NAMEN Verkündet : 11 . März Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § § Satz § § Will Grundstückseigentümer nahestehende Person Berechtigten dinglichen Wohnungsrechts mehr belasteten Grundstück zusammenleben Berechtigte vorsätzliches Tötungsdelikt begangen hat kann unveränderte Ausübung Wohnungsrechts unzumutbare Belastung darstellen Grundstückseigentümer Erbe hinnehmen muss . Folge ist aber regelmäßig Verpflichtung entschädigungslosen Aufgabe Rechts Verpflichtung Verlangen Grundstückeigentümers mehr selbst Überlassung Dritte auszuüben . Urteil 11 . März ECLI : : V. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 11 . März Vorsitzende Richterin Dr. Richterin Prof. Dr. Richter Dr. Dr. Dr. Recht erkannt : Revision Urteil 17 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 14 . September wird Kosten Klägerin zurückgewiesen . Tatbestand : Beklagte war zusammen Bruder Eigentümer Hausgrundstücks . Anfang übertrug hälftigen tumsanteil Bruder behielt aber dingliches Wohnungsrecht Wohnung Obergeschoss Anwesens . wurde Grundbuch eingetragen . Beklagte bezog Wohnung Obergeschoss Bruder Wohnung Untergeschoss Anwesens geschiedenen Ehefrau wieder zusammenlebte . Mai erstach Beklagte Bruder Streits . wurde Totschlags Freiheitsstrafe Jahren Monaten verurteilt derzeit verbüßt . Erbin Getöteten Eigentümerin Grundstücks wurde Mutter . Beklagte wurde Zivilrechtsstreit rechtskräftig erbunwürdig erklärt . frühere Ehefrau Getöteten wohnt weiterhin Grundstück . Klägerin Grundstück lebt verlangt Beklagten bedingungslose Zustimmung Löschung Wohnungsrechts . verweist Rechtsprechung österreichischen Obersten richtshofs Kündigung dinglichen Wohnungsrechts möglich hält Wohnungsberechtigte Grundstückseigentümer ermordet hat . Klage ist Vorinstanzen Erfolg geblieben . Oberlandesgericht zugelassenen Revision verfolgt Klägerin Löschungsantrag . Beklagte beantragt Rechtsmittel zurückzuweisen . Entscheidungsgründe : Berufungsgericht meint wirksam begründete Wohnungsrecht sei erloschen . Beklagte könne Recht Haftentlassung wieder Gebrauch machen . Rechtliche tatsächliche Hindernisse stünden . Recht könne auch Vorschriften Kündigung Mietverhältnissen Dauerschuldverhältnissen § gekündigt werden Gesetzeslücke analog anwendbar seien . Begründung Wohnungsrechts sei gesetzliches Schuldverhältnis entstanden Kündigung vorsehe . Regelung sei abschließend . Beklagte sei auch Grund Glauben gemäß § Aufgabe Rechtes gezwungen verpflichtet . Grundvoraussetzung sei Nutzen Berechtigten Folge endgültiger Veränderungen Verhältnis Nachteil belastete Grundstück stehe Inhaltsänderung Rechts Rechnung getragen werden könne . Voraussetzungen seien hier gegeben . zogenen Verhältnisse hätten verändert . Verändert habe nur persönliche Verhältnis Beklagten Klägerin früheren Ehefrau getöteten Bruders . Veränderung reiche aber Anspruch Aufgabe Rechts begründen . ergebe auch Grundsätzen Wegfall Geschäftsgrundlage . Folge Wegfalls Geschäftsgrundlage sei nämlich erster Linie Anpassung Wohnungsrechts Aufhebung auch Ausgleich Geld . Klägerin könne schließlich Erfolg geltend machen Beklagten Bestehenbleiben Wohnungsrechts Ergebnis möglich sei Aufgabe Geldabfindung erzwingen . II . Erwägungen halten rechtlichen Prüfung Ergebnis stand . 1 . Zutreffend geht Berufungsgericht wirksam begründete Wohnungsrecht Beklagten Tat Folgen erloschen ist . dingliches Wohnungsrecht erlischt zwar § Gesetzes Berechtigten Dauer Vorteil mehr bietet etwa tatsächlichen rechtlichen Gründen mehr ausgeübt werden kann . ändert § Abs. Vorschrift verweist . Fort-)Bestand Vorteils ist Voraussetzung wirksame Begründung beschränkten persönlichen Dienstbarkeit Senat Urteil 6 . Februar MittBayNot . § Abs. auch wirksame Begründung dinglichen Wohnungsrechts . Vorteil Rechts ist hier aber dauernd weggefallen . Beklagte ist zwar Strafhaft lange Zeit Ausübung Rechts gehindert . Hindernis ist aber endgültig wird Entlassung Beklagten Strafhaft Verbüßung Strafe wieder entfallen . Ausübung Wohnungsrechts stehen Rechtsgründe auch . greift Revision . 2 . Zutreffend nimmt Berufungsgericht ferner Wohnungsrecht Beklagten Kündigung Klägerin beendet werden konnte . Kündigung dinglichen Wohnungsrechts kommt deutschen Recht ebenso Kündigung Bestellung zugrunde liegenden schuldrechtlichen Vertrags nur Betracht Inhalt Rechts ausdrücklich vereinbart ist vgl. Senat Urteile 20 . September 13 November 27 . Juni . 13 ; OLG ; dingliche Wohnrecht Verhältnis Mietrecht S. . dinglichen Recht selbst noch Bestellungsvertrag Dauerschuldverhältnisse handelt können Bestellungsvertrag noch dingliche Recht Vorschriften Kündigung Dauerschuldverhältnissen wichtigem Grund § § analog angewendet werden vgl. Senat Urteil 13 November . 3 . Beklagte ist schließlich verpflichtet Wohnungsrecht aufzugeben . Überlassungsvertrag Beklagten Bruder kommt Grundlage Verpflichtung Betracht . Vertrag enthält lediglich Verpflichtungen Beklagten getöteten Bruders vereinbarten Rechtsänderungen Übertragung Miteigentumsanteils Beklagten Bruder Begründung dinglichen Wohnungsrechts Beklagten herbeizuführen . wirkt Erfüllung Verpflichtungen . Wohnungsrecht findet Erfüllung Vertrages Rechtsgrund ; ist Tat Beklagten verändert worden vgl. Senat Urteile 13 Juli 13 November . Auch Anspruch Aufgabe Wohnungsrechts Regelungen Folgen Wegfalls Geschäftsgrundlage § kommt Betracht . Berücksichtigung Fortfalls Geschäftsgrundlage ist beiderseits vollständig erfüllten Vertrag normalerweise ausgeschlossen . Vertrag hat nämlich vertragstypischen Vorstellungen Parteien Partei Risiko tragen jeweils zugewandte Leistung erwartet entwickelt vgl. Senat Urteile 1 . Juni 24 November . kommt nur Betracht Vertrag Erfüllung beiderseitigen Leistungspflichten hinausweisendes Element aufweist Urteil 15 November . fehlt hier . Überlassungsvertrag Beklagten Bruder weist zwar Schenkungsvertrag Element Tatbestände regelt Widerruf Schenkung Beklagten Betracht kommt . Verhalten selbst hier geht sehen Regelungen Schenkungsvertrag Allgemeinen Überlassungsvertrag Beklagten Bruder Besonderen hingegen vergleichbaren Regelungen . Vielmehr hat insoweit Erbringung versprochenen Leistung sein Bewenden . Anwendung Regelungen Wegfall Geschäftsgrundlage Wohnungsrecht gesetzliche Begleitschuldverhältnis kommt ebenfalls Betracht . Grundlage dinglichen Vertrags Bestellung Wohnungsrechts ist schuldrechtliche Verpflichtung zugrunde liegt ; nur Grundlage kann entfallen . Entsprechendes gilt Begleitschuldverhältnis Bestellung Wohnungsrechts kraft Gesetzes entsteht vgl. Senat 19 . September . . Klägerin kann Beklagten Aufgabe Wohnungsrechts auch Glauben gemäß § verlangen . Anspruch wird teilweise Anschluss Rechtsprechung Reichsgerichts beschriebenen Voraussetzungen möglich gehalten OLG ; OLG 401 ; Erman/Böttcher 14 . Aufl . . ; eher ablehnend : § . . ; ähnlich MüKoBGB/Joost 6 . Aufl . § . : nur Ausübungshindernis . Reichsgericht hat Anspruch Aufgabe Dienstbarkeit Wegerecht angenommen Bestellung zugrundeliegenden Verhältnisse nachträglich endgültig entscheidend verändert haben Berechtigten verbleibenden geringen Vorteile groben Missverhältnis Verpflichteten henden Nachteilen stehen Einschränkung Wegenutzung beheben lassen . Umständen liege so Reichsgericht besonderer Fall unzulässigen Rechtsausübung Ausdehnung Bestimmung § Satz entsprechender Anwendung Rechtsgedankens § Verpflichteten berechtige Berechtigten Aufgabe Rechts verlangen . Senat ist bislang gefolgt . hat vielmehr wiederholt betont derartigen § gestützten Löschungsanspruch könne überhaupt nur dann Raum sein erhebliche Nachteile dienende Grundstück Bestehenbleiben Ausübung betreffenden Dienstbarkeit erleide vernünftigen Verhältnis mehr bloß geringfügigen Nutzen stünden Berechtigten habe Urteile 30 . März 17 . März 7 . April 19 . Dezember 13 November ; vgl. auch 12 . Aufl . § . . . Fallgestaltung liegt hier . Wohnungsrecht Beklagten hat Vorteil bietet dauerhaft eingebüßt . Beklagte kann zwar Strafhaft ausüben . aber steht weiterhin eingeräumten Umfang Verfügung . Anders Fall Reichsgericht lässt unzulässige Rechtsausübung hier ableiten Vorteil Berechtigten dinglichen Recht unbedeutenden Rest entfallen ist jetzt Nachteilen Verpflichteten groben Missverhältnis steht . -9- Allerdings kann Berufungsgericht gesehen hat unveränderte Ausübung dinglichen Wohnungsrechts unzumutbare Belastung darstellen Grundstückseigentümer Erbe hinnehmen muss Grundstückseigentümer nahestehende Person Berechtigten Wohnungsrechts mehr belasteten Grundstück zusammenleben will vorsätzliches Tötungsdelikt begangen hat . Folge ist aber regelmäßig Verpflichtung entschädigungslosen Aufgabe Rechts Verpflichtung Verlangen Grundstückeigentümers mehr selbst Überlassung Dritte auszuüben . Senat hat zwar entschieden Gründe gesetzlichen Anspruch Aufgabe Dienstbarkeit nur dinglichen Verhältnis Beteiligten ergeben können hier zusätzliche schuldrechtliche Beziehung etwa Sicherungsabrede Altenteilsvertrag vgl. etwa Art . Satz BayAGBGB besteht vgl. Urteil 27 . Januar . trifft Grundsatz auch Dienstbarkeiten normalerweise nur objektiven Benutzungsverhältnisse berücksichtigen sind . dinglichen Wohnungsrecht ist aber jedenfalls dann anders Berechtigte hier nur Teile Anwesens bewohnen darf . Wohnungsrecht umfasst dann nämlich § Abs. auch Befugnis gemeinschaftlichen Gebrauch Bewohner bestimmten Anlagen Einrichtungen mitzubenutzen . Ausformung Regelung sind Bewilligung Wohnungsrechts Beklagten ausdrücklich Zugang Garten Recht Mitbenutzung Garten Garage vorgesehen . Dürfte Berechtigte Wohnungsrecht auch dann unverändert weiter ausüben verpflichteten Grundstückseigentümer nahestehenden Personen vorsätzliches Tötungsdelikt begangen hat kann Betroffenen Grundstück leben unzumutbaren Situation führen . würde Berechtigte nämlich Benutzung gemeinschaftlichen Gebrauch dienenden Teile Grundstücks Alltag immer wieder begegnen allein stets Neue Tat erinnern . Grundstück lebenden Betroffenen Begegnungen ertragen können möchten muss Weg gefunden werden ersparen . tatsächlichen Voraussetzungen hier vorliegen hat Berufungsgericht Standpunkt folgerichtig festgestellt . Vorliegen lässt abweichender Feststellungen aber auch ausschließen . ist Revisionsverfahren unterstellen Grundstück lebende Schwägerin Beklagten mehr Dach wohnen möchte . österreichische Oberste Gerichtshof fortan Oberster Gerichtshof hat Klägerin zutreffend hinweist vergleichbaren Situation ging Mord Grundstückseigentümer Annahme Rechts Erben Kündigung dinglichen Wohnungsgebrauchsrechts vertretbar angesehen Beschluss 19 November abrufbar österreichische Rechtsinformationssystem . Obersten Gerichtshof österreichische Dienstbarkeitenrecht gewählte technische Lösung Kündigung dinglichen Rechts wäre zwar deutsche Dienstbarkeitenrecht übertragbar österreichischen zentralen Punkt unterscheidet . § ABGB erlöschen Servituten Allgemeinen Arten dritten vierten Hauptstücke dritten Teils Rechte Verbindlichkeiten überhaupt aufgehoben werden . Verweisung umfasst Rechtsprechung Obersten Gerichtshofs systematisch auch allerdings anderer Stelle eingefügten Vorschriften Kündigung Dauerschuldverhältnissen wichtigem Grund Urteil 25 . September Urteil 30 . September NZ 20 21 ; weitere Einzelheiten Mayrhofer . . vergleichbare Verweisung Vorschriften Vorbild § kennt deutsche Dienstbarkeitenrecht . schließt § § Satz § analog gestützten Anspruch Aufgabe dinglichen Wohnungsrechts angelehnten Voraussetzungen aber vornherein . Oberste Gerichtshof Rechtsprechung Klägerin inhaltlich stützt lässt Kündigung dinglichen Wohnungsgebrauchsrechts Grund Kündigung Dauerschuldverhältnisses wichtigem Grund berechtigt ; stellt Kündigung Servituten vielmehr höhere Anforderungen 13 . März g Urteil 15 . Dezember abrufbar . Kündigung Servitut ist nur äußerstes Ausdruck Gschnitzer 2 . S. . möglich untragbar gewordenen Situationen Abhilfe schaffen Urteil 30 . September NZ 20 21 Urteil 15 . Dezember Beschluss 19 November sämtlich auch abrufbar . berücksichtigen ist vorzunehmenden umfassenden Abwägung Urteil 30 . September NZ 20 insbesondere auch andere zumutbare Wege Konfliktlösung gibt Urteil 22 . Dezember Nr. S. . Voraussetzungen deutschen Dienstbarkeitenrecht Anspruch Aufgabe dinglichen Wohnungsrechts Glauben bejahen wäre muss hier entschieden werden . Verpflichtung Berechtigten Wohnungsrecht aufzugeben scheitert regelmäßig auch hier beiderseitigen Interessen gerecht werdende Auflösung aufgezeigten Konfliktlage deutschen Dienstbarkeitenrecht auch letzte Mittel möglich ist . Dienstbarkeit Berechtigte ist Eigentümer dienenden Grundstücks nur bloße Bestehen dinglichen Rechts verbunden . Vielmehr entsteht Begründung dinglichen Rechts gesetzliches Begleit-)Schuldverhältnis Senat Urteile 28 . Juni f. 3 . Februar 19 . September . 18 . Dezember . . Ausdruck gesetzlichen Schuldverhältnisses ist § Satz bestimmte Verpflichtung Berechtigten Ausübung Dienstbarkeit Interessen Grundstückseigentümers tunlichst schonen . Dürfen Eigentümer Berechtigte bestimmte Teile Anwesens beschränkten Wohnungsrecht Fall ist Anlage hier Haus stück gemeinschaftlich benutzen hat Schuldverhältnis gemeinschaftsähnliche Züge . führt Uneinigkeit Benutzung Anwesens analog § Abs. wechselseitig Beschaffenheit eingeräumten Rechten entsprechende ordnungsmäßige Verwaltung Benutzung verlangen können Senat Urteil 19 . September . 26 ; . Sinne ordnungsmäßige Benutzung Hausgrundstücks gegenständlich beschränktes Wohnungsrecht besteht kann Extremsituationen erfordern Wohnungsberechtigte Verlangen Grundstückseigentümers persönlichen Benutzung Rechtes Abstand nimmt Ausübung Wohnungsrechts Maßgabe § Abs. Satz Dritten überlässt . ist jedenfalls dann Fall Inhaber Wohnungsrechts früheren Eigentümer getötet hat stehende Personen weiterhin auch Grundstück leben ertragen können wollen Berechtigten Alltag immer wieder begegnen Verbrechen erinnert werden . gebotene schonende Ausübung auch Wohnungsrechts lässt Extremsituation nur Rückzug Berechtigten persönlichen Ausübung Wohnungsrechts Zustimmung Grundstückseigentümers Überlassung Ausübung Wohnungsrechts Dritten anderen Seite erreichen . Regelung ist rechtlich möglich . Zwar dürfte Wohnungsberechtigte entsprechende Vereinbarung Grundstückseigentümer § Abs. Satz Gebrauch Dritten überlassen . Bewilligung rechts Beklagten ist ausdrücklich so festgelegt . Grundstückseigentümer kann aber entsprechenden Überlassung Wohnungsrechts auch Bestellung abweichend ursprünglichen Bewilligung zustimmen ermöglichen Senat Urteil 19 . Januar . 20 ; § . . Klägerin ist zuzumuten drohenden Konflikt Weg aufzulösen . selbst könnte Anspruch Beschränkung Ausübung Wohnungsrechts Überlassung Gebrauchs Dritten Beklagten unmittelbar Unterlassungsanspruch Abs. durchsetzen . wäre gezwungen Beklagten zunächst Abschluss entsprechenden Benutzungsvereinbarung Anspruch nehmen vgl. Senat Urteil 19 . September . . Weg Auflösung Konflikts wahrt auch begangenen Verbrechens bestehenden schützenswerten Interessen Beklagten . Wohnungsrecht ist nämlich schenkweise eingeräumt worden . Vielmehr hat Bruder Miteigentumsanteil gemeinschaftlichen Grundstück geschenkt Wohnungsrecht vorbehalten . hatte nur dienende Funktion ; ist eigenständiger Vermögenswert Berufungsgericht Recht hingewiesen hat strafrechtliche Nebenfolge Tat entzogen worden ist auch entzogen werden konnte . entspricht Wohnungsrecht zivilrechtlichem Wege entziehen hier zumutbare Alternative Auflösung Konflikts Maßnahme besteht . muss entschieden werden Aufgabe dinglichen Wohnungsrechts Überlasser unentgeltlichen Überlassungsvertrag vorbehalten hat auch Entschädigung verlangt werden könnte . ist Blick Vorschriften Landesrechts Altenteilsvertrag zeigt zweifelhaft . verpflichtet Teilkündigung schuldrechtlichen Wohnrechts Veranlassung Berechtigten Geldrente Gewicht Kündigungsgründe unterschieden würde vgl. etwa Art . BayAGBGB § AGBGB Art . § AGBGB § AGBGB RP ; ähnlich auch österreichische Übergabsvertragsrecht : Urteil 22 . Dezember Nr. S. Beschluss 19 . März abrufbar . . 1 . Senat hat Sache selbst entscheiden Sache festgestellten Sachverhältnis Endentscheidung reif ist geltend gemachte Anspruch Aufgabe Wohnungsrechts besteht § Abs. . 2 . Prozessbevollmächtigten mündlichen Verhandlung Senat vertreten Ansicht ist gebotenen Endentscheidung abzusehen Klägerin Zurückverweisung Sache Berufungsgericht Gelegenheit geben Klage dern hilfsweise Verurteilung Beklagten beantragen Wohnungsrecht persönlich Gebrauch machen Gebrauch Wohnungsrechts Dritten überlassen . Revisionsgericht muss Sache zwar Berufungsgericht zurückverweisen Berufungsgericht zutreffender rechtlicher Sicht Parteien Hinweis § hätte erteilen müssen ergänzenden Vortrag veranlassen . Fall ist Parteien Weg Einführung neuen Vorbringens Rechtsstreit ermöglichen Senat Urteile 28 . Juni 17 . März 23 . Januar . 4 . Dezember VersR . . Anders Klägerin meint hat Berufungsgericht hier aber gebotenen Hinweis unterlassen noch versäumt Stellung sachdienlicher Anträge hinzuwirken . aa Stellung zusätzlicher Anträge hier Antrags Verurteilung persönlichen Gebrauch Wohnungsrechts unterlassen darf Richter § Abs. nur hinweisen hinwirken Anträge streitigen Vortrag Parteien bereits zumindest andeutungsweise Grundlage haben Senat Beschluss 2 . Oktober Urteil 25 . September f. Negativbeispiel Urteil 30 . April ZR Positivbeispiel ; MüKoZPO/Wagner 4 . Aufl . . . fehlt hier . Klägerin hat Anfang Ansicht vertreten Beklagte habe Verbrechen dingliches Wohnungsrecht verwirkt Recht entschädigungslos aufzugeben . hat entsprechend Anfang allein Verurteilung Beklagten beantragt Löschung Rechts zuzustimmen . Vortrag auch noch Vorbereitung mündlichen Verhandlung Senat ist andeutungsweise entnehmen Kern wenigstens auch gehen könnte Schwägerin Beklagten gegebenenfalls auch anderem Weg Begegnungen Beklagten ersparen Lebensgefährten getötet hat . hat Erwägungen Richtung Landgericht Urteil angestellt hat inhaltlich aufgegriffen noch Anlass genommen Hilfsantrag jetzt angedeuteten Antragsziel stellen . ist vielmehr auch Hinweis Berufungsgerichts Zweifel Erfolgsaussicht Berufung uneingeschränkt bisherigen Standpunkt bisherigen Antrag geblieben . deutete angestrebten entschädigungslosen Löschung Rechts auch Beschränkung Ausübung akzeptieren auch nur Betracht ziehen könnte . 3 . Kostenentscheidung beruht § . Schmidt-Räntsch Czub Göbel Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung