NAMEN Verkündet : 22 . Dezember Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : ja § § Abs. Satz Nr. Satz Abs. Vertrag Unternehmer Lieferung Errichtung Ausbauhauses Teilzahlungen verpflichtet ist Werkvertrag Anschluss Urteil 10 . März . Verbraucher kann Vertrag § § Abs. Nr. Abs. Ratenlieferungsverträge noch § § Satz Abs. Abs. Abs. Teilzahlungsgeschäfte widerrufen . Urteil 22 . Dezember VII . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 22 . Dezember Vorsitzenden Richter Dr. Richter Hausmann Dr. Prof. Dr. Recht erkannt : Revision Klägerin wird Urteil 8 . Zivilsenats 2 Juli aufgehoben . Sache wird neuen Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revisionsverfahrens Berufungsgericht zurückverwiesen . Tatbestand : Klägerin fordert Beklagten Vertrag Lieferung Errichtung Ausbauhauses widerrufen haben ersparte Aufwendungen verminderte Vergütung . Klägerin stellt . Parteien schlossen 11 November weitgehend vorformulierten Vertrag Lieferung Errichtung Ausbauhauses weiterer Leistungen Gesamtpreis € . Klägerin schuldete Beklagten bestimmten planerischen Leistungen Lieferung Errichtung sog. Rohbau Dach Dacheindeckung Einbau Außentüren Fenster Treppen bestimmte Installationsleistungen umfasste . Preis war Raten zahlen nämlich % Tage Absendung Auftragsbestätigung % Fertigstellung Rohbaus Auflegung Dachpfannen Einbau Fenster Hauseingangstür % Fertigstellung beauftragten Leistung Hausübergabe . wurde Rücktrittsrecht Beklagten Fall vereinbart Eigentum vorgesehenen Grundstück Erwerbern Preis € erworben werden kann . 17 . 28 November erklärten Beklagten Klägerin schriftlich Rücktritt Vertrag . Schreiben 31 . Dezember widerriefen Vertragsschluss gerichtete Erklärung . Klägerin hat Grundlage Kalkulation Abzug ersparter Aufwendungen Vergütung Höhe € geltend gemacht . Landgericht hat Klage stattgegeben . Berufungsgericht hat Berufung Beklagten abgewiesen . Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt Klägerin Zahlungsanspruch . Entscheidungsgründe : Revision hat Erfolg . führt Aufhebung Berufungsurteils Zurückverweisung Sache Berufungsgericht . Berufungsgericht Entscheidung abgedruckt ist führt Vertrag sei Beklagten erklärten Widerruf gegenstandslos geworden . Beklagten stehe Widerrufsrecht § § Abs. Nr. auch § § Abs. . Vertrag habe Lieferung zusammengehörig verkaufter Sachen Teilleistungen Gegenstand gehabt . Errichtung Ausbauhauses notwendigen Bauteile seien abgrenzbare Einzelteile geschuldet gewesen . Klägerin Lieferverpflichtung übernommenen Errichtungsverpflichtung wesentliche Rechtsnatur Fertighausvertrages prägende Merkmal darstelle handele Werkvertrag . Grundlage Lieferung Sache Sinne Abs. Satz Nr. könne auch Werkvertrag sein . gemäß Abs. Werkverträge auch Teilzahlungsgeschäfte sein könnten erscheine ausgeschlossen § nur Kaufverträge anzuwenden auch Wortlaut erfordere . Anwendbarkeit § Abs. Satz Nr. Werkverträge könne Hinweis Gesetzeszweck Verbraucher übereilten vertraglichen Bindung schützen verneint werden . Vertrag sei zugleich Teilzahlungsgeschäft Sinne § . Abs. Satz sei vermuten Aufschub Fälligkeit entgeltlich gewesen sei . Vorbringen Klägerin sei auszugehen nur Teilzahlungsbasis leiste . II . hält rechtlichen Nachprüfung stand . 1 . Beklagten waren berechtigt Abschluss Vertrags Lieferung Errichtung Ausbauhauses gerichtete Willenserklärung widerrufen . Widerrufsrecht Beklagten gemäß § § Abs. Satz Nr. Abs. ist gegeben . Vorschrift § Abs. Satz Nr. findet Werkverträge Vergütung Teilbeträgen entrichten ist grundsätzlich Anwendung . Rechtsfehlerfrei geht Berufungsgericht Parteien Werkvertrag geschlossen haben . Vertrag Lieferung Errichtung hier geschuldeten Ausbauhauses ist Vertrag Errichtung Fertighauses vgl. Urteile 10 . März 8 November rechtlich Werkvertrag Sinne § qualifizieren . rechtliche Beurteilung Klägerin erbringenden Leistungen kommt Umfang Beklagten Vertrag Erstellung Fundamentplatte Innenausbaus Eigenleistungen erbringen hatten . Ansicht Beklagten ist ebenfalls Bedeutung Montage Bauteile insgesamt nur Zeit beanspruchte . Entscheidend rechtliche Einordnung Vertrages ist Vertrag Pflicht Eigentumsübertragung montierender Einzelteile Herstellungspflicht Vordergrund steht vgl. Urteile 10 . März 15 . April ZfBR . Inhalt Vertrags stellt Errichtung Ausbauhauses Rechtsbeziehungen Parteien wesentliche Vertragspflicht . Vertraglicher Zweck rechtliche Zuordnung Grenzfällen bedeutsam sein kann Urteil 30 . Januar war dauerhafte ortsfeste Herstellung Wohnhauses . Klägerin schuldete Beklagten bestimmten planerischen Leistungen Lieferung Errichtung sog. Rohbau Dach Dacheindeckung Fußbodenaufbau Einbau Außentüren Fenster Treppen bestimmte Installationsleistungen umfasste . Klägerin war Lieferung Regel serienmäßig vorgefertigten Bauteile Errichtung Ausbauhauses verpflichtet Bauweise verwendeten Baustoffe bestimmten technischen Anforderungen genügen musste . Annahme Kaufvertrags nahelegenden Verpflichtung Eigentum Besitz Einzelteilen Beklagten übertragen fehlt . Interesse Beklagten war Übereignung vorgefertigten Bauteile Erstellung funktionsfähigen Ausbau geeigneten Wohngebäudes gerichtet . Lieferung Herstellung erforderlichen Bauteile tritt Fall Verpflichtung Erstellung Ausbauhauses eigentlichen Vertragsziel . Beurteilung ändert Entscheidung Senats 15 . April Verpflichtung standardisiertes serienmäßig ausgestattetes Mobilheim liefern Erwerber errichtende Fundamente stellen Kaufvertragsrecht beurteilt wurde . Hinblick serienmäßige Herstellung Mobilheime stand dort Warenumsatz prägende Verpflichtung Übertragung Eigentum Besitz Vordergrund . Verpflichtung Montage wesentlichen bestand Erwerber errichtenden Fundamente aufzusetzen kam Gewicht Annahme Werkvertrags rechtfertigte vgl. aaO S. . Vorschrift § Abs. Satz Nr. ist Werkverträge Vergütung Teilbeträgen entrichten ist direkt noch entsprechend anwendbar . § Abs. Satz Nr. setzt Wortlaut Verkauf zusammengehörender Sachen Teilleistungen geliefert werden . Auffassung Berufungsgerichts schuldete Klägerin abgrenzbare Einzelteile Lieferung Teilleistungen . war Errichtung Hauses Einsatz gelieferten Materialien verpflichtet . Anders liegen Fälle Verkäufer Bausätze liefern hat Käufer selbst Wohnhaus errichtet vgl. Urteil 12 November ZR . Auch Entstehungsgeschichte § Abs. Satz Nr. ergibt Vorschrift Werkverträge anwendbar ist . § Abs. Satz Nr. ist Regelung § Nr. VerbrKrG Vorschrift § Nr. AbzG nachgebildet ist inhaltliche Änderung Bürgerliche Gesetzbuch übernommen worden vgl. BTDrucks . S. . Aufnahme bisher Verbraucherkreditgesetz enthaltenen Regelungen dient Gesetzesbegründung Integration verschiedenen Nebengesetzen enthaltenen ; soll gewährleisten zivilrechtliche Verbraucherrecht Grundprinzipien Bürgerlichen ausgerichtet wird BT-Drucks . S. . inhaltliche Änderung bisher geltenden Rechtslage war beabsichtigt vgl. BT-Drucks . aaO S. . § VerbrKrG sollte wiederum gewährleistet werden bestehende Verbraucherschutz Form Käufer eingeräumten Widerrufsrechts § § AbzG beibehalten wird vgl. BT-Drucks . S. . AbzG ist ausgelegt worden Werkverträge Fertighäuser anzuwenden ist Entgelt Teilbeträgen leisten war vgl. Urteile 8 November ZfBR 10 . März . Anhaltspunkte Aufnahme Regelung Verbraucherkreditgesetz Schutz Verbrauchers Werkverträge erstreckt werden sollte lassen Wortlaut noch Gesetzesbegründung entnehmen . entsprechende Anwendung § Abs. Werkverträge kommt Betracht . spricht bereits § Abs. Satz Einzelnen bezeichnete Vertragsarten aufgeführt sind vgl. § . . analoge Anwendung § Abs. Satz Nr. kann auch gerechtfertigt werden Zweck Vorschrift entsprechendes Schutzinteresse Verbrauchers vorhanden sei . Bundesgerichtshof hat analoge Anwendung § Abs. Satz Nr. Verträge Dienstleistungen laufenden Zahlungsverpflichtungen Begründung abgelehnt Gesetzgeber habe § Vorgängerregelungen § VerbrKrG § AbzG gerade -9- nen Rechtsgrundsatz aufgestellt Verbraucher langfristigen Verträgen laufenden Zahlungsverpflichtungen Fall Widerrufsrecht zustehe vgl. Urteil 13 . März Nachw . . gilt analoge Anwendung Werkverträge . Beklagten waren ferner gemäß § § Satz Abs. Abs. Abs. berechtigt Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung widerrufen . Parteien geschlossenen Vertrag handelt Teilzahlungsgeschäft Sinne § Abs. . Teilzahlungsgeschäfte sind Legaldefinition § Abs. Verträge Lieferung bestimmten Sache Erbringung bestimmten anderen Leistung Teilzahlungen Gegenstand haben . Annahme Teilzahlungsgeschäfts setzt Fälligkeit Verbraucher geschuldeten Zahlung gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkt Zahlung Entgelts hinausgeschoben wird Verbraucher Zahlung vereinbarten Preises erleichtern vgl. § . 28 ; MünchKomm-BGB/Habersack 4 . Aufl . . ; 11 . Aufl . . f. ; Verbraucherkreditrecht 5 . Aufl . . . Parteien haben Vereinbarung Vergütung Teilbeträgen entrichten Abschlagszahlungen vereinbart . wird § Abs. Abnahme eintretende Fälligkeit Anspruchs Schlusszahlung hinausgeschoben . . kann Urteil Bestand haben . ist aufzuheben Berufungsgericht zurückzuverweisen . hat Standpunkt folgerichtig weiteren Rechtsfragen bisher Stellung genommen insbesondere Voraussetzungen vereinbarten Rücktrittrechts Höhe geltend gemachten Vergütung auch Berücksichtigung Nr. Allgemeinen Vertragsbedingungen enthaltenen Schadensersatzpauschalierung auch Berechnung Vergütungsanspruchs § Satz Bedeutung sein könnte . Senat weist Urteil 30 . März . Insoweit erhalten Parteien Gelegenheit ergänzendem Vortrag auch Hinblick Revisionserwiderung erhobenen . Hausmann Kuffer Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung 02.07.2004