NAMEN Verkündet : 5 . April Justizangestellte Urkundsbeamter Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : § A Auslegung Vertrages Bauträger finanzierende Bank verpflichtet erbrachte Kaufpreisrate Scheitern Bauträgervertrages Erwerber zahlen . Urteil 5 . April OLG VII . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 18 . Januar Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Prof. Dr. Dr. Dr. Recht erkannt : Revision Urteil 13 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 2 . September wird Kosten Beklagten zurückgewiesen . Tatbestand : Kläger erwarben notariellen Vertrag 2 . Juni noch errichtende Eigentumswohnung Preis DM GmbH folgenden : Bauträger . Kaufpreis war ratenweise Baufortschritt zahlen . Bauarbeiten Bereich Sondereigentums sollten 30 . September fertiggestellt sein . Zahlung Kaufpreises hatte Beklagte zwischenfinanzierende Grundschulden gesicherte Bank erfolgen . hatte Bauträger Kaufpreisansprüche abgetreten . Beklagte gab 11 . August Erwerbern Erklärung näher bezeichneten Voraussetzungen verkaufte Eigentumswohnung Pfandhaftung entlassen . tung sollte auch Fall gelten Bauträger Verpflichtung Fertigstellung Bauwerks Ablauf Monaten Kaufvertrag angegebenen Zeitpunkt angestrebten Baufertigstellung noch erfüllt habe bereits vorher endgültig feststehe Erfüllung Verpflichtung mehr erfolge . Wahlrecht Freistellung Nichtvollendung Bauwerks geleistete Zahlung zurückzugewähren hatte Beklagte vorbehalten . Bauvorhaben ging nur schleppend . Kläger setzten Bauträger Frist Fertigstellung 5 . Januar behielten Fall fruchtlosen Fristablaufs Leistung abzulehnen Schadensersatz Nichterfüllung verlangen . Erklärung 10 . April verlangten Bauträger Schadensersatz Nichterfüllung . Schreiben gleichen Tag informierten Kläger Beklagte Vorgehen baten Abwicklungsvorschlag . Schreiben 9 . Juni erklärte Beklagte Bezugnahme Freistellungserklärung bereit geleistete Zahlung Höhe DM " Nachweis notariellen Rückabwicklungsvertrages zurückzuüberweisen " . teilte ergänzend Vorlage Rückabwicklungsvertrags Zahlung erfolgen könne Freistellungsverpflichtungserklärung genannte Frist Monaten noch abgelaufen sei . Schreiben 18 Juli informierten Kläger Beklagte Bauträger Schreiben reagiert habe . Presseinformationen sei entnehmen Konkursverfahren anhängig sei . 6 . Januar wurde Konkursverfahren Vermögen Bauträgers eröffnet . Schreiben 31 . Oktober teilte Beklagte Klägern Bautenstand % erklärte Zahlung DM Pfandobjekt Lasten freistelle . Kläger zeigten Freistellung interessiert . Beklagte betrieb Zwangsvollstreckung erzielte Eigentumswohnung DM . Klage haben Kläger Auszahlung Betrags DM verlangt . Landgericht hat Klage nur Höhe geleisteten Kaufpreisrate DM Zinsen stattgegeben . Berufung Beklagten ist erfolglos geblieben . Revision verfolgt Antrag Klage insgesamt abzuweisen . Entscheidungsgründe : Revision hat Erfolg . Beurteilung Berufungsgerichts Klägern stehe vertraglicher Anspruch Zahlung Beklagte erbrachten ersten Kaufpreisrate Höhe DM ist Ergebnis Rechtsgründen beanstanden . 1 . Feststellungen Berufungsgerichts haben Kläger Erklärung Beklagten Schreiben 9 . Juni Nachweis notariellen Abwicklungsvertrags Bauträger Kaufpreisrate zurückzuzahlen angenommen . Ansicht Berufungsgerichts Beklagte sei Zahlung Kaufpreisrate verpflichtet auch Kläger Rückabwicklungsvertrag Bauträger vorgelegt haben ist revisionsrechtlich beanstanden . 2 . Zustandekommen Abrede Parteien Zahlung Kaufpreisrate wendet Revision . meint jedoch Zahlungsverpflichtung Beklagten sei bedingungslos eingegangen worden sei abhängig Kläger Vertrag Bauträger Rückabwicklung Kaufvertrags vorlegten . Bedingung sei eingetreten . sei auch ersichtlich Beklagte hätte veranlassen können selbst Zahlung Rate verpflichten . sei einmal gehalten gewesen Klägern Verpflichtung Freistellung Grundpfandrechten nachzukommen Bauträger Recht § geltend gemacht Anspruch Übertragung unbelastetem Eigentum verloren hätten . 3 . Revision wendet Auslegung individualvertraglichen Abrede Parteien Berufungsgericht . kann Erfolg haben . Auffassung Berufungsgerichts besteht Zahlungsverpflichtung Sinn Zweck Vereinbarung unabhängig geforderten Nachweis Rückabwicklung Kaufvertrags . ist nur vertretbare naheliegende Auslegung Schreibens 9 . Juni . Verpflichtungserklärung Ausdruck gekommene Interesse Beklagten bestand Berufungsgericht Ergebnis Recht ausführt Grundpfandrechte ungehindert Erwerbsinteresse Kläger verwerten können . sollten Kläger ersichtlich so gestellt werden hätte Beklagte Vertrag vorbehaltenes Wahlrecht . Kläger durften Angebot so verstehen Nachweis Rückabwicklung dann entbehrlich wurde anderweitig feststand Vertrag erfüllt war . war Fall GmbH Konkurs gefallen war Kläger ohnehin Erfüllung Vertrages abgelehnt hatten . Beklagte Zeitpunkt Abgabe Erklärung 9 . Juni Verwertung Grundpfandrechte Kläger rechtlich hätte gehindert werden können ist ebenso Belang Frage Bauträgerverordnung nur bedingungsloses Wahlrecht Erklärung Zahlung Kaufpreises Alternative Freigabe Eigentums Grundpfandrechten § Abs. Satz MaBV zuläßt . war Fall ist Entscheidung Bedeutung . Kläger hatten Ausübung Rechte § Anspruch Übertragung Eigentums Rechte abhängigen Vormerkung verloren . Verpflichtung Beklagten Kläger Freistellung Grundstücks Haftung erklären bestand mehr . Zulässigkeit Inhalts Zahlungsverpflichtung Beklagten bemißt Vorgaben Bauträgerverordnung . Beklagte hatte Rahmen Freistellungsverpflichtungserklärung § Abs. Satz MaBV entsprechendes Wahlrecht vorbehalten . hat Klägern angenommenen Erklärung 9 . Juni eigenständige Zahlungsverpflichtung begründet . nachträgliche Vereinbarung Zahlungsverpflichtung ist Abs. MaBV messen . Übernahme Verpflichtung Zahlung war Alternative Freistellungsverpflichtung vorbehalten . kann Ansicht Berufungsgerichts Bedingungen abhängig gemacht werden § MaBV vorgesehen sind . Ansicht Revision ist Begründung Zahlungsverpflichtung Globalsicherers erforderlich Erwerber Bauträger noch Erfüllungsanspruch hat . sichernden Bank ist vielmehr unbenommen individueller vertraglicher Absprache Erwerber Immobilie Bauträger so stellen bestünde noch Verpflichtung Freistellung Grundpfandrechten . Dahingehend mußte Verpflichtungserklärung Beklagten 9 . Juni Klägern verstanden werden . Verständnis spricht nur Beklagte Kenntnis Tatsache Kläger Vertragsverhältnis Bauträger Abwicklungsverhältnis umgewandelt hatten Erklärung 9 . Juni ausdrücklich Freistellungsverpflichtungserklärung Bezug nahm auch Erklärung Sachbearbeiters Beklagten Vorlage Vereinbarung Kläger Bauträger Rückabwicklung Vertrags begründete Frist Monaten noch abgelaufen sei Fälligkeit Freistellungsverpflichtung Beklagten unvollständiger Erstellung Werks verstrichen sein mußte . Auch weitere Erklärung Beklagten 31 . Oktober zeigt weiterhin verpflichtet ansehen wollte Kläger Grundpfandrechten freizustellen § Abs. Satz MaBV vorsieht Bautenstand weitere Zahlungen leistete . 4 . ist sonach Rechtsgründen beanstanden Berufungsgericht Erklärung Beklagten 9 . Juni basierenden Absprache Parteien selbständige Verpflichtung Beklagten Zahlung ersten Kaufpreisrate entnommen Anbetracht Tatsache Kläger Erfüllung Vertrags Bauträger bestanden haben Erfordernis Nachweises notariellen Rückabwicklungsvertrags vertragswesentliche Bedeutung beigemessen hat . Thode Wiebel