BESCHLUSS 20 . Juni Rechtsstreit ECLI : : . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 20 . Juni Vorsitzenden Richter Richter Richterinnen Dr. Dr. Richter Dr. beschlossen : Nichtzulassungsbeschwerde Klägerin Beschluss 4 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 20 Juli wird zurückgewiesen . Gründe : maßgeblichen Rechtsfragen sind bereits Rechtsprechung Senats geklärt Urteil 13 . Oktober ; Beschluss 21 . Januar juris . Entscheidungen sind zugehörigen Berufungsentscheidungen : Urteil 6 November ; 560/12 : OLG Urteil 12 . Juni ergibt jedenfalls auch hier stehenden Frage Neueinstellungen Insolvenzreife ergangen . ergibt Bundesagentur Arbeit Anspruch § Ersatz geleisteten Insolvenzgeldes verspäteter Insolvenzantragstellung auch Fall Neueinstellung Arbeitnehmern Kenntnis Insolvenzreife grundsätzlich darlegen beweisen muss rechtzeitige Antragstellung geführt hätte Insolvenzgeld insgesamt nur geringerem Umfang hätte gezahlt werden müssen . individuelle neu begründete Arbeitsverhältnis könnte Schadensermittlung nur insoweit abgestellt werden Begründung konkreten Arbeitsverhältnisses deliktisch vorwerfbarer Weise allein erfolgt wäre Anspruch Insolvenzgeld begründen allgemeinen Regeln Bundesagentur Arbeit beweisbelastet wäre . Zurückweisung Nichtzulassungsbeschwerde Urteil 15 . Mai 14 Juli steht hier maßgebliche Frage dort Gegenstand gemacht wurde vgl. Senatsbeschluss 23 Juli 7 f. ; Beschlüsse 1 . Oktober XI . ; 7 . Januar f. ; 8 . April XI . Berufungsentscheidung steht Rechtsprechung Senats Einklang . weiteren Begründung wird gemäß § Abs. Satz 2 . Halbs . abgesehen . Klägerin trägt Kosten Beschwerdeverfahrens § Abs. . Streitwert : € Oehler Vorinstanzen : Entscheidung 17.02.2016 OLG Entscheidung