NAMEN Verkündet : 3 November Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : ja : ja § Verbraucher Fernabsatz Wasserbett gekauft hat schuldet Falle Widerrufs Ersatz Wertminderung eintritt Matratze Betts Prüfzwecken Wasser befüllt . Urteil 3 November AG Berlin-Wedding VIII . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 3 November Vorsitzenden Richter Richter Dr. Richterin Dr. Richter Dr. Dr. Recht erkannt : Revision Beklagten Urteil Zivilkammer Landgerichts 18 November wird zurückgewiesen . Kosten Revisionsverfahrens hat Beklagte tragen . Tatbestand : Kläger nimmt Beklagten Internet Wasserbetten Verkauf anbietet Rückzahlung Kaufpreises Wasserbett Anspruch . 9 . August schlossen Parteien E-Mail Kaufvertrag Wasserbett " " Preis € . Angebot Beklagten war Kläger E-Mail angehängte PDF-Datei übersandt worden . Text enthält Widerrufsbelehrung . Widerrufsfolgen heißt dort : " Können empfangene Leistung ganz teilweise nur verschlechtertem Zustand zurückgewähren müssen insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten . Überlassung Sachen gilt Verschlechterung Sache ausschließlich Prüfung etwa Ladengeschäft möglich gewesen wäre zurückzuführen ist . Übrigen können Wertersatzpflicht vermeiden Sache Eigentum Gebrauch nehmen unterlassen Wert beeinträchtigt . " weiteren Text heißt : " Hinblick Widerrufsbelehrung weisen ergänzend Befüllen Matratze Wasserbettes regelmäßig Verschlechterung eintritt Bett mehr neuwertig veräußern ist . " Wasserbett wurde 1 . September Barzahlung Kläger angeliefert . Kläger baute Wasserbett befüllte Matratze Wasser benutzte Bett sodann Tage lang . E-Mail 5 . September übte Widerrufsrecht . Schreiben heißt : " … leider muss mitteilen bezüglich Wasserbettkaufs Rückgaberecht Gebrauch machen möchte . letzten Tagen hatten Möglichkeit ausgiebig testen . " Abholung Wasserbetts forderte Kläger Beklagten Rückzahlung Kaufpreises . Beklagte erstattete lediglich Betrag € machte geltend Bett mehr verkäuflich sei ; lediglich Heizung Wert € sei wieder verwertbar . Amtsgericht hat Rückzahlung restlichen Kaufpreises € Zahlung vorgerichtlicher Anwaltskosten € jeweils Zinsen gerichteten Klage stattgegeben . gerichtete Berufung Beklagten ist Erfolg geblieben . Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt Beklagte Klageabweisungsbegehren weiter . Entscheidungsgründe : Revision hat Erfolg . Berufungsgericht hat Begründung Entscheidung Wesentlichen ausgeführt : Kläger stehe geltend gemachte Rückzahlungsanspruch § wirksamen Widerrufs gemäß § Abs. . Beklagte habe wirksam Wertersatzanspruch § Abs. Satz Höhe Klageforderung aufgerechnet . Vorschrift habe Verbraucher abweichend § Abs. Satz Nr. Wertersatz auch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme Sache entstandene Verschlechterung leisten entsprechend Vorgaben Bestimmung informiert worden sei . Wertersatz sei § Abs. Satz ; jetzt Satz ] leisten Verschlechterung ausschließlich Prüfung Sache zurückzuführen sei . zunächst Berufungsgericht vertretene Auffassung mehrtägigen ausgiebigen Testung Bettes könne mehr bloßen Prüfung müsse bereits bestimmungsgemäßen Ingebrauchnahme Folge Wertersatzes Verschlechterung ausgegangen werden lasse 3 . September ergangenen Entscheidung Gerichtshofs Europäischen Union . mehr aufrecht erhalten . Gerichtshof habe zwar Wertersatz Verschlechterung Sache Wertersatz erlangte teile befinden gehabt so Entscheidung Streitfall einschlägig sei . Gerichtshof habe jedoch grundsätzliche Ausführungen Rechtsfolgen wirksamen Widerrufs Fernabsatzgeschäft gemacht auch vorliegenden Rechtsstreit beträfen . So habe Gerichtshof Hinblick Art . Abs. Satz Abs. Fernabsatz-Richtlinie Ziel Richtlinie betont Verbraucher Nachteile auszugleichen Vertragsabschluss Fernabsatz Vertragsabschluss Laden hinnehmen müsse . Widerrufsrecht werde Verbraucher angemessene Bedenkzeit eingeräumt Möglichkeit habe gekaufte Ware prüfen auszuprobieren . Ausnahmeregelung § Abs. Satz sei europarechtskonform dahingehend verstehen dass prüfen auch " ausprobieren " einschließe . Wasserbett könne nur Befüllung Matratze ausprobiert werden . Insoweit sei auch formularmäßige Hinweis Beklagten " Befüllen Matratze Wasserbettes regelmäßig Verschlechterung eintritt Bett mehr neuwertig veräußern ist " § Abs. Nr. unwirksam Widerspruch FernabsatzRichtlinie europarechtskonform auszulegenden nationalen Vorschrift § Abs. stehe . Kläger habe Bett eigenem Bekunden Tage getestet . Bett regelmäßig langfristige eigene Wohlbefinden unerhebliche Anschaffung handele dürfte auch dreitägige Nutzung noch angemessene Prüfung Sinne § Abs. Satz werten sein . könne aber letztlich dahinstehen Beklagte habe vorgetragen geltend gemachte Schaden stets bereits erstmalige Befüllen vollem Umfang eintrete . Kläger Auffassung Berufungsgerichts jedenfalls gestattete einmalige Befüllung hinausgehende Nutzung Betts sei Schadenseintritt mehr kausal gewesen . II . Beurteilung hält rechtlicher Nachprüfung stand ; Revision ist zurückzuweisen . Zutreffend Revision angegriffen ist Berufungsgericht ausgegangen Kläger fristgerecht erklärten Widerrufs Beklagten geschlossenen Fernabsatzvertrags gemäß § 312d Abs. Satz § Abs. Satz § Abs. Satz Verbindung § Abs. Anspruch Rückzahlung Kaufpreises hat hier also noch offenen Restbetrags € . Beklagten steht Berufungsgericht ebenfalls Recht angenommen hat aufrechenbarer Gegenanspruch Wertersatz gemäß § Abs. Satz . 1 . Abs. Satz finden Widerrufsrecht Verbrauchers gemäß § bestimmt ist Vorschriften gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung . gesetzlichen Rücktritt geltenden Vorschrift § Abs. sind empfangenen Leistungen Vertragsparteien zurückzugewähren . § Abs. Satz Nr. wird bestimmt Schuldner Rückgewähr Wertersatz leisten hat empfangene Gegenstand verschlechtert hat untergegangen ist ; jedoch bleibt bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung Betracht . Abweichend ist § Abs. Satz Widerrufsrecht Verbrauchers geregelt Verbraucher Wertersatz bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme Sache entstandene Verschlechterung leisten hat spätestens Vertragsschluss Textform Rechtsfolge Möglichkeit hingewiesen worden ist vermeiden . bedarf indessen Entscheidung bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme Sinne § Abs. Satz vorliegt Kläger erteilte Belehrung inhaltlich Anforderungen Vorschrift genügt vgl. etwa Staudinger/Kaiser . § . ; 2 . Aufl . . 7 ; 12 . Aufl . . 19 ; 69 . Aufl . . 10 ; jeweils ; : Prütting/Wegen/Weinreich 5 . Aufl . . § Abs. Satz getroffene Regelung europarechtskonform ist so B. Föhlisch Widerrufsrecht Onlinehandel S. f. ; Grigoleit f. ; Staudinger/Kaiser aaO . ; aaO . ; aA B. ; Arnold/Dötsch . 2 . § Abs. Satz geregelte Wertersatzpflicht Verbrauchers besteht gemäß § Abs. Satz Verschlechterung ausschließlich Prüfung Sache zurückzuführen ist . ist hier Fall . Kläger hat Wasserbett aufgebaut Matratze Wasser befüllt Bett sodann Tage lang benutzt . Vorbringen Beklagten ist zwar bereits Aufbau Betts Befüllung Matratze Wasser Verschlechterung Wasserbetts eingetreten nunmehr gebrauchtes Wasserbett anzusehen ist mehr verkauft werden kann Wertverlust Höhe Kaufpreises Betrags € wieder verwertbare Heizung erlitten hat . ist gegenteiliger Feststellungen Berufungsgerichts Revisionsverfahren unterstellen . kommt allein Aufbau Betts Befüllung Matratze Wasser gehende Benutzung Kläger Vorbringen Beklagten weiter gehenden Verschlechterung geführt hat . Aufbau Betts Befüllung Matratze Wasser stellen aber lediglich Prüfung Sache Sinne § Abs. Satz . Regelungen § Abs. Satz sind Gesetz Modernisierung Schuldrechts 26 November . S. eingeführt worden . Begründung Gesetzentwurf heißt BT-Drucks . S. : " Satz Absatz Satz bestimmt Verbraucher abweichend § Abs. Nr. RE auch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme Sache entstandene Wertminderung ersetzen hat . Rücktrittsrecht Lasten widerrufenden Verbrauchers vorgesehene Haftungserschwerung rechtfertigt Rückgaberecht Verbraucher richtig : Verbrauchers Vertragsverletzung Unternehmers abhängt Verbraucher Gesetzes Fall zusteht . Unternehmer kann mithin gar vermeiden widerrufenden Verbraucher Sache gebraucht zurücknehmen müssen vertragsgemäß geliefert hatte . Satz auszuschließen Unternehmer Verbraucher auch Prüfungsrecht Ergebnis nimmt auch insoweit Wertminderungsrisiko auferlegt bestimmt Satz Verbraucher bloßen Prüfung herrührenden Wertverlust unabhängig Unternehmer Haftungsrisiko hingewiesen worden ist Fall tragen muss . bedeutet Verbraucher Wertverlust Kleidungsstück allein erleidet Verpackung genommen anprobiert wird Buch bloße Aufschlagen kurzes Durchblättern erleidet aufzukommen braucht wohl aber Erstzulassung Pkws entstehende Wertminderung tragen müsste Satz Unternehmer Rechtsfolge Möglichkeit Vermeidung belehrt worden ist . Wertminderung ist gerade -9- Prüfung Pkws zurückzuführen beruht allein Zulassung Fahrzeugs ist prüfungsunabhängig . dürfte Verbraucher Wertverlust entsteht Verbraucher Pkw setzt Instrumente ausprobiert Pkw kurze Strecke nichtöffentlicher Verkehrsfläche zurücklegt Fall auferlegt werden . Satz kommt allerdings klarstellende Funktion . § Abs. Nr. 2 . setzt gerade bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme Sache überhaupt Wertverlust eingetreten ist ; ist Wertminderung gemeint eintritt Sache neu verkauft werden kann . Wertminderung tritt aber Regel ohnehin bloße Prüfung Sache erst hinausgehenden Gebrauch eben Erstzulassung . " Gesetzesbegründung angeführten Beispielen insbesondere Ausprobieren Instrumente Pkws kurzen Testfahrt Pkw nicht-öffentlichem Gelände ergibt Verbraucher grundsätzlich Gelegenheit haben soll Vertragsabschluss Fernabsatz gekaufte Ware Augenschein nehmen " auszuprobieren " . setzt Möbeln zerlegten Zustand angeliefert werden Auspacken Aufbau Möbelstücke gegebenenfalls auch Aufblasen Aufpumpen sonstige Befüllen Füllmedium hier Befüllen Matratze Wasser . Verbraucher kann nur dann ausreichenden Eindruck gekauften Möbelstück machen aufgebaut ist . Streitfall allein Aufbau Betts Befüllung Matratze Wasser ankommt muss entschieden werden Voraussetzungen Umfang Verbraucher auch gehende Nutzung Prüfzwecken erlaubt ist vgl. aaO . f. ; aaO . . Aufbau Fernabsatz erworbenen Möbelstücks Begriff Prüfung Sinne § Abs. Satz erfasst wird ergibt auch Fassung Regelungen § Abs. Satz . Satz [ geregelte Ausnahme setzt logisch Voraussetzungen Satzes erfüllt sind Sache also Gebrauch genommen wurde . erfasst Begriff Prüfung Abs. Satz auch Ingebrauchnahme Sache jedenfalls dann Ingebrauchnahme Prüfzwecken erforderlich ist vgl. auch aaO ; aaO . schließt auch notwendigen Aufbau Möbelstücks Prüfzwecken . spricht schließlich auch Gesetzesbegründung § Abs. Satz klarstellende Funktion zukommt Wertminderung Regel bloße Prüfung Sache eintritt . ergibt aber Ausnahmetatbestand § Abs. Satz jedenfalls auch Fällen anwendbar ist Prüfung notwendigerweise Ingebrauchnahme Sache voraussetzt Verschlechterung führt . lässt einwenden Auspacken " Ausprobieren " gekauften Ware häufig auch Kauf Ladengeschäft möglich ist vgl. . . Allerdings wird Zweck Regelung § Abs. Satz gesehen Prüfung Ware Umfang ermöglichen Prüfung traditionellen Handel möglich wäre ; Föhlisch aaO f. . Vergleich Prüfungsmöglichkeiten Kauf Ladengeschäft kann alleiniger Prüfungsmaßstab sein . Kauf Waren Vertragsabschluss Fernabsatz bleibt Kauf Ladengeschäft auch dann Nachteil Kunde gekaufte Ware Ladengeschäft auspacken aufbauen ausprobieren kann . Kauf Ladengeschäft ist typisch dort zumindest Musterstücke ausgestellt sind Kunden ermöglichen unmittelbaren Eindruck Ware verschaffen auch auszuprobieren . ist schluss Fernabsatz Verbraucher allenfalls Fotos Ware anschauen kann Fall . Vorschriften Widerruf Vertragsabschlüssen Fernabsatz dienen aber gerade Kompensation Gefahren Unsichtbarkeit Vertragspartners Produkts Föhlisch aaO S. . lässt auch entgegenhalten schon Aufbau Möbel häufig Gebrauchsspuren hinterlässt erheblichen Wertminderung führen können Umständen Unverkäuflichkeit Ware hier Beklagten vorgetragen . Prüfungsrecht Verbrauchers kann Argument eingeschränkt werden . Zwar hat Gesetzgeber Gesetzesbegründung Erstzulassung Pkw Beispiel Käuferverhalten genannt erheblichen Wertminderung Wertersatzanspruch führt BT-Drucks . S. : etwa % . Erstzulassung einhergehende Verschlechterung ist aber vorstehend zitierten weiteren Gesetzesbegründung ergibt Vorstellung Gesetzgebers prüfungsunabhängig Erstzulassung somit gerade erforderlich Fahrzeug prüfen . hingegen Streitfall schon Prüfzwecke erforderliche Aufbau gekauften Gegenstands erhebliche Wertminderung zieht kann Einschränkung Prüfungsrechts Verbrauchers führen . Sonst hätte Verbraucher Fällen allenfalls Möglichkeit Ware Verpackung nehmen selbst schon beträchtlichen Wertminderung führen kann Einzelteile besichtigen Vollständigkeit kontrollieren . Besichtigung stellt aber regelmäßig Prüfung vgl. Föhlisch aaO S. erst recht Gesetzesbegründung hervorgehobene Möglichkeit " " einschließt . insofern besonderen Produkten B. Lebensmitteln andere Beurteilung geboten ist Fällen bereits Öffnen Verpackung bloße Prüfung Sinne § Abs. Satz hinausgeht auch Ladengeschäft möglich wäre vgl. Föhlisch aaO f. ; bedarf Streitfall Entscheidung . ist Aufbau Wasserbetts Befüllung Matratze Kläger Prüfung Sache Sinne § Abs. Satz anzusehen . Frage auch noch anschließende dreitägige Nutzung Kläger gilt kommt bereits ausgeführt . Beurteilung steht auch Einklang Richtlinie Europäischen Parlaments Rates 20 . Mai Verbraucherschutz Vertragsabschlüssen Fernabsatz . Nr. S. ; Folgenden : Richtlinie . Art . Abs. Satz Richtlinie kann Verbraucher Vertragsabschluss Fernabsatz Frist mindestens Werktagen Angabe Gründen Strafzahlung widerrufen . Art . Abs. Satz Art . Abs. Satz Richtlinie bestimmen einzigen Kosten Verbraucher Ausübung Widerrufsrechts auferlegt werden können unmittelbaren Kosten Rücksendung Waren sind . Bestimmungen erfassen Kosten Zusammenhang Abschluss Durchführung Beendigung Vertrags Fall Widerrufs Lasten Verbrauchers gehen können . Handelsgesellschaft Heine GmbH Verbraucherzentrale e. V. . fällt anders Schrifttum Anschluss Gesetzesbegründung Drucks . S. teilweise vertreten wird so B. Grigoleit aaO ; Staudinger/Kaiser aaO . ; aaO . auch Verpflichtung Verbrauchers Wertersatz bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme Sache entstandene Verschlechterung Sache leisten . Anspruch Wertersatz Nutzung gekauften Sache Widerrufsfrist § Abs. Abs. Nr. § Abs. Satz hat Gerichtshof Europäischen Union Urteil 3 . September Messner ausgeführt 14 . Erwägungsgrund Richtlinie ergebe Verbot Verbraucher andere Kosten unmittelbaren Rücksendung Waren aufzuerlegen gewährleisten solle Richtlinie festgelegte Widerrufsrecht " bloß formales Recht sei Verbraucher negative Kostenfolgen Ausübung Widerrufsrechts abgehalten werde . . gleichen Erwägungsgrund ergebe Widerrufsrecht Verbraucher besonderen Situation Vertragsabschlusses Fernabsatz schützen solle Möglichkeit hat Abschluss Vertrags Erzeugnis sehen Eigenschaften Dienstleistung Einzelnen Kenntnis nehmen " . Widerrufsrecht solle also Nachteil ausgleichen Verbraucher Fernabsatz geschlossenen Vertrag ergebe angemessene Bedenkzeit eingeräumt werde Möglichkeit habe gekaufte Ware prüfen auszuprobieren . . Wirksamkeit Effektivität Rechts Widerruf würden beeinträchtigt Verbraucher auferlegt würde allein Wertersatz zahlen Vertragsabschluss Fernabsatz gekaufte Ware geprüft ausprobiert habe . . Richtlinie habe jedoch Ziel Verbraucher Rechte einzuräumen hinausgehen zweckdienlichen Ausübung Widerrufsrechts erforderlich sei . . stehe Zielrichtung Richtlinie insbesondere Art . Abs. Satz Abs. Richtlinie festgelegte Verbot grundsätzlich Rechtsvorschriften Verbraucher angemessenen Wertersatz zahlen habe Vertragsabschluss Fernabsatz gekaufte Ware Grundsätzen bürgerlichen Rechts Glauben ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbare Art Weise benutzt habe . . Streitfall bedarf Entscheidung Regelungen Art . Abs. Satz Abs. Richtlinie Auslegung Gerichtshof Europäischen Union nationalen Vorschriften § Abs. Satz [ generell stehen vgl. etwa ; Ballhausen K&R 705 ; vgl. ferner oben genannten Fundstellen . Richtlinie verfolgten Zweck soll Verbraucher Möglichkeit gegeben werden gekaufte Ware prüfen auszuprobieren Möglichkeit hat Ware Abschluss Vertrags sehen . ist vorliegenden Fall Ausschlusses Haftung § Abs. Satz Verschlechterung ausschließlich Prüfung Sache zurückzuführen ist gewährleistet . Ausschluss ist bereits oben ausgeführt auch Prüfung umfasst notwendigerweise Ingebrauchnahme verknüpft ist vgl. Ballhausen aaO S. . schließt jedenfalls Aufbau Wasserbetts Befüllung Matratze Wasser . Vorlage Gerichtshof Europäischen Union Auslegung Richtlinie bedarf richtige Anwendung Gemeinschaftsrechts derart offenkundig ist vernünftigen Zweifel Raum bleibt Vorlagepflicht letztinstanzlicher Gerichte Mitgliedstaaten Art . Abs. entfällt " acte clair " ; vgl. nur Urteil 6 November . 31 ; Senatsurteil 16 . September . ; jeweils . Übrigen ist Art . Richtlinie unschädlich nationale Recht höheren Richtlinie vorgesehenen Mindestschutz Verbraucher vorsieht . Auch Kläger erteilte Hinweis schon Befüllen Matratze Wasser regelmäßig Verschlechterung eintritt führt Berufungsgericht Recht angenommen hat anderen Beurteilung . Verbraucher muss gemäß § Abs. Satz dort geregelte Rechtsfolge Möglichkeit hingewiesen werden vermeiden . kann stehen hier erteilte Hinweis Anforderungen § Abs. Satz genügt Möglichkeit aufzeigt bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme Sache Verschlechterung vermieden werden kann . Hinweis kann aber jedenfalls Verbraucher § Abs. Satz zuzubilligende Prüfungsumfang eingeschränkt werden . 3 . Anspruch Klägers Erstattung vorgerichtlichen anwaltskosten Höhe € ergibt Gesichtspunkt Verzuges § Abs. § . Ball Dr. Dr. Dr. Dr. Vorinstanzen : AG Berlin-Wedding Entscheidung Entscheidung 18.11.2009