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1060 lines
9.3 KiB

NAMEN
Verkündet
:
11
.
Oktober
Justizamtsinspektorin
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
StVG
;
§
Abs.
Steht
Kollision
Rückwärtsfahren
ereignete
Rückwärtsfahrende
Kollisionszeitpunkt
selbst
also
noch
stand
so
spricht
auch
Parkplatzunfällen
allgemeiner
Erfahrungssatz
Rückwärtsfahrende
Sorgfaltspflicht
§
StVO
Verbindung
Wertung
§
Abs.
StVO
nachgekommen
ist
Unfall
mit)verursacht
hat
.
liegt
Anwendung
Anscheinsbeweises
Rückwärtsfahrenden
erforderliche
Typizität
Geschehensablaufs
regelmäßig
rückwärtigen
Ausparken
Fahrzeugen
Parkbuchten
Parkplatzes
zwar
feststeht
Kollision
Fahrzeugführer
rückwärts
gefahren
ist
zumindest
ausgeschlossen
werden
kann
Fahrzeug
Kollisionszeitpunkt
bereits
stand
ECLI
:
:
andere
rückwärtsfahrende
Unfallbeteiligte
Fahrzeug
Fahrzeug
hineingefahren
ist
.
Unabhängig
Eingreifen
Anscheinsbeweises
können
Betriebsgefahr
Fahrzeuge
weitere
erhöhende
Umstände
Rahmen
Abwägung
§
Abs.
Berücksichtigung
finden
.
Anschluss
Senatsurteile
15
.
Dezember
26
.
Januar
VersR
Urteil
11
.
Oktober
AG
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
11
.
Oktober
Vorsitzenden
Richter
Richter
Richterinnen
Pentz
Richter
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Klägerin
wird
Urteil
6
.
Zivilkammer
Landgericht
25
.
Januar
aufgehoben
.
Sache
wird
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revisionsverfahrens
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
Klägerin
macht
Beklagten
Schadensersatzansprüche
Verkehrsunfall
3
Juli
Parkplatz
Baumarktes
geltend
.
Beklagte
fuhr
Unfalltag
Beklagten
haftpflichtversicherten
Fahrweg
rechten
Winkel
angeordneten
Parkbuchten
.
fuhr
vorwärts
Fahrtrichtung
gesehen
rechts
Fahrweg
gelegene
Parkbucht
sogleich
wieder
entgegengesetzter
Richtung
rückwärts
Parkbucht
auszufahren
.
Klägerin
befand
Zeitpunkt
gegenüberliegenden
Seite
Fahrwegs
gelegenen
Parkbucht
.
fuhr
gesehen
hatte
Beklagte
Parkbucht
eingefahren
war
Fahrzeug
rückwärts
Parkbucht
brachte
Fahrzeug
Fahrweg
Stehen
.
Noch
Vorwärtsgang
eingelegt
Fahrzeug
Richtung
Ausfahrt
Bewegung
gesetzt
hatte
kam
Kollision
Klägerin
Heck
Beklagten
ebenfalls
rückwärts
gegenüberliegenden
Parkbucht
ausgefahren
war
.
Kollision
wurde
Fahrzeug
Klägerin
Fahrerseite
beschädigt
.
Klägerin
hat
behauptet
Beklagten
vollständig
gegenüberliegende
Parkbucht
eingefahren
sei
.
Bremslichter
Fahrzeugs
Beklagten
seien
erloschen
gewesen
.
Erst
Parkbucht
ausgefahren
Fahrweg
Stehen
gekommen
sei
habe
Beklagte
Fahrzeug
plötzlich
zurückgesetzt
.
Zeitpunkt
Kollision
habe
bereits
etwa
Sekunden
Fahrweg
gestanden
.
Beklagte
hat
behauptet
unmittelbar
Klägerfahrzeug
befindliche
Parkbucht
versetzt
gelegene
Parkbucht
eingefahren
sein
.
sei
auch
vollständig
Parkbucht
eingefahren
habe
Front
Fahrzeugs
etwa
quer
Verlauf
Fahrwegs
befunden
habe
Rückwärtsgang
eingelegt
entgegengesetzter
Fahrtrichtung
wieder
Fahrweg
fahren
.
sei
selben
Zeit
Klägerin
Parkbucht
ausgefahren
.
Fahrzeug
Klägerin
sei
allenfalls
Bruchteil
Sekunde
Kollision
Stehen
gekommen
.
Beklagte
hat
Schaden
Klägerin
Grundlage
Haftungsquote
%
reguliert
.
Ersatz
weitergehenden
Schadens
gerichtete
Klage
hat
Amtsgericht
abgewiesen
.
Berufung
gerin
hat
Berufungsgericht
zurückgewiesen
.
Berufungsgericht
zugelassenen
Revision
verfolgt
Klägerin
Klagebegehren
.
Entscheidungsgründe
:
Auffassung
Berufungsgerichts
steht
Klägerin
Beklagten
Grundlage
Haftungsquote
%
geleisteten
Betrag
§
Abs.
§
Abs.
Satz
StVG
§
Abs.
Satz
Nr.
weitergehender
Schadensersatzanspruch
.
Rahmen
§
Abs.
StVG
gebotenen
Abwägung
beiderseitigen
Verursachungsanteile
sei
zwar
Verstoß
Beklagten
§
§
Abs.
Abs.
auszugehen
.
Zuge
Beklagten
Schaden
Klägerin
gekommen
sei
streite
Beweis
ersten
Anscheins
Beklagte
besonderen
Sorgfaltspflichten
Rückwärtsfahren
gerecht
geworden
sei
.
Grundsätzen
spreche
jedoch
auch
Anscheinsbeweis
Mitverschulden
Klägerin
Unfall
auch
Rückwärtsfahrt
Parkfläche
Fahrweg
Unfall
bestehe
unmittelbarer
zeitlicher
räumlicher
Zusammenhang
.
So
sei
unstreitig
Kollision
allenfalls
Sekunden
Ausfahrt
Klägerin
Parkfläche
ereignet
Klägerin
Zeitpunkt
noch
Vorwärtsgang
eingelegt
noch
Vorwärtsfahrt
befunden
habe
.
obergerichtlichen
Rechtsprechung
überwiegend
vertretenen
Auffassung
Berufungsgericht
anschließe
streite
§
Abs.
hergeleitete
Anscheinsbeweis
auch
dann
Verschulden
Zurücksetzenden
Kollisionszeitpunkt
bereits
Stehen
gekommen
sei
gleichwohl
aber
enger
zeitlicher
räumlicher
Zusammenhang
Zurücksetzen
bestehe
.
sei
hier
Fall
gewesen
.
II
.
angefochtene
Urteil
hält
revisionsrechtlicher
Nachprüfung
stand
.
Auffassung
Berufungsgerichts
streitet
getroffenen
Feststellungen
Anscheinsbeweis
Mitverschulden
Klägerin
.
Revision
beanstandet
insoweit
Recht
Ausführungen
Berufungsgerichts
Abwägung
beiderseitigen
Verschuldensbeiträge
§
Abs.
StVG
.
1
.
Grundsätzlich
ist
Entscheidung
Haftungsverteilung
Rahmen
§
StVG
Rahmen
§
Sache
Tatrichters
Revisionsverfahren
nur
überprüfen
Betracht
kommenden
Umstände
vollständig
richtig
berücksichtigt
Abwägung
rechtlich
zulässige
Erwägungen
zugrunde
gelegt
worden
sind
vgl.
Senatsurteile
26
.
Januar
VersR
.
10
;
27
.
Mai
.
7
.
Februar
VersR
.
.
Abwägung
ist
festgestellten
unstreitigen
zugestandenen
§
bewiesenen
Umstände
Einzelfalls
vorzunehmen
Unfall
ausgewirkt
haben
;
erster
Linie
ist
hierbei
Maß
Verursachung
Belang
Beteiligten
Schadensentstehung
beigetragen
haben
;
Faktor
Abwägung
ist
beiderseitige
Verschulden
Senatsurteile
26
.
Januar
aaO
;
27
.
Mai
aaO
7
.
Februar
aaO
.
Überprüfung
Grundsätzen
hält
Berufungsgericht
vorgenommene
Abwägung
stand
.
Rahmen
hiernach
gemäß
§
Abs.
StVG
gebotenen
Abwägung
beiderseitigen
-verschuldensanteile
hat
Berufungsgericht
rechtsfehlerhaft
angenommen
Anscheinsbeweis
Mitverschulden
Klägerin
spricht
ausgegangen
ist
Fahrzeug
Klägerin
Zeitpunkt
Kollision
bereits
stand
.
2
.
erkennende
Senat
hat
Entscheidungen
Senatsurteile
15
.
Dezember
.
26
.
Januar
VersR
.
Grundsätze
Anwendbarkeit
Anscheinsbeweises
Rückwärtsfahrer
Parkplatzunfällen
aufgestellt
.
ist
Vorschrift
§
Abs.
StVO
Parkplätzen
eindeutigen
Straßencharakter
unmittelbar
anwendbar
.
Bedeutung
erlangt
aber
§
StVO
.
Entsprechend
Wertung
§
Abs.
muss
auch
Parkplatz
rückwärtsfährt
so
verhalten
Fahrzeug
notfalls
sofort
anhalten
kann
.
Kollidiert
Rückwärtsfahrende
anderen
Fahrzeug
so
können
unfallursächliches
Mitverschulden
Rückwärtsfahrenden
beruft
Grundsätze
Anscheinsbeweises
Anwendung
kommen
.
Steht
Kollision
Rückwärtsfahren
ereignete
Rückwärtsfahrende
Kollisionszeitpunkt
selbst
also
noch
stand
so
spricht
auch
Parkplatzunfällen
allgemeiner
Erfahrungssatz
Rückwärtsfahrende
dargestellten
Sorgfaltspflicht
nachgekommen
ist
Unfall
mit)verursacht
hat
.
liegt
Anwendung
Anscheinsbeweises
Rückwärtsfahrenden
erforderliche
Typizität
Geschehensablaufs
regelmäßig
rückwärtigen
Ausparken
Fahrzeugen
Parkbuchten
Parkplatzes
zwar
feststeht
Kollision
Fahrzeugführer
rückwärts
gefahren
ist
zumindest
ausgeschlossen
werden
kann
Fahrzeug
Kollisionszeitpunkt
bereits
stand
andere
rückwärtsfahrende
Unfallbeteiligte
Fahrzeug
Fahrzeug
hineingefahren
ist
.
Grundsätzen
hätte
Berufungsgericht
getroffenen
Feststellungen
ausgehen
dürfen
Anscheinsbeweis
auch
Mitverschulden
Klägerin
Verkehrsunfall
spricht
.
Feststellungen
Berufungsgerichts
hatte
Klägerin
Zurücksetzen
Fahrzeug
Fahrweg
"
Stehen
"
gebracht
.
Bezugnahme
tatsächlichen
Feststellungen
Amtsgerichts
hat
Berufungsgericht
Beurteilung
Feststellung
zugrunde
gelegt
Fahrzeug
Klägerin
unmittelbar
Kollision
Stillstand
gekommen
war
.
Lediglich
Zeitspanne
Erreichung
Stillstands
Klägerin
Kollision
rückwärtsfahrenden
Fahrzeug
Beklagten
hat
Berufungsgericht
festzustellen
vermocht
.
tatsächlichen
Grundlage
steht
Anwendung
Anscheinsbeweises
Lasten
Klägerin
Einklang
vorgenannten
Rechtsprechung
erkennenden
Senats
.
erforderliche
Typizität
liegt
regelmäßig
zwar
feststeht
Fahrzeugführer
hier
Kollision
rückwärts
gefahren
ist
zumindest
ausgeschlossen
werden
kann
Fahrzeug
Kollisionszeitpunkt
bereits
stand
andere
Unfallbeteiligte
hier
:
Beklagte
Fahrzeug
stehende
Fahrzeug
hineingefahren
ist
.
gibt
allgemeinen
Erfahrungssatz
Schluss
aufdrängt
auch
Fahrzeugführer
Fahrzeug
Kollision
Parkplatz
Stillstand
gebracht
hat
treffenden
Sorgfaltspflichten
verletzt
hat
.
Anders
fließenden
Verkehr
typischerweise
schnellen
Verkehrsabläufen
Verkehrsteilnehmer
grundsätzlich
vertrauen
darf
Verkehrsfluss
rückwärtsfahrendes
Fahrzeug
gestört
wird
gilt
-9-
tion
Parkplatz
Vertrauensgrundsatz
.
Hier
muss
Verkehrsteilnehmer
jederzeit
rechnen
rückwärtsfahrende
einund
ausparkende
Fahrzeuge
Verkehrsfluss
stören
.
muss
Verpflichtung
gegenseitigen
Rücksichtnahme
§
Abs.
StVO
genügen
können
vornherein
geringerer
Geschwindigkeit
bremsbereit
fahren
jederzeit
anhalten
können
.
Hat
Fahrer
Verpflichtung
erfüllt
gelingt
Rückwärtsfahren
Kollision
Stehen
kommen
hat
grundsätzlich
Verpflichtung
jederzeitigen
Anhalten
genügt
so
Anscheinsbeweis
Verschulden
Rückwärtsfahrenden
Raum
bleibt
vgl.
vorstehenden
Senatsurteil
15
.
Dezember
.
.
3
.
vorstehenden
Ausführungen
ist
Sache
bereits
fehlerhaften
Anwendung
Anscheinsbeweises
Berufungsgericht
zurückzuverweisen
.
Auffassung
Revision
führt
Anwendung
Anscheinsbeweises
allein
Lasten
Beklagten
notwendigerweise
%
igen
Haftung
Beklagten
Schaden
Klägerin
.
Vielmehr
können
Betriebsgefahr
Fahrzeugs
Klägerin
weitere
erhöhende
Umstände
Rahmen
Abwägung
§
Abs.
Berücksichtigung
finden
.
wird
Berufungsgericht
prüfen
haben
.
Pentz
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
Entscheidung