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645 lines
5.3 KiB

BESCHLUSS
23
.
März
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
VOB/B
Nr.
;
§
Rückgriff
gesetzlichen
Regelungen
Wegfall
Geschäftsgrundlage
kommt
grundsätzlich
Betracht
vertragliche
Regelung
§
Nr.
VOB/B
jetzt
:
Abs.
VOB/B
vorliegt
.
Anwendung
gesetzlichen
Regelungen
Wegfall
Geschäftsgrundlage
ist
jedoch
möglich
Parteien
Einheitspreisvereinbarung
ausnahmsweise
bestimmte
Menge
zugrundegelegt
haben
Menge
überschritten
wird
.
Beschluss
23
.
März
VII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
23
.
März
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Halfmeier
Prof.
beschlossen
:
Beschwerde
Klägerin
Nichtzulassung
Revision
Urteil
17
.
Zivilsenats
SchleswigHolsteinischen
10
.
Oktober
wird
zurückgewiesen
.
Klägerin
trägt
Kosten
Beschwerdeverfahrens
§
Abs.
.
:
Gründe
:
1
.
Beklagte
beauftragte
Klägerin
Zusammenhang
Erneuerung
Bundesautobahn
Bauleistungen
.
war
Menge
Tonnen
entsorgender
Abfälle
Abfall
Busch
Schnittgut
ausgeschrieben
.
Klägerin
hatte
Behauptung
Grundlage
Nachunternehmerangebots
Einheitspreis
angeboten
Zuschlag
erhalten
.
beauftragte
Nachunternehmer
Leistung
Einheitspreis
.
Klägerin
macht
geltend
tatsächliche
Menge
sei
ca.
gekündigt
worden
war
verlangt
Prozess
geleistete
Menge
Einheitspreis
Abzug
eingesparten
Kosten
t.
weiteren
Prozess
verlangt
Behauptung
Kündigung
sei
Unrecht
erfolgt
wären
weitere
t
entsorgen
gewesen
Zahlung
.
Berufungsgericht
hat
Einheitspreis
weitere
t
Berücksichtigung
Vergütungsregelung
§
Nr.
VOB/B
errechneten
Einheitspreis
zuerkannt
.
restliche
Menge
hat
schwerwiegender
Störung
Geschäftsgrundlage
Maßgabe
Regelung
§
Berücksichtigung
Grundsätze
Glauben
Preis
festgesetzt
.
Abgabe
Angebots
Erteilung
Zuschlags
seien
Parteien
ersichtlich
ausgegangen
ausgeschriebene
Vordersatz
Tonnen
jedenfalls
annähernd
erwartenden
Massen
entsprochen
habe
angebotene
Einheitspreis
realistisch
kalkulierten
Angebot
beruht
habe
.
Partei
habe
Zeitpunkt
Möglichkeit
derart
weitgehenden
Ausmaß
schwerwiegenden
Abweichung
Massen
Nachunternehmerpreis
vorausgesehen
.
Revision
hat
Berufungsgericht
zugelassen
.
richtet
Beschwerde
Klägerin
.
2
.
Beschwerde
ist
unbegründet
.
Unrecht
sieht
Beschwerde
Entscheidung
Berufungsgerichts
Abweichung
Rechtsprechung
Senats
Urteil
20
.
März
;
Urteil
18
.
Dezember
Entscheidungen
Kammergerichts
Oberlandesgerichts
herrschenden
Literaturmeinung
.
Rechtsprechung
Senats
enthält
§
Nr.
VOB/B
jetzt
Abs.
VOB-Vertrag
abschließende
Regelung
Überschreitung
Massenansätze
%
.
Regelung
ist
bestimmte
prozentuale
Überschreitung
beschränkt
.
Grundsätze
Wegfall
Geschäftsgrundlage
§
kann
zurückgegriffen
werden
.
Frage
Preisgestaltung
Massenüberschreitungen
ist
vertraglich
geregelt
Urteil
20
.
März
;
Urteil
18
.
Dezember
.
.
Rechtsprechung
ergibt
Veränderung
Einheitspreises
stattfinden
kann
bestimmte
Menge
Geschäftsgrundlage
Vertrages
erhoben
worden
ist
Überschreitung
Menge
Wegfall
Geschäftsgrundlage
vorliegt
.
ist
möglich
Geschäftsgrundlage
Einheitspreisvereinbarung
ist
bestimmte
Menge
überschritten
wird
.
Allerdings
ist
Einheitspreis
Möglichkeit
Mengenänderung
immanent
so
grundsätzlich
Grund
Annahme
besteht
bestimmte
Menge
sei
Geschäftsgrundlage
Vertrages
geworden
.
außergewöhnlichen
Preisbildung
hier
vorliegt
ist
jedoch
denkbar
angelegte
Störung
Äquivalenzverhältnisses
Leistung
Gegenleistung
erheblichen
Mengenänderungen
viel
stärkerem
Maße
auswirkt
.
Fall
hat
Berufungsgericht
angenommen
.
Fall
ist
Nichtzulassungsbeschwerde
erwähnten
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
erfasst
.
zieht
vielmehr
allgemein
gültigen
Grundsatz
Rückgriff
gesetzlichen
Regelungen
Wegfall
Geschäftsgrundlage
Betracht
kommt
vertragliche
Regelung
vorliegt
.
Insoweit
kommt
prozentuale
Mengenüberschreitung
sind
Vergütungsregelungen
Nr.
VOB/B
abschließend
so
Anwendung
§
möglich
ist
.
ist
gesetzlich
nunmehr
niedergelegte
Grundsatz
Frage
gestellt
Preisvereinbarung
Geschäftsgrundlage
zugrunde
liegen
kann
Wegfall
Vertrag
bestimmten
Voraussetzungen
anzupassen
ist
§
.
Dementsprechend
ging
Nichtzulassungsbeschwerde
erwähnten
Entscheidung
Senats
20
.
März
Fall
Wegfall
Geschäftsgrundlage
Überschreitung
Vertrag
vorausgesetzten
Mengenrahmens
angenommen
wurde
Frage
Umlage
Gemeinkosten
ausschließlich
Regelung
§
Nr.
Abs.
VOB/B
erfolgen
hat
.
Anwendung
§
Fälle
Mengenänderung
Parteien
gemeinsam
vorausgesetzte
Maß
überschreitet
ausgeschlossen
ist
wird
Übrigen
auch
Literatur
so
gesehen
Vergütung
Nachträge
Behinderungsfolgen
Bauvertrag
Band
5
.
Aufl
.
.
.
.
;
Nicklisch/Weick
Teil
3
.
Aufl
.
.
;
3
.
Aufl
.
;
Handbuch
privaten
Baurechts
3
.
Aufl
.
.
.
;
3
.
Aufl
.
VOB/B
.
;
Kandel
VOB/B
§
Nr.
[
Stand
:
2
.
Mai
.
.
Nichtzulassungsbeschwerde
herangezogenen
Entscheidungen
Kammergerichts
Oberlandesgerichts
Naumburg
besagen
.
Feststellung
bestimmte
Menge
Geschäftsgrundlage
Leistungsvereinbarung
erhoben
worden
weggefallen
ist
Prüfung
weiteren
Voraussetzungen
§
Anpassung
Vertrages
sind
Sache
Tatrichters
Einzelfall
.
Nichtzulassungsbeschwerde
Beurteilung
richtet
besteht
Grund
Revision
zuzulassen
Beschwerde
dargelegten
Zulassungsgründe
gegeben
sind
§
Abs.
.
Ablehnung
Anwendung
§
Abs.
vorliegenden
Sachverhalt
vgl.
Urteil
Senats
18
.
Dezember
Berufungsgericht
beschwert
Klägerin
.
Begründung
Übrigen
wird
abgesehen
geeignet
wäre
Klärung
Voraussetzungen
beizutragen
Revision
zuzulassen
ist
§
Abs.
Satz
2
.
.
Halfmeier
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung