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746 lines
5.9 KiB

BESCHLUSS
ZB
9
.
Januar
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Abs.
Vermietung
Wohnung
Miteigentümer
bleiben
auch
dann
Vermieter
ist
Kündigung
Mieter
demgemäß
Vermietern
auszusprechen
Miteigentumsanteil
später
veräußert
.
Eigentumserwerb
findet
§
Abs.
direkte
analoge
Anwendung
.
Beschluss
9
.
Januar
ZB
AG
Neumarkt
ECLI
:
:
VIII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
9
.
Januar
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richterinnen
Dr.
Dr.
Richter
Dr.
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beklagten
wird
Beschluss
7
.
Zivilkammer
20
.
März
aufgehoben
.
Klägerin
hat
Kosten
Rechtsstreits
tragen
.
Wert
Beschwerdeverfahrens
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Klägerin
Ehemann
waren
Miteigentümer
Zweifamilienhauses
.
Vertrag
1
.
Oktober
vermieteten
Wohnungen
Beklagten
1
.
Später
wurde
Klägerin
andere
Wohnung
Haus
bewohnt
Übertragung
Miteigentumsanteils
Alleineigentümerin
Anwesens
.
kündigte
Mietverhältnis
Schreiben
18
.
Februar
gemäß
§
Abs.
nahm
Beklagten
volljährigen
Sohn
Beklagten
Räumung
Herausgabe
Wohnung
Anspruch
.
Auszug
Beklagten
streitgegenständlichen
Wohnung
haben
Parteien
Rechtsstreit
Hauptsache
übereinstimmend
erledigt
erklärt
.
Amtsgericht
hat
Kosten
Rechtsstreits
Beklagten
auferlegt
.
hiergegen
gerichtete
sofortige
Beschwerde
ist
erfolglos
geblieben
.
Beschwerdegericht
zugelassenen
Rechtsbeschwerde
begehren
Beklagten
Klägerin
Kosten
Rechtsstreits
aufzuerlegen
.
II
.
Rechtsbeschwerdegericht
hat
Begründung
Entscheidung
ausgeführt
Kosten
Rechtsstreits
gemäß
§
Beklagten
aufzuerlegen
gewesen
seien
übereinstimmende
Erledigungsklärung
voraussichtlich
unterlegen
wären
.
Zwar
habe
Kündigung
Vermietern
grundsätzlich
Vermieter
erfolgen
.
Auch
greife
§
Abs.
Wortlaut
Veräußerung
Dritten
erfolgen
habe
Veräußerung
hier
bisherigen
Eigentümer
Vermieter
erfolgt
sei
.
Allerdings
komme
§
Abs.
analog
Anwendung
Vermieter
hälftigen
Miteigentumsanteil
anderen
Vermieters
erworben
habe
dergestalt
Mietvertrag
eintrete
Kündigung
allein
Erwerber
hälftigen
Miteigentums
wirksam
sei
.
Zwar
verliere
Mieter
Veräußerung
Schuldner
.
Ausgleich
sehe
jedoch
Regelung
§
Abs.
.
Rechtsbeschwerde
sei
gemäß
§
Abs.
Nr.
zuzulassen
Frage
analogen
Anwendung
§
Abs.
Fall
Erwerbs
Miteigentumsanteils
bislang
höchstrichterlich
entschieden
sei
.
.
Rechtsbeschwerde
hat
Erfolg
.
1
.
Beschwerdegericht
zugelassene
Rechtsbeschwerde
ist
§
Abs.
Satz
Nr.
statthaft
auch
Übrigen
zulässig
.
Entscheidung
Beschwerdegerichts
Rechtsbeschwerde
zuzulassen
ist
Senat
§
Abs.
Satz
Nr.
Abs.
Satz
unabhängig
bindend
Voraussetzungen
§
Abs.
zutreffend
beurteilt
hat
.
.
;
vgl.
Beschlüsse
30
.
Januar
ZB
.
;
8
.
Mai
ZB
.
;
7
.
Oktober
XI
ZB
.
.
ist
unschädlich
Beschwerdegericht
verkannt
hat
Kostenentscheidung
Rechtsbeschwerde
materiell-rechtlichen
Gründen
zugelassen
werden
darf
Zweck
Kostenverfahrens
ist
Rechtsfragen
grundsätzlicher
Bedeutung
klären
Recht
fortzubilden
Streitfall
Fragen
materiellen
Rechts
geht
.
.
;
vgl.
Senatsbeschlüsse
30
.
Januar
ZB
aaO
;
8
.
März
ZB
.
7
;
8
.
Mai
ZB
aaO
.
7
;
jeweils
.
Ebenso
ist
Wirksamkeit
Zulassung
Rechtsbeschwerde
Bedeutung
Berufungsgericht
irrig
Vorliegen
Zulassungsgrundes
angenommen
hat
Grund
Zulassung
genannte
Frage
vorliegenden
Fallgestaltung
allerdings
berücksichtigten
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
beantwortet
vereinzelte
entgegenstehende
Literaturmeinung
Bedürfnis
höchstrichterlichen
Klärung
begründen
vermag
.
2
.
Rechtsbeschwerde
ist
auch
begründet
.
übereinstimmenden
Erledigterklärung
Parteien
waren
Kosten
Rechtsstreits
gemäß
§
Abs.
Satz
Klägerin
aufzuerlegen
.
Klägerin
wäre
Fortführung
Rechtsstreits
voraussichtlich
Sache
unterlegen
Mietverhältnis
allein
ausgesprochene
Kündigung
18
.
Februar
wirksam
beendet
worden
ist
geltend
gemachte
Anspruch
Räumung
Herausgabe
Wohnung
zustand
.
Kündigung
hätte
vielmehr
auch
früheren
Ehemann
Klägerin
erklärt
werden
müssen
Wohnung
zusammen
Beklagten
vermietet
hatte
.
Beschwerdegericht
vorgenommene
analoge
Anwendung
§
Abs.
kommt
vorliegenden
Konstellation
Miteigentümern
Wohnung
vermietet
haben
später
Alleineigentümer
wird
Betracht
.
§
Abs.
tritt
Veräußerung
vermieteten
Wohnraums
Überlassung
Mieter
Vermieter
Dritten
Erwerber
Vermieters
Dauer
Eigentums
Mietverhältnis
ergebenden
Rechte
Pflichten
.
Wortlaut
§
Abs.
muss
Veräußerung
Dritten
erfolgen
heißt
veräußernde
Eigentümer
Erwerber
müssen
personenverschieden
sein
Erwerber
darf
Erwerb
Vermieter
gewesen
sein
vgl.
Senatsbeschluss
[
Rechtsentscheid
6
Juli
f.
noch
Vorgängerregelung
.
direkte
Anwendung
§
kommt
Beschwerdegericht
Ansatz
noch
zutreffend
gesehen
hat
Betracht
.
Analogie
ist
Berufungsgericht
rechtsfehlerhaft
geprüft
hat
zulässig
Gesetz
planwidrige
Regelungslücke
aufweist
beurteilende
Sachverhalt
rechtlicher
Hinsicht
soweit
Tatbestand
Gesetzgeber
geregelt
hat
vergleichbar
ist
angenommen
werden
kann
Gesetzgeber
wäre
Interessenabwägung
gleichen
Grundsätzen
hätte
leiten
lassen
Erlass
herangezogenen
Gesetzesvorschrift
gleichen
Abwägungsergebnis
gekommen
.
Lücke
muss
also
unbeabsichtigten
Abweichen
Gesetzgebers
konkreten
Gesetzgebungsvorhaben
zugrundeliegenden
Regelungsplan
ergeben
.
.
;
siehe
nur
Senatsurteil
14
.
Dezember
.
.
ist
hier
jedoch
Fall
.
Sinn
Zweck
§
ist
Schutz
Mieters
Verlust
Besitzes
Wohnung
neuem
Erwerber
Falle
Veräußerung
Mietsache
Urteil
12
Juli
.
.
Schutzzweck
ist
vornherein
berührt
hier
vermietenden
Miteigentümern
Eigentumsanteil
überträgt
so
Alleineigentümer
Mietsache
wird
.
nunmehrige
Alleineigentümer
ist
weiter
Mietvertrag
gebunden
Verlust
Besitzes
Seiten
Mieters
Veräußerungsvorgangs
ist
somit
besorgen
.
scheidet
analoge
Anwendung
§
Fall
.
Berufungsgericht
herangezogenen
Kommentarstelle
allgemeine
Erwägungen
angestellt
werden
sei
auch
Hinblick
mögliche
weitere
Veräußerungsvorgänge
"
praktikabler
Ausscheiden
veräußernden
Miteigentümers
Vermieterstellung
sogleich
vollziehen
"
so
Mietrecht
13
.
Aufl
.
§
.
77
;
zutreffend
MünchKommBGB/Häublein
7
.
Aufl
.
.
ergibt
offensichtlich
tragfähige
Grundlage
Analogie
.
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
Vorinstanzen
:
AG
Neumarkt
Entscheidung
Entscheidung