Möglichkeit
hat
Ware
Abschluss
Vertrags
sehen
.
ist
vorliegenden
Fall
Ausschlusses
Haftung
§
Abs.
Satz
Verschlechterung
ausschließlich
Prüfung
Sache
zurückzuführen
ist
gewährleistet
.
Ausschluss
ist
bereits
oben
ausgeführt
auch
Prüfung
umfasst
notwendigerweise
Ingebrauchnahme
verknüpft
ist
vgl.
Ballhausen
aaO
S.
.
schließt
jedenfalls
Aufbau
Wasserbetts
Befüllung
Matratze
Wasser
.
Vorlage
Gerichtshof
Europäischen
Union
Auslegung
Richtlinie
bedarf
richtige
Anwendung
Gemeinschaftsrechts
derart
offenkundig
ist
vernünftigen
Zweifel
Raum
bleibt
Vorlagepflicht
letztinstanzlicher
Gerichte
Mitgliedstaaten
Art
.
Abs.
entfällt
"
acte
clair
"
;
vgl.
nur
Urteil
6
November
.
31
;
Senatsurteil
16
.
September
.
;
jeweils
.
Übrigen
ist
Art
.
Richtlinie
unschädlich
nationale
Recht
höheren
Richtlinie
vorgesehenen
Mindestschutz
Verbraucher
vorsieht
.
Auch
Kläger
erteilte
Hinweis
schon
Befüllen
Matratze
Wasser
regelmäßig
Verschlechterung
eintritt
führt
Berufungsgericht
Recht
angenommen
hat
anderen
Beurteilung
.
Verbraucher
muss
gemäß
§
Abs.
Satz
dort
geregelte
Rechtsfolge
Möglichkeit
hingewiesen
werden
vermeiden
.
kann
stehen
hier
erteilte
Hinweis
Anforderungen
§
Abs.
Satz
genügt
Möglichkeit
aufzeigt
bestimmungsgemäßer
Ingebrauchnahme
Sache
Verschlechterung
vermieden
werden
kann
.
Hinweis
kann
aber
jedenfalls
Verbraucher
§
Abs.
Satz
zuzubilligende
Prüfungsumfang
eingeschränkt
werden
.
3
.
Anspruch
Klägers
Erstattung
vorgerichtlichen
anwaltskosten
Höhe
ergibt
Gesichtspunkt
Verzuges
§
Abs.
§
.
Ball
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
Vorinstanzen
:
AG
Berlin-Wedding
Entscheidung
Entscheidung
18.11.2009