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837 lines
7.2 KiB

NAMEN
Verkündet
:
5
.
April
Justizangestellte
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
§
A
Auslegung
Vertrages
Bauträger
finanzierende
Bank
verpflichtet
erbrachte
Kaufpreisrate
Scheitern
Bauträgervertrages
Erwerber
zahlen
.
Urteil
5
.
April
OLG
VII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
18
.
Januar
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Urteil
13
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
2
.
September
wird
Kosten
Beklagten
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
Kläger
erwarben
notariellen
Vertrag
2
.
Juni
noch
errichtende
Eigentumswohnung
Preis
DM
GmbH
folgenden
:
Bauträger
.
Kaufpreis
war
ratenweise
Baufortschritt
zahlen
.
Bauarbeiten
Bereich
Sondereigentums
sollten
30
.
September
fertiggestellt
sein
.
Zahlung
Kaufpreises
hatte
Beklagte
zwischenfinanzierende
Grundschulden
gesicherte
Bank
erfolgen
.
hatte
Bauträger
Kaufpreisansprüche
abgetreten
.
Beklagte
gab
11
.
August
Erwerbern
Erklärung
näher
bezeichneten
Voraussetzungen
verkaufte
Eigentumswohnung
Pfandhaftung
entlassen
.
tung
sollte
auch
Fall
gelten
Bauträger
Verpflichtung
Fertigstellung
Bauwerks
Ablauf
Monaten
Kaufvertrag
angegebenen
Zeitpunkt
angestrebten
Baufertigstellung
noch
erfüllt
habe
bereits
vorher
endgültig
feststehe
Erfüllung
Verpflichtung
mehr
erfolge
.
Wahlrecht
Freistellung
Nichtvollendung
Bauwerks
geleistete
Zahlung
zurückzugewähren
hatte
Beklagte
vorbehalten
.
Bauvorhaben
ging
nur
schleppend
.
Kläger
setzten
Bauträger
Frist
Fertigstellung
5
.
Januar
behielten
Fall
fruchtlosen
Fristablaufs
Leistung
abzulehnen
Schadensersatz
Nichterfüllung
verlangen
.
Erklärung
10
.
April
verlangten
Bauträger
Schadensersatz
Nichterfüllung
.
Schreiben
gleichen
Tag
informierten
Kläger
Beklagte
Vorgehen
baten
Abwicklungsvorschlag
.
Schreiben
9
.
Juni
erklärte
Beklagte
Bezugnahme
Freistellungserklärung
bereit
geleistete
Zahlung
Höhe
DM
"
Nachweis
notariellen
Rückabwicklungsvertrages
zurückzuüberweisen
"
.
teilte
ergänzend
Vorlage
Rückabwicklungsvertrags
Zahlung
erfolgen
könne
Freistellungsverpflichtungserklärung
genannte
Frist
Monaten
noch
abgelaufen
sei
.
Schreiben
18
Juli
informierten
Kläger
Beklagte
Bauträger
Schreiben
reagiert
habe
.
Presseinformationen
sei
entnehmen
Konkursverfahren
anhängig
sei
.
6
.
Januar
wurde
Konkursverfahren
Vermögen
Bauträgers
eröffnet
.
Schreiben
31
.
Oktober
teilte
Beklagte
Klägern
Bautenstand
%
erklärte
Zahlung
DM
Pfandobjekt
Lasten
freistelle
.
Kläger
zeigten
Freistellung
interessiert
.
Beklagte
betrieb
Zwangsvollstreckung
erzielte
Eigentumswohnung
DM
.
Klage
haben
Kläger
Auszahlung
Betrags
DM
verlangt
.
Landgericht
hat
Klage
nur
Höhe
geleisteten
Kaufpreisrate
DM
Zinsen
stattgegeben
.
Berufung
Beklagten
ist
erfolglos
geblieben
.
Revision
verfolgt
Antrag
Klage
insgesamt
abzuweisen
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
hat
Erfolg
.
Beurteilung
Berufungsgerichts
Klägern
stehe
vertraglicher
Anspruch
Zahlung
Beklagte
erbrachten
ersten
Kaufpreisrate
Höhe
DM
ist
Ergebnis
Rechtsgründen
beanstanden
.
1
.
Feststellungen
Berufungsgerichts
haben
Kläger
Erklärung
Beklagten
Schreiben
9
.
Juni
Nachweis
notariellen
Abwicklungsvertrags
Bauträger
Kaufpreisrate
zurückzuzahlen
angenommen
.
Ansicht
Berufungsgerichts
Beklagte
sei
Zahlung
Kaufpreisrate
verpflichtet
auch
Kläger
Rückabwicklungsvertrag
Bauträger
vorgelegt
haben
ist
revisionsrechtlich
beanstanden
.
2
.
Zustandekommen
Abrede
Parteien
Zahlung
Kaufpreisrate
wendet
Revision
.
meint
jedoch
Zahlungsverpflichtung
Beklagten
sei
bedingungslos
eingegangen
worden
sei
abhängig
Kläger
Vertrag
Bauträger
Rückabwicklung
Kaufvertrags
vorlegten
.
Bedingung
sei
eingetreten
.
sei
auch
ersichtlich
Beklagte
hätte
veranlassen
können
selbst
Zahlung
Rate
verpflichten
.
sei
einmal
gehalten
gewesen
Klägern
Verpflichtung
Freistellung
Grundpfandrechten
nachzukommen
Bauträger
Recht
§
geltend
gemacht
Anspruch
Übertragung
unbelastetem
Eigentum
verloren
hätten
.
3
.
Revision
wendet
Auslegung
individualvertraglichen
Abrede
Parteien
Berufungsgericht
.
kann
Erfolg
haben
.
Auffassung
Berufungsgerichts
besteht
Zahlungsverpflichtung
Sinn
Zweck
Vereinbarung
unabhängig
geforderten
Nachweis
Rückabwicklung
Kaufvertrags
.
ist
nur
vertretbare
naheliegende
Auslegung
Schreibens
9
.
Juni
.
Verpflichtungserklärung
Ausdruck
gekommene
Interesse
Beklagten
bestand
Berufungsgericht
Ergebnis
Recht
ausführt
Grundpfandrechte
ungehindert
Erwerbsinteresse
Kläger
verwerten
können
.
sollten
Kläger
ersichtlich
so
gestellt
werden
hätte
Beklagte
Vertrag
vorbehaltenes
Wahlrecht
.
Kläger
durften
Angebot
so
verstehen
Nachweis
Rückabwicklung
dann
entbehrlich
wurde
anderweitig
feststand
Vertrag
erfüllt
war
.
war
Fall
GmbH
Konkurs
gefallen
war
Kläger
ohnehin
Erfüllung
Vertrages
abgelehnt
hatten
.
Beklagte
Zeitpunkt
Abgabe
Erklärung
9
.
Juni
Verwertung
Grundpfandrechte
Kläger
rechtlich
hätte
gehindert
werden
können
ist
ebenso
Belang
Frage
Bauträgerverordnung
nur
bedingungsloses
Wahlrecht
Erklärung
Zahlung
Kaufpreises
Alternative
Freigabe
Eigentums
Grundpfandrechten
§
Abs.
Satz
MaBV
zuläßt
.
war
Fall
ist
Entscheidung
Bedeutung
.
Kläger
hatten
Ausübung
Rechte
§
Anspruch
Übertragung
Eigentums
Rechte
abhängigen
Vormerkung
verloren
.
Verpflichtung
Beklagten
Kläger
Freistellung
Grundstücks
Haftung
erklären
bestand
mehr
.
Zulässigkeit
Inhalts
Zahlungsverpflichtung
Beklagten
bemißt
Vorgaben
Bauträgerverordnung
.
Beklagte
hatte
Rahmen
Freistellungsverpflichtungserklärung
§
Abs.
Satz
MaBV
entsprechendes
Wahlrecht
vorbehalten
.
hat
Klägern
angenommenen
Erklärung
9
.
Juni
eigenständige
Zahlungsverpflichtung
begründet
.
nachträgliche
Vereinbarung
Zahlungsverpflichtung
ist
Abs.
MaBV
messen
.
Übernahme
Verpflichtung
Zahlung
war
Alternative
Freistellungsverpflichtung
vorbehalten
.
kann
Ansicht
Berufungsgerichts
Bedingungen
abhängig
gemacht
werden
§
MaBV
vorgesehen
sind
.
Ansicht
Revision
ist
Begründung
Zahlungsverpflichtung
Globalsicherers
erforderlich
Erwerber
Bauträger
noch
Erfüllungsanspruch
hat
.
sichernden
Bank
ist
vielmehr
unbenommen
individueller
vertraglicher
Absprache
Erwerber
Immobilie
Bauträger
so
stellen
bestünde
noch
Verpflichtung
Freistellung
Grundpfandrechten
.
Dahingehend
mußte
Verpflichtungserklärung
Beklagten
9
.
Juni
Klägern
verstanden
werden
.
Verständnis
spricht
nur
Beklagte
Kenntnis
Tatsache
Kläger
Vertragsverhältnis
Bauträger
Abwicklungsverhältnis
umgewandelt
hatten
Erklärung
9
.
Juni
ausdrücklich
Freistellungsverpflichtungserklärung
Bezug
nahm
auch
Erklärung
Sachbearbeiters
Beklagten
Vorlage
Vereinbarung
Kläger
Bauträger
Rückabwicklung
Vertrags
begründete
Frist
Monaten
noch
abgelaufen
sei
Fälligkeit
Freistellungsverpflichtung
Beklagten
unvollständiger
Erstellung
Werks
verstrichen
sein
mußte
.
Auch
weitere
Erklärung
Beklagten
31
.
Oktober
zeigt
weiterhin
verpflichtet
ansehen
wollte
Kläger
Grundpfandrechten
freizustellen
§
Abs.
Satz
MaBV
vorsieht
Bautenstand
weitere
Zahlungen
leistete
.
4
.
ist
sonach
Rechtsgründen
beanstanden
Berufungsgericht
Erklärung
Beklagten
9
.
Juni
basierenden
Absprache
Parteien
selbständige
Verpflichtung
Beklagten
Zahlung
ersten
Kaufpreisrate
entnommen
Anbetracht
Tatsache
Kläger
Erfüllung
Vertrags
Bauträger
bestanden
haben
Erfordernis
Nachweises
notariellen
Rückabwicklungsvertrags
vertragswesentliche
Bedeutung
beigemessen
hat
.
Thode
Wiebel