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NAMEN
Verkündet
:
4
.
April
Justizamtsinspektorin
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Abs.
Vereinbarung
Wohnungseigentümer
sachenrechtlichen
Grundlagen
Gemeinschaft
Gegenstand
hat
kann
auch
dann
Wirkung
Sondernachfolger
gemäß
§
Abs.
beigelegt
werden
nur
schuldrechtliche
Verpflichtung
Eigentumsübertragung
begründet
werden
soll
hier
:
Verpflichtung
Wohnungseigentümer
Alleineigentum
Teilfläche
gemeinschaftlichen
Eigentums
verschaffen
.
.
4
.
April
V.
Zivilsenat
hat
mündliche
Verhandlung
4
.
April
Vizepräsidenten
Bundesgerichtshofes
Dr.
Richter
Tropf
Prof.
Dr.
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
wird
Urteil
3
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
8
.
August
betrifft
aufgehoben
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revisionsverfahrens
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
Kläger
ist
Eigentümer
Grundstücks
straße
.
weitere
Miteigentümer
begründeten
notariellem
trag
27
.
Juni
gemäß
§
Wohnungseigentum
Nachbargrundstück
straße
Kläger
Sondereigentum
Wohnungen
erwarb
.
sollte
Teileigentum
Sondernutzungsrecht
größeren
Grundstück
straße
angrenzenden
Gartenfläche
erhalten
.
Bezug
Fläche
wurde
§
Abs.
notariellen
Vertrages
vereinbart
:
"
S.
scil
.
Kläger
Rechtsnachfolger
sind
berechtigt
anderen
Miteigentümern
reale
Teilung
gemeinschaftlichen
Eigentums
verlangen
vorbezeichneten
Gartenfläche
Teileigentum
selbständiges
Grundstück
gebildet
wird
anderen
Erschienenen
Genehmigung
erklären
Übertragung
Miteigentumsanteile
anderen
Miteigentümer
verselbständigten
Grundstück
Entgelt
verlangen
.
anderen
Miteigentümer
sind
Veräußerung
verpflichtet
Verpflichtung
Rechtsnachfolger
übertragen
.
Herr
S.
Rechtsnachfolger
sind
berechtigt
rung
Rechte
Eintragung
Vormerkung
verlangen
.
"
notariellem
Vertrag
9
.
Januar
änderten
Vertragsparteien
Einräumungsvereinbarung
27
.
Juni
u.a.
Kläger
Teileigentum
erwerben
sollte
Sondernutzungsrecht
Gartenfläche
Wohnungseigentum
zugeordnet
wurde
.
Folgezeit
veräußerte
Kläger
Wohnungseigentum
.
Beklagten
erwarben
jeweils
anderen
Wohnungseigentumseinheiten
.
übernahmen
Verpflichtung
§
Abs.
notariellen
Vertrages
27
.
Juni
.
Wohnungsgrundbüchern
ist
Kläger
jeweils
Vormerkung
Verschaffung
Eigentums
betreffenden
Gartenfläche
eingetragen
.
Kläger
betreibt
Erwerb
alleinigen
Eigentums
Gartenfläche
.
Zweck
übersandte
Beklagten
Vertragsentwürfe
zurückgewiesen
wurden
.
veranlaßte
Kläger
Abvermesserung
Teils
Gartenfläche
seither
Flurstück
geführt
wird
.
Kläger
legte
anschließend
Beklagten
notariellen
Vertrag
Wohnungseigentümer
vollmachtlosen
Vertreter
abgeschlossen
war
.
Eigentümer
früheren
Wohnung
Klägers
Vertrag
genehmigten
lehnten
Beklagten
.
vorliegenden
Rechtsstreit
hat
Kläger
erster
Linie
Zustimmung
Beklagten
Teilung
Grundstücks
straße
besondere
Erklärung
Auflassung
gefordert
ferner
Bestellung
Baulast
Bemessung
Abstandsflächen
Teilfläche
Nachbargrundstücks
Grundstück
zugerechnet
wird
jeweiligen
Grundstückseigentümer
Öffnungen
Brandmauer
gestattet
werden
.
hat
Kläger
Zahlung
DM
Feststellung
verlangt
Beklagten
verpflichtet
sind
weiteren
Schaden
erteilten
Zustimmung
Teilung
Auflassung
10
.
Mai
ersetzen
.
Hilfsweise
hat
Kläger
Auflassungsantrag
Teil
Gartenfläche
gerichtet
Baulast
Vereinbarung
Sondernutzungsrechts
Bestellung
Grunddienstbarkeit
verlangt
.
Zurückweisung
weitergehenden
Anträge
hat
Landgericht
Beklagten
verurteilt
Teilung
Grundstücks
Übertragung
Eigentums
Gartenfläche
zuzustimmen
geforderte
Baulast
bestellen
;
hat
ferner
Ersatzpflicht
Beklagten
Schäden
erteilten
Zustimmung
festgestellt
.
hiergegen
gerichtete
Berufung
Beklagten
ist
Erfolg
geblieben
.
Berufungsurteil
zugelassenen
Revision
verfolgt
Beklagte
Ziel
vollständiger
Klageabweisung
weiter
.
Kläger
beantragt
Zurückweisung
Rechtsmittels
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
meint
Beklagten
seien
Rechtsnachfolger
§
Abs.
notariellen
Vertrages
verpflichtet
Kläger
Eigentum
umstrittenen
Gartenfläche
übertragen
.
stehe
Kläger
mehr
Miteigentümer
sei
.
Recht
persönlich
Zeitpunkt
eingeräumt
worden
sei
noch
Miteigentümer
gewesen
sei
liege
auch
§
untersagte
Begründung
Rechten
Dritter
.
übrigen
habe
auch
Eigentümerin
Wohnung
Nr.
etwa
nur
zustehenden
Anspruch
Kläger
abgetreten
.
Änderung
"
Teilungserklärung
"
Vertrag
19
.
Januar
habe
Anspruch
berührt
.
Vereinbarung
Grundbuch
eingetragen
sei
treffe
Verpflichtung
Beklagten
Rechtsnachfolger
ursprünglichen
Wohnungseigentümer
.
hätten
Anspruch
Klägers
schon
Erwerb
Wohnungseigentums
erkennen
können
anderes
Ergebnis
Treu
Glauben
verstoße
.
Bauaufsichtsamt
Teilungsgenehmigung
Baulast
geminderten
Grenzabstandes
Öffnung
Brandmauer
abhängig
gemacht
habe
seien
Beklagten
auch
Bestellung
verpflichtet
.
hält
revisionsrechtlichen
Nachprüfung
stand
.
II
.
1
.
Entsprechend
Interesse
Alleineigentümer
Gartenfläche
werden
erstrebt
Kläger
Zustimmung
Grundstücksteilung
gerichteten
Antrag
Abgabe
Teilungserklärung
Miteigentümer
Grundbuchamt
vgl.
Staudinger/Gursky
§
Rdn
.
Bewilligung
Eintragung
Grundbuch
.
Ziel
Hauptantrages
ist
ferner
Beklagte
verpflichten
Miteigentumsanteil
Gartenfläche
aufzulassen
Eintragung
Grundbuch
bewilligen
.
Auffassung
Berufungsgerichts
kann
Grund
bisher
getroffenen
Feststellungen
Verpflichtung
Beklagten
ausgegangen
werden
geschilderten
Weise
Eigentumsübertragung
Kläger
mitzuwirken
.
Kläger
kann
geltend
gemachten
Anspruch
Beklagten
§
Abs.
notariellen
Vertrages
27
.
Juni
stützen
.
Kläger
damaligen
Miteigentümern
getroffene
vertragliche
Bestimmung
wirkt
schon
gemäß
§
Abs.
WEG
Beklagte
Sondernachfolgerin
Grundbuch
eingetragen
war
.
übrigen
handelt
auch
Vereinbarung
Sinne
§
Abs.
.
Vereinbarung
setzt
Wohnungseigentümer
Innenbeziehungen
untereinander
regeln
also
Gemeinschaftsordnung
schaffen
ähnlich
Satzung
Grundlage
Zusammenleben
Wohnungseigentümer
bildet
vgl.
auch
Senat
.
Regelungsgegenstand
fehlt
Bestimmung
§
Abs.
notariellen
Vertrages
27
.
Juni
.
betrifft
Gemeinschaftsverhältnis
Wohnungseigentümer
untereinander
Eigentumsverhältnissen
sachenrechtlichen
Grundlagen
Gemeinschaft
.
Gesetz
trennt
nur
Vergleich
Abs.
Abs.
§
zeigt
Regelungsbereichen
knüpft
etwa
§
Abs.
einen
§
Abs.
anderen
Seite
Unterscheidung
auch
verschiedene
Rechtsfolgen
vgl.
.
vertragliche
Regelung
sachenrechtlichen
Zuordnung
ist
inhaltlichen
Ausgestaltung
Gemeinschaftsverhältnisses
unterscheiden
;
kann
Gegenstand
Vereinbarung
§
Abs.
sein
vgl.
Staudinger/Kreuzer
12
.
Aufl
.
§
.
;
Kümmel
Bindung
Wohnungseigentümer
Sondernachfolger
Vereinbarungen
Beschlüsse
Rechtshandlungen
§
S.
;
.
wohl
6
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
Grund
hat
Rechtsprechung
zutreffende
Auffassung
durchgesetzt
Vereinbarungen
Wohnungseigentümer
ermächtigt
bevollmächtigt
wird
Sondereigentum
umzuwandeln
vorweggenommene
Zustimmung
Umwandlung
erteilt
ist
§
Abs.
unterfallen
also
Weg
Sondernachfolger
wirken
können
;
1
;
283
;
;
KG
;
.
vorliegenden
Fall
maßgebliche
Regelung
unmittelbar
Verfügung
gemeinschaftliche
Eigentum
ermöglichen
schuldrechtliche
Verpflichtung
anderen
Wohnungseigentümer
begründen
soll
Kläger
Alleineigentum
Gemeinschaftsfläche
verschaffen
ändert
Gegenstand
Vereinbarung
Eigentumsverhältnisse
sind
-9-
§
Abs.
erforderlich
Gemeinschaftsverhältnis
Wohnungseigentümer
.
Kläger
kann
Antrag
Beklagten
auch
Gunsten
eingetragene
Vormerkung
stützen
.
Eintragung
Vormerkung
verändert
gesicherten
Anspruch
.
Erfüllung
bleibt
Schuldner
verpflichtet
Senat
.
Kläger
muß
weiterhin
Vertragspartner
wenden
notariellen
Vertrag
27
.
Juni
geschlossen
hat
dort
§
Abs.
Übertragung
Miteigentumsanteile
verpflichtet
haben
.
schuldet
Beklagte
§
Auflassung
nur
grundbuchmäßige
Zustimmung
also
Erteilung
Bewilligung
§
Form
Eintragung
Klägers
Miteigentümer
Gartenfläche
vgl.
Senat
.
Eintragungsbewilligung
Gegenstand
Klage
ist
bleibt
fehlenden
Veränderungsnachweises
streitigen
Gartenfläche
Erfolg
vgl.
Senat
Urt
.
21
.
Februar
aaO
.
Erst
Teilfläche
Abvermessung
Gegenstand
Veränderungsnachweises
ist
kann
Grundstück
Eintragungsbewilligung
Anforderungen
§
bezeichnet
werden
vgl.
Senat
.
7
.
Dezember
m.w
.
.
Vermessung
ist
hier
aber
nur
neu
gebildeten
Flurstücks
erfolgt
umstrittenen
Gartenfläche
übereinstimmt
.
Beklagte
notariellen
Vertrag
Wohnungseigentum
erwarb
übernahm
Verpflichtung
§
Abs.
Einräumungsvereinbarung
27
.
Juni
nachzukommen
kann
Anspruch
Klägers
begründen
.
Zwar
ist
Regelung
Urkunde
27
.
Juni
Änderungen
notariellen
Vertrag
9
.
Januar
unberührt
geblieben
.
Beklagten
insoweit
übernommene
schuldrechtliche
Verpflichtung
besteht
aber
nur
Partei
Kaufvertrag
Wohnung
geschlossen
hat
.
Abgesehen
Fall
Abtretung
kann
Verpflichtung
Kläger
nur
dann
begründet
sein
Voraussetzungen
Vertrages
Dritter
§
formfreier
§
Abs.
Genehmigung
Klägers
abhängigen
Schuldübernahme
§
erfüllt
sind
.
rechtlichen
Gesichtspunkten
hat
Berufungsgericht
vorliegenden
Rechtsstreit
geprüft
.
Senat
kann
nachholen
erforderlichen
Feststellungen
insbesondere
genauen
Inhalt
Beklagten
geschlossenen
Kaufvertrages
fehlt
.
2
.
Erfolg
wendet
Revision
auch
Verurteilung
Beklagten
Bestellung
Baulast
.
Verpflichtung
fehlt
bisher
getroffenen
Feststellungen
rechtliche
Grundlage
.
Zwar
kann
Fehlen
ausdrücklichen
vertraglichen
Bestimmung
Wege
unmittelbaren
ergänzenden
Vertragsauslegung
auch
Nebenpflicht
vertragsähnlichen
Verhältnisses
Drittberechtigten
vgl.
ergeben
Partei
Übernahme
Baulast
verpflichtet
ist
vgl.
Senat
Urt
.
18
.
März
.
vorliegenden
Fall
ist
jedoch
bislang
nen
Feststellungen
auszugehen
Parteien
vertragliche
vertragsähnliche
Beziehungen
bestehen
Auslegung
anknüpfen
könnte
.
ist
fraglich
Mitwirkung
Beklagten
Herbeiführung
erforderlichen
Genehmigung
vgl.
Senat
Bestellung
Baulast
noch
bedarf
1
.
Oktober
Kraft
getretene
Neufassung
Hessischen
Bauordnung
.
S.
Grundstücksteilungen
Regelung
mehr
enthält
Bescheid
Bauaufsichtsamts
Teilungsgenehmigung
herangezogenen
§
Hessischen
Bauordnung
20
.
Dezember
.
S.
entspricht
.
3
.
Ansicht
Berufungsgerichts
ist
Beklagte
Grund
bisherigen
Feststellungen
Kläger
auch
Ersatz
verpflichtet
"
erteilte
Zustimmung
Teilung
Auflassung
entstanden
ist
.
geltend
gemachte
Anspruch
Ersatz
Verzugsschadens
§
Abs.
.
setzt
Beklagte
Kläger
Mitwirkung
Grundstücksteilung
Auflassung
Miteigentumsanteils
Gartenfläche
schuldet
Erfüllung
Pflichten
Verzug
geraten
konnte
.
.
kann
angefochtene
Urteil
Beklagte
betrifft
Bestand
haben
§
Abs.
.
erforderlichen
Feststellungen
nachgeholt
werden
können
ist
Sache
Berufungsgericht
zurückzuverweisen
§
Abs.
Satz
.
Wenzel
Tropf
Gaier