BESCHLUSS 6 November Rechtsstreit . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 6 November Vorsitzenden Richter Richter Zoll Wellner Pauge Stöhr beschlossen : Kosten Rechtsstreits werden Beklagten auferlegt . Streitwert Revisionsverfahrens : € Gründe : Schriftsatz 6 . September haben zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten Beklagten mitgeteilt Revision geltend gemachte Forderung werde anerkannt Zinsen bezahlt . Beklagte werde auch Kosten Rechtsstreits übernehmen . Schriftsatz 19 . September hat Klägerin bestätigt Beklagte Klageforderung bezahlt habe . Gleichzeitig hat Klägerin Rechtsstreit Hauptsache erledigt erklärt . Beklagte hat Erledigungserklärung Belehrung widersprochen Abs. Satz . Beklagten sind Berücksichtigung bisherigen Streitstands billigem Ermessen Kosten Rechtsstreits aufzuerlegen . ergibt besonderen Umständen vorliegenden Falles schon beklagte Zahlung Klageforderung Rolle Unterlegenen begeben hat . Beklagte hat Revisionsbegründung Klägerin erwidert Erledigungserklärung widersprochen erklärt Kosten Rechtsstreits übernehmen . Sachlage hat Senat mehr prüfen Klägerin verfolgte Forderung Erledigungserklärung begründet war vgl. Senatsbeschlüsse 21 . September juris 15 . September jeweils . Zoll Pauge Vorinstanzen : AG Entscheidung Entscheidung