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2168 lines
18 KiB

NAMEN
Verkündet
:
11
.
März
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
§
Satz
§
§
Will
Grundstückseigentümer
nahestehende
Person
Berechtigten
dinglichen
Wohnungsrechts
mehr
belasteten
Grundstück
zusammenleben
Berechtigte
vorsätzliches
Tötungsdelikt
begangen
hat
kann
unveränderte
Ausübung
Wohnungsrechts
unzumutbare
Belastung
darstellen
Grundstückseigentümer
Erbe
hinnehmen
muss
.
Folge
ist
aber
regelmäßig
Verpflichtung
entschädigungslosen
Aufgabe
Rechts
Verpflichtung
Verlangen
Grundstückeigentümers
mehr
selbst
Überlassung
Dritte
auszuüben
.
Urteil
11
.
März
ECLI
:
:
V.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
11
.
März
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richterin
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Urteil
17
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
14
.
September
wird
Kosten
Klägerin
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
Beklagte
war
zusammen
Bruder
Eigentümer
Hausgrundstücks
.
Anfang
übertrug
hälftigen
tumsanteil
Bruder
behielt
aber
dingliches
Wohnungsrecht
Wohnung
Obergeschoss
Anwesens
.
wurde
Grundbuch
eingetragen
.
Beklagte
bezog
Wohnung
Obergeschoss
Bruder
Wohnung
Untergeschoss
Anwesens
geschiedenen
Ehefrau
wieder
zusammenlebte
.
Mai
erstach
Beklagte
Bruder
Streits
.
wurde
Totschlags
Freiheitsstrafe
Jahren
Monaten
verurteilt
derzeit
verbüßt
.
Erbin
Getöteten
Eigentümerin
Grundstücks
wurde
Mutter
.
Beklagte
wurde
Zivilrechtsstreit
rechtskräftig
erbunwürdig
erklärt
.
frühere
Ehefrau
Getöteten
wohnt
weiterhin
Grundstück
.
Klägerin
Grundstück
lebt
verlangt
Beklagten
bedingungslose
Zustimmung
Löschung
Wohnungsrechts
.
verweist
Rechtsprechung
österreichischen
Obersten
richtshofs
Kündigung
dinglichen
Wohnungsrechts
möglich
hält
Wohnungsberechtigte
Grundstückseigentümer
ermordet
hat
.
Klage
ist
Vorinstanzen
Erfolg
geblieben
.
Oberlandesgericht
zugelassenen
Revision
verfolgt
Klägerin
Löschungsantrag
.
Beklagte
beantragt
Rechtsmittel
zurückzuweisen
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
meint
wirksam
begründete
Wohnungsrecht
sei
erloschen
.
Beklagte
könne
Recht
Haftentlassung
wieder
Gebrauch
machen
.
Rechtliche
tatsächliche
Hindernisse
stünden
.
Recht
könne
auch
Vorschriften
Kündigung
Mietverhältnissen
Dauerschuldverhältnissen
§
gekündigt
werden
Gesetzeslücke
analog
anwendbar
seien
.
Begründung
Wohnungsrechts
sei
gesetzliches
Schuldverhältnis
entstanden
Kündigung
vorsehe
.
Regelung
sei
abschließend
.
Beklagte
sei
auch
Grund
Glauben
gemäß
§
Aufgabe
Rechtes
gezwungen
verpflichtet
.
Grundvoraussetzung
sei
Nutzen
Berechtigten
Folge
endgültiger
Veränderungen
Verhältnis
Nachteil
belastete
Grundstück
stehe
Inhaltsänderung
Rechts
Rechnung
getragen
werden
könne
.
Voraussetzungen
seien
hier
gegeben
.
zogenen
Verhältnisse
hätten
verändert
.
Verändert
habe
nur
persönliche
Verhältnis
Beklagten
Klägerin
früheren
Ehefrau
getöteten
Bruders
.
Veränderung
reiche
aber
Anspruch
Aufgabe
Rechts
begründen
.
ergebe
auch
Grundsätzen
Wegfall
Geschäftsgrundlage
.
Folge
Wegfalls
Geschäftsgrundlage
sei
nämlich
erster
Linie
Anpassung
Wohnungsrechts
Aufhebung
auch
Ausgleich
Geld
.
Klägerin
könne
schließlich
Erfolg
geltend
machen
Beklagten
Bestehenbleiben
Wohnungsrechts
Ergebnis
möglich
sei
Aufgabe
Geldabfindung
erzwingen
.
II
.
Erwägungen
halten
rechtlichen
Prüfung
Ergebnis
stand
.
1
.
Zutreffend
geht
Berufungsgericht
wirksam
begründete
Wohnungsrecht
Beklagten
Tat
Folgen
erloschen
ist
.
dingliches
Wohnungsrecht
erlischt
zwar
§
Gesetzes
Berechtigten
Dauer
Vorteil
mehr
bietet
etwa
tatsächlichen
rechtlichen
Gründen
mehr
ausgeübt
werden
kann
.
ändert
§
Abs.
Vorschrift
verweist
.
Fort-)Bestand
Vorteils
ist
Voraussetzung
wirksame
Begründung
beschränkten
persönlichen
Dienstbarkeit
Senat
Urteil
6
.
Februar
MittBayNot
.
§
Abs.
auch
wirksame
Begründung
dinglichen
Wohnungsrechts
.
Vorteil
Rechts
ist
hier
aber
dauernd
weggefallen
.
Beklagte
ist
zwar
Strafhaft
lange
Zeit
Ausübung
Rechts
gehindert
.
Hindernis
ist
aber
endgültig
wird
Entlassung
Beklagten
Strafhaft
Verbüßung
Strafe
wieder
entfallen
.
Ausübung
Wohnungsrechts
stehen
Rechtsgründe
auch
.
greift
Revision
.
2
.
Zutreffend
nimmt
Berufungsgericht
ferner
Wohnungsrecht
Beklagten
Kündigung
Klägerin
beendet
werden
konnte
.
Kündigung
dinglichen
Wohnungsrechts
kommt
deutschen
Recht
ebenso
Kündigung
Bestellung
zugrunde
liegenden
schuldrechtlichen
Vertrags
nur
Betracht
Inhalt
Rechts
ausdrücklich
vereinbart
ist
vgl.
Senat
Urteile
20
.
September
13
November
27
.
Juni
.
13
;
OLG
;
dingliche
Wohnrecht
Verhältnis
Mietrecht
S.
.
dinglichen
Recht
selbst
noch
Bestellungsvertrag
Dauerschuldverhältnisse
handelt
können
Bestellungsvertrag
noch
dingliche
Recht
Vorschriften
Kündigung
Dauerschuldverhältnissen
wichtigem
Grund
§
§
analog
angewendet
werden
vgl.
Senat
Urteil
13
November
.
3
.
Beklagte
ist
schließlich
verpflichtet
Wohnungsrecht
aufzugeben
.
Überlassungsvertrag
Beklagten
Bruder
kommt
Grundlage
Verpflichtung
Betracht
.
Vertrag
enthält
lediglich
Verpflichtungen
Beklagten
getöteten
Bruders
vereinbarten
Rechtsänderungen
Übertragung
Miteigentumsanteils
Beklagten
Bruder
Begründung
dinglichen
Wohnungsrechts
Beklagten
herbeizuführen
.
wirkt
Erfüllung
Verpflichtungen
.
Wohnungsrecht
findet
Erfüllung
Vertrages
Rechtsgrund
;
ist
Tat
Beklagten
verändert
worden
vgl.
Senat
Urteile
13
Juli
13
November
.
Auch
Anspruch
Aufgabe
Wohnungsrechts
Regelungen
Folgen
Wegfalls
Geschäftsgrundlage
§
kommt
Betracht
.
Berücksichtigung
Fortfalls
Geschäftsgrundlage
ist
beiderseits
vollständig
erfüllten
Vertrag
normalerweise
ausgeschlossen
.
Vertrag
hat
nämlich
vertragstypischen
Vorstellungen
Parteien
Partei
Risiko
tragen
jeweils
zugewandte
Leistung
erwartet
entwickelt
vgl.
Senat
Urteile
1
.
Juni
24
November
.
kommt
nur
Betracht
Vertrag
Erfüllung
beiderseitigen
Leistungspflichten
hinausweisendes
Element
aufweist
Urteil
15
November
.
fehlt
hier
.
Überlassungsvertrag
Beklagten
Bruder
weist
zwar
Schenkungsvertrag
Element
Tatbestände
regelt
Widerruf
Schenkung
Beklagten
Betracht
kommt
.
Verhalten
selbst
hier
geht
sehen
Regelungen
Schenkungsvertrag
Allgemeinen
Überlassungsvertrag
Beklagten
Bruder
Besonderen
hingegen
vergleichbaren
Regelungen
.
Vielmehr
hat
insoweit
Erbringung
versprochenen
Leistung
sein
Bewenden
.
Anwendung
Regelungen
Wegfall
Geschäftsgrundlage
Wohnungsrecht
gesetzliche
Begleitschuldverhältnis
kommt
ebenfalls
Betracht
.
Grundlage
dinglichen
Vertrags
Bestellung
Wohnungsrechts
ist
schuldrechtliche
Verpflichtung
zugrunde
liegt
;
nur
Grundlage
kann
entfallen
.
Entsprechendes
gilt
Begleitschuldverhältnis
Bestellung
Wohnungsrechts
kraft
Gesetzes
entsteht
vgl.
Senat
19
.
September
.
.
Klägerin
kann
Beklagten
Aufgabe
Wohnungsrechts
auch
Glauben
gemäß
§
verlangen
.
Anspruch
wird
teilweise
Anschluss
Rechtsprechung
Reichsgerichts
beschriebenen
Voraussetzungen
möglich
gehalten
OLG
;
OLG
401
;
Erman/Böttcher
14
.
Aufl
.
.
;
eher
ablehnend
:
§
.
.
;
ähnlich
MüKoBGB/Joost
6
.
Aufl
.
§
.
:
nur
Ausübungshindernis
.
Reichsgericht
hat
Anspruch
Aufgabe
Dienstbarkeit
Wegerecht
angenommen
Bestellung
zugrundeliegenden
Verhältnisse
nachträglich
endgültig
entscheidend
verändert
haben
Berechtigten
verbleibenden
geringen
Vorteile
groben
Missverhältnis
Verpflichteten
henden
Nachteilen
stehen
Einschränkung
Wegenutzung
beheben
lassen
.
Umständen
liege
so
Reichsgericht
besonderer
Fall
unzulässigen
Rechtsausübung
Ausdehnung
Bestimmung
§
Satz
entsprechender
Anwendung
Rechtsgedankens
§
Verpflichteten
berechtige
Berechtigten
Aufgabe
Rechts
verlangen
.
Senat
ist
bislang
gefolgt
.
hat
vielmehr
wiederholt
betont
derartigen
§
gestützten
Löschungsanspruch
könne
überhaupt
nur
dann
Raum
sein
erhebliche
Nachteile
dienende
Grundstück
Bestehenbleiben
Ausübung
betreffenden
Dienstbarkeit
erleide
vernünftigen
Verhältnis
mehr
bloß
geringfügigen
Nutzen
stünden
Berechtigten
habe
Urteile
30
.
März
17
.
März
7
.
April
19
.
Dezember
13
November
;
vgl.
auch
12
.
Aufl
.
§
.
.
.
Fallgestaltung
liegt
hier
.
Wohnungsrecht
Beklagten
hat
Vorteil
bietet
dauerhaft
eingebüßt
.
Beklagte
kann
zwar
Strafhaft
ausüben
.
aber
steht
weiterhin
eingeräumten
Umfang
Verfügung
.
Anders
Fall
Reichsgericht
lässt
unzulässige
Rechtsausübung
hier
ableiten
Vorteil
Berechtigten
dinglichen
Recht
unbedeutenden
Rest
entfallen
ist
jetzt
Nachteilen
Verpflichteten
groben
Missverhältnis
steht
.
-9-
Allerdings
kann
Berufungsgericht
gesehen
hat
unveränderte
Ausübung
dinglichen
Wohnungsrechts
unzumutbare
Belastung
darstellen
Grundstückseigentümer
Erbe
hinnehmen
muss
Grundstückseigentümer
nahestehende
Person
Berechtigten
Wohnungsrechts
mehr
belasteten
Grundstück
zusammenleben
will
vorsätzliches
Tötungsdelikt
begangen
hat
.
Folge
ist
aber
regelmäßig
Verpflichtung
entschädigungslosen
Aufgabe
Rechts
Verpflichtung
Verlangen
Grundstückeigentümers
mehr
selbst
Überlassung
Dritte
auszuüben
.
Senat
hat
zwar
entschieden
Gründe
gesetzlichen
Anspruch
Aufgabe
Dienstbarkeit
nur
dinglichen
Verhältnis
Beteiligten
ergeben
können
hier
zusätzliche
schuldrechtliche
Beziehung
etwa
Sicherungsabrede
Altenteilsvertrag
vgl.
etwa
Art
.
Satz
BayAGBGB
besteht
vgl.
Urteil
27
.
Januar
.
trifft
Grundsatz
auch
Dienstbarkeiten
normalerweise
nur
objektiven
Benutzungsverhältnisse
berücksichtigen
sind
.
dinglichen
Wohnungsrecht
ist
aber
jedenfalls
dann
anders
Berechtigte
hier
nur
Teile
Anwesens
bewohnen
darf
.
Wohnungsrecht
umfasst
dann
nämlich
§
Abs.
auch
Befugnis
gemeinschaftlichen
Gebrauch
Bewohner
bestimmten
Anlagen
Einrichtungen
mitzubenutzen
.
Ausformung
Regelung
sind
Bewilligung
Wohnungsrechts
Beklagten
ausdrücklich
Zugang
Garten
Recht
Mitbenutzung
Garten
Garage
vorgesehen
.
Dürfte
Berechtigte
Wohnungsrecht
auch
dann
unverändert
weiter
ausüben
verpflichteten
Grundstückseigentümer
nahestehenden
Personen
vorsätzliches
Tötungsdelikt
begangen
hat
kann
Betroffenen
Grundstück
leben
unzumutbaren
Situation
führen
.
würde
Berechtigte
nämlich
Benutzung
gemeinschaftlichen
Gebrauch
dienenden
Teile
Grundstücks
Alltag
immer
wieder
begegnen
allein
stets
Neue
Tat
erinnern
.
Grundstück
lebenden
Betroffenen
Begegnungen
ertragen
können
möchten
muss
Weg
gefunden
werden
ersparen
.
tatsächlichen
Voraussetzungen
hier
vorliegen
hat
Berufungsgericht
Standpunkt
folgerichtig
festgestellt
.
Vorliegen
lässt
abweichender
Feststellungen
aber
auch
ausschließen
.
ist
Revisionsverfahren
unterstellen
Grundstück
lebende
Schwägerin
Beklagten
mehr
Dach
wohnen
möchte
.
österreichische
Oberste
Gerichtshof
fortan
Oberster
Gerichtshof
hat
Klägerin
zutreffend
hinweist
vergleichbaren
Situation
ging
Mord
Grundstückseigentümer
Annahme
Rechts
Erben
Kündigung
dinglichen
Wohnungsgebrauchsrechts
vertretbar
angesehen
Beschluss
19
November
abrufbar
österreichische
Rechtsinformationssystem
.
Obersten
Gerichtshof
österreichische
Dienstbarkeitenrecht
gewählte
technische
Lösung
Kündigung
dinglichen
Rechts
wäre
zwar
deutsche
Dienstbarkeitenrecht
übertragbar
österreichischen
zentralen
Punkt
unterscheidet
.
§
ABGB
erlöschen
Servituten
Allgemeinen
Arten
dritten
vierten
Hauptstücke
dritten
Teils
Rechte
Verbindlichkeiten
überhaupt
aufgehoben
werden
.
Verweisung
umfasst
Rechtsprechung
Obersten
Gerichtshofs
systematisch
auch
allerdings
anderer
Stelle
eingefügten
Vorschriften
Kündigung
Dauerschuldverhältnissen
wichtigem
Grund
Urteil
25
.
September
Urteil
30
.
September
NZ
20
21
;
weitere
Einzelheiten
Mayrhofer
.
.
vergleichbare
Verweisung
Vorschriften
Vorbild
§
kennt
deutsche
Dienstbarkeitenrecht
.
schließt
§
§
Satz
§
analog
gestützten
Anspruch
Aufgabe
dinglichen
Wohnungsrechts
angelehnten
Voraussetzungen
aber
vornherein
.
Oberste
Gerichtshof
Rechtsprechung
Klägerin
inhaltlich
stützt
lässt
Kündigung
dinglichen
Wohnungsgebrauchsrechts
Grund
Kündigung
Dauerschuldverhältnisses
wichtigem
Grund
berechtigt
;
stellt
Kündigung
Servituten
vielmehr
höhere
Anforderungen
13
.
März
g
Urteil
15
.
Dezember
abrufbar
.
Kündigung
Servitut
ist
nur
äußerstes
Ausdruck
Gschnitzer
2
.
S.
.
möglich
untragbar
gewordenen
Situationen
Abhilfe
schaffen
Urteil
30
.
September
NZ
20
21
Urteil
15
.
Dezember
Beschluss
19
November
sämtlich
auch
abrufbar
.
berücksichtigen
ist
vorzunehmenden
umfassenden
Abwägung
Urteil
30
.
September
NZ
20
insbesondere
auch
andere
zumutbare
Wege
Konfliktlösung
gibt
Urteil
22
.
Dezember
Nr.
S.
.
Voraussetzungen
deutschen
Dienstbarkeitenrecht
Anspruch
Aufgabe
dinglichen
Wohnungsrechts
Glauben
bejahen
wäre
muss
hier
entschieden
werden
.
Verpflichtung
Berechtigten
Wohnungsrecht
aufzugeben
scheitert
regelmäßig
auch
hier
beiderseitigen
Interessen
gerecht
werdende
Auflösung
aufgezeigten
Konfliktlage
deutschen
Dienstbarkeitenrecht
auch
letzte
Mittel
möglich
ist
.
Dienstbarkeit
Berechtigte
ist
Eigentümer
dienenden
Grundstücks
nur
bloße
Bestehen
dinglichen
Rechts
verbunden
.
Vielmehr
entsteht
Begründung
dinglichen
Rechts
gesetzliches
Begleit-)Schuldverhältnis
Senat
Urteile
28
.
Juni
f.
3
.
Februar
19
.
September
.
18
.
Dezember
.
.
Ausdruck
gesetzlichen
Schuldverhältnisses
ist
§
Satz
bestimmte
Verpflichtung
Berechtigten
Ausübung
Dienstbarkeit
Interessen
Grundstückseigentümers
tunlichst
schonen
.
Dürfen
Eigentümer
Berechtigte
bestimmte
Teile
Anwesens
beschränkten
Wohnungsrecht
Fall
ist
Anlage
hier
Haus
stück
gemeinschaftlich
benutzen
hat
Schuldverhältnis
gemeinschaftsähnliche
Züge
.
führt
Uneinigkeit
Benutzung
Anwesens
analog
§
Abs.
wechselseitig
Beschaffenheit
eingeräumten
Rechten
entsprechende
ordnungsmäßige
Verwaltung
Benutzung
verlangen
können
Senat
Urteil
19
.
September
.
26
;
.
Sinne
ordnungsmäßige
Benutzung
Hausgrundstücks
gegenständlich
beschränktes
Wohnungsrecht
besteht
kann
Extremsituationen
erfordern
Wohnungsberechtigte
Verlangen
Grundstückseigentümers
persönlichen
Benutzung
Rechtes
Abstand
nimmt
Ausübung
Wohnungsrechts
Maßgabe
§
Abs.
Satz
Dritten
überlässt
.
ist
jedenfalls
dann
Fall
Inhaber
Wohnungsrechts
früheren
Eigentümer
getötet
hat
stehende
Personen
weiterhin
auch
Grundstück
leben
ertragen
können
wollen
Berechtigten
Alltag
immer
wieder
begegnen
Verbrechen
erinnert
werden
.
gebotene
schonende
Ausübung
auch
Wohnungsrechts
lässt
Extremsituation
nur
Rückzug
Berechtigten
persönlichen
Ausübung
Wohnungsrechts
Zustimmung
Grundstückseigentümers
Überlassung
Ausübung
Wohnungsrechts
Dritten
anderen
Seite
erreichen
.
Regelung
ist
rechtlich
möglich
.
Zwar
dürfte
Wohnungsberechtigte
entsprechende
Vereinbarung
Grundstückseigentümer
§
Abs.
Satz
Gebrauch
Dritten
überlassen
.
Bewilligung
rechts
Beklagten
ist
ausdrücklich
so
festgelegt
.
Grundstückseigentümer
kann
aber
entsprechenden
Überlassung
Wohnungsrechts
auch
Bestellung
abweichend
ursprünglichen
Bewilligung
zustimmen
ermöglichen
Senat
Urteil
19
.
Januar
.
20
;
§
.
.
Klägerin
ist
zuzumuten
drohenden
Konflikt
Weg
aufzulösen
.
selbst
könnte
Anspruch
Beschränkung
Ausübung
Wohnungsrechts
Überlassung
Gebrauchs
Dritten
Beklagten
unmittelbar
Unterlassungsanspruch
Abs.
durchsetzen
.
wäre
gezwungen
Beklagten
zunächst
Abschluss
entsprechenden
Benutzungsvereinbarung
Anspruch
nehmen
vgl.
Senat
Urteil
19
.
September
.
.
Weg
Auflösung
Konflikts
wahrt
auch
begangenen
Verbrechens
bestehenden
schützenswerten
Interessen
Beklagten
.
Wohnungsrecht
ist
nämlich
schenkweise
eingeräumt
worden
.
Vielmehr
hat
Bruder
Miteigentumsanteil
gemeinschaftlichen
Grundstück
geschenkt
Wohnungsrecht
vorbehalten
.
hatte
nur
dienende
Funktion
;
ist
eigenständiger
Vermögenswert
Berufungsgericht
Recht
hingewiesen
hat
strafrechtliche
Nebenfolge
Tat
entzogen
worden
ist
auch
entzogen
werden
konnte
.
entspricht
Wohnungsrecht
zivilrechtlichem
Wege
entziehen
hier
zumutbare
Alternative
Auflösung
Konflikts
Maßnahme
besteht
.
muss
entschieden
werden
Aufgabe
dinglichen
Wohnungsrechts
Überlasser
unentgeltlichen
Überlassungsvertrag
vorbehalten
hat
auch
Entschädigung
verlangt
werden
könnte
.
ist
Blick
Vorschriften
Landesrechts
Altenteilsvertrag
zeigt
zweifelhaft
.
verpflichtet
Teilkündigung
schuldrechtlichen
Wohnrechts
Veranlassung
Berechtigten
Geldrente
Gewicht
Kündigungsgründe
unterschieden
würde
vgl.
etwa
Art
.
BayAGBGB
§
AGBGB
Art
.
§
AGBGB
§
AGBGB
RP
;
ähnlich
auch
österreichische
Übergabsvertragsrecht
:
Urteil
22
.
Dezember
Nr.
S.
Beschluss
19
.
März
abrufbar
.
.
1
.
Senat
hat
Sache
selbst
entscheiden
Sache
festgestellten
Sachverhältnis
Endentscheidung
reif
ist
geltend
gemachte
Anspruch
Aufgabe
Wohnungsrechts
besteht
§
Abs.
.
2
.
Prozessbevollmächtigten
mündlichen
Verhandlung
Senat
vertreten
Ansicht
ist
gebotenen
Endentscheidung
abzusehen
Klägerin
Zurückverweisung
Sache
Berufungsgericht
Gelegenheit
geben
Klage
dern
hilfsweise
Verurteilung
Beklagten
beantragen
Wohnungsrecht
persönlich
Gebrauch
machen
Gebrauch
Wohnungsrechts
Dritten
überlassen
.
Revisionsgericht
muss
Sache
zwar
Berufungsgericht
zurückverweisen
Berufungsgericht
zutreffender
rechtlicher
Sicht
Parteien
Hinweis
§
hätte
erteilen
müssen
ergänzenden
Vortrag
veranlassen
.
Fall
ist
Parteien
Weg
Einführung
neuen
Vorbringens
Rechtsstreit
ermöglichen
Senat
Urteile
28
.
Juni
17
.
März
23
.
Januar
.
4
.
Dezember
VersR
.
.
Anders
Klägerin
meint
hat
Berufungsgericht
hier
aber
gebotenen
Hinweis
unterlassen
noch
versäumt
Stellung
sachdienlicher
Anträge
hinzuwirken
.
aa
Stellung
zusätzlicher
Anträge
hier
Antrags
Verurteilung
persönlichen
Gebrauch
Wohnungsrechts
unterlassen
darf
Richter
§
Abs.
nur
hinweisen
hinwirken
Anträge
streitigen
Vortrag
Parteien
bereits
zumindest
andeutungsweise
Grundlage
haben
Senat
Beschluss
2
.
Oktober
Urteil
25
.
September
f.
Negativbeispiel
Urteil
30
.
April
ZR
Positivbeispiel
;
MüKoZPO/Wagner
4
.
Aufl
.
.
.
fehlt
hier
.
Klägerin
hat
Anfang
Ansicht
vertreten
Beklagte
habe
Verbrechen
dingliches
Wohnungsrecht
verwirkt
Recht
entschädigungslos
aufzugeben
.
hat
entsprechend
Anfang
allein
Verurteilung
Beklagten
beantragt
Löschung
Rechts
zuzustimmen
.
Vortrag
auch
noch
Vorbereitung
mündlichen
Verhandlung
Senat
ist
andeutungsweise
entnehmen
Kern
wenigstens
auch
gehen
könnte
Schwägerin
Beklagten
gegebenenfalls
auch
anderem
Weg
Begegnungen
Beklagten
ersparen
Lebensgefährten
getötet
hat
.
hat
Erwägungen
Richtung
Landgericht
Urteil
angestellt
hat
inhaltlich
aufgegriffen
noch
Anlass
genommen
Hilfsantrag
jetzt
angedeuteten
Antragsziel
stellen
.
ist
vielmehr
auch
Hinweis
Berufungsgerichts
Zweifel
Erfolgsaussicht
Berufung
uneingeschränkt
bisherigen
Standpunkt
bisherigen
Antrag
geblieben
.
deutete
angestrebten
entschädigungslosen
Löschung
Rechts
auch
Beschränkung
Ausübung
akzeptieren
auch
nur
Betracht
ziehen
könnte
.
3
.
Kostenentscheidung
beruht
§
.
Schmidt-Räntsch
Czub
Göbel
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung