You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

537 lines
4.5 KiB

BESCHLUSS
ZR
8
.
Mai
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
§
Nr.
Bewertung
Rechtsmittelbeschwer
ist
allein
rechtskraftfähige
Inhalt
angefochtenen
Urteils
maßgebend
.
Beschluss
8
.
Mai
AG
VIII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
8
.
Mai
Vorsitzenden
Richter
Richter
Richterinnen
Dr.
Richter
Dr.
beschlossen
:
Beschwerde
Klägerin
Nichtzulassung
Revision
Urteil
Landgerichts
Zivilkammer
23
.
März
wird
unzulässig
verworfen
.
Klägerin
hat
Kosten
Beschwerdeverfahrens
tragen
.
Gegenstandswert
Beschwerdeverfahren
beträgt
.
Gründe
:
Nichtzulassungsbeschwerde
ist
unzulässig
Wert
Revision
geltend
machenden
Beschwer
zwanzigtausend
Euro
übersteigt
§
Nr.
.
Wertgrenze
Nichtzulassungsbeschwerde
§
Nr.
ist
Wert
Beschwerdegegenstandes
beabsichtigten
Revisionsverfahren
maßgebend
Wertberechnung
allgemeinen
Grundsätzen
§
.
vorzunehmen
ist
Beschluss
27
.
Juni
;
Beschluss
25
November
.
1
.
Klägerin
verfolgt
Nichtzulassungsbeschwerde
Zahlungsanspruch
Nutzungsentschädigung
Höhe
Antrag
Feststellung
Beklagten
verpflichtet
sind
Zeit
innegehabte
Wohnung
1
.
Mai
endgültigen
Herausgabe
Klägerin
monatliche
Nutzungsentschädigung
Höhe
zahlen
.
Bewertung
geltend
gemachten
Anspruchs
richtet
auch
Auffassung
Klägerin
§
so
dreieinhalbfache
Jahreswert
zugrunde
legen
ist
.
sind
allerdings
Feststellungsbegehrens
nur
%
anzusetzen
so
Beschwer
Klägerin
Feststellungsantrag
geltend
gemachten
Nutzungsentschädigung
insgesamt
beläuft
.
2
.
Klägerin
uneingeschränkte
Verurteilung
Beklagten
Räumung
Wohnung
erstrebt
Berufungsgericht
Klagebegehren
nur
Zug
Zug
Überlassung
Wohnung
5
.
OG
stattgegeben
hat
ist
Beschwer
Klägerin
zusammen
oben
genannten
Betrag
Wertgrenze
§
Nr.
übersteigt
ersichtlich
.
Maßgebend
Wert
Beschwer
Klägerin
ist
gemäß
§
Interesse
Beseitigung
landgerichtlichen
Urteil
ausgesprochenen
Zug-um-Zug-Leistung
wirtschaftlichen
Gesichtspunkten
bemisst
Beschluss
16
.
Dezember
.
kommt
zwar
grundsätzlich
Wert
erbringenden
Gegenleistung
begrenzt
Wert
Klageanspruchs
Urteil
9
.
Dezember
.
gebotenen
wirtschaftlichen
Betrachtungsweise
ist
hier
jedoch
berücksichtigen
Klägerin
Nichtzulassungsbeschwerde
Bestehen
Mietverhältnisses
Beklagten
Wohnung
8
.
Obergeschoss
Haus
mehr
Frage
stellt
.
hat
Amtsgericht
zunächst
auch
Räumung
Wohnung
gerichtete
Klage
abgewiesen
hatte
ursprünglichen
Rechtsstandpunkt
Mietvertrag
sei
Kündigung
erloschen
mehr
weiterverfolgt
.
Klägerin
stellt
lediglich
Anspruch
Beklagten
Überlassung
Wohnung
5
.
Obergeschoss
ursprünglich
vermieteten
Dachstuhlbrand
geschädigten
inzwischen
wiederhergestellten
Wohnung
8
.
Obergeschoss
.
Klägerin
Berufungsgericht
vorgenommene
entsprechende
Veränderung
bestehenden
Mietverhältnisses
Vermögensnachteil
entstanden
ist
noch
entstehen
wird
Betrag
übersteigt
ist
dargelegt
.
unangegriffenen
Feststellungen
Berufungsgerichts
ist
Wohnung
5
.
Obergeschoss
Zeit
frei
gleich
groß
Wohnung
8
.
Obergeschoss
auch
Übrigen
baugleich
sind
Wohnungen
Zustandes
Ausstattung
vergleichbar
.
ist
ersichtlich
Klägerin
auch
vorgetragen
Neuvermietung
Wohnung
8
.
Obergeschoss
5
.
Verwaltungsaufwand
Umstellung
Mietvertrags
Beklagten
vermögensmäßiger
Hinsicht
nennenswerten
Nachteil
hinzunehmen
hätte
.
Klägerin
will
Beschwer
Zug-um-Zug-Verurteilung
insgesamt
herleiten
Zeit
betroffenen
Wohnungen
Beklagten
Brand
bezogene
derzeit
noch
bewohnte
Ausweichwohnung
Haus
Wohnungen
5
.
8
.
Obergeschoss
Hauses
Beklagten
frei
halten
müsse
unklar
sei
cher
Wohnungen
Nutzungsrecht
Beklagten
bestehe
.
Beschwer
sei
§
25fachen
Jahresnettomietzins
Wohnungen
anzusetzen
.
ist
folgen
.
Bewertung
Rechtsmittelbeschwer
ist
allein
rechtskraftfähige
Inhalt
angefochtenen
Urteils
maßgebend
Musielak/Ball
5
.
Aufl
.
§
.
.
Rechtskraft
fähige
Entscheidung
Nachteil
Klägerin
Bezug
Rede
stehenden
Wohnungen
trifft
Berufungsurteil
allein
Wohnung
5
.
.
Übrigen
führt
Klägerin
Begründung
Interesses
Beseitigung
Zug-um-Zug-Verurteilung
befürchte
andere
Mieter
Beispiel
Beklagten
folgen
könnten
Einverständnis
Klägerin
selbst
ausgesuchte
gerichtlich
zugewiesene
Wohnungen
Gesamtbestand
Wohnungen
nutzen
berechtigt
seien
.
Auch
Interesse
reicht
jedoch
Bewertung
Beschwer
insgesamt
.
Berufungsgericht
hat
Entscheidung
gestützt
Beklagte
Hinblick
Brand
begründeten
nervenfachärztliches
Attest
belegten
Ängsten
leide
wieder
ursprüngliche
Wohnung
einzuziehen
.
handelt
Sonderfall
Anlass
Befürchtung
bietet
Mieter
Klägerin
ten
allgemein
Wahlrecht
vermieteten
Wohnung
Anspruch
nehmen
.
Ball
Dr.
Dr.
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
LG
Entscheidung
23.03.2006