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1.7 KiB

BESCHLUSS
20
.
Juni
Rechtsstreit
ECLI
:
:
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
20
.
Juni
Vorsitzenden
Richter
Richter
Richterinnen
Dr.
Dr.
Richter
Dr.
beschlossen
:
Nichtzulassungsbeschwerde
Klägerin
Beschluss
4
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
20
Juli
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
maßgeblichen
Rechtsfragen
sind
bereits
Rechtsprechung
Senats
geklärt
Urteil
13
.
Oktober
;
Beschluss
21
.
Januar
juris
.
Entscheidungen
sind
zugehörigen
Berufungsentscheidungen
:
Urteil
6
November
;
560/12
:
OLG
Urteil
12
.
Juni
ergibt
jedenfalls
auch
hier
stehenden
Frage
Neueinstellungen
Insolvenzreife
ergangen
.
ergibt
Bundesagentur
Arbeit
Anspruch
§
Ersatz
geleisteten
Insolvenzgeldes
verspäteter
Insolvenzantragstellung
auch
Fall
Neueinstellung
Arbeitnehmern
Kenntnis
Insolvenzreife
grundsätzlich
darlegen
beweisen
muss
rechtzeitige
Antragstellung
geführt
hätte
Insolvenzgeld
insgesamt
nur
geringerem
Umfang
hätte
gezahlt
werden
müssen
.
individuelle
neu
begründete
Arbeitsverhältnis
könnte
Schadensermittlung
nur
insoweit
abgestellt
werden
Begründung
konkreten
Arbeitsverhältnisses
deliktisch
vorwerfbarer
Weise
allein
erfolgt
wäre
Anspruch
Insolvenzgeld
begründen
allgemeinen
Regeln
Bundesagentur
Arbeit
beweisbelastet
wäre
.
Zurückweisung
Nichtzulassungsbeschwerde
Urteil
15
.
Mai
14
Juli
steht
hier
maßgebliche
Frage
dort
Gegenstand
gemacht
wurde
vgl.
Senatsbeschluss
23
Juli
7
f.
;
Beschlüsse
1
.
Oktober
XI
.
;
7
.
Januar
f.
;
8
.
April
XI
.
Berufungsentscheidung
steht
Rechtsprechung
Senats
Einklang
.
weiteren
Begründung
wird
gemäß
§
Abs.
Satz
2
.
Halbs
.
abgesehen
.
Klägerin
trägt
Kosten
Beschwerdeverfahrens
§
Abs.
.
Streitwert
:
Oehler
Vorinstanzen
:
Entscheidung
17.02.2016
OLG
Entscheidung