BESCHLUSS 23 . März Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja VOB/B Nr. ; § Rückgriff gesetzlichen Regelungen Wegfall Geschäftsgrundlage kommt grundsätzlich Betracht vertragliche Regelung § Nr. VOB/B jetzt : Abs. VOB/B vorliegt . Anwendung gesetzlichen Regelungen Wegfall Geschäftsgrundlage ist jedoch möglich Parteien Einheitspreisvereinbarung ausnahmsweise bestimmte Menge zugrundegelegt haben Menge überschritten wird . Beschluss 23 . März VII . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 23 . März Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Halfmeier Prof. beschlossen : Beschwerde Klägerin Nichtzulassung Revision Urteil 17 . Zivilsenats SchleswigHolsteinischen 10 . Oktober wird zurückgewiesen . Klägerin trägt Kosten Beschwerdeverfahrens § Abs. . : € Gründe : 1 . Beklagte beauftragte Klägerin Zusammenhang Erneuerung Bundesautobahn Bauleistungen . war Menge Tonnen entsorgender Abfälle Abfall Busch Schnittgut ausgeschrieben . Klägerin hatte Behauptung Grundlage Nachunternehmerangebots Einheitspreis € angeboten Zuschlag erhalten . beauftragte Nachunternehmer Leistung Einheitspreis € . Klägerin macht geltend tatsächliche Menge sei ca. gekündigt worden war verlangt Prozess geleistete Menge Einheitspreis € Abzug eingesparten Kosten € t. weiteren Prozess verlangt Behauptung Kündigung sei Unrecht erfolgt wären weitere t entsorgen gewesen Zahlung € . Berufungsgericht hat Einheitspreis € weitere t Berücksichtigung Vergütungsregelung § Nr. VOB/B errechneten Einheitspreis € zuerkannt . restliche Menge hat schwerwiegender Störung Geschäftsgrundlage Maßgabe Regelung § Berücksichtigung Grundsätze Glauben Preis € festgesetzt . Abgabe Angebots Erteilung Zuschlags seien Parteien ersichtlich ausgegangen ausgeschriebene Vordersatz Tonnen jedenfalls annähernd erwartenden Massen entsprochen habe angebotene Einheitspreis € realistisch kalkulierten Angebot beruht habe . Partei habe Zeitpunkt Möglichkeit derart weitgehenden Ausmaß schwerwiegenden Abweichung Massen Nachunternehmerpreis vorausgesehen . Revision hat Berufungsgericht zugelassen . richtet Beschwerde Klägerin . 2 . Beschwerde ist unbegründet . Unrecht sieht Beschwerde Entscheidung Berufungsgerichts Abweichung Rechtsprechung Senats Urteil 20 . März ; Urteil 18 . Dezember Entscheidungen Kammergerichts Oberlandesgerichts herrschenden Literaturmeinung . Rechtsprechung Senats enthält § Nr. VOB/B jetzt Abs. VOB-Vertrag abschließende Regelung Überschreitung Massenansätze % . Regelung ist bestimmte prozentuale Überschreitung beschränkt . Grundsätze Wegfall Geschäftsgrundlage § kann zurückgegriffen werden . Frage Preisgestaltung Massenüberschreitungen ist vertraglich geregelt Urteil 20 . März ; Urteil 18 . Dezember . . Rechtsprechung ergibt Veränderung Einheitspreises stattfinden kann bestimmte Menge Geschäftsgrundlage Vertrages erhoben worden ist Überschreitung Menge Wegfall Geschäftsgrundlage vorliegt . ist möglich Geschäftsgrundlage Einheitspreisvereinbarung ist bestimmte Menge überschritten wird . Allerdings ist Einheitspreis Möglichkeit Mengenänderung immanent so grundsätzlich Grund Annahme besteht bestimmte Menge sei Geschäftsgrundlage Vertrages geworden . außergewöhnlichen Preisbildung hier vorliegt ist jedoch denkbar angelegte Störung Äquivalenzverhältnisses Leistung Gegenleistung erheblichen Mengenänderungen viel stärkerem Maße auswirkt . Fall hat Berufungsgericht angenommen . Fall ist Nichtzulassungsbeschwerde erwähnten Rechtsprechung Bundesgerichtshofs erfasst . zieht vielmehr allgemein gültigen Grundsatz Rückgriff gesetzlichen Regelungen Wegfall Geschäftsgrundlage Betracht kommt vertragliche Regelung vorliegt . Insoweit kommt prozentuale Mengenüberschreitung sind Vergütungsregelungen Nr. VOB/B abschließend so Anwendung § möglich ist . ist gesetzlich nunmehr niedergelegte Grundsatz Frage gestellt Preisvereinbarung Geschäftsgrundlage zugrunde liegen kann Wegfall Vertrag bestimmten Voraussetzungen anzupassen ist § . Dementsprechend ging Nichtzulassungsbeschwerde erwähnten Entscheidung Senats 20 . März Fall Wegfall Geschäftsgrundlage Überschreitung Vertrag vorausgesetzten Mengenrahmens angenommen wurde Frage Umlage Gemeinkosten ausschließlich Regelung § Nr. Abs. VOB/B erfolgen hat . Anwendung § Fälle Mengenänderung Parteien gemeinsam vorausgesetzte Maß überschreitet ausgeschlossen ist wird Übrigen auch Literatur so gesehen Vergütung Nachträge Behinderungsfolgen Bauvertrag Band 5 . Aufl . . . . ; Nicklisch/Weick Teil 3 . Aufl . . ; 3 . Aufl . ; Handbuch privaten Baurechts 3 . Aufl . . . ; 3 . Aufl . VOB/B . ; Kandel VOB/B § Nr. [ Stand : 2 . Mai . . Nichtzulassungsbeschwerde herangezogenen Entscheidungen Kammergerichts Oberlandesgerichts Naumburg besagen . Feststellung bestimmte Menge Geschäftsgrundlage Leistungsvereinbarung erhoben worden weggefallen ist Prüfung weiteren Voraussetzungen § Anpassung Vertrages sind Sache Tatrichters Einzelfall . Nichtzulassungsbeschwerde Beurteilung richtet besteht Grund Revision zuzulassen Beschwerde dargelegten Zulassungsgründe gegeben sind § Abs. . Ablehnung Anwendung § Abs. vorliegenden Sachverhalt vgl. Urteil Senats 18 . Dezember Berufungsgericht beschwert Klägerin . Begründung Übrigen wird abgesehen geeignet wäre Klärung Voraussetzungen beizutragen Revision zuzulassen ist § Abs. Satz 2 . . Halfmeier Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung