BESCHLUSS 10 November Sachen Nachschlagewerk : ja : : ja § Nr. geforderte minimale Maß Substantiierung gemäß § Nr. bezeichnenden Beweistatsachen ist jedenfalls dann erreicht Antragsteller lediglich formelhafter pauschaler Weise Tatsachenbehauptungen aufstellt zugrunde liegenden Sachverhalt Beziehung setzen . Beschluss 10 November OLG . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 10 November Vorsitzenden Richter Richterinnen Diederichsen Pentz Richter Richterin Dr. beschlossen : Rechtsbeschwerde Beschluss 1 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 30 . März wird Kosten Antragstellerin zurückgewiesen . Streitwert Rechtsbeschwerdeverfahren wird € festgesetzt . Gründe : Antragstellerin begehrt selbständigen Beweisverfahren Begutachtung Zeitraum 15 . September 7 . März durchgeführten Operationen rechten Knies . Operationen stellt folgenden Fragen : 1 . War Operation indiziert ? Indikation lag Operation ? Ist ordnungsgemäß dokumentiert ? Gab andere Möglichkeiten Therapie konnte Operation vermieden werden ? Ist ordnungsgemäß dokumentiert ? Behandlungsmöglichkeiten ist aufzuklären ? Ist Behandlungsmöglichkeit aufgeklärt worden ; ? Ist ordnungsgemäß dokumentiert ? Risiken ist aufzuklären ? Ist Risiken aufgeklärt worden ; ? Ist ordnungsgemäß dokumentiert ? Diagnostik ist erforderlich abzuklären ? Diagnostik ist durchgeführt/unterlassen worden ? Sind Röntgenaufnahmen erforderlich ; sind ausreichend ? Ist durchgeführte Diagnostik ausreichend insbesondere gewählten Technik Qualität Aufnahmen ? Ist ordnungsgemäß dokumentiert ? Diagnostik ist erforderlich Operation vorzubereiten/ durchführen können ? Diagnostik ist worden ? Sind Röntgenaufnahmen erforderlich ; sind ausreichend ? Ist durchgeführte Diagnostik ausreichend insbesondere gewählten Technik Qualität Aufnahmen ? Ist ordnungsgemäß dokumentiert ? War abzusehen Operation Schmerzen verbessern gar verschlimmern ? Hätten Patientin Schmerzhaftigkeit Operation Folgen verdeutlich werden müssen ? Ist Operation fachgerecht durchgeführt dokumentiert worden ? Hätte Operation verschoben werden sollen insbesondere erhöhter Entzündungsparameter unklarer Ursache ? War Nachsorge Operation fachgerecht ordnungsgemäß dokumentiert ? War Wundheilung gesichert ? Mussten Rehabilitationsmaßnahmen veranlasst werden ; sind rechtzeitig veranlasst worden ? War Operation verbundene Krankenhausaufenthalt notwendig lange ? War Entlassung Krankenhaus verfrüht ? 2 . Waren Entzündungsparameter erhöht oft lässt Erhöhung Entzündungsparameter Einzelnen erklären ? Gibt Beweise ? ? Hätte Ursache nachgegangen werden müssen ? wäre möglich gewesen ? Befunde hätten weiter erhoben werden müssen ? Hätte insbesondere bakteriologische Untersuchung erfolgen müssen ? Aufklärung Dokumentation wäre erforderlich gewesen ? Hätte Patientin unklare Ursache einhergehenden Risiken Operation und/oder Wundheilung hingewiesen werden müssen ? War symptomatische Therapie angezeigt ? Ist fachgerecht durchgeführt worden war insbesondere perioperative AntibiotikaProphylaxe angezeigt regelgerecht ? Aufklärung Alternativen Risiken hätte erfolgen müssen ist erfolgt dokumentiert ? 3 . radiologischen Beurteilung : Ist Diagnose " symptomatische Varusgonarthrose rechten Kniegelenk radiologischer Sicht richtig gestellt worden ? Rechtfertigen erhobenen radiologischen Befunde Diagnose " symptomatischen Varusgonarthrose rechten Kniegelenk " ? Wäre weitere radiologische Diagnostik Abklärung Diagnose " symptomatische Varusgonarthrose rechten Kniegelenk " erforderlich gewesen ? Wäre weitere radiologische Diagnostik Vorbereitung vorstehenden Operationen erforderlich gewesen ? Wäre weitere radiologische Diagnostik Nachbereitung vorstehenden Operationen erforderlich gewesen ? 4 . Erklären radiologischen Befunde Schmerzen Patientin ? Allergie Patientin : Sind Allergien Prothesen üblich ? : Hätte Allergie Prothese Betracht gezogen werden müssen ? Ist vorab Allergien testen ? ist Test fachgerecht durchgeführt dokumentiert worden ? Erklären Fragen Nr. Entzündungsparameter insbesondere allergologischer Sicht ? Ist eindeutig bewährte ärztliche Behandlungsregeln gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen Fehler begangen worden objektiver Sicht mehr verständlich erscheint Arzt schlechterdings unterlaufen darf Erhöhung dungsparameter ignoriert Verdacht etwaigen Allergie Prothese nachgegangen worden ist ? 5 . Rehabilitation Patientin : Sind einzelnen Operationen notwendigen Rehabilitationstherapien verordnet worden ? Sind fachgerecht durchgeführt dokumentiert worden ? Sind Rehabilitationsmaßnahmen verfrüht begonnen worden ? War Dauer Rehabilitation und/oder Aufenthalt Rehabilitationseinrichtungen kurz lang ? Ist Patientin heute noch rehabilitationsfähig ? Rehabilitationsleistungen sollten durchgeführt werden ? 6 . Psyche Patientin : Können Schmerzen Knie andere Ursache gehabt haben Beispiel psychosomatische ? ist vorab abgeklärt worden ? Ist Patientin zahlreichen Operationen Folgen psychisch beeinträchtigt erkrankt ? erheblich ist Beeinträchtigung Erkrankung wirkt Alltag Erwerbsfähigkeit ? Bedarf Patientin psychotherapeutischen psychiatrischen Behandlung Operationen Folgen ? Landgericht hat Antrag Durchführung selbständigen unzulässig zurückgewiesen . hiergegen erhobene sofortige Beschwerde Antragstellerin ist Oberlandesgericht zurückgewiesen worden . Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsbeschwerde verfolgt Antragstellerin Antrag . II . 1 . Beschwerdegericht hat Begründung Entscheidung ausgeführt zwar könne Behauptung ärztlicher Behandlungsfehler vorliege Gegenstand selbständigen Beweisverfahrens sein . müsse Antragsteller aber Bezeichnung gewisser Anhaltspunkte Behauptung Behandlungsfehlers aufstellen . Ausforschung sei unzulässig . Grundsätzen seien allgemein gehaltenen Fragen beispielsweise Allergien Prothesen üblich seien unzulässig . Insoweit behaupte Antragstellerin schon Behandlungsfehler . Ferner sei Aufgabe selbständigen Beweisverfahrens weiteren Folgen Lebensführung Antragstellers festzustellen . Senat sei aber Vielzahl unzulässigen Fragen verwehrt Beweisfragen inhaltlich verändern so umzuformulieren Rahmen Zulässigen bewegten . Unzulässig seien aber nur einzelne Beweisfragen Antrag insgesamt . Antragstellerin überhaupt Behandlungsfehler behaupte seien Anhaltspunkte dargetan . lediglich konkret erscheinende Vortrag Operationen sei nahezu identisch . konkrete Darstellung Antragsgegnerinnen Antragstellerin Weise behandelt habe fehle . Beweisfragen zielten vielmehr unzulässiger Weise umfassende Klärung Frage möglicherweise Voraussetzungen Klage Antragsgegnerinnen vorliegen könnten . sei auch ersichtlich Informationsgewinnung -filterung andere Weise erreichbar sei . Ziele selbständigen Beweisverfahrens Gerichte Prozessen entlasten Parteien Vermeidung Rechtsstreits schnellen sparenden Einigung bringen seien ungefilterte Überprüfung gesamten Krankengeschichte Antragstellerin insgesamt Beweisfragen Sachverständige verschiedener Fachrichtungen schlechterdings erreichen . 2 . statthafte § Abs. Satz Nr. auch Übrigen zulässige § Abs. Rechtsbeschwerde hat Sache Erfolg . Auffassung Beschwerdegerichts Streitfall bestehe Anspruch Durchführung selbständigen Beweisverfahrens hält Rügen Rechtsbeschwerde stand . kann dahinstehen Umfang Durchführung selbständigen Beweisverfahrens vorliegenden Fall gemäß § statthaft ist vgl. Senat Beschlüsse 21 . Januar f. ; 20 . Oktober VersR . ; 24 . September . . Beschwerdegericht hat Recht angenommen selbständiges Beweisverfahren gerichtete Antrag jedenfalls unzulässig ist Antragstellerin Tatsachen Beweis erhoben werden soll bezeichnet hat § Nr. . selbständigen Beweisverfahren bestimmt Antragsteller Antrag Einleitung Verfahrens Gegenstand Beweisaufnahme Beweismittel eigener Verantwortung 4 November . Tatsachen Beweis erhoben werden soll bestimmen Umfang Beweisergebnisse § später Prozessgericht verwertet werden können . Auch berücksichtigt besonderen Charakter selbständigen Beweisverfahrens verfolgten Zweck Rechtsstreit vermeiden möglicherweise niedrigere Anforderungen Darlegungslast ergeben Angabe Beweistatsachen groben Zügen ausreichen soll ist jedenfalls Minimum Substantiierung Bezug Beweistatsachen fordern . Nur so ist Verfahrensgegenstand zweifelsfrei abgrenzbar hat Sachverständige Grundlage übertragene Tätigkeit vgl. Senat Beschluss 20 . Oktober VersR . ; Nr. . . sind Beweistatsachen Sinne § Nr. jedenfalls dann ausreichend bezeichnet Antragsteller lediglich formelhafter pauschaler Weise Tatsachenbehauptungen aufstellt zugrunde liegenden Sachverhalt Beziehung setzen . So liegt indes hier . Senat hat Durchsicht Beschwerdegericht Bezug genommenen Schriftsatzes Antragstellerin 27 . Oktober bestätigt gefunden Operationen aufgestellten Behauptungen jeweils wortgleich Einzelfallbezug formelhaft so formuliert sind mögliche Fehlverhalten Zusammenhang Behandlung Antragstellerin erfassen sollen . trifft Auffassung Rechtsbeschwerde inhaltlichen Wiederholungen lediglich Vielzahl Operationen bedingt sind . eigenen Vortrag Antragstellerin ergibt verschiedenen Operationen unterschiedlichen Gründen erfolgt sind formelhaften Behauptungen Antragstellerin berücksichtigen würden . -9- So behauptet wortgleich Operationen auch Operationen 20 . Oktober 14 . Juni 13 . Dezember 24 . Januar 7 . März seien indiziert gewesen hätten Antragstellerin Allergie ausgelöst . Allergie habe bereits Operation Betracht gezogen werden müssen nur so habe verwendeten Materialien entschieden werden können . % deutschen Bevölkerung hätten Nickel-Allergie . Hintergrund Häufigkeit habe Test Falle durchgeführt werden müssen . steht offensichtlichem Widerspruch Rechtsbeschwerde wiedergegebenen Vortrag Antragstellerin Allergie sei Laufe Krankengeschichte festgestellt worden Revisionsoperationen geführt habe . Antragstellerin vorgelegten Anlagen ergibt Operation 20 . Oktober Antragstellerin fulminante Nickelallergie diagnostiziert worden war Grund Knieendoprothese nickelfreie Bioprothese ausgewechselt wurde . Operationen 14 . Juni 7 . März wurde jeweils hypoallergen beschichtete Prothese verwendet ; 24 . Januar wurde Prothese gar eingebracht . Bezugnahme Antrag beigefügten umfangreichen Krankenunterlagen reicht Auffassung Rechtsbeschwerde geforderte Substantiierung . Anlagen können nur Erläuterung schriftsätzlichen Vorbringens urkundlichen Beweis Behauptungen dienen . Ersetzen können Anlagen schriftsätzliches Vorbringen Beschluss 27 . September BGH-Report . ; Urteil 2 Juli . . Beschwerdegericht war insbesondere gehalten bänden enthaltenen Behandlungsunterlagen durchzusehen ausreichende Beweistatsachen entnehmen lassen . Hintergrund hat Berufungsgericht Recht angenommen geforderte minimale Maß Substantiierung gemäß § Nr. anzugebenden Beweistatsachen vorliegend erreicht ist . Antragstellerin hat noch einmal Versuch unternommen bekannte Krankengeschichte Zuhilfenahme Krankenunterlagen konkret darzustellen Grundlage bestimmte Beweistatsachen bezeichnen . formelhaften Behauptungen Antragstellerin sind Abgrenzung Verfahrensgegenstandes insgesamt geeignet . Zählung Beschwerdegerichts Zählung Antragstellerin Beweisfragen bezeichnen Beweistatsachen Sinne § Nr. zielen Beschwerdegericht Recht angenommen hat umfassende Überprüfung Krankengeschichte Antragstellerin maßgebliche Sachverhalt erst ermittelt werden soll . Rüge Rechtsbeschwerde Berufungsgericht habe § Abs. folgende Hinweispflicht verletzt bleibt schon Erfolg Rechtsbeschwerde Beweistatsachen angibt Antragstellerin vermissten Hinweis bezeichnet hätte vgl. Urteile 8 . Oktober ; 9 . Dezember 478 ; 13 . März ; 6 . Mai ; Ball 12 . Aufl . . § . . Pentz Vorinstanzen : Entscheidung 25.02.2015 Entscheidung 30.03.2015