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BESCHLUSS
6
November
Rechtsstreit
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
6
November
Vorsitzenden
Richter
Richter
Zoll
Wellner
Pauge
Stöhr
beschlossen
:
Kosten
Rechtsstreits
werden
Beklagten
auferlegt
.
Streitwert
Revisionsverfahrens
:
Gründe
:
Schriftsatz
6
.
September
haben
zweitinstanzlichen
Prozessbevollmächtigten
Beklagten
mitgeteilt
Revision
geltend
gemachte
Forderung
werde
anerkannt
Zinsen
bezahlt
.
Beklagte
werde
auch
Kosten
Rechtsstreits
übernehmen
.
Schriftsatz
19
.
September
hat
Klägerin
bestätigt
Beklagte
Klageforderung
bezahlt
habe
.
Gleichzeitig
hat
Klägerin
Rechtsstreit
Hauptsache
erledigt
erklärt
.
Beklagte
hat
Erledigungserklärung
Belehrung
widersprochen
Abs.
Satz
.
Beklagten
sind
Berücksichtigung
bisherigen
Streitstands
billigem
Ermessen
Kosten
Rechtsstreits
aufzuerlegen
.
ergibt
besonderen
Umständen
vorliegenden
Falles
schon
beklagte
Zahlung
Klageforderung
Rolle
Unterlegenen
begeben
hat
.
Beklagte
hat
Revisionsbegründung
Klägerin
erwidert
Erledigungserklärung
widersprochen
erklärt
Kosten
Rechtsstreits
übernehmen
.
Sachlage
hat
Senat
mehr
prüfen
Klägerin
verfolgte
Forderung
Erledigungserklärung
begründet
war
vgl.
Senatsbeschlüsse
21
.
September
juris
15
.
September
jeweils
.
Zoll
Pauge
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
Entscheidung