NAMEN Verkündet : 4 . April Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : : : ja ja . ja § Abs. Satz ; § Abs. Stellen Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten unverhältnismäßig so kann Käufer Verkäufer nur Ersatz mangelbedingten Minderwerts Sache verlangen . Kosten unverhältnismäßig sind ist umfassenden Würdigung Umstände Einzelfalls Berücksichtigung § Abs. genannten Kriterien festzustellen . Grundstückskaufverträgen kann erster Anhaltspunkt ausgegangen werden Kosten Mängelbeseitigung unverhältnismäßig sind Verkehrswert Grundstücks mangelfreiem Zustand % mangelbedingten Minderwerts übersteigen . Beurteilung Unverhältnismäßigkeit Kosten kommt Beginn Mängelbeseitigung Käufer . Stellt Ausführung Kosten höher erwartet sind steht Ersatzpflicht nur wirtschaftlich denkender Käufer Arbeiten auch Berücksichtigung bereits angefallenen Kosten fortführen würde fortgeführt hätte . Urteil 4 . April LG V. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 10 . Januar Vorsitzende Richterin Dr. Richter Dr. Dr. Richterin Dr. Richter Dr. Recht erkannt : Revision Beklagten wird Urteil 20 . Zivilsenats Kammergerichts 22 . Oktober aufgehoben . Sache wird neuen Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revisionsverfahrens Berufungsgericht zurückverwiesen . Tatbestand : notariellem Vertrag 29 . März kauften Klägerin Dr. Beklagten Mietshaus bebautes Grundstück Preis € . Kaufvertrag garantierten Verkäufer Dachstuhl Vorderhauses Seitenflügels Holzbock befallen ist Beseitigung holzschutztechnisches Gutachten festgestellten Anobienbefalls Kostenaufwand höchstens € brutto erfordert . Übrigen wurde Ausschluss tung Sachmängel vereinbart . Übergabe Grundstücks stellte Dachbereich echtem Hausschwamm befallen war . Dr. Klägerin Ansprüche abgetreten hatte nahm Beklagten Zahlung Schadensersatz Anspruch zunächst Schadensersatzpflicht Grunde festgestellt wurde . Betragsverfahren wurden Beklagten Teilurteil 28 . Juni Zahlung € Sanierungskosten Gutachtenbasis Holzbauteile Balkenanlagen Dachverband ; € Sachverständigenkosten verurteilt . Ferner wurde festgestellt Beklagten verpflichtet sind Dr. auch weitergehenden Schaden ersetzen zurückzuführen ist Haus echtem Hausschwamm befallen ist Sanierungsarbeiten durchgeführt werden müssen . Schlussurteil 23 . April wurden Beklagten Zahlung weiterer € Ausgleich Schwammsanierung verbleibenden merkantilen Minderwerts verurteilt . vorgenannten Urteile sind rechtskräftig . Dr. trat Ansprüche Klägerin Beklagten Zahlung weitergehendem Schadensersatz Anspruch nimmt . Rahmen Schwammbeseitigungsmaßnahmen seien weitere Sanierungskosten Höhe € angefallen noch erwarten Sanierung Wohnungen Fassade Sachverständigenkosten ; Umsatzsteuer zwischenzeitlich durchgeführte Sanierung Holzbauteile . hätten Beklagten ebenso ersetzen vorgerichtliche Anwaltskosten Höhe € . Landgericht hat Beklagten antragsgemäß verurteilt . Berufung hat Kammergericht zurückgewiesen . Senat zugelassenen Revision Zurückweisung Klägerin beantragt verfolgen Klageabweisungsantrag . Entscheidungsgründe : Berufungsgericht führt Begründung Rechtskraft Feststellungsurteils Klägerin Rechtsnachfolgerin Dr. erstrecke . Klägerin Kausalität Höhe Sanierungskosten vorgetragenen Tatsachen hätten Beklagten zwar bestritten Bestreiten sei jedoch unerheblich eingereichten Gutachten Kostenschätzungen Mietverträge Kostenangebote Rechnungen einfaches Bestreiten ausreiche . sei auch unerheblich Klägerin verlangten Sanierungskosten überwiegenden Teil erforderlichen Sanierung Gebäudes ohnehin anfallen würden . handele Fall Doppelkausalität Schaden Ursachen hervorgerufen werde Rechtssinne kausal seien . Auch Abzug neu alt sei vorzunehmen Schwammsanierung Werterhöhung eintrete . Schließlich sei Ersatzpflicht Beklagten Gesichtspunkt Zumutbarkeit beschränkt . Zeitwert bebauten Grundstücks Schwammbefall liege € Schwammbefall mindestens € . Beklagten seien bisher nur Schadensersatzzahlungen insgesamt € verurteilt worden . liege ca. % anzunehmenden Verkehrswert sei hinzunehmen . Bundesgerichtshof bezüglich Regulierung Kfz-Schäden entwickelte Begrenzung Wiederherstellungskosten Ersatzbeschaffung bis zu % übersteigen dürfen gelte auch hier . II . Ausführungen halten rechtlichen Überprüfung stand . 1 . Zutreffend ist allerdings Verpflichtung Beklagten Zahlung Schadensersatz § Nr. § Abs. § Abs. Satz bisher zugesprochenen Betrag rechtskräftigen Teilurteils 28 . Juni feststeht . haben weiteren Schaden ersetzen zurückzuführen ist Objekt echtem Hausschwamm befallen ist Sanierungsarbeiten durchgeführt werden müssen . Rechtskraft Urteils Dr. ten erstritten hat wirkt gemäß § Abs. auch Klägerin vgl. Urteil 17 . Februar . 2 . Berufungsgericht behandelt jedoch rechtsfehlerhaft Klägerin Schadenshöhe vorgetragenen Tatsachen unstreitig . Gesichtspunkt unterliegt § Abs. Satz Prüfung Senats insoweit Revisionsrüge erhoben worden ist . Überspannt Berufungsgericht Anforderungen wirksames Bestreiten behandelt Vortrag fehlerhaft unstreitig liegt materiell-rechtlicher Fehler Amts berücksichtigen ist 22 . Aufl . . 30 ; Musielak/Ball 10 . Aufl . . 18 ; vgl. auch Urteil 10 . Oktober . Auffassung Berufungsgerichts waren Beklagten gehalten Vortrag Klägerin Höhe Schadens substantiiert bestreiten . § Abs. hat Partei allerdings grundsätzlich Gegner behaupteten Tatsachen erklären . darf also Gegner Erklärungslast nachgekommen ist bloßen Bestreiten begnügen muss erläutern Sachverhalt ausgeht vgl. Zöller/Greger 30 . Aufl . . . fang erforderlichen Substantiierung richtet Vortrag darlegungsbelasteten Partei Urteil 13 . Januar . 20 ; Urteil 15 . Juni ; Urteil 3 . Februar f. jeweils . Je detaillierter ist desto höher ist Erklärungslast gemäß Abs. . einfaches Bestreiten Erklärung § Abs. ausreicht substantiiertes Bestreiten erforderlich ist hängt somit Vortrag Gegenseite Zöller/Greger 30 . Aufl . . . gilt hingegen dann Partei Vortrag Nichtwissen § Abs. bestreiten kann . Vorschrift ist Erklärung Partei Nichtwissen Tatsachen zulässig eigene Handlungen Gegenstand eigenen Wahrnehmung gewesen sind . Weitere Voraussetzung ist Partei jeweiligen Tatsachen beweisbelastet ist Urteil 2 Juli ZR . . Zulässigkeit Erklärung schließt Verpflichtung Partei substantiiertem Bestreiten Urteil 7 Juli . gilt unabhängig Substantiierung gegnerischen Vortrags . Auch detaillierter Vortrag etwa Privatgutachten andere Unterlagen stützt kann Voraussetzungen § Abs. vorliegen bloßem Nichtwissen bestritten werden . Pflicht eigene Ermittlungen anzustellen Einzelnen gegnerischen Vortrag eingehen können besteht . Ebenso darf Vortrag plausibel naheliegend erscheint Nichtwissen bestritten werden bestreitende Partei Anhaltspunkte aufzeigen muss Vortrag falsch sein könnte Urteil 8 Juli ZR . ; Urteil 14 Juli . ; anders nur rechtsmissbräuchlichen Bestreiten Blaue vgl. Urteil 15 . Juni . Grenze besteht nur insoweit Gericht Gegner Umfang Bestreitens erkennbar muss Urteil 11 Juli ; vgl. auch Senat Urteil 18 Juli . Grundsätzen durften Beklagten klägerischen Vortrag Kausalität Höhe Sanierungskosten § Abs. Nichtwissen bestreiten . derzeitige Zustand veräußerten Mietshauses Schwammbefalls bereits durchgeführten noch erforderlichen Arbeiten behaupteten Mietausfälle Einlagerungskosten Architektenkosten unterliegen eigenen Wahrnehmung Beklagten . gilt auch Klägerin vorgelegten Privatgutachten wiedergegebenen Tatsachen . besteht Verpflichtung Beklagten Privatgutachten auseinanderzusetzen Fehlerhaftigkeit vgl. Urteil 8 Juli . ; 14 Juli . . Umfang Bestreitens unklar geblieben wäre hat Berufungsgericht gerade festgestellt . Gegenteil ergibt Berufungsurteil Beklagten umfassend Erforderlichkeit Klägerin behaupteten Arbeiten Schwammbefalls ebenso bestritten haben anzusetzenden Beseitigungskosten . Weiterhin haben auch geltend gemachten Folgeschäden Abrede gestellt . 3 . Rechtsfehlerhaft geht Berufungsgericht ohnehin erforderliche Sanierung erworbenen Grundstücks Umfang Ersatzpflicht Beklagten Bedeutung ist . Mangelfolgeschäden geltend gemachten Mietausfälle Auslagerungskosten kann insoweit schon Kausalität mangelhaften Leistung entstandenen noch entstehenden Kosten fehlen . allgemeinen Grundsätzen ist Sache Klägerin darzulegen beweisen Kosten Schwammbefall bedingt sind Beklagten behauptet bereits Rahmen parallel erfolgenden Komplettsanierung Gebäudes anfallen . Auffassung Berufungsgerichts kommt hier Korrektur sine-qua-nonFormel Gesichtspunkt Doppelkausalität Betracht . Doppelkausalität wird angenommen Umstände Schaden verursachen allein ausgereicht hätte ganzen Schaden verursachen . Dann sind Umstände ursächlich behandeln Senat Urteil 7 . Mai ; Urteil 20 . Februar . . ist erforderlich Schädigung verschiedene Personen erfolgt . genügt Person Ursachen setzt vollen Schaden herbeigeführt hätte Senat Urteil 7 . Mai ; Urteil 20 . Februar . . Auch steht Annahme Doppelkausalität Geschädigte Verhalten Schädigers Verhältnis anderen Schädiger eigenes anrechnen lassen muss Urteil 20 . Februar . . Fällen besteht Bedürfnis wertungsmäßige Korrektur Äquivalenztheorie verhindern schädigenden Ereignissen letztlich Haftung führt . Anders liegt jedoch Verhältnis außen gesetzten möglichen Schadensursache eigenen Handlung Geschädigten . Hier geht Anwendung Äquivalenztheorie -9- mögliche Schadensursachen sachwidrigen Verneinung Haftung führen würde . Vielmehr muss Fällen Anwendung Ansatz subjektbezogenen Schadensbegriffs vgl. Senat Urteil 26 . September ; Urteil 15 . Oktober festgestellt werden schädigende Handlung Geschädigten überhaupt nachteilig ausgewirkt hat . wertenden Korrektur Äquivalenztheorie bedarf hier . War Komplettsanierung gekauften Mietshauses ohnehin erforderlich Käufern geplant beruhen verbundenen Kosten weiteren schädigenden Ereignis mangelhafte Leistung Beklagten tritt . Klägerin Schwammsanierungsarbeiten Rahmen Arbeiten ausführen ließ weitere Mietausfälle Auslagerungskosten vermied genügte lediglich Schadensminderungspflicht gemäß § Abs. Satz . Übrigen übersieht Berufungsgericht Ersatzpflicht Beklagten entfallen kann Klägerin eigene Aufwendungen ersparen würde . Behebung Mangels erforderlichen Arbeiten Käufern auch mangelfreien Leistung durchgeführt worden wären ist Gesichtspunkt Vorteilsausgleichung berücksichtigen . schadensrechtlichen Bereicherungsverbot soll Geschädigte besser gestellt werden schädigende Ereignis stünde Urteil 28 . Juni . ; vgl. Senat Urteil 25 . Januar . . Kaufrecht führt Käufer mangelhaften Sache grundsätzlich besser stehen darf ordnungsgemäßer Vertragserfüllung stünde Senat Urteil 25 . Januar . . Schadensmindernd berücksichtigen sind jedoch nur Vorteile Anrechnung jeweiligen Zweck Ersatzanspruchs übereinstimmt so Geschädigten zumutbar ist Schädiger unbillig entlastet . Nachteile müssen wertender Betrachtung gleichsam Rechnungseinheit verbunden sein Senat Urteil 17 . Oktober 80 ; Urteil 28 . Juni . . Voraussetzungen liegen regelmäßig Geschädigte Schadensbeseitigung eigene Aufwendungen erspart § . ; Bamberger/Roth/Schubert 3 . Aufl . § . ; 73 . Aufl . . ; Schadensersatz 3 . Aufl . S. f. . vorliegenden Fall führt Beseitigung Schwammbefalls Feststellungen Berufungsgerichts auch Sanierungsarbeiten durchgeführt werden ohnehin geplant waren . ersparten eigenen Aufwendungen muss Klägerin Mängelbeseitigungskosten gesamten Mängelbeseitigung erforderlichen Betrag umfassen abziehen lassen . Vorteilsausgleich beruht Gedanken Treu Glauben § erfordert wertende Betrachtung Versäumnisurteil 1 . August . Urteil 28 . Juni . . Klägerin wäre unverdienter Vorteil ohnehin vorgesehenen Sanierungsarbeiten teilweise Kosten Beklagten durchführen könnte . Beweislast ersparte Aufwendungen Käufer Vorgesagten anspruchsmindernd berücksichtigen sind tragen Beklagten vgl. Senat Urteil 17 . Oktober . Klägerin trifft jedoch sekundäre gungslast Beklagten darzulegenden Geschehensablaufs stehen Klägerin nähere Angaben zumutbar sind vgl. Urteil 28 . Juni . ; Urteil 31 . Mai . . Klägerin ist gehalten Berechnung Vorteilsausgleichs Beklagten erforderlichen Tatsachen vorzutragen vgl. Urteil 31 . Mai . . 4 . Berufungsgericht lehnt auch Abzug neu alt rechtsfehlerhafter Begründung . kommt Betracht Kosten Schwammbeseitigung Vorstehenden ersatzfähig sind also Maßnahmen anfallen Käufern Rahmen ohnehin vorgesehenen Sanierung durchgeführt werden sollten Wertsteigerung Grundstücks führen . Berufungsgericht verkennt Hinweis Teilurteil 28 . Juni dort Bezug genommenes Sachverständigengutachten Schwammsanierungsarbeiten Dach Werterhöhung eintrete Kern Vorbringens Beklagten . Feststellungen Berufungsgerichts ist Schwammbefall gerade Dachgebälk beschränkt hat Dach Etagen Keller ausgebreitet . müssen Schwammbeseitigung auch Küchen Bäder zerstört wieder aufgebaut Fliesenarbeiten durchgeführt werden . Wertsteigerung kommen kann liegt Hand kann Argumentation Berufungsgerichts nur Dachgebälk bezieht Abrede gestellt werden . 5 . Berufungsgericht verneint schließlich auch Unverhältnismäßigkeit Schadensersatz begehrten weiteren Mängelbeseitigungskosten rechtsfehlerhafter Begründung . Allerdings geht stillschweigend zutreffend Beklagten Einwand Klageforderung ergangenen Feststellungsurteils 28 . Juni verteidigen können . Zwar führt Rechtskraft Feststellungsurteils Schadensersatzpflicht Partei festgestellt worden ist Einwendungen Tatsachen stützen schon Zeitpunkt letzten mündlichen Verhandlung vorgelegen haben mehr berücksichtigt werden dürfen Bestehen festgestellten Anspruchs betreffen Urteil 28 . Juni f. . gilt aber nur grundsätzliche Verpflichtung Schuldners Ersatz Schadens geht ; Frage Höhe Schaden eingetreten ist wird Rechtskraft vorausgegangenen Feststellungsurteils erfasst vgl. Urteil 28 . Juni aaO ; Urteil 19 . Mai . Auch anderen Gesichtspunkten steht Rechtskraft Feststellungsurteils Geltendmachung Haftungsbegrenzung . hier Betracht kommende Begrenzung ist untrennbar Haftungsgrund verwoben vgl. Urteil 23 . Januar . Ferner kann Feststellungsurteil Bezug Art Schadensberechnung noch Bezug Frage Begrenzung Schadensersatzpflicht nunmehr geltend gemachten Schadenspositionen Bindungswirkung entnommen werden . Bindungswirkung Feststellungsurteils ergibt Umfang Rechtskraft . reicht § Abs. so weit über Feststellungsantrag entschieden worden ist . Inhalt Urteils Umfang Rechtskraft sind erster Linie Urteilsformel entnehmen . Nur Urteilsformel allein ausreicht Rechtskraftgehalt Entscheidung erfassen sind Tatbestand Entscheidungsgründe erforderlichenfalls auch Parteivorbringen ergänzend heranzuziehen Urteil 14 . Februar . . Tenor Feststellungsurteils sind Beklagten verpflichtet Klägerin weiteren Schäden ersetzen zurückzuführen sind Objekt echtem Hausschwamm befallen ist Sanierungsarbeiten durchgeführt werden müssen . Urteilsformel ist Formulierung allgemein gehalten bietet Anhaltspunkt bestimmte Art Schadensberechnung Bestandteil Ausspruchs sein sollte . gilt auch Einbeziehung Entscheidungsformel verwandten Begriffs Sanierungsarbeiten . wird lediglich Einstandspflicht Beklagten bestimmte weitere Schäden festgestellt jedoch ausgesprochen auch weiteren Mängelbeseitigungskosten tragen haben . Auch Entscheidungsgründen kann entnommen werden Gericht höhenmäßigen Begrenzung Schadensersatzanspruchs Käufer befasst hat Frage entschieden werden sollte . Berufungsgericht geht weiterhin Ansatz zutreffend Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten Rahmen sogenannten kleinen Schadensersatzes § Nr. § Abs. § Abs. Satz Schaden geltend gemacht werden können . Bürgerlichen Gesetzbuch 31 . Dezember geltenden Fassung richtete Anspruch Käufers nen Schadensersatz wählte Ausgleich Wertunterschieds mangelfreien mangelhaften Sache § alter Fassung . Käufer hatte Anspruch Beseitigung Mangels somit auch unmittelbar Ersatz Mängelbeseitigungskosten gerichteten Schadensersatzanspruch . Zwar konnte regelmäßig Höhe ersetzenden Minderwerts Grundlage Mängelbeseitigungskosten ermitteln . handelte jedoch lediglich Berechnungsmethode . Blieb mangelbedingte Wertminderung Sache deutlich Kosten Herstellung zugesicherten Eigenschaft war Abweichung nur fehlenden Abzug neu alt Herstellungskosten erklären konnte Käufer nur Ersatz Minderwerts Sache verlangen Senat Urteil 16 November ; Beschluss 10 . Juni ; Urteil 23 . Juni . § Nr. § Abs. nunmehr geltenden Fassung hat Käufer Vorliegen Mangels hingegen Anspruch Nacherfüllung Senat Urteil 15 . Juni . Wahl Form Beseitigung Mangels Lieferung mangelfreien Sache erfolgen kann . Unterbleibt Nacherfüllung steht Käufer Schadensersatzanspruch so kann Rahmen kleinen Schadensersatzes Ausgleich mangelbedingten Minderwerts Ersatz Mängelbeseitigungskosten verlangen vgl. Senat Urteil 15 . Juni . 31 ; Werkvertragsrecht Urteil 11 . Oktober . . Schadensersatzanspruch auswirkt Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten unverhältnismäßig sind ist höchstrichterlich bislang nur Werkvertragsrecht § Abs. Urteil 11 . Oktober . . Richtigerweise führt auch Kaufvertrag hier beurteilende Vertrag Verbrauchsgüterkaufrichtlinie erfasst wird Schadensersatzanspruch mangelbedingten Minderwert Sache beschränkt ist . Auszugehen ist Anspruch Käufers Schadensersatz Mängel Kaufsache auch dann gegeben ist Verkäufer Recht § Abs. einwendet beseitigen müssen nur unverhältnismäßigen Kosten möglich ist . Gesetzgeber wollte auch Fall Schadensersatzanspruch Leistung Voraussetzungen § Abs. § eröffnen . ergibt § Entstehung Schadensersatzanspruchs grundsätzlich Fristsetzung bedarf Käufer Nacherfüllung gemäß § Abs. verweigert BT-Drucks . S. ; vgl. Werkvertragsrecht : Urteil 11 . Oktober . 8) . Schadensersatzanspruch ist aber entsprechender Anwendung § Abs. Satz Ersatz mangelbedingten Minderwerts Kaufsache beschränkt . Grund ist § Abs. beabsichtigte Schutz Verkäufers siehe BT-Drucks . S. . Verkäufer Mängelbeseitigung unverhältnismäßiger Kosten verweigern darf kann Wege Schadensersatzes verpflichtet sein Kosten tragen . Umstand Schadensersatzanspruch anders Nacherfüllungsanspruch Vertretenmüssen Verkäufers voraussetzt führt anderen Beurteilung . Werkvertragsrecht entspricht ständiger Rechtsprechung Bundesgerichtshofs Beurteilung Unverhältnismäßigkeit § Abs. Verschulden Unternehmers berücksichtigen ist Urteil 11 . Oktober . . Kaufrecht gilt . Hat Verkäufer Mangel vertreten so ist § Abs. vorzunehmende Abwägung einzustellen . Beschränkung Schadensersatzes Erstattung Mängelbeseitigungskosten Höhe angemessenen Betrages kommt Betracht . VIII . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat zwar Fälle Verbrauchsgüterkaufs Wege Rechtsfortbildung Herstellung richtlinienkonformen Ergebnisses angenommen Urteil 21 . Dezember . . Voraussetzungen derartige Beschränkung Ersatzpflicht sind vorliegenden Zusammenhang jedoch gegeben . hier Rede stehenden Vertrag handelt Verbrauchsgüterkauf noch ist Regelungslücke gegeben . Kann Verkäufer Nachbesserung § Abs. verweigern ist folgerichtig schadensersatzrechtlich Teil Mängelbeseitigungskosten einstehen lassen Schadensersatz Höhe Differenz Wertes Kaufsache mangelhaftem Zustand beschränken Werkvertragsrecht Urteil 11 . Oktober . 12 ; vgl. auch Urteil 27 November . . Berufungsgericht geht rechtsfehlerhaft Mängelbeseitigungskosten erst dann unverhältnismäßig anzusehen sind % Verkehrswerts mangelfreien Grundstücks übersteigen . Beurteilung Unverhältnismäßigkeit Sinne § Abs. Satz maßgebenden Kriterien entsprechen Abs. gebotenen Prüfung unverhältnismäßigen heranzuziehen sind vgl. § Abs. Urteil 11 . Oktober . . Voraussetzung Verkäufer § Abs. Satz erhebende Einrede ist Mängelbeseitigung nur unverhältnismäßigen Kosten möglich ist . kann Vergleich Nachlieferung zweite Nacherfüllungsmöglichkeit ergeben relative Unverhältnismäßigkeit Mängelbeseitigung allein betrachtet unverhältnismäßige Kosten verursacht absolute Unverhältnismäßigkeit . Nachlieferung vorliegenden Fall möglich ist kommt nur absolute Unverhältnismäßigkeit Mängelbeseitigung Betracht hier führen würde Verkäufer Nacherfüllung insgesamt verweigern könnte vgl. § Abs. Satz . Abs. Satz hebt Prüfung Unverhältnismäßigkeit berücksichtigende Umstände Wert Sache mangelfreiem Zustand Bedeutung Mangels . Unerheblich ist Kaufpreis so Käufer erzielter günstiger Kaufpreis führt Grenze Unverhältnismäßigkeit Nacherfüllungskosten früher erreicht wird höheren Wert Sache mangelfreiem Zustand entsprechenden Kaufpreis Fall wäre ; OLG ; Ball . Verschiedentlich wird Feststellung Unverhältnismäßigkeit Wert Kaufsache mangelfreiem Zustand angeknüpft ausgehend Versuch unternommen Grenzwerte bilden . So werden etwa % Wertes Sache mangelfreiem Zustand % Mangel zurückzuführenden Minderwerts genannt f. ; wird Grenzwerte überschritten so soll Verkäufer Mangel vertreten hat Nacherfüllung verweigern dürfen . wollen absolute Grenze Unverhältnismäßigkeit % Wertes mangelfreien Sache ansetzen je Grad Vertretenmüssens erhöhen . Betracht gezogen wird Grenze % % vgl. Reinking 62 ; ; Tiedtke/ . Teilweise wird Grenze mangelbedingten Minderwert gezogen Verschulden Verkäufers erhöht Kosten Nacherfüllung Kauf . . Stückkauf wird Beschränkung Leistungspflicht Verkäufers Abs. hergeleitet Verkäufer Nacherfüllung verweigern kann Kosten Minderungsbetrag übersteigen Ackermann . . Ist Käufer wahlweise Geltendmachung großen Schadensersatzes berechtigt wird vertreten Aufwand Ersatzbeschaffung übersteigenden Mängelbeseitigungskosten nur liquidiert werden könnten besonderes Interesse Herstellung Mangelfreiheit gerade einmal geleisteten Objekt bestehe 6 . Aufl . . ; ähnlich 13 . Aufl . . 30 ; NK-BGB/Dauner-Lieb 2 . Aufl . . . Teil wird Festlegung Grenzwerten abgelehnt jeweils Gesamtumstände Einzelfalls verwiesen Graf Westphalen Henssler/Graf Praxis Schuldrechtsreform 2 . Aufl . . ; Haas/Medicus/Rolland/Schäfer/Wendtland neue Schuldrecht Kapitel . ; Jakobs neue Schuldrecht S. . Letztere Ansicht entspricht Ausgangspunkt Rechtsprechung Bundesgerichtshofs . Prüfung absolute Unverhältnismäßigkeit Nacherfüllung vorliegt ist Bewertung Umstände Einzelfalls erforderlich . Grenzwerte können umfassende Interessenabwägung ersetzen . Allerdings bieten Grenzwerte Form Faustregel ersten Anhaltspunkt dienen Rechtssicherheit vgl. Beschluss 14 . Januar . . Grundstückskaufverträgen kann erster Anhaltspunkt ausgegangen werden Anspruch Nacherfüllung unverhältnismäßiger Kosten dann verweigert werden kann Verkehrswert Grundstücks mangelfreiem Zustand % mangelbedingten Minderwerts übersteigen . Ausgangspunkt ist § Abs. Satz Prüfung Unverhältnismäßigkeit Wert Sache mangelfreiem Zustand Bedeutung Mangels hervorhebt Beschluss 14 . Januar . . Rechtsprechung Bundesgerichtshofs Kosten Kraftfahrzeugreparatur bis zu % Wiederbeschaffungswertes ersatzfähig sind ist vorliegenden Regelungszusammenhang übertragen . beruht Wesentlichen Anerkennung besonderen Integritätsinteresses geschädigten Eigentümers Kraftfahrzeuges nur Reparatur vertrauten Fahrzeuges befriedigt werden kann Urteil 15 . Oktober 371 ; Urteil 15 . Februar . ist Rahmen unmittelbaren Anwendung § Abs. Satz Rechtsprechung anerkannt Gebäudeschäden Urteil 8 . Dezember 326 ; vgl. auch Urteil 5 . April ; OLG 85 ; OLG ; OLG 17 ; OLG Bodenkontaminationen Urteil 27 November . Beschädigung Bäumen Gehölzen Senat Urteil 25 . Januar . Schadensrecht beherrschenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise Gesamtbewertung Gebäude Grundstück wechselseitig beeinflussende Wertfaktoren abzustellen ist . Fällen wird regelmäßig Verkehrswert Grundstücks Grenze angesehen Schadensersatz verlangt werden kann . Auch Rechtsprechung Beschädigungen Grundstücks Schadensersatzanspruch Lieferung mangelhaften Immobilie grundsätzlich übertragen lässt vgl. Senat Urteil 13 . Juni . ist Rückgriff Rahmen entsprechenden Anwendung § Abs. Satz ausnahmsweise zulässig auch geboten . Übersteigen notwendigen Aufwendungen Mängelbeseitigung Verkehrswert Grundstücks mangelfreiem Zustand stehen grundsätzlich wirtschaftlich vernünftigen Verhältnis mehr herbeigeführten Erfolg . Fall widerspräche Glauben § besondere Ausprägungen § Abs. Satz § Abs. darstellen Käufer Aufwendungen Verkäufer Form Mängelbeseitigung anlasten könnte vgl. Schadensersatzrecht : Urteil 27 November . 21 ; Urteil 23 . Mai 2401 ; Urteil 26 November . Verkehrswert Grundstücks mangelfreiem Zustand bietet jedoch stets geeigneten Anhaltspunkt . Liegen Mängel beispielsweise nur Gebäude aber Grund Boden auswirken nur Teil Gebäudes betreffen stellt Wert mangelfreien Grundstücks Umständen ausreichendes Kriterium Begrenzung Mängelbeseitigungskosten Gesichtspunkt Unverhältnismäßigkeit . § Abs. Satz Bedeutung Mangels abstellt mangelbedingten Minderwert Grundstücks niederschlägt bildet auch Wert geeigneten Anhaltspunkt Eingrenzung . Mängelbeseitigungskosten % mangelbedingten Minderwerts betragen werden Regel mehr mäßig anzusehen sein vgl. Beschluss 14 . Januar . . Allerdings geben genannten Werte nur ersten Anhaltspunkt Annahme Unverhältnismäßigkeit Nacherfüllung . Maßgeblich bleibt umfassende Würdigung Umstände Einzelfalls . ist insbesondere berücksichtigen Verkäufer Mangel vertreten hat . Rechtsprechung Bundesgerichtshofs ist anerkannt vorsätzlichen Pflichtverletzungen Urteil 23 . Mai . 24 ; Senat Urteil 2 . Oktober ; Urteil 21 . Juni sonstigem schweren Verschulden Senat Urteil 24 . April ; Urteil 26 . Oktober Schuldner auch sonst unverhältnismäßige Aufwendungen zuzumuten sind . weit Einzelfall gehen kann bedarf ebenso Entscheidung Frage besonderes Interesse Käufers Nacherfüllung berücksichtigen ist . Beklagten haften vorliegend arglistigen Verschweigens Mangels ; auch ist besonderes Interesse Klägerin Nacherfüllung festgestellt geltend gemacht worden . Ausgehend bisherigen Feststellungen Berufungsgerichts Gesamtobjekt Zustand Befalls echtem Hausschwamm Zeitwert € hat Zeitwert Gesamtobjekts Hausschwammbefall mindestens € liegt kommt ernsthaft Betracht Mängelbeseitigungskosten mangelbedingten Minderwert % übersteigen unverhältnismäßig sind . . Rechtsstreit Endentscheidung reif ist muss Berufungsurteil aufgehoben § Abs. Sache neuen Verhandlung Entscheidung Berufungsgericht zurückverwiesen werden § Abs. Satz . Berufungsgericht wird Feststellung grundsätzlich ersatzfähigen Mängelbeseitigungskosten prüfen haben unverhältnismäßig sind so Schadensersatzanspruch mangelbedingten Minderwert begrenzt ist . ist jedoch beachten Schadensersatzpflichtige Rahmen § Abs. Satz Prognoserisiko tragen hat 73 . Aufl . . 9 ; 3 . Aufl . . 12 ; vgl. auch Urteil 15 . Oktober . Beurteilung Unverhältnismäßigkeit Kosten kommt Beginn Mängelbeseitigung Käufer . Stellt Ausführung Kosten höher erwartet sind steht Ersatzpflicht Verkäufers gesamten Mängelbeseitigungskosten nur wirtschaftlich denkender Käufer Arbeiten auch Berücksichtigung bereits angefallenen Kosten fortführen würde fortgeführt hätte . Vorinstanzen : Entscheidung KG Entscheidung 22.10.2012