You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

3172 lines
26 KiB

NAMEN
Verkündet
:
4
.
April
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
:
:
ja
ja
.
ja
§
Abs.
Satz
;
§
Abs.
Stellen
Mängelbeseitigung
erforderlichen
Kosten
unverhältnismäßig
so
kann
Käufer
Verkäufer
nur
Ersatz
mangelbedingten
Minderwerts
Sache
verlangen
.
Kosten
unverhältnismäßig
sind
ist
umfassenden
Würdigung
Umstände
Einzelfalls
Berücksichtigung
§
Abs.
genannten
Kriterien
festzustellen
.
Grundstückskaufverträgen
kann
erster
Anhaltspunkt
ausgegangen
werden
Kosten
Mängelbeseitigung
unverhältnismäßig
sind
Verkehrswert
Grundstücks
mangelfreiem
Zustand
%
mangelbedingten
Minderwerts
übersteigen
.
Beurteilung
Unverhältnismäßigkeit
Kosten
kommt
Beginn
Mängelbeseitigung
Käufer
.
Stellt
Ausführung
Kosten
höher
erwartet
sind
steht
Ersatzpflicht
nur
wirtschaftlich
denkender
Käufer
Arbeiten
auch
Berücksichtigung
bereits
angefallenen
Kosten
fortführen
würde
fortgeführt
hätte
.
Urteil
4
.
April
LG
V.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
10
.
Januar
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
wird
Urteil
20
.
Zivilsenats
Kammergerichts
22
.
Oktober
aufgehoben
.
Sache
wird
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revisionsverfahrens
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
notariellem
Vertrag
29
.
März
kauften
Klägerin
Dr.
Beklagten
Mietshaus
bebautes
Grundstück
Preis
.
Kaufvertrag
garantierten
Verkäufer
Dachstuhl
Vorderhauses
Seitenflügels
Holzbock
befallen
ist
Beseitigung
holzschutztechnisches
Gutachten
festgestellten
Anobienbefalls
Kostenaufwand
höchstens
brutto
erfordert
.
Übrigen
wurde
Ausschluss
tung
Sachmängel
vereinbart
.
Übergabe
Grundstücks
stellte
Dachbereich
echtem
Hausschwamm
befallen
war
.
Dr.
Klägerin
Ansprüche
abgetreten
hatte
nahm
Beklagten
Zahlung
Schadensersatz
Anspruch
zunächst
Schadensersatzpflicht
Grunde
festgestellt
wurde
.
Betragsverfahren
wurden
Beklagten
Teilurteil
28
.
Juni
Zahlung
Sanierungskosten
Gutachtenbasis
Holzbauteile
Balkenanlagen
Dachverband
;
Sachverständigenkosten
verurteilt
.
Ferner
wurde
festgestellt
Beklagten
verpflichtet
sind
Dr.
auch
weitergehenden
Schaden
ersetzen
zurückzuführen
ist
Haus
echtem
Hausschwamm
befallen
ist
Sanierungsarbeiten
durchgeführt
werden
müssen
.
Schlussurteil
23
.
April
wurden
Beklagten
Zahlung
weiterer
Ausgleich
Schwammsanierung
verbleibenden
merkantilen
Minderwerts
verurteilt
.
vorgenannten
Urteile
sind
rechtskräftig
.
Dr.
trat
Ansprüche
Klägerin
Beklagten
Zahlung
weitergehendem
Schadensersatz
Anspruch
nimmt
.
Rahmen
Schwammbeseitigungsmaßnahmen
seien
weitere
Sanierungskosten
Höhe
angefallen
noch
erwarten
Sanierung
Wohnungen
Fassade
Sachverständigenkosten
;
Umsatzsteuer
zwischenzeitlich
durchgeführte
Sanierung
Holzbauteile
.
hätten
Beklagten
ebenso
ersetzen
vorgerichtliche
Anwaltskosten
Höhe
.
Landgericht
hat
Beklagten
antragsgemäß
verurteilt
.
Berufung
hat
Kammergericht
zurückgewiesen
.
Senat
zugelassenen
Revision
Zurückweisung
Klägerin
beantragt
verfolgen
Klageabweisungsantrag
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
führt
Begründung
Rechtskraft
Feststellungsurteils
Klägerin
Rechtsnachfolgerin
Dr.
erstrecke
.
Klägerin
Kausalität
Höhe
Sanierungskosten
vorgetragenen
Tatsachen
hätten
Beklagten
zwar
bestritten
Bestreiten
sei
jedoch
unerheblich
eingereichten
Gutachten
Kostenschätzungen
Mietverträge
Kostenangebote
Rechnungen
einfaches
Bestreiten
ausreiche
.
sei
auch
unerheblich
Klägerin
verlangten
Sanierungskosten
überwiegenden
Teil
erforderlichen
Sanierung
Gebäudes
ohnehin
anfallen
würden
.
handele
Fall
Doppelkausalität
Schaden
Ursachen
hervorgerufen
werde
Rechtssinne
kausal
seien
.
Auch
Abzug
neu
alt
sei
vorzunehmen
Schwammsanierung
Werterhöhung
eintrete
.
Schließlich
sei
Ersatzpflicht
Beklagten
Gesichtspunkt
Zumutbarkeit
beschränkt
.
Zeitwert
bebauten
Grundstücks
Schwammbefall
liege
Schwammbefall
mindestens
.
Beklagten
seien
bisher
nur
Schadensersatzzahlungen
insgesamt
verurteilt
worden
.
liege
ca.
%
anzunehmenden
Verkehrswert
sei
hinzunehmen
.
Bundesgerichtshof
bezüglich
Regulierung
Kfz-Schäden
entwickelte
Begrenzung
Wiederherstellungskosten
Ersatzbeschaffung
bis
zu
%
übersteigen
dürfen
gelte
auch
hier
.
II
.
Ausführungen
halten
rechtlichen
Überprüfung
stand
.
1
.
Zutreffend
ist
allerdings
Verpflichtung
Beklagten
Zahlung
Schadensersatz
§
Nr.
§
Abs.
§
Abs.
Satz
bisher
zugesprochenen
Betrag
rechtskräftigen
Teilurteils
28
.
Juni
feststeht
.
haben
weiteren
Schaden
ersetzen
zurückzuführen
ist
Objekt
echtem
Hausschwamm
befallen
ist
Sanierungsarbeiten
durchgeführt
werden
müssen
.
Rechtskraft
Urteils
Dr.
ten
erstritten
hat
wirkt
gemäß
§
Abs.
auch
Klägerin
vgl.
Urteil
17
.
Februar
.
2
.
Berufungsgericht
behandelt
jedoch
rechtsfehlerhaft
Klägerin
Schadenshöhe
vorgetragenen
Tatsachen
unstreitig
.
Gesichtspunkt
unterliegt
§
Abs.
Satz
Prüfung
Senats
insoweit
Revisionsrüge
erhoben
worden
ist
.
Überspannt
Berufungsgericht
Anforderungen
wirksames
Bestreiten
behandelt
Vortrag
fehlerhaft
unstreitig
liegt
materiell-rechtlicher
Fehler
Amts
berücksichtigen
ist
22
.
Aufl
.
.
30
;
Musielak/Ball
10
.
Aufl
.
.
18
;
vgl.
auch
Urteil
10
.
Oktober
.
Auffassung
Berufungsgerichts
waren
Beklagten
gehalten
Vortrag
Klägerin
Höhe
Schadens
substantiiert
bestreiten
.
§
Abs.
hat
Partei
allerdings
grundsätzlich
Gegner
behaupteten
Tatsachen
erklären
.
darf
also
Gegner
Erklärungslast
nachgekommen
ist
bloßen
Bestreiten
begnügen
muss
erläutern
Sachverhalt
ausgeht
vgl.
Zöller/Greger
30
.
Aufl
.
.
.
fang
erforderlichen
Substantiierung
richtet
Vortrag
darlegungsbelasteten
Partei
Urteil
13
.
Januar
.
20
;
Urteil
15
.
Juni
;
Urteil
3
.
Februar
f.
jeweils
.
Je
detaillierter
ist
desto
höher
ist
Erklärungslast
gemäß
Abs.
.
einfaches
Bestreiten
Erklärung
§
Abs.
ausreicht
substantiiertes
Bestreiten
erforderlich
ist
hängt
somit
Vortrag
Gegenseite
Zöller/Greger
30
.
Aufl
.
.
.
gilt
hingegen
dann
Partei
Vortrag
Nichtwissen
§
Abs.
bestreiten
kann
.
Vorschrift
ist
Erklärung
Partei
Nichtwissen
Tatsachen
zulässig
eigene
Handlungen
Gegenstand
eigenen
Wahrnehmung
gewesen
sind
.
Weitere
Voraussetzung
ist
Partei
jeweiligen
Tatsachen
beweisbelastet
ist
Urteil
2
Juli
ZR
.
.
Zulässigkeit
Erklärung
schließt
Verpflichtung
Partei
substantiiertem
Bestreiten
Urteil
7
Juli
.
gilt
unabhängig
Substantiierung
gegnerischen
Vortrags
.
Auch
detaillierter
Vortrag
etwa
Privatgutachten
andere
Unterlagen
stützt
kann
Voraussetzungen
§
Abs.
vorliegen
bloßem
Nichtwissen
bestritten
werden
.
Pflicht
eigene
Ermittlungen
anzustellen
Einzelnen
gegnerischen
Vortrag
eingehen
können
besteht
.
Ebenso
darf
Vortrag
plausibel
naheliegend
erscheint
Nichtwissen
bestritten
werden
bestreitende
Partei
Anhaltspunkte
aufzeigen
muss
Vortrag
falsch
sein
könnte
Urteil
8
Juli
ZR
.
;
Urteil
14
Juli
.
;
anders
nur
rechtsmissbräuchlichen
Bestreiten
Blaue
vgl.
Urteil
15
.
Juni
.
Grenze
besteht
nur
insoweit
Gericht
Gegner
Umfang
Bestreitens
erkennbar
muss
Urteil
11
Juli
;
vgl.
auch
Senat
Urteil
18
Juli
.
Grundsätzen
durften
Beklagten
klägerischen
Vortrag
Kausalität
Höhe
Sanierungskosten
§
Abs.
Nichtwissen
bestreiten
.
derzeitige
Zustand
veräußerten
Mietshauses
Schwammbefalls
bereits
durchgeführten
noch
erforderlichen
Arbeiten
behaupteten
Mietausfälle
Einlagerungskosten
Architektenkosten
unterliegen
eigenen
Wahrnehmung
Beklagten
.
gilt
auch
Klägerin
vorgelegten
Privatgutachten
wiedergegebenen
Tatsachen
.
besteht
Verpflichtung
Beklagten
Privatgutachten
auseinanderzusetzen
Fehlerhaftigkeit
vgl.
Urteil
8
Juli
.
;
14
Juli
.
.
Umfang
Bestreitens
unklar
geblieben
wäre
hat
Berufungsgericht
gerade
festgestellt
.
Gegenteil
ergibt
Berufungsurteil
Beklagten
umfassend
Erforderlichkeit
Klägerin
behaupteten
Arbeiten
Schwammbefalls
ebenso
bestritten
haben
anzusetzenden
Beseitigungskosten
.
Weiterhin
haben
auch
geltend
gemachten
Folgeschäden
Abrede
gestellt
.
3
.
Rechtsfehlerhaft
geht
Berufungsgericht
ohnehin
erforderliche
Sanierung
erworbenen
Grundstücks
Umfang
Ersatzpflicht
Beklagten
Bedeutung
ist
.
Mangelfolgeschäden
geltend
gemachten
Mietausfälle
Auslagerungskosten
kann
insoweit
schon
Kausalität
mangelhaften
Leistung
entstandenen
noch
entstehenden
Kosten
fehlen
.
allgemeinen
Grundsätzen
ist
Sache
Klägerin
darzulegen
beweisen
Kosten
Schwammbefall
bedingt
sind
Beklagten
behauptet
bereits
Rahmen
parallel
erfolgenden
Komplettsanierung
Gebäudes
anfallen
.
Auffassung
Berufungsgerichts
kommt
hier
Korrektur
sine-qua-nonFormel
Gesichtspunkt
Doppelkausalität
Betracht
.
Doppelkausalität
wird
angenommen
Umstände
Schaden
verursachen
allein
ausgereicht
hätte
ganzen
Schaden
verursachen
.
Dann
sind
Umstände
ursächlich
behandeln
Senat
Urteil
7
.
Mai
;
Urteil
20
.
Februar
.
.
ist
erforderlich
Schädigung
verschiedene
Personen
erfolgt
.
genügt
Person
Ursachen
setzt
vollen
Schaden
herbeigeführt
hätte
Senat
Urteil
7
.
Mai
;
Urteil
20
.
Februar
.
.
Auch
steht
Annahme
Doppelkausalität
Geschädigte
Verhalten
Schädigers
Verhältnis
anderen
Schädiger
eigenes
anrechnen
lassen
muss
Urteil
20
.
Februar
.
.
Fällen
besteht
Bedürfnis
wertungsmäßige
Korrektur
Äquivalenztheorie
verhindern
schädigenden
Ereignissen
letztlich
Haftung
führt
.
Anders
liegt
jedoch
Verhältnis
außen
gesetzten
möglichen
Schadensursache
eigenen
Handlung
Geschädigten
.
Hier
geht
Anwendung
Äquivalenztheorie
-9-
mögliche
Schadensursachen
sachwidrigen
Verneinung
Haftung
führen
würde
.
Vielmehr
muss
Fällen
Anwendung
Ansatz
subjektbezogenen
Schadensbegriffs
vgl.
Senat
Urteil
26
.
September
;
Urteil
15
.
Oktober
festgestellt
werden
schädigende
Handlung
Geschädigten
überhaupt
nachteilig
ausgewirkt
hat
.
wertenden
Korrektur
Äquivalenztheorie
bedarf
hier
.
War
Komplettsanierung
gekauften
Mietshauses
ohnehin
erforderlich
Käufern
geplant
beruhen
verbundenen
Kosten
weiteren
schädigenden
Ereignis
mangelhafte
Leistung
Beklagten
tritt
.
Klägerin
Schwammsanierungsarbeiten
Rahmen
Arbeiten
ausführen
ließ
weitere
Mietausfälle
Auslagerungskosten
vermied
genügte
lediglich
Schadensminderungspflicht
gemäß
§
Abs.
Satz
.
Übrigen
übersieht
Berufungsgericht
Ersatzpflicht
Beklagten
entfallen
kann
Klägerin
eigene
Aufwendungen
ersparen
würde
.
Behebung
Mangels
erforderlichen
Arbeiten
Käufern
auch
mangelfreien
Leistung
durchgeführt
worden
wären
ist
Gesichtspunkt
Vorteilsausgleichung
berücksichtigen
.
schadensrechtlichen
Bereicherungsverbot
soll
Geschädigte
besser
gestellt
werden
schädigende
Ereignis
stünde
Urteil
28
.
Juni
.
;
vgl.
Senat
Urteil
25
.
Januar
.
.
Kaufrecht
führt
Käufer
mangelhaften
Sache
grundsätzlich
besser
stehen
darf
ordnungsgemäßer
Vertragserfüllung
stünde
Senat
Urteil
25
.
Januar
.
.
Schadensmindernd
berücksichtigen
sind
jedoch
nur
Vorteile
Anrechnung
jeweiligen
Zweck
Ersatzanspruchs
übereinstimmt
so
Geschädigten
zumutbar
ist
Schädiger
unbillig
entlastet
.
Nachteile
müssen
wertender
Betrachtung
gleichsam
Rechnungseinheit
verbunden
sein
Senat
Urteil
17
.
Oktober
80
;
Urteil
28
.
Juni
.
.
Voraussetzungen
liegen
regelmäßig
Geschädigte
Schadensbeseitigung
eigene
Aufwendungen
erspart
§
.
;
Bamberger/Roth/Schubert
3
.
Aufl
.
§
.
;
73
.
Aufl
.
.
;
Schadensersatz
3
.
Aufl
.
S.
f.
.
vorliegenden
Fall
führt
Beseitigung
Schwammbefalls
Feststellungen
Berufungsgerichts
auch
Sanierungsarbeiten
durchgeführt
werden
ohnehin
geplant
waren
.
ersparten
eigenen
Aufwendungen
muss
Klägerin
Mängelbeseitigungskosten
gesamten
Mängelbeseitigung
erforderlichen
Betrag
umfassen
abziehen
lassen
.
Vorteilsausgleich
beruht
Gedanken
Treu
Glauben
§
erfordert
wertende
Betrachtung
Versäumnisurteil
1
.
August
.
Urteil
28
.
Juni
.
.
Klägerin
wäre
unverdienter
Vorteil
ohnehin
vorgesehenen
Sanierungsarbeiten
teilweise
Kosten
Beklagten
durchführen
könnte
.
Beweislast
ersparte
Aufwendungen
Käufer
Vorgesagten
anspruchsmindernd
berücksichtigen
sind
tragen
Beklagten
vgl.
Senat
Urteil
17
.
Oktober
.
Klägerin
trifft
jedoch
sekundäre
gungslast
Beklagten
darzulegenden
Geschehensablaufs
stehen
Klägerin
nähere
Angaben
zumutbar
sind
vgl.
Urteil
28
.
Juni
.
;
Urteil
31
.
Mai
.
.
Klägerin
ist
gehalten
Berechnung
Vorteilsausgleichs
Beklagten
erforderlichen
Tatsachen
vorzutragen
vgl.
Urteil
31
.
Mai
.
.
4
.
Berufungsgericht
lehnt
auch
Abzug
neu
alt
rechtsfehlerhafter
Begründung
.
kommt
Betracht
Kosten
Schwammbeseitigung
Vorstehenden
ersatzfähig
sind
also
Maßnahmen
anfallen
Käufern
Rahmen
ohnehin
vorgesehenen
Sanierung
durchgeführt
werden
sollten
Wertsteigerung
Grundstücks
führen
.
Berufungsgericht
verkennt
Hinweis
Teilurteil
28
.
Juni
dort
Bezug
genommenes
Sachverständigengutachten
Schwammsanierungsarbeiten
Dach
Werterhöhung
eintrete
Kern
Vorbringens
Beklagten
.
Feststellungen
Berufungsgerichts
ist
Schwammbefall
gerade
Dachgebälk
beschränkt
hat
Dach
Etagen
Keller
ausgebreitet
.
müssen
Schwammbeseitigung
auch
Küchen
Bäder
zerstört
wieder
aufgebaut
Fliesenarbeiten
durchgeführt
werden
.
Wertsteigerung
kommen
kann
liegt
Hand
kann
Argumentation
Berufungsgerichts
nur
Dachgebälk
bezieht
Abrede
gestellt
werden
.
5
.
Berufungsgericht
verneint
schließlich
auch
Unverhältnismäßigkeit
Schadensersatz
begehrten
weiteren
Mängelbeseitigungskosten
rechtsfehlerhafter
Begründung
.
Allerdings
geht
stillschweigend
zutreffend
Beklagten
Einwand
Klageforderung
ergangenen
Feststellungsurteils
28
.
Juni
verteidigen
können
.
Zwar
führt
Rechtskraft
Feststellungsurteils
Schadensersatzpflicht
Partei
festgestellt
worden
ist
Einwendungen
Tatsachen
stützen
schon
Zeitpunkt
letzten
mündlichen
Verhandlung
vorgelegen
haben
mehr
berücksichtigt
werden
dürfen
Bestehen
festgestellten
Anspruchs
betreffen
Urteil
28
.
Juni
f.
.
gilt
aber
nur
grundsätzliche
Verpflichtung
Schuldners
Ersatz
Schadens
geht
;
Frage
Höhe
Schaden
eingetreten
ist
wird
Rechtskraft
vorausgegangenen
Feststellungsurteils
erfasst
vgl.
Urteil
28
.
Juni
aaO
;
Urteil
19
.
Mai
.
Auch
anderen
Gesichtspunkten
steht
Rechtskraft
Feststellungsurteils
Geltendmachung
Haftungsbegrenzung
.
hier
Betracht
kommende
Begrenzung
ist
untrennbar
Haftungsgrund
verwoben
vgl.
Urteil
23
.
Januar
.
Ferner
kann
Feststellungsurteil
Bezug
Art
Schadensberechnung
noch
Bezug
Frage
Begrenzung
Schadensersatzpflicht
nunmehr
geltend
gemachten
Schadenspositionen
Bindungswirkung
entnommen
werden
.
Bindungswirkung
Feststellungsurteils
ergibt
Umfang
Rechtskraft
.
reicht
§
Abs.
so
weit
über
Feststellungsantrag
entschieden
worden
ist
.
Inhalt
Urteils
Umfang
Rechtskraft
sind
erster
Linie
Urteilsformel
entnehmen
.
Nur
Urteilsformel
allein
ausreicht
Rechtskraftgehalt
Entscheidung
erfassen
sind
Tatbestand
Entscheidungsgründe
erforderlichenfalls
auch
Parteivorbringen
ergänzend
heranzuziehen
Urteil
14
.
Februar
.
.
Tenor
Feststellungsurteils
sind
Beklagten
verpflichtet
Klägerin
weiteren
Schäden
ersetzen
zurückzuführen
sind
Objekt
echtem
Hausschwamm
befallen
ist
Sanierungsarbeiten
durchgeführt
werden
müssen
.
Urteilsformel
ist
Formulierung
allgemein
gehalten
bietet
Anhaltspunkt
bestimmte
Art
Schadensberechnung
Bestandteil
Ausspruchs
sein
sollte
.
gilt
auch
Einbeziehung
Entscheidungsformel
verwandten
Begriffs
Sanierungsarbeiten
.
wird
lediglich
Einstandspflicht
Beklagten
bestimmte
weitere
Schäden
festgestellt
jedoch
ausgesprochen
auch
weiteren
Mängelbeseitigungskosten
tragen
haben
.
Auch
Entscheidungsgründen
kann
entnommen
werden
Gericht
höhenmäßigen
Begrenzung
Schadensersatzanspruchs
Käufer
befasst
hat
Frage
entschieden
werden
sollte
.
Berufungsgericht
geht
weiterhin
Ansatz
zutreffend
Mängelbeseitigung
erforderlichen
Kosten
Rahmen
sogenannten
kleinen
Schadensersatzes
§
Nr.
§
Abs.
§
Abs.
Satz
Schaden
geltend
gemacht
werden
können
.
Bürgerlichen
Gesetzbuch
31
.
Dezember
geltenden
Fassung
richtete
Anspruch
Käufers
nen
Schadensersatz
wählte
Ausgleich
Wertunterschieds
mangelfreien
mangelhaften
Sache
§
alter
Fassung
.
Käufer
hatte
Anspruch
Beseitigung
Mangels
somit
auch
unmittelbar
Ersatz
Mängelbeseitigungskosten
gerichteten
Schadensersatzanspruch
.
Zwar
konnte
regelmäßig
Höhe
ersetzenden
Minderwerts
Grundlage
Mängelbeseitigungskosten
ermitteln
.
handelte
jedoch
lediglich
Berechnungsmethode
.
Blieb
mangelbedingte
Wertminderung
Sache
deutlich
Kosten
Herstellung
zugesicherten
Eigenschaft
war
Abweichung
nur
fehlenden
Abzug
neu
alt
Herstellungskosten
erklären
konnte
Käufer
nur
Ersatz
Minderwerts
Sache
verlangen
Senat
Urteil
16
November
;
Beschluss
10
.
Juni
;
Urteil
23
.
Juni
.
§
Nr.
§
Abs.
nunmehr
geltenden
Fassung
hat
Käufer
Vorliegen
Mangels
hingegen
Anspruch
Nacherfüllung
Senat
Urteil
15
.
Juni
.
Wahl
Form
Beseitigung
Mangels
Lieferung
mangelfreien
Sache
erfolgen
kann
.
Unterbleibt
Nacherfüllung
steht
Käufer
Schadensersatzanspruch
so
kann
Rahmen
kleinen
Schadensersatzes
Ausgleich
mangelbedingten
Minderwerts
Ersatz
Mängelbeseitigungskosten
verlangen
vgl.
Senat
Urteil
15
.
Juni
.
31
;
Werkvertragsrecht
Urteil
11
.
Oktober
.
.
Schadensersatzanspruch
auswirkt
Mängelbeseitigung
erforderlichen
Kosten
unverhältnismäßig
sind
ist
höchstrichterlich
bislang
nur
Werkvertragsrecht
§
Abs.
Urteil
11
.
Oktober
.
.
Richtigerweise
führt
auch
Kaufvertrag
hier
beurteilende
Vertrag
Verbrauchsgüterkaufrichtlinie
erfasst
wird
Schadensersatzanspruch
mangelbedingten
Minderwert
Sache
beschränkt
ist
.
Auszugehen
ist
Anspruch
Käufers
Schadensersatz
Mängel
Kaufsache
auch
dann
gegeben
ist
Verkäufer
Recht
§
Abs.
einwendet
beseitigen
müssen
nur
unverhältnismäßigen
Kosten
möglich
ist
.
Gesetzgeber
wollte
auch
Fall
Schadensersatzanspruch
Leistung
Voraussetzungen
§
Abs.
§
eröffnen
.
ergibt
§
Entstehung
Schadensersatzanspruchs
grundsätzlich
Fristsetzung
bedarf
Käufer
Nacherfüllung
gemäß
§
Abs.
verweigert
BT-Drucks
.
S.
;
vgl.
Werkvertragsrecht
:
Urteil
11
.
Oktober
.
8)
.
Schadensersatzanspruch
ist
aber
entsprechender
Anwendung
§
Abs.
Satz
Ersatz
mangelbedingten
Minderwerts
Kaufsache
beschränkt
.
Grund
ist
§
Abs.
beabsichtigte
Schutz
Verkäufers
siehe
BT-Drucks
.
S.
.
Verkäufer
Mängelbeseitigung
unverhältnismäßiger
Kosten
verweigern
darf
kann
Wege
Schadensersatzes
verpflichtet
sein
Kosten
tragen
.
Umstand
Schadensersatzanspruch
anders
Nacherfüllungsanspruch
Vertretenmüssen
Verkäufers
voraussetzt
führt
anderen
Beurteilung
.
Werkvertragsrecht
entspricht
ständiger
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
Beurteilung
Unverhältnismäßigkeit
§
Abs.
Verschulden
Unternehmers
berücksichtigen
ist
Urteil
11
.
Oktober
.
.
Kaufrecht
gilt
.
Hat
Verkäufer
Mangel
vertreten
so
ist
§
Abs.
vorzunehmende
Abwägung
einzustellen
.
Beschränkung
Schadensersatzes
Erstattung
Mängelbeseitigungskosten
Höhe
angemessenen
Betrages
kommt
Betracht
.
VIII
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
zwar
Fälle
Verbrauchsgüterkaufs
Wege
Rechtsfortbildung
Herstellung
richtlinienkonformen
Ergebnisses
angenommen
Urteil
21
.
Dezember
.
.
Voraussetzungen
derartige
Beschränkung
Ersatzpflicht
sind
vorliegenden
Zusammenhang
jedoch
gegeben
.
hier
Rede
stehenden
Vertrag
handelt
Verbrauchsgüterkauf
noch
ist
Regelungslücke
gegeben
.
Kann
Verkäufer
Nachbesserung
§
Abs.
verweigern
ist
folgerichtig
schadensersatzrechtlich
Teil
Mängelbeseitigungskosten
einstehen
lassen
Schadensersatz
Höhe
Differenz
Wertes
Kaufsache
mangelhaftem
Zustand
beschränken
Werkvertragsrecht
Urteil
11
.
Oktober
.
12
;
vgl.
auch
Urteil
27
November
.
.
Berufungsgericht
geht
rechtsfehlerhaft
Mängelbeseitigungskosten
erst
dann
unverhältnismäßig
anzusehen
sind
%
Verkehrswerts
mangelfreien
Grundstücks
übersteigen
.
Beurteilung
Unverhältnismäßigkeit
Sinne
§
Abs.
Satz
maßgebenden
Kriterien
entsprechen
Abs.
gebotenen
Prüfung
unverhältnismäßigen
heranzuziehen
sind
vgl.
§
Abs.
Urteil
11
.
Oktober
.
.
Voraussetzung
Verkäufer
§
Abs.
Satz
erhebende
Einrede
ist
Mängelbeseitigung
nur
unverhältnismäßigen
Kosten
möglich
ist
.
kann
Vergleich
Nachlieferung
zweite
Nacherfüllungsmöglichkeit
ergeben
relative
Unverhältnismäßigkeit
Mängelbeseitigung
allein
betrachtet
unverhältnismäßige
Kosten
verursacht
absolute
Unverhältnismäßigkeit
.
Nachlieferung
vorliegenden
Fall
möglich
ist
kommt
nur
absolute
Unverhältnismäßigkeit
Mängelbeseitigung
Betracht
hier
führen
würde
Verkäufer
Nacherfüllung
insgesamt
verweigern
könnte
vgl.
§
Abs.
Satz
.
Abs.
Satz
hebt
Prüfung
Unverhältnismäßigkeit
berücksichtigende
Umstände
Wert
Sache
mangelfreiem
Zustand
Bedeutung
Mangels
.
Unerheblich
ist
Kaufpreis
so
Käufer
erzielter
günstiger
Kaufpreis
führt
Grenze
Unverhältnismäßigkeit
Nacherfüllungskosten
früher
erreicht
wird
höheren
Wert
Sache
mangelfreiem
Zustand
entsprechenden
Kaufpreis
Fall
wäre
;
OLG
;
Ball
.
Verschiedentlich
wird
Feststellung
Unverhältnismäßigkeit
Wert
Kaufsache
mangelfreiem
Zustand
angeknüpft
ausgehend
Versuch
unternommen
Grenzwerte
bilden
.
So
werden
etwa
%
Wertes
Sache
mangelfreiem
Zustand
%
Mangel
zurückzuführenden
Minderwerts
genannt
f.
;
wird
Grenzwerte
überschritten
so
soll
Verkäufer
Mangel
vertreten
hat
Nacherfüllung
verweigern
dürfen
.
wollen
absolute
Grenze
Unverhältnismäßigkeit
%
Wertes
mangelfreien
Sache
ansetzen
je
Grad
Vertretenmüssens
erhöhen
.
Betracht
gezogen
wird
Grenze
%
%
vgl.
Reinking
62
;
;
Tiedtke/
.
Teilweise
wird
Grenze
mangelbedingten
Minderwert
gezogen
Verschulden
Verkäufers
erhöht
Kosten
Nacherfüllung
Kauf
.
.
Stückkauf
wird
Beschränkung
Leistungspflicht
Verkäufers
Abs.
hergeleitet
Verkäufer
Nacherfüllung
verweigern
kann
Kosten
Minderungsbetrag
übersteigen
Ackermann
.
.
Ist
Käufer
wahlweise
Geltendmachung
großen
Schadensersatzes
berechtigt
wird
vertreten
Aufwand
Ersatzbeschaffung
übersteigenden
Mängelbeseitigungskosten
nur
liquidiert
werden
könnten
besonderes
Interesse
Herstellung
Mangelfreiheit
gerade
einmal
geleisteten
Objekt
bestehe
6
.
Aufl
.
.
;
ähnlich
13
.
Aufl
.
.
30
;
NK-BGB/Dauner-Lieb
2
.
Aufl
.
.
.
Teil
wird
Festlegung
Grenzwerten
abgelehnt
jeweils
Gesamtumstände
Einzelfalls
verwiesen
Graf
Westphalen
Henssler/Graf
Praxis
Schuldrechtsreform
2
.
Aufl
.
.
;
Haas/Medicus/Rolland/Schäfer/Wendtland
neue
Schuldrecht
Kapitel
.
;
Jakobs
neue
Schuldrecht
S.
.
Letztere
Ansicht
entspricht
Ausgangspunkt
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
.
Prüfung
absolute
Unverhältnismäßigkeit
Nacherfüllung
vorliegt
ist
Bewertung
Umstände
Einzelfalls
erforderlich
.
Grenzwerte
können
umfassende
Interessenabwägung
ersetzen
.
Allerdings
bieten
Grenzwerte
Form
Faustregel
ersten
Anhaltspunkt
dienen
Rechtssicherheit
vgl.
Beschluss
14
.
Januar
.
.
Grundstückskaufverträgen
kann
erster
Anhaltspunkt
ausgegangen
werden
Anspruch
Nacherfüllung
unverhältnismäßiger
Kosten
dann
verweigert
werden
kann
Verkehrswert
Grundstücks
mangelfreiem
Zustand
%
mangelbedingten
Minderwerts
übersteigen
.
Ausgangspunkt
ist
§
Abs.
Satz
Prüfung
Unverhältnismäßigkeit
Wert
Sache
mangelfreiem
Zustand
Bedeutung
Mangels
hervorhebt
Beschluss
14
.
Januar
.
.
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
Kosten
Kraftfahrzeugreparatur
bis
zu
%
Wiederbeschaffungswertes
ersatzfähig
sind
ist
vorliegenden
Regelungszusammenhang
übertragen
.
beruht
Wesentlichen
Anerkennung
besonderen
Integritätsinteresses
geschädigten
Eigentümers
Kraftfahrzeuges
nur
Reparatur
vertrauten
Fahrzeuges
befriedigt
werden
kann
Urteil
15
.
Oktober
371
;
Urteil
15
.
Februar
.
ist
Rahmen
unmittelbaren
Anwendung
§
Abs.
Satz
Rechtsprechung
anerkannt
Gebäudeschäden
Urteil
8
.
Dezember
326
;
vgl.
auch
Urteil
5
.
April
;
OLG
85
;
OLG
;
OLG
17
;
OLG
Bodenkontaminationen
Urteil
27
November
.
Beschädigung
Bäumen
Gehölzen
Senat
Urteil
25
.
Januar
.
Schadensrecht
beherrschenden
wirtschaftlichen
Betrachtungsweise
Gesamtbewertung
Gebäude
Grundstück
wechselseitig
beeinflussende
Wertfaktoren
abzustellen
ist
.
Fällen
wird
regelmäßig
Verkehrswert
Grundstücks
Grenze
angesehen
Schadensersatz
verlangt
werden
kann
.
Auch
Rechtsprechung
Beschädigungen
Grundstücks
Schadensersatzanspruch
Lieferung
mangelhaften
Immobilie
grundsätzlich
übertragen
lässt
vgl.
Senat
Urteil
13
.
Juni
.
ist
Rückgriff
Rahmen
entsprechenden
Anwendung
§
Abs.
Satz
ausnahmsweise
zulässig
auch
geboten
.
Übersteigen
notwendigen
Aufwendungen
Mängelbeseitigung
Verkehrswert
Grundstücks
mangelfreiem
Zustand
stehen
grundsätzlich
wirtschaftlich
vernünftigen
Verhältnis
mehr
herbeigeführten
Erfolg
.
Fall
widerspräche
Glauben
§
besondere
Ausprägungen
§
Abs.
Satz
§
Abs.
darstellen
Käufer
Aufwendungen
Verkäufer
Form
Mängelbeseitigung
anlasten
könnte
vgl.
Schadensersatzrecht
:
Urteil
27
November
.
21
;
Urteil
23
.
Mai
2401
;
Urteil
26
November
.
Verkehrswert
Grundstücks
mangelfreiem
Zustand
bietet
jedoch
stets
geeigneten
Anhaltspunkt
.
Liegen
Mängel
beispielsweise
nur
Gebäude
aber
Grund
Boden
auswirken
nur
Teil
Gebäudes
betreffen
stellt
Wert
mangelfreien
Grundstücks
Umständen
ausreichendes
Kriterium
Begrenzung
Mängelbeseitigungskosten
Gesichtspunkt
Unverhältnismäßigkeit
.
§
Abs.
Satz
Bedeutung
Mangels
abstellt
mangelbedingten
Minderwert
Grundstücks
niederschlägt
bildet
auch
Wert
geeigneten
Anhaltspunkt
Eingrenzung
.
Mängelbeseitigungskosten
%
mangelbedingten
Minderwerts
betragen
werden
Regel
mehr
mäßig
anzusehen
sein
vgl.
Beschluss
14
.
Januar
.
.
Allerdings
geben
genannten
Werte
nur
ersten
Anhaltspunkt
Annahme
Unverhältnismäßigkeit
Nacherfüllung
.
Maßgeblich
bleibt
umfassende
Würdigung
Umstände
Einzelfalls
.
ist
insbesondere
berücksichtigen
Verkäufer
Mangel
vertreten
hat
.
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
ist
anerkannt
vorsätzlichen
Pflichtverletzungen
Urteil
23
.
Mai
.
24
;
Senat
Urteil
2
.
Oktober
;
Urteil
21
.
Juni
sonstigem
schweren
Verschulden
Senat
Urteil
24
.
April
;
Urteil
26
.
Oktober
Schuldner
auch
sonst
unverhältnismäßige
Aufwendungen
zuzumuten
sind
.
weit
Einzelfall
gehen
kann
bedarf
ebenso
Entscheidung
Frage
besonderes
Interesse
Käufers
Nacherfüllung
berücksichtigen
ist
.
Beklagten
haften
vorliegend
arglistigen
Verschweigens
Mangels
;
auch
ist
besonderes
Interesse
Klägerin
Nacherfüllung
festgestellt
geltend
gemacht
worden
.
Ausgehend
bisherigen
Feststellungen
Berufungsgerichts
Gesamtobjekt
Zustand
Befalls
echtem
Hausschwamm
Zeitwert
hat
Zeitwert
Gesamtobjekts
Hausschwammbefall
mindestens
liegt
kommt
ernsthaft
Betracht
Mängelbeseitigungskosten
mangelbedingten
Minderwert
%
übersteigen
unverhältnismäßig
sind
.
.
Rechtsstreit
Endentscheidung
reif
ist
muss
Berufungsurteil
aufgehoben
§
Abs.
Sache
neuen
Verhandlung
Entscheidung
Berufungsgericht
zurückverwiesen
werden
§
Abs.
Satz
.
Berufungsgericht
wird
Feststellung
grundsätzlich
ersatzfähigen
Mängelbeseitigungskosten
prüfen
haben
unverhältnismäßig
sind
so
Schadensersatzanspruch
mangelbedingten
Minderwert
begrenzt
ist
.
ist
jedoch
beachten
Schadensersatzpflichtige
Rahmen
§
Abs.
Satz
Prognoserisiko
tragen
hat
73
.
Aufl
.
.
9
;
3
.
Aufl
.
.
12
;
vgl.
auch
Urteil
15
.
Oktober
.
Beurteilung
Unverhältnismäßigkeit
Kosten
kommt
Beginn
Mängelbeseitigung
Käufer
.
Stellt
Ausführung
Kosten
höher
erwartet
sind
steht
Ersatzpflicht
Verkäufers
gesamten
Mängelbeseitigungskosten
nur
wirtschaftlich
denkender
Käufer
Arbeiten
auch
Berücksichtigung
bereits
angefallenen
Kosten
fortführen
würde
fortgeführt
hätte
.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
KG
Entscheidung
22.10.2012