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NAMEN
Verkündet
:
7
.
Dezember
Potsch
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
§
Nr.
Auch
Kauf
Tausch
Reitpferdes
kommt
Anspruch
Käufers
Schadensersatz
Leistung
behebbaren
Mangels
Pferdes
grundsätzlich
nur
dann
Betracht
Erwerber
Veräußerer
zuvor
erfolglos
angemessene
Frist
Nacherfüllung
gesetzt
hat
Anschluss
Urteil
22
.
Juni
.
Scheitert
Anspruch
Käufers
Schadensersatz
Leistung
Mangels
Verkäufer
Verletzung
Pflicht
Verschaffung
mangelfreien
Sache
vertreten
hat
so
kann
Käufer
Kosten
entstanden
sind
Mangel
selbst
beseitigt
hat
auch
dann
§
Abs.
Satz
Abs.
Höhe
ersparten
Aufwendungen
Verkäufers
Mangelbeseitigung
ersetzt
verlangen
besonderen
Gründen
zuzumuten
war
Verkäufer
zuvor
Gelegenheit
Nacherfüllung
geben
Anschluss
Senatsurteil
23
.
Februar
Veröffentlichung
bestimmt
.
Urteil
7
.
Dezember
AG
Kamenz
VIII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
7
.
Dezember
Richter
Dr.
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richterin
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
wird
Urteil
1
.
Zivilkammer
Landgerichts
26
.
April
aufgehoben
.
Berufung
Klägerin
Urteil
Amtsgerichts
Kamenz
10
November
wird
zurückgewiesen
.
Klägerin
hat
Kosten
Rechtsmittelverfahren
tragen
.
Tatbestand
:
8
.
Februar
tauschten
Parteien
Wallach
Klägerin
Stute
Beklagten
.
Klägerin
stellte
1
.
April
erworbenen
Stute
sogenannte
periodische
Augenentzündung
.
ließ
Pferd
tierärztlich
behandeln
7
.
September
21
November
operieren
.
Klage
verlangt
Klägerin
Ersatz
Operationskosten
Höhe
Zinsen
.
Amtsgericht
hat
Klage
abgewiesen
.
Berufung
Klägerin
hat
Landgericht
Klage
stattgegeben
.
Beklagte
erstrebt
Berufungsgericht
zugelassenen
Revision
Wiederherstellung
erstinstanzlichen
Urteils
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
hat
Erfolg
.
Berufungsgericht
hat
Wesentlichen
ausgeführt
:
Beklagte
habe
Klägerin
aufgewendeten
Behandlungskosten
ersparte
Aufwendungen
mangelhafter
Erfüllung
Tauschvertrages
gemäß
§
Abs.
Abs.
Abs.
Satz
analog
erstatten
.
Beklagten
widerlegten
Vermutung
§
vorliegenden
Tauschvertrag
Anwendung
finde
sei
auszugehen
Klägerin
übereignete
Stute
bereits
Übergabe
später
festgestellten
Erkrankung
infiziert
mangelhaft
gewesen
sei
.
Zwar
sei
§
Verkäufer
Schadensersatz
Anspruch
genommen
werden
könne
grundsätzlich
Möglichkeit
Nacherfüllung
Beseitigung
Mangels
Lieferung
mangelfreien
Sache
gewähren
.
Möglichkeit
habe
Klägerin
Beklagten
gewährt
.
Gleichwohl
seien
Gewährleistungsansprüche
Klägerin
ausgeschlossen
.
Nacherfüllungsverlangen
sei
hier
ausnahmsweise
erforderlich
gewesen
Abwarten
Nacherfüllungsfrist
Klägerin
unzumutbar
gewesen
sei
.
Berücksichtigung
Verfassungsrang
ausgestatteten
Tierschutzgedankens
sei
Nacherfüllungsverlangen
Käufers
nur
dann
entbehrlich
sofortige
Hilfe
Behandlung
Tier
notwendig
sei
auch
dann
Nutztier
sogenanntes
Luxustier
handele
Erwerber
wirtschaftlichen
ausschließlich
persönlichen
Beweggründen
erworben
worden
sei
.
Tier
handele
hier
Klägerin
Stute
Beklagten
bekannt
gewesen
sei
Reitpferd
rein
privaten
Zwecken
erworben
habe
.
Allerdings
stehe
Klägerin
Anspruch
Schadensersatz
Leistung
Beklagte
Mangel
selbst
noch
unterbliebene
Nacherfüllung
vertreten
habe
.
Klägerin
könne
jedoch
Beklagten
entsprechender
Anwendung
§
Abs.
Satz
Erstattung
Aufwendungen
verlangen
Beklagte
Mangelbeseitigung
erforderliche
Behandlung
erspart
habe
.
stehe
Entscheidung
Bundesgerichtshofs
23
.
Februar
Nacherfüllungsverlangen
Klägerin
besonderen
Schutzfunktion
Tierschutzes
Art
.
GG
unzumutbar
gewesen
sei
.
Fall
sei
gerechtfertigt
Erwerber
Tieres
Kaufvertrag
ausnahmsweise
Selbstvornahme
gesetzlichen
Regelung
gestatten
.
II
.
Ausführungen
Berufungsgerichts
halten
rechtlichen
Nachprüfung
stand
.
Klägerin
steht
Anspruch
Erstattung
geltend
gemachten
Kosten
selbst
veranlasste
Behandlung
Operation
Pferdes
jedenfalls
versäumt
hat
Beklagten
Gelegenheit
geben
Pferd
aufgetretenen
periodischen
Augenentzündung
tierärztlich
behandeln
lassen
.
1
.
kann
dahingestellt
bleiben
Berufungsgericht
folgen
ist
Infektion
eingetauschten
Pferdes
periodischen
Augenerkrankung
Zeitpunkt
Übergabe
Pferdes
§
vermuten
sei
Vermutung
Revision
meint
Art
Mangels
Sache
unvereinbar
sei
Beklagte
Revision
vorsorglich
rügt
jedenfalls
hinreichenden
Beweis
Widerlegung
gesetzlichen
Vermutung
angetreten
habe
.
Unabhängig
ist
Klage
begründet
.
2
.
Anspruch
Klägerin
Schadensersatz
Leistung
Nr.
hat
Berufungsgericht
Ergebnis
zutreffend
verneint
.
Allerdings
folgt
Auffassung
Berufungsgerichts
erst
Beklagte
Berufungsgericht
angenommene
Verletzung
Pflicht
Klägerin
mangelfreies
Pferd
verschaffen
§
Abs.
Satz
Mangels
selbst
aufgetretenen
Erkrankung
Pferdes
Beklagten
vorgenommenen
Mangelbeseitigung
vertreten
habe
bereits
Klägerin
Beklagten
Mangelbeseitigung
tierärztliche
Behandlung
Pferdes
aufgefordert
hat
zumutbar
war
.
Anspruch
Käufers
Schadensersatz
Leistung
gemäß
Nr.
setzt
gesetzlich
geregelten
Ausnahmetatbestände
eingreift
Käufer
Verkäufer
erfolglos
angemessene
Frist
Nacherfüllung
bestimmt
hat
Senatsurteil
23
.
Februar
Veröffentlichung
bestimmt
;
Senatsurteil
22
.
Juni
.
Grundsatz
gilt
auch
Kauf
Tieres
vgl.
Senatsurteil
22
.
Juni
aaO
ebenfalls
Tausch
Tieren
§
.
§
§
Abs.
genannten
Ausnahmefälle
erfolglose
Fristsetzung
Nacherfüllung
entbehrlich
ist
liegt
hier
.
Kauf
Tieres
können
Senat
entschieden
hat
besondere
Umstände
§
Nr.
Verbindung
§
§
Abs.
ausnahmsweise
sofortige
Geltendmachung
Anspruches
Schadensersatz
Leistung
rechtfertigen
dann
vorliegen
Zustand
Tieres
unverzügliche
tierärztliche
Behandlung
Notmaßnahme
erforderlich
erscheinen
lässt
Verkäufer
rechtzeitig
veranlasst
werden
könnte
Senatsurteil
22
.
Juni
aaO
.
Nacherfüllungsverlangen
Klägerin
Gesichtspunkt
entbehrlich
gewesen
wäre
hat
Berufungsgericht
festgestellt
ist
auch
Übrigen
ersichtlich
;
Berufungsgericht
übergangenen
Sachvortrag
zeigt
Revisionserwiderung
Klägerin
insoweit
.
Berufungsgericht
meint
Nacherfüllungsverlangen
verbundene
Abwarten
gesetzten
Frist
Käufer
Tieres
auch
dann
unzumutbar
sei
Tier
handele
Käufer
wirtschaftlichem
Interesse
persönlichen
Beweggründen
erworben
habe
.
ist
folgen
.
Differenzierung
Erwerbsmotiv
Käufers
Tieres
kommt
Beurteilung
Käufer
zugemutet
werden
kann
Verkäufer
Tieres
Nacherfüllung
verlangen
.
einschlägigen
Bestimmungen
Bürgerlichen
§
.
noch
Berufungsgericht
Zusammenhang
herangezogenen
Tierschutzgedanken
Art
.
GG
ist
herzuleiten
Vorrang
Nacherfüllung
Anspruch
Käufers
Schadensersatz
Leistung
Tierkauf
maßgeblich
sein
hätte
Nutztier
hier
Hobbyreiter
erworbenes
Pferd
handelt
.
Erwerbsmotiv
Käufers
hat
auch
bisherigen
Entscheidungen
Senats
Frage
Nacherfüllung
Kauf
Hundes
Rolle
gespielt
Senatsurteil
22
.
Juni
aaO
;
vgl.
auch
Senatsurteil
22
.
Juni
Veröffentlichung
bestimmt
.
3
.
Unrecht
hat
Berufungsgericht
geltend
gemachten
Anspruch
§
Abs.
Satz
analog
begründet
erachtet
.
Senat
hat
Berufungsgericht
verkennt
bereits
entschieden
Käufer
Mangel
selbst
beseitigt
Verkäufer
zuvor
erforderliche
Frist
Nacherfüllung
gesetzt
haben
nur
Anspruch
Schadensersatz
Leistung
verliert
auch
gemäß
§
Abs.
Satz
Abs.
analog
Ersatz
Verkäufer
ersparten
Aufwendungen
Mängelbeseitigung
verlangen
kann
Senatsurteil
23
.
Februar
aaO
;
Senatsurteil
22
.
Juni
aaO
.
Begründung
hat
Senat
hingewiesen
§
.
insoweit
abschließende
Regelungen
enthalten
auch
Anspruch
Herausgabe
ersparter
Aufwendungen
unmittelbarer
analoger
Anwendung
§
Abs.
Satz
ausschließen
;
anderenfalls
würde
Käufer
Ergebnis
Selbstvornahmerecht
Kosten
Verkäufers
zugebilligt
Gesetzgeber
bewusst
verzichtet
hat
Vorrang
Nacherfüllung
unterlaufen
§
.
zugrunde
liegt
Senatsurteil
23
.
Februar
aaO
.
hält
Senat
auch
Berücksichtigung
abweichender
Auffassungen
Schrifttum
so
bereits
Senatsurteil
22
.
Juni
aaO
.
Nacherfüllungsverlangen
hier
Auffassung
Berufungsgerichts
zumutbar
erforderlich
war
oben
scheidet
Anspruch
Klägerin
§
Abs.
Satz
analog
schon
Grund
.
auch
dann
Berufungsgericht
angenommene
hier
aber
gegebene
Ausnahmefall
vorläge
besondere
Umstände
Nacherfüllung
Verkäufer
Käufer
unzumutbar
erscheinen
lassen
sofortige
Geltendmachung
Anspruchs
Schadensersatz
Leistung
rechtfertigen
bestünde
Auffassung
Berufungsgerichts
Anspruch
Klägerin
gemäß
§
Abs.
Satz
Abs.
analog
Ersatz
Kosten
Mangelbeseitigung
Höhe
Verkäufer
ersparten
Aufwendungen
.
Käufer
besonderen
Gründen
zuzumuten
ist
Verkäufer
Gelegenheit
Nacherfüllung
geben
Verkäufer
aber
Berufungsgericht
hier
rechtsfehlerfrei
festgestellt
hat
Mangel
selbst
noch
Umstände
vertreten
hat
beruht
Mangel
beseitigt
hat
so
scheidet
nur
Anspruch
Käufers
Schadensersatz
Leistung
Nr.
Abs.
Satz
;
Fall
hat
Verkäufer
Kosten
Mangelbeseitigung
auch
§
Abs.
Satz
Abs.
analog
erstatten
.
abschließende
Charakter
Regelungen
.
Ansprüche
Käufers
Mangel
Kaufsache
Entscheidung
Gesetzgebers
Selbstvornahmerecht
Käufers
Senatsurteil
23
.
Februar
aaO
stehen
unmittelbaren
analogen
Anwendung
§
Abs.
Satz
auch
Fall
.
Käufer
hat
andere
Vertragspartei
unzumutbaren
Nacherfüllung
Verkäufer
Verletzung
Pflicht
Verschaffung
mangelfreien
Sache
§
Abs.
Satz
vertreten
hat
§
Abs.
Satz
Rechte
Rücktritt
Kaufvertrag
Minderung
Kaufpreises
§
Nr.
Gegensatz
Schadensersatzanspruch
Verkäufer
vertretende
Pflichtverletzung
voraussetzen
Senatsurteil
22
.
Juni
-9-
aaO
.
Rechte
macht
Klägerin
jedoch
vorliegenden
Rechtsstreit
geltend
.
.
angefochtene
Urteil
kann
Bestand
haben
.
Rechtsstreit
ist
Endentscheidung
reif
weiteren
tatsächlichen
Feststellungen
bedarf
.
Klage
begründet
ist
ist
Berufungsurteil
aufzuheben
Berufung
Klägerin
erstinstanzliche
Urteil
zurückzuweisen
§
Abs.
§
Abs.
.
Dr.
Ball
Dr.
Vorinstanzen
:
AG
Kamenz
Entscheidung
10.11.2004
Entscheidung