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NAMEN
Verkündet
:
22
.
Dezember
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
ja
§
§
Abs.
Satz
Nr.
Satz
Abs.
Vertrag
Unternehmer
Lieferung
Errichtung
Ausbauhauses
Teilzahlungen
verpflichtet
ist
Werkvertrag
Anschluss
Urteil
10
.
März
.
Verbraucher
kann
Vertrag
§
§
Abs.
Nr.
Abs.
Ratenlieferungsverträge
noch
§
§
Satz
Abs.
Abs.
Abs.
Teilzahlungsgeschäfte
widerrufen
.
Urteil
22
.
Dezember
VII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
22
.
Dezember
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Hausmann
Dr.
Prof.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Klägerin
wird
Urteil
8
.
Zivilsenats
2
Juli
aufgehoben
.
Sache
wird
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revisionsverfahrens
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
Klägerin
fordert
Beklagten
Vertrag
Lieferung
Errichtung
Ausbauhauses
widerrufen
haben
ersparte
Aufwendungen
verminderte
Vergütung
.
Klägerin
stellt
.
Parteien
schlossen
11
November
weitgehend
vorformulierten
Vertrag
Lieferung
Errichtung
Ausbauhauses
weiterer
Leistungen
Gesamtpreis
.
Klägerin
schuldete
Beklagten
bestimmten
planerischen
Leistungen
Lieferung
Errichtung
sog.
Rohbau
Dach
Dacheindeckung
Einbau
Außentüren
Fenster
Treppen
bestimmte
Installationsleistungen
umfasste
.
Preis
war
Raten
zahlen
nämlich
%
Tage
Absendung
Auftragsbestätigung
%
Fertigstellung
Rohbaus
Auflegung
Dachpfannen
Einbau
Fenster
Hauseingangstür
%
Fertigstellung
beauftragten
Leistung
Hausübergabe
.
wurde
Rücktrittsrecht
Beklagten
Fall
vereinbart
Eigentum
vorgesehenen
Grundstück
Erwerbern
Preis
erworben
werden
kann
.
17
.
28
November
erklärten
Beklagten
Klägerin
schriftlich
Rücktritt
Vertrag
.
Schreiben
31
.
Dezember
widerriefen
Vertragsschluss
gerichtete
Erklärung
.
Klägerin
hat
Grundlage
Kalkulation
Abzug
ersparter
Aufwendungen
Vergütung
Höhe
geltend
gemacht
.
Landgericht
hat
Klage
stattgegeben
.
Berufungsgericht
hat
Berufung
Beklagten
abgewiesen
.
Berufungsgericht
zugelassenen
Revision
verfolgt
Klägerin
Zahlungsanspruch
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
hat
Erfolg
.
führt
Aufhebung
Berufungsurteils
Zurückverweisung
Sache
Berufungsgericht
.
Berufungsgericht
Entscheidung
abgedruckt
ist
führt
Vertrag
sei
Beklagten
erklärten
Widerruf
gegenstandslos
geworden
.
Beklagten
stehe
Widerrufsrecht
§
§
Abs.
Nr.
auch
§
§
Abs.
.
Vertrag
habe
Lieferung
zusammengehörig
verkaufter
Sachen
Teilleistungen
Gegenstand
gehabt
.
Errichtung
Ausbauhauses
notwendigen
Bauteile
seien
abgrenzbare
Einzelteile
geschuldet
gewesen
.
Klägerin
Lieferverpflichtung
übernommenen
Errichtungsverpflichtung
wesentliche
Rechtsnatur
Fertighausvertrages
prägende
Merkmal
darstelle
handele
Werkvertrag
.
Grundlage
Lieferung
Sache
Sinne
Abs.
Satz
Nr.
könne
auch
Werkvertrag
sein
.
gemäß
Abs.
Werkverträge
auch
Teilzahlungsgeschäfte
sein
könnten
erscheine
ausgeschlossen
§
nur
Kaufverträge
anzuwenden
auch
Wortlaut
erfordere
.
Anwendbarkeit
§
Abs.
Satz
Nr.
Werkverträge
könne
Hinweis
Gesetzeszweck
Verbraucher
übereilten
vertraglichen
Bindung
schützen
verneint
werden
.
Vertrag
sei
zugleich
Teilzahlungsgeschäft
Sinne
§
.
Abs.
Satz
sei
vermuten
Aufschub
Fälligkeit
entgeltlich
gewesen
sei
.
Vorbringen
Klägerin
sei
auszugehen
nur
Teilzahlungsbasis
leiste
.
II
.
hält
rechtlichen
Nachprüfung
stand
.
1
.
Beklagten
waren
berechtigt
Abschluss
Vertrags
Lieferung
Errichtung
Ausbauhauses
gerichtete
Willenserklärung
widerrufen
.
Widerrufsrecht
Beklagten
gemäß
§
§
Abs.
Satz
Nr.
Abs.
ist
gegeben
.
Vorschrift
§
Abs.
Satz
Nr.
findet
Werkverträge
Vergütung
Teilbeträgen
entrichten
ist
grundsätzlich
Anwendung
.
Rechtsfehlerfrei
geht
Berufungsgericht
Parteien
Werkvertrag
geschlossen
haben
.
Vertrag
Lieferung
Errichtung
hier
geschuldeten
Ausbauhauses
ist
Vertrag
Errichtung
Fertighauses
vgl.
Urteile
10
.
März
8
November
rechtlich
Werkvertrag
Sinne
§
qualifizieren
.
rechtliche
Beurteilung
Klägerin
erbringenden
Leistungen
kommt
Umfang
Beklagten
Vertrag
Erstellung
Fundamentplatte
Innenausbaus
Eigenleistungen
erbringen
hatten
.
Ansicht
Beklagten
ist
ebenfalls
Bedeutung
Montage
Bauteile
insgesamt
nur
Zeit
beanspruchte
.
Entscheidend
rechtliche
Einordnung
Vertrages
ist
Vertrag
Pflicht
Eigentumsübertragung
montierender
Einzelteile
Herstellungspflicht
Vordergrund
steht
vgl.
Urteile
10
.
März
15
.
April
ZfBR
.
Inhalt
Vertrags
stellt
Errichtung
Ausbauhauses
Rechtsbeziehungen
Parteien
wesentliche
Vertragspflicht
.
Vertraglicher
Zweck
rechtliche
Zuordnung
Grenzfällen
bedeutsam
sein
kann
Urteil
30
.
Januar
war
dauerhafte
ortsfeste
Herstellung
Wohnhauses
.
Klägerin
schuldete
Beklagten
bestimmten
planerischen
Leistungen
Lieferung
Errichtung
sog.
Rohbau
Dach
Dacheindeckung
Fußbodenaufbau
Einbau
Außentüren
Fenster
Treppen
bestimmte
Installationsleistungen
umfasste
.
Klägerin
war
Lieferung
Regel
serienmäßig
vorgefertigten
Bauteile
Errichtung
Ausbauhauses
verpflichtet
Bauweise
verwendeten
Baustoffe
bestimmten
technischen
Anforderungen
genügen
musste
.
Annahme
Kaufvertrags
nahelegenden
Verpflichtung
Eigentum
Besitz
Einzelteilen
Beklagten
übertragen
fehlt
.
Interesse
Beklagten
war
Übereignung
vorgefertigten
Bauteile
Erstellung
funktionsfähigen
Ausbau
geeigneten
Wohngebäudes
gerichtet
.
Lieferung
Herstellung
erforderlichen
Bauteile
tritt
Fall
Verpflichtung
Erstellung
Ausbauhauses
eigentlichen
Vertragsziel
.
Beurteilung
ändert
Entscheidung
Senats
15
.
April
Verpflichtung
standardisiertes
serienmäßig
ausgestattetes
Mobilheim
liefern
Erwerber
errichtende
Fundamente
stellen
Kaufvertragsrecht
beurteilt
wurde
.
Hinblick
serienmäßige
Herstellung
Mobilheime
stand
dort
Warenumsatz
prägende
Verpflichtung
Übertragung
Eigentum
Besitz
Vordergrund
.
Verpflichtung
Montage
wesentlichen
bestand
Erwerber
errichtenden
Fundamente
aufzusetzen
kam
Gewicht
Annahme
Werkvertrags
rechtfertigte
vgl.
aaO
S.
.
Vorschrift
§
Abs.
Satz
Nr.
ist
Werkverträge
Vergütung
Teilbeträgen
entrichten
ist
direkt
noch
entsprechend
anwendbar
.
§
Abs.
Satz
Nr.
setzt
Wortlaut
Verkauf
zusammengehörender
Sachen
Teilleistungen
geliefert
werden
.
Auffassung
Berufungsgerichts
schuldete
Klägerin
abgrenzbare
Einzelteile
Lieferung
Teilleistungen
.
war
Errichtung
Hauses
Einsatz
gelieferten
Materialien
verpflichtet
.
Anders
liegen
Fälle
Verkäufer
Bausätze
liefern
hat
Käufer
selbst
Wohnhaus
errichtet
vgl.
Urteil
12
November
ZR
.
Auch
Entstehungsgeschichte
§
Abs.
Satz
Nr.
ergibt
Vorschrift
Werkverträge
anwendbar
ist
.
§
Abs.
Satz
Nr.
ist
Regelung
§
Nr.
VerbrKrG
Vorschrift
§
Nr.
AbzG
nachgebildet
ist
inhaltliche
Änderung
Bürgerliche
Gesetzbuch
übernommen
worden
vgl.
BTDrucks
.
S.
.
Aufnahme
bisher
Verbraucherkreditgesetz
enthaltenen
Regelungen
dient
Gesetzesbegründung
Integration
verschiedenen
Nebengesetzen
enthaltenen
;
soll
gewährleisten
zivilrechtliche
Verbraucherrecht
Grundprinzipien
Bürgerlichen
ausgerichtet
wird
BT-Drucks
.
S.
.
inhaltliche
Änderung
bisher
geltenden
Rechtslage
war
beabsichtigt
vgl.
BT-Drucks
.
aaO
S.
.
§
VerbrKrG
sollte
wiederum
gewährleistet
werden
bestehende
Verbraucherschutz
Form
Käufer
eingeräumten
Widerrufsrechts
§
§
AbzG
beibehalten
wird
vgl.
BT-Drucks
.
S.
.
AbzG
ist
ausgelegt
worden
Werkverträge
Fertighäuser
anzuwenden
ist
Entgelt
Teilbeträgen
leisten
war
vgl.
Urteile
8
November
ZfBR
10
.
März
.
Anhaltspunkte
Aufnahme
Regelung
Verbraucherkreditgesetz
Schutz
Verbrauchers
Werkverträge
erstreckt
werden
sollte
lassen
Wortlaut
noch
Gesetzesbegründung
entnehmen
.
entsprechende
Anwendung
§
Abs.
Werkverträge
kommt
Betracht
.
spricht
bereits
§
Abs.
Satz
Einzelnen
bezeichnete
Vertragsarten
aufgeführt
sind
vgl.
§
.
.
analoge
Anwendung
§
Abs.
Satz
Nr.
kann
auch
gerechtfertigt
werden
Zweck
Vorschrift
entsprechendes
Schutzinteresse
Verbrauchers
vorhanden
sei
.
Bundesgerichtshof
hat
analoge
Anwendung
§
Abs.
Satz
Nr.
Verträge
Dienstleistungen
laufenden
Zahlungsverpflichtungen
Begründung
abgelehnt
Gesetzgeber
habe
§
Vorgängerregelungen
§
VerbrKrG
§
AbzG
gerade
-9-
nen
Rechtsgrundsatz
aufgestellt
Verbraucher
langfristigen
Verträgen
laufenden
Zahlungsverpflichtungen
Fall
Widerrufsrecht
zustehe
vgl.
Urteil
13
.
März
Nachw
.
.
gilt
analoge
Anwendung
Werkverträge
.
Beklagten
waren
ferner
gemäß
§
§
Satz
Abs.
Abs.
Abs.
berechtigt
Vertragsschluss
gerichtete
Willenserklärung
widerrufen
.
Parteien
geschlossenen
Vertrag
handelt
Teilzahlungsgeschäft
Sinne
§
Abs.
.
Teilzahlungsgeschäfte
sind
Legaldefinition
§
Abs.
Verträge
Lieferung
bestimmten
Sache
Erbringung
bestimmten
anderen
Leistung
Teilzahlungen
Gegenstand
haben
.
Annahme
Teilzahlungsgeschäfts
setzt
Fälligkeit
Verbraucher
geschuldeten
Zahlung
gesetzlichen
Fälligkeitszeitpunkt
Zahlung
Entgelts
hinausgeschoben
wird
Verbraucher
Zahlung
vereinbarten
Preises
erleichtern
vgl.
§
.
28
;
MünchKomm-BGB/Habersack
4
.
Aufl
.
.
;
11
.
Aufl
.
.
f.
;
Verbraucherkreditrecht
5
.
Aufl
.
.
.
Parteien
haben
Vereinbarung
Vergütung
Teilbeträgen
entrichten
Abschlagszahlungen
vereinbart
.
wird
§
Abs.
Abnahme
eintretende
Fälligkeit
Anspruchs
Schlusszahlung
hinausgeschoben
.
.
kann
Urteil
Bestand
haben
.
ist
aufzuheben
Berufungsgericht
zurückzuverweisen
.
hat
Standpunkt
folgerichtig
weiteren
Rechtsfragen
bisher
Stellung
genommen
insbesondere
Voraussetzungen
vereinbarten
Rücktrittrechts
Höhe
geltend
gemachten
Vergütung
auch
Berücksichtigung
Nr.
Allgemeinen
Vertragsbedingungen
enthaltenen
Schadensersatzpauschalierung
auch
Berechnung
Vergütungsanspruchs
§
Satz
Bedeutung
sein
könnte
.
Senat
weist
Urteil
30
.
März
.
Insoweit
erhalten
Parteien
Gelegenheit
ergänzendem
Vortrag
auch
Hinblick
Revisionserwiderung
erhobenen
.
Hausmann
Kuffer
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung
02.07.2004