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12 KiB

BESCHLUSS
10
November
Sachen
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Nr.
geforderte
minimale
Maß
Substantiierung
gemäß
§
Nr.
bezeichnenden
Beweistatsachen
ist
jedenfalls
dann
erreicht
Antragsteller
lediglich
formelhafter
pauschaler
Weise
Tatsachenbehauptungen
aufstellt
zugrunde
liegenden
Sachverhalt
Beziehung
setzen
.
Beschluss
10
November
OLG
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
10
November
Vorsitzenden
Richter
Richterinnen
Diederichsen
Pentz
Richter
Richterin
Dr.
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beschluss
1
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
30
.
März
wird
Kosten
Antragstellerin
zurückgewiesen
.
Streitwert
Rechtsbeschwerdeverfahren
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Antragstellerin
begehrt
selbständigen
Beweisverfahren
Begutachtung
Zeitraum
15
.
September
7
.
März
durchgeführten
Operationen
rechten
Knies
.
Operationen
stellt
folgenden
Fragen
:
1
.
War
Operation
indiziert
?
Indikation
lag
Operation
?
Ist
ordnungsgemäß
dokumentiert
?
Gab
andere
Möglichkeiten
Therapie
konnte
Operation
vermieden
werden
?
Ist
ordnungsgemäß
dokumentiert
?
Behandlungsmöglichkeiten
ist
aufzuklären
?
Ist
Behandlungsmöglichkeit
aufgeklärt
worden
;
?
Ist
ordnungsgemäß
dokumentiert
?
Risiken
ist
aufzuklären
?
Ist
Risiken
aufgeklärt
worden
;
?
Ist
ordnungsgemäß
dokumentiert
?
Diagnostik
ist
erforderlich
abzuklären
?
Diagnostik
ist
durchgeführt/unterlassen
worden
?
Sind
Röntgenaufnahmen
erforderlich
;
sind
ausreichend
?
Ist
durchgeführte
Diagnostik
ausreichend
insbesondere
gewählten
Technik
Qualität
Aufnahmen
?
Ist
ordnungsgemäß
dokumentiert
?
Diagnostik
ist
erforderlich
Operation
vorzubereiten/
durchführen
können
?
Diagnostik
ist
worden
?
Sind
Röntgenaufnahmen
erforderlich
;
sind
ausreichend
?
Ist
durchgeführte
Diagnostik
ausreichend
insbesondere
gewählten
Technik
Qualität
Aufnahmen
?
Ist
ordnungsgemäß
dokumentiert
?
War
abzusehen
Operation
Schmerzen
verbessern
gar
verschlimmern
?
Hätten
Patientin
Schmerzhaftigkeit
Operation
Folgen
verdeutlich
werden
müssen
?
Ist
Operation
fachgerecht
durchgeführt
dokumentiert
worden
?
Hätte
Operation
verschoben
werden
sollen
insbesondere
erhöhter
Entzündungsparameter
unklarer
Ursache
?
War
Nachsorge
Operation
fachgerecht
ordnungsgemäß
dokumentiert
?
War
Wundheilung
gesichert
?
Mussten
Rehabilitationsmaßnahmen
veranlasst
werden
;
sind
rechtzeitig
veranlasst
worden
?
War
Operation
verbundene
Krankenhausaufenthalt
notwendig
lange
?
War
Entlassung
Krankenhaus
verfrüht
?
2
.
Waren
Entzündungsparameter
erhöht
oft
lässt
Erhöhung
Entzündungsparameter
Einzelnen
erklären
?
Gibt
Beweise
?
?
Hätte
Ursache
nachgegangen
werden
müssen
?
wäre
möglich
gewesen
?
Befunde
hätten
weiter
erhoben
werden
müssen
?
Hätte
insbesondere
bakteriologische
Untersuchung
erfolgen
müssen
?
Aufklärung
Dokumentation
wäre
erforderlich
gewesen
?
Hätte
Patientin
unklare
Ursache
einhergehenden
Risiken
Operation
und/oder
Wundheilung
hingewiesen
werden
müssen
?
War
symptomatische
Therapie
angezeigt
?
Ist
fachgerecht
durchgeführt
worden
war
insbesondere
perioperative
AntibiotikaProphylaxe
angezeigt
regelgerecht
?
Aufklärung
Alternativen
Risiken
hätte
erfolgen
müssen
ist
erfolgt
dokumentiert
?
3
.
radiologischen
Beurteilung
:
Ist
Diagnose
"
symptomatische
Varusgonarthrose
rechten
Kniegelenk
radiologischer
Sicht
richtig
gestellt
worden
?
Rechtfertigen
erhobenen
radiologischen
Befunde
Diagnose
"
symptomatischen
Varusgonarthrose
rechten
Kniegelenk
"
?
Wäre
weitere
radiologische
Diagnostik
Abklärung
Diagnose
"
symptomatische
Varusgonarthrose
rechten
Kniegelenk
"
erforderlich
gewesen
?
Wäre
weitere
radiologische
Diagnostik
Vorbereitung
vorstehenden
Operationen
erforderlich
gewesen
?
Wäre
weitere
radiologische
Diagnostik
Nachbereitung
vorstehenden
Operationen
erforderlich
gewesen
?
4
.
Erklären
radiologischen
Befunde
Schmerzen
Patientin
?
Allergie
Patientin
:
Sind
Allergien
Prothesen
üblich
?
:
Hätte
Allergie
Prothese
Betracht
gezogen
werden
müssen
?
Ist
vorab
Allergien
testen
?
ist
Test
fachgerecht
durchgeführt
dokumentiert
worden
?
Erklären
Fragen
Nr.
Entzündungsparameter
insbesondere
allergologischer
Sicht
?
Ist
eindeutig
bewährte
ärztliche
Behandlungsregeln
gesicherte
medizinische
Erkenntnisse
verstoßen
Fehler
begangen
worden
objektiver
Sicht
mehr
verständlich
erscheint
Arzt
schlechterdings
unterlaufen
darf
Erhöhung
dungsparameter
ignoriert
Verdacht
etwaigen
Allergie
Prothese
nachgegangen
worden
ist
?
5
.
Rehabilitation
Patientin
:
Sind
einzelnen
Operationen
notwendigen
Rehabilitationstherapien
verordnet
worden
?
Sind
fachgerecht
durchgeführt
dokumentiert
worden
?
Sind
Rehabilitationsmaßnahmen
verfrüht
begonnen
worden
?
War
Dauer
Rehabilitation
und/oder
Aufenthalt
Rehabilitationseinrichtungen
kurz
lang
?
Ist
Patientin
heute
noch
rehabilitationsfähig
?
Rehabilitationsleistungen
sollten
durchgeführt
werden
?
6
.
Psyche
Patientin
:
Können
Schmerzen
Knie
andere
Ursache
gehabt
haben
Beispiel
psychosomatische
?
ist
vorab
abgeklärt
worden
?
Ist
Patientin
zahlreichen
Operationen
Folgen
psychisch
beeinträchtigt
erkrankt
?
erheblich
ist
Beeinträchtigung
Erkrankung
wirkt
Alltag
Erwerbsfähigkeit
?
Bedarf
Patientin
psychotherapeutischen
psychiatrischen
Behandlung
Operationen
Folgen
?
Landgericht
hat
Antrag
Durchführung
selbständigen
unzulässig
zurückgewiesen
.
hiergegen
erhobene
sofortige
Beschwerde
Antragstellerin
ist
Oberlandesgericht
zurückgewiesen
worden
.
Oberlandesgericht
zugelassenen
Rechtsbeschwerde
verfolgt
Antragstellerin
Antrag
.
II
.
1
.
Beschwerdegericht
hat
Begründung
Entscheidung
ausgeführt
zwar
könne
Behauptung
ärztlicher
Behandlungsfehler
vorliege
Gegenstand
selbständigen
Beweisverfahrens
sein
.
müsse
Antragsteller
aber
Bezeichnung
gewisser
Anhaltspunkte
Behauptung
Behandlungsfehlers
aufstellen
.
Ausforschung
sei
unzulässig
.
Grundsätzen
seien
allgemein
gehaltenen
Fragen
beispielsweise
Allergien
Prothesen
üblich
seien
unzulässig
.
Insoweit
behaupte
Antragstellerin
schon
Behandlungsfehler
.
Ferner
sei
Aufgabe
selbständigen
Beweisverfahrens
weiteren
Folgen
Lebensführung
Antragstellers
festzustellen
.
Senat
sei
aber
Vielzahl
unzulässigen
Fragen
verwehrt
Beweisfragen
inhaltlich
verändern
so
umzuformulieren
Rahmen
Zulässigen
bewegten
.
Unzulässig
seien
aber
nur
einzelne
Beweisfragen
Antrag
insgesamt
.
Antragstellerin
überhaupt
Behandlungsfehler
behaupte
seien
Anhaltspunkte
dargetan
.
lediglich
konkret
erscheinende
Vortrag
Operationen
sei
nahezu
identisch
.
konkrete
Darstellung
Antragsgegnerinnen
Antragstellerin
Weise
behandelt
habe
fehle
.
Beweisfragen
zielten
vielmehr
unzulässiger
Weise
umfassende
Klärung
Frage
möglicherweise
Voraussetzungen
Klage
Antragsgegnerinnen
vorliegen
könnten
.
sei
auch
ersichtlich
Informationsgewinnung
-filterung
andere
Weise
erreichbar
sei
.
Ziele
selbständigen
Beweisverfahrens
Gerichte
Prozessen
entlasten
Parteien
Vermeidung
Rechtsstreits
schnellen
sparenden
Einigung
bringen
seien
ungefilterte
Überprüfung
gesamten
Krankengeschichte
Antragstellerin
insgesamt
Beweisfragen
Sachverständige
verschiedener
Fachrichtungen
schlechterdings
erreichen
.
2
.
statthafte
§
Abs.
Satz
Nr.
auch
Übrigen
zulässige
§
Abs.
Rechtsbeschwerde
hat
Sache
Erfolg
.
Auffassung
Beschwerdegerichts
Streitfall
bestehe
Anspruch
Durchführung
selbständigen
Beweisverfahrens
hält
Rügen
Rechtsbeschwerde
stand
.
kann
dahinstehen
Umfang
Durchführung
selbständigen
Beweisverfahrens
vorliegenden
Fall
gemäß
§
statthaft
ist
vgl.
Senat
Beschlüsse
21
.
Januar
f.
;
20
.
Oktober
VersR
.
;
24
.
September
.
.
Beschwerdegericht
hat
Recht
angenommen
selbständiges
Beweisverfahren
gerichtete
Antrag
jedenfalls
unzulässig
ist
Antragstellerin
Tatsachen
Beweis
erhoben
werden
soll
bezeichnet
hat
§
Nr.
.
selbständigen
Beweisverfahren
bestimmt
Antragsteller
Antrag
Einleitung
Verfahrens
Gegenstand
Beweisaufnahme
Beweismittel
eigener
Verantwortung
4
November
.
Tatsachen
Beweis
erhoben
werden
soll
bestimmen
Umfang
Beweisergebnisse
§
später
Prozessgericht
verwertet
werden
können
.
Auch
berücksichtigt
besonderen
Charakter
selbständigen
Beweisverfahrens
verfolgten
Zweck
Rechtsstreit
vermeiden
möglicherweise
niedrigere
Anforderungen
Darlegungslast
ergeben
Angabe
Beweistatsachen
groben
Zügen
ausreichen
soll
ist
jedenfalls
Minimum
Substantiierung
Bezug
Beweistatsachen
fordern
.
Nur
so
ist
Verfahrensgegenstand
zweifelsfrei
abgrenzbar
hat
Sachverständige
Grundlage
übertragene
Tätigkeit
vgl.
Senat
Beschluss
20
.
Oktober
VersR
.
;
Nr.
.
.
sind
Beweistatsachen
Sinne
§
Nr.
jedenfalls
dann
ausreichend
bezeichnet
Antragsteller
lediglich
formelhafter
pauschaler
Weise
Tatsachenbehauptungen
aufstellt
zugrunde
liegenden
Sachverhalt
Beziehung
setzen
.
So
liegt
indes
hier
.
Senat
hat
Durchsicht
Beschwerdegericht
Bezug
genommenen
Schriftsatzes
Antragstellerin
27
.
Oktober
bestätigt
gefunden
Operationen
aufgestellten
Behauptungen
jeweils
wortgleich
Einzelfallbezug
formelhaft
so
formuliert
sind
mögliche
Fehlverhalten
Zusammenhang
Behandlung
Antragstellerin
erfassen
sollen
.
trifft
Auffassung
Rechtsbeschwerde
inhaltlichen
Wiederholungen
lediglich
Vielzahl
Operationen
bedingt
sind
.
eigenen
Vortrag
Antragstellerin
ergibt
verschiedenen
Operationen
unterschiedlichen
Gründen
erfolgt
sind
formelhaften
Behauptungen
Antragstellerin
berücksichtigen
würden
.
-9-
So
behauptet
wortgleich
Operationen
auch
Operationen
20
.
Oktober
14
.
Juni
13
.
Dezember
24
.
Januar
7
.
März
seien
indiziert
gewesen
hätten
Antragstellerin
Allergie
ausgelöst
.
Allergie
habe
bereits
Operation
Betracht
gezogen
werden
müssen
nur
so
habe
verwendeten
Materialien
entschieden
werden
können
.
%
deutschen
Bevölkerung
hätten
Nickel-Allergie
.
Hintergrund
Häufigkeit
habe
Test
Falle
durchgeführt
werden
müssen
.
steht
offensichtlichem
Widerspruch
Rechtsbeschwerde
wiedergegebenen
Vortrag
Antragstellerin
Allergie
sei
Laufe
Krankengeschichte
festgestellt
worden
Revisionsoperationen
geführt
habe
.
Antragstellerin
vorgelegten
Anlagen
ergibt
Operation
20
.
Oktober
Antragstellerin
fulminante
Nickelallergie
diagnostiziert
worden
war
Grund
Knieendoprothese
nickelfreie
Bioprothese
ausgewechselt
wurde
.
Operationen
14
.
Juni
7
.
März
wurde
jeweils
hypoallergen
beschichtete
Prothese
verwendet
;
24
.
Januar
wurde
Prothese
gar
eingebracht
.
Bezugnahme
Antrag
beigefügten
umfangreichen
Krankenunterlagen
reicht
Auffassung
Rechtsbeschwerde
geforderte
Substantiierung
.
Anlagen
können
nur
Erläuterung
schriftsätzlichen
Vorbringens
urkundlichen
Beweis
Behauptungen
dienen
.
Ersetzen
können
Anlagen
schriftsätzliches
Vorbringen
Beschluss
27
.
September
BGH-Report
.
;
Urteil
2
Juli
.
.
Beschwerdegericht
war
insbesondere
gehalten
bänden
enthaltenen
Behandlungsunterlagen
durchzusehen
ausreichende
Beweistatsachen
entnehmen
lassen
.
Hintergrund
hat
Berufungsgericht
Recht
angenommen
geforderte
minimale
Maß
Substantiierung
gemäß
§
Nr.
anzugebenden
Beweistatsachen
vorliegend
erreicht
ist
.
Antragstellerin
hat
noch
einmal
Versuch
unternommen
bekannte
Krankengeschichte
Zuhilfenahme
Krankenunterlagen
konkret
darzustellen
Grundlage
bestimmte
Beweistatsachen
bezeichnen
.
formelhaften
Behauptungen
Antragstellerin
sind
Abgrenzung
Verfahrensgegenstandes
insgesamt
geeignet
.
Zählung
Beschwerdegerichts
Zählung
Antragstellerin
Beweisfragen
bezeichnen
Beweistatsachen
Sinne
§
Nr.
zielen
Beschwerdegericht
Recht
angenommen
hat
umfassende
Überprüfung
Krankengeschichte
Antragstellerin
maßgebliche
Sachverhalt
erst
ermittelt
werden
soll
.
Rüge
Rechtsbeschwerde
Berufungsgericht
habe
§
Abs.
folgende
Hinweispflicht
verletzt
bleibt
schon
Erfolg
Rechtsbeschwerde
Beweistatsachen
angibt
Antragstellerin
vermissten
Hinweis
bezeichnet
hätte
vgl.
Urteile
8
.
Oktober
;
9
.
Dezember
478
;
13
.
März
;
6
.
Mai
;
Ball
12
.
Aufl
.
.
§
.
.
Pentz
Vorinstanzen
:
Entscheidung
25.02.2015
Entscheidung
30.03.2015