NAMEN Verkündet : 4 . April Justizamtsinspektorin Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § Abs. Vereinbarung Wohnungseigentümer sachenrechtlichen Grundlagen Gemeinschaft Gegenstand hat kann auch dann Wirkung Sondernachfolger gemäß § Abs. beigelegt werden nur schuldrechtliche Verpflichtung Eigentumsübertragung begründet werden soll hier : Verpflichtung Wohnungseigentümer Alleineigentum Teilfläche gemeinschaftlichen Eigentums verschaffen . . 4 . April V. Zivilsenat hat mündliche Verhandlung 4 . April Vizepräsidenten Bundesgerichtshofes Dr. Richter Tropf Prof. Dr. Dr. Dr. Recht erkannt : Revision Beklagten wird Urteil 3 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 8 . August betrifft aufgehoben . Umfang Aufhebung wird Sache neuen Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revisionsverfahrens Berufungsgericht zurückverwiesen . Tatbestand : Kläger ist Eigentümer Grundstücks straße . weitere Miteigentümer begründeten notariellem trag 27 . Juni gemäß § Wohnungseigentum Nachbargrundstück straße Kläger Sondereigentum Wohnungen erwarb . sollte Teileigentum Sondernutzungsrecht größeren Grundstück straße angrenzenden Gartenfläche erhalten . Bezug Fläche wurde § Abs. notariellen Vertrages vereinbart : " S. scil . Kläger Rechtsnachfolger sind berechtigt anderen Miteigentümern reale Teilung gemeinschaftlichen Eigentums verlangen vorbezeichneten Gartenfläche Teileigentum selbständiges Grundstück gebildet wird anderen Erschienenen Genehmigung erklären Übertragung Miteigentumsanteile anderen Miteigentümer verselbständigten Grundstück Entgelt verlangen . anderen Miteigentümer sind Veräußerung verpflichtet Verpflichtung Rechtsnachfolger übertragen . Herr S. Rechtsnachfolger sind berechtigt rung Rechte Eintragung Vormerkung verlangen . " notariellem Vertrag 9 . Januar änderten Vertragsparteien Einräumungsvereinbarung 27 . Juni u.a. Kläger Teileigentum erwerben sollte Sondernutzungsrecht Gartenfläche Wohnungseigentum zugeordnet wurde . Folgezeit veräußerte Kläger Wohnungseigentum . Beklagten erwarben jeweils anderen Wohnungseigentumseinheiten . übernahmen Verpflichtung § Abs. notariellen Vertrages 27 . Juni . Wohnungsgrundbüchern ist Kläger jeweils Vormerkung Verschaffung Eigentums betreffenden Gartenfläche eingetragen . Kläger betreibt Erwerb alleinigen Eigentums Gartenfläche . Zweck übersandte Beklagten Vertragsentwürfe zurückgewiesen wurden . veranlaßte Kläger Abvermesserung Teils Gartenfläche seither Flurstück geführt wird . Kläger legte anschließend Beklagten notariellen Vertrag Wohnungseigentümer vollmachtlosen Vertreter abgeschlossen war . Eigentümer früheren Wohnung Klägers Vertrag genehmigten lehnten Beklagten . vorliegenden Rechtsstreit hat Kläger erster Linie Zustimmung Beklagten Teilung Grundstücks straße besondere Erklärung Auflassung gefordert ferner Bestellung Baulast Bemessung Abstandsflächen Teilfläche Nachbargrundstücks Grundstück zugerechnet wird jeweiligen Grundstückseigentümer Öffnungen Brandmauer gestattet werden . hat Kläger Zahlung DM Feststellung verlangt Beklagten verpflichtet sind weiteren Schaden erteilten Zustimmung Teilung Auflassung 10 . Mai ersetzen . Hilfsweise hat Kläger Auflassungsantrag Teil Gartenfläche gerichtet Baulast Vereinbarung Sondernutzungsrechts Bestellung Grunddienstbarkeit verlangt . Zurückweisung weitergehenden Anträge hat Landgericht Beklagten verurteilt Teilung Grundstücks Übertragung Eigentums Gartenfläche zuzustimmen geforderte Baulast bestellen ; hat ferner Ersatzpflicht Beklagten Schäden erteilten Zustimmung festgestellt . hiergegen gerichtete Berufung Beklagten ist Erfolg geblieben . Berufungsurteil zugelassenen Revision verfolgt Beklagte Ziel vollständiger Klageabweisung weiter . Kläger beantragt Zurückweisung Rechtsmittels . Entscheidungsgründe : Berufungsgericht meint Beklagten seien Rechtsnachfolger § Abs. notariellen Vertrages verpflichtet Kläger Eigentum umstrittenen Gartenfläche übertragen . stehe Kläger mehr Miteigentümer sei . Recht persönlich Zeitpunkt eingeräumt worden sei noch Miteigentümer gewesen sei liege auch § untersagte Begründung Rechten Dritter . übrigen habe auch Eigentümerin Wohnung Nr. etwa nur zustehenden Anspruch Kläger abgetreten . Änderung " Teilungserklärung " Vertrag 19 . Januar habe Anspruch berührt . Vereinbarung Grundbuch eingetragen sei treffe Verpflichtung Beklagten Rechtsnachfolger ursprünglichen Wohnungseigentümer . hätten Anspruch Klägers schon Erwerb Wohnungseigentums erkennen können anderes Ergebnis Treu Glauben verstoße . Bauaufsichtsamt Teilungsgenehmigung Baulast geminderten Grenzabstandes Öffnung Brandmauer abhängig gemacht habe seien Beklagten auch Bestellung verpflichtet . hält revisionsrechtlichen Nachprüfung stand . II . 1 . Entsprechend Interesse Alleineigentümer Gartenfläche werden erstrebt Kläger Zustimmung Grundstücksteilung gerichteten Antrag Abgabe Teilungserklärung Miteigentümer Grundbuchamt vgl. Staudinger/Gursky § Rdn . Bewilligung Eintragung Grundbuch . Ziel Hauptantrages ist ferner Beklagte verpflichten Miteigentumsanteil Gartenfläche aufzulassen Eintragung Grundbuch bewilligen . Auffassung Berufungsgerichts kann Grund bisher getroffenen Feststellungen Verpflichtung Beklagten ausgegangen werden geschilderten Weise Eigentumsübertragung Kläger mitzuwirken . Kläger kann geltend gemachten Anspruch Beklagten § Abs. notariellen Vertrages 27 . Juni stützen . Kläger damaligen Miteigentümern getroffene vertragliche Bestimmung wirkt schon gemäß § Abs. WEG Beklagte Sondernachfolgerin Grundbuch eingetragen war . übrigen handelt auch Vereinbarung Sinne § Abs. . Vereinbarung setzt Wohnungseigentümer Innenbeziehungen untereinander regeln also Gemeinschaftsordnung schaffen ähnlich Satzung Grundlage Zusammenleben Wohnungseigentümer bildet vgl. auch Senat . Regelungsgegenstand fehlt Bestimmung § Abs. notariellen Vertrages 27 . Juni . betrifft Gemeinschaftsverhältnis Wohnungseigentümer untereinander Eigentumsverhältnissen sachenrechtlichen Grundlagen Gemeinschaft . Gesetz trennt nur Vergleich Abs. Abs. § zeigt Regelungsbereichen knüpft etwa § Abs. einen § Abs. anderen Seite Unterscheidung auch verschiedene Rechtsfolgen vgl. . vertragliche Regelung sachenrechtlichen Zuordnung ist inhaltlichen Ausgestaltung Gemeinschaftsverhältnisses unterscheiden ; kann Gegenstand Vereinbarung § Abs. sein vgl. Staudinger/Kreuzer 12 . Aufl . § . ; Kümmel Bindung Wohnungseigentümer Sondernachfolger Vereinbarungen Beschlüsse Rechtshandlungen § S. ; . wohl 6 . Aufl . § Rdn . . Grund hat Rechtsprechung zutreffende Auffassung durchgesetzt Vereinbarungen Wohnungseigentümer ermächtigt bevollmächtigt wird Sondereigentum umzuwandeln vorweggenommene Zustimmung Umwandlung erteilt ist § Abs. unterfallen also Weg Sondernachfolger wirken können ; 1 ; 283 ; ; KG ; . vorliegenden Fall maßgebliche Regelung unmittelbar Verfügung gemeinschaftliche Eigentum ermöglichen schuldrechtliche Verpflichtung anderen Wohnungseigentümer begründen soll Kläger Alleineigentum Gemeinschaftsfläche verschaffen ändert Gegenstand Vereinbarung Eigentumsverhältnisse sind -9- § Abs. erforderlich Gemeinschaftsverhältnis Wohnungseigentümer . Kläger kann Antrag Beklagten auch Gunsten eingetragene Vormerkung stützen . Eintragung Vormerkung verändert gesicherten Anspruch . Erfüllung bleibt Schuldner verpflichtet Senat . Kläger muß weiterhin Vertragspartner wenden notariellen Vertrag 27 . Juni geschlossen hat dort § Abs. Übertragung Miteigentumsanteile verpflichtet haben . schuldet Beklagte § Auflassung nur grundbuchmäßige Zustimmung also Erteilung Bewilligung § Form Eintragung Klägers Miteigentümer Gartenfläche vgl. Senat . Eintragungsbewilligung Gegenstand Klage ist bleibt fehlenden Veränderungsnachweises streitigen Gartenfläche Erfolg vgl. Senat Urt . 21 . Februar aaO . Erst Teilfläche Abvermessung Gegenstand Veränderungsnachweises ist kann Grundstück Eintragungsbewilligung Anforderungen § bezeichnet werden vgl. Senat . 7 . Dezember m.w . . Vermessung ist hier aber nur neu gebildeten Flurstücks erfolgt umstrittenen Gartenfläche übereinstimmt . Beklagte notariellen Vertrag Wohnungseigentum erwarb übernahm Verpflichtung § Abs. Einräumungsvereinbarung 27 . Juni nachzukommen kann Anspruch Klägers begründen . Zwar ist Regelung Urkunde 27 . Juni Änderungen notariellen Vertrag 9 . Januar unberührt geblieben . Beklagten insoweit übernommene schuldrechtliche Verpflichtung besteht aber nur Partei Kaufvertrag Wohnung geschlossen hat . Abgesehen Fall Abtretung kann Verpflichtung Kläger nur dann begründet sein Voraussetzungen Vertrages Dritter § formfreier § Abs. Genehmigung Klägers abhängigen Schuldübernahme § erfüllt sind . rechtlichen Gesichtspunkten hat Berufungsgericht vorliegenden Rechtsstreit geprüft . Senat kann nachholen erforderlichen Feststellungen insbesondere genauen Inhalt Beklagten geschlossenen Kaufvertrages fehlt . 2 . Erfolg wendet Revision auch Verurteilung Beklagten Bestellung Baulast . Verpflichtung fehlt bisher getroffenen Feststellungen rechtliche Grundlage . Zwar kann Fehlen ausdrücklichen vertraglichen Bestimmung Wege unmittelbaren ergänzenden Vertragsauslegung auch Nebenpflicht vertragsähnlichen Verhältnisses Drittberechtigten vgl. ergeben Partei Übernahme Baulast verpflichtet ist vgl. Senat Urt . 18 . März . vorliegenden Fall ist jedoch bislang nen Feststellungen auszugehen Parteien vertragliche vertragsähnliche Beziehungen bestehen Auslegung anknüpfen könnte . ist fraglich Mitwirkung Beklagten Herbeiführung erforderlichen Genehmigung vgl. Senat Bestellung Baulast noch bedarf 1 . Oktober Kraft getretene Neufassung Hessischen Bauordnung . S. Grundstücksteilungen Regelung mehr enthält Bescheid Bauaufsichtsamts Teilungsgenehmigung herangezogenen § Hessischen Bauordnung 20 . Dezember . S. entspricht . 3 . Ansicht Berufungsgerichts ist Beklagte Grund bisherigen Feststellungen Kläger auch Ersatz verpflichtet " erteilte Zustimmung Teilung Auflassung entstanden ist . geltend gemachte Anspruch Ersatz Verzugsschadens § Abs. . setzt Beklagte Kläger Mitwirkung Grundstücksteilung Auflassung Miteigentumsanteils Gartenfläche schuldet Erfüllung Pflichten Verzug geraten konnte . . kann angefochtene Urteil Beklagte betrifft Bestand haben § Abs. . erforderlichen Feststellungen nachgeholt werden können ist Sache Berufungsgericht zurückzuverweisen § Abs. Satz . Wenzel Tropf Gaier