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373 lines
3.1 KiB

BESCHLUSS
19
.
Dezember
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Abs.
Antrag
Klageerhebung
§
ist
unzulässig
selbständigen
Beweisverfahren
festgestellten
Mängel
unstreitig
beseitigt
worden
sind
.
Antrag
§
ist
dann
Raum
.
Beschluß
19
.
Dezember
VII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
19
.
Dezember
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Hausmann
Dr.
Prof.
Dr.
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Antragsgegnerin
Beschluß
6
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
26
.
April
wird
zurückgewiesen
.
Antragsgegnerin
trägt
Kosten
Rechtsbeschwerdeverfahrens
Beschwerdewert
Gründe
:
Antragsgegnerin
errichtete
Eigentumswohnungsanlage
.
Abnahme
zeigten
verteilt
gesamte
Gebäude
Risse
Wänden
.
Antragsteller
leiteten
selbständiges
Beweisverfahren
.
Sachverständige
stellte
Gebäude
fachgerecht
errichtet
worden
war
.
beseitigte
Antragsgegnerin
festgestellten
Mängel
.
Anschließend
beantragte
gemäß
§
Antragstellern
aufzugeben
Hauptsacheklage
erheben
auszusprechen
Antragsteller
entstandenen
Kosten
tragen
haben
Anordnung
nachkommen
sollten
.
Landgericht
hat
Anträge
abgelehnt
.
sofortige
Beschwerde
Antragsgegnerin
ist
erfolglos
geblieben
.
richtet
zugelassene
Rechtsbeschwerde
.
II
.
Rechtsbeschwerde
ist
unbegründet
.
1
.
Ansicht
Berufungsgerichts
fehlt
Anordnung
Klageerhebung
gerichteten
Antrag
Rechtsschutzbedürfnis
.
Antragsgegnerin
habe
Anspruch
tatsächliche
Voraussetzungen
selbständigen
Beweisverfahren
festgestellt
werden
sollten
nachträglich
erfüllt
.
sei
Hauptsacheklage
gegenstandslos
geworden
.
Kostenentscheidung
Antragsgegnerin
habe
unterbleiben
.
liege
Gedanke
Antragsteller
Unterlassen
Hauptsacheklage
Kostenpflicht
entgehen
solle
Abweisung
Klage
ergeben
würde
.
Vorschrift
sei
dann
anzuwenden
Gesetzeszweck
unvereinbar
rechtlich
unbillig
erscheine
allein
Nichterhebung
Hauptsacheklage
außergerichtlichen
Kosten
Antragsgegners
Antragsteller
aufzuerlegen
.
sei
hier
Fall
.
Unerheblich
sei
Antragsgegnerin
Einleitung
selbständigen
Beweisverfahrens
angeboten
habe
Risse
verschließen
.
habe
fachgerechte
Mängelbeseitigung
gehandelt
.
2
.
Erwägungen
halten
Angriffen
Rechtsbeschwerde
Ergebnis
stand
.
Fristsetzung
Erhebung
Klage
§
Kostenentscheidung
§
Antragsgegnerin
kommen
Betracht
.
ist
Literatur
obergerichtlichen
Rechtsprechung
anerkannt
Anwendung
§
dann
Raum
ist
Antragsgegner
selbständigen
Beweisverfahren
festgestellten
Mängel
Erhebung
Hauptsacheklage
beseitigt
Anspruch
erfüllt
.
Fall
ist
Antrag
unzulässig
.
Folge
ist
Kostenentscheidung
§
Raum
vgl.
Musielak/Huber
3
.
Aufl
.
.
7
;
Zöller/Herget
23
.
Aufl
.
.
5
;
Werner/Pastor
Bauprozeß
10
.
Aufl
.
.
je
Nachweisen
Rechtsprechung
.
Auffassung
trifft
.
ist
Sinn
Zweck
§
vereinbaren
Antragsteller
Erhebung
Klage
aufzugeben
Anspruch
Gegenstand
hat
Mängelbeseitigung
bereits
erfüllt
erloschen
ist
.
hat
Folge
auch
Kostenentscheidung
§
Raum
ist
.
Anwendung
Grundsätze
hat
Beschwerdegericht
Anträge
Antragsgegnerin
Recht
abgelehnt
.
Mängel
sind
unstreitig
beseitigt
.
Rechtsbeschwerde
erhobenen
weiteren
Einwendungen
abzielen
selbständige
Beweisverfahren
sei
Unrecht
eingeleitet
worden
kommt
.
3
.
Kostenentscheidung
beruht
§
Abs.
.
Hausmann
Kuffer