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2054 lines
18 KiB

NAMEN
Verkündet
:
8
.
April
Weschenfelder
Justizhauptsekretärin
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
Abs.
Satz
§
Abs.
Zuweisung
Gemeinschaftseigentum
stehender
Flächen
einzelne
Wohnungseigentümer
ausschließlichen
Nutzung
begründet
auch
dann
Sondernutzungsrecht
erfordert
Vereinbarung
Sinne
§
Abs.
Satz
Wohnungseigentümer
gleichwertige
Fläche
alleinigen
Nutzung
erhalten
Fortführung
Senat
Beschluss
20
.
September
.
Regelung
Interesse
geordneten
Gebrauchs
Gemeinschaftseigentums
turnusmäßige
Nutzung
Wohnungseigentümer
vorsieht
führt
grundsätzlich
befristeten
Sondernutzungsrecht
;
kann
Beschluss
getroffen
werden
.
ECLI
:
:
Abs.
Satz
§
Abs.
Vereinbarung
kann
gerichtliche
Entscheidung
§
Abs.
ersetzt
werden
Wohnungseigentümer
§
Abs.
Satz
WEG
Anspruch
Abschluss
zusteht
übrigen
Wohnungseigentümer
erfüllen
inhaltlichen
Ausgestaltung
Spielraum
besteht
.
Urteil
8
.
April
AG
V.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
8
.
April
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richterinnen
Dr.
Weinland
Richter
Dr.
Richterin
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
wird
Urteil
Landgerichts
Zivilkammer
XI
30
Juli
Kostenpunkt
insoweit
aufgehoben
Nutzung
Gartens
regelt
.
Umfang
Aufhebung
wird
Sache
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Revisionsverfahrens
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
Parteien
bilden
Wohnungseigentümergemeinschaft
.
Kläger
sind
Eigentümer
Wohnung
Miteigentumsanteil
26/100
;
Beklagten
sind
Eigentümer
anderen
Wohnung
Miteigentumsanteil
74/100
.
Teilungserklärung
steht
Sondereigentumseinheiten
Stimme
.
Grundstück
ist
Garten
angelegt
;
Sondernutzungsrechte
insoweit
bestehen
.
Garten
wird
überwiegend
Beklagten
genutzt
dort
Brennholz
lagern
Teilbereiche
allein
beanspruchen
.
Kläger
haben
hier
noch
Interesse
zunächst
Feststellung
verlangt
Beklagten
verpflichtet
sind
Mitgebrauch
Gartens
Weise
gewähren
Wohnungseigentümern
gleichwertige
Nutzung
ermöglicht
wird
.
Amtsgericht
hat
Klage
abgewiesen
.
Berufung
haben
Kläger
zuletzt
Nutzungsregelung
Garten
Wege
Beschlussersetzung
erstrebt
.
Landgericht
hat
Nutzung
dahingehend
geregelt
Kläger
Garten
geraden
Beklagten
ungeraden
Tagen
nutzen
dürfen
.
zugelassenen
Revision
wollen
Beklagten
Abweisung
Antrags
Beschlussersetzung
erreichen
.
Kläger
beantragen
Zurückweisung
Revision
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
meint
Kläger
hätten
Anspruch
Mitgebrauch
gemeinschaftlichen
Gartens
unabhängig
Größe
.
Parteien
zerrütteten
Verhältnisses
Lage
seien
Regelung
gemeinsamen
Gebrauch
treffen
könnten
Kläger
Wege
Beschlussersetzung
Gericht
verlangen
.
möglich
sei
allerdings
Zuweisung
Teilflächen
Gartens
jeweils
Partei
alleinigen
Nutzung
.
entstünden
nämlich
Sondernutzungsrechte
Teilflächen
;
könnten
nur
Vereinbarung
Wohnungseigentümer
begründet
werden
.
Anders
sei
getroffene
Rotationsregelung
.
faktische
Einräumung
zeitlich
begrenzten
Sondernutzungsrechts
liege
.
Rotationsregelung
führe
Parteien
Garten
Wege
gehen
könnten
.
Konkret
sei
tageweisen
Wechsel
auszugehen
Perioden
gutem
schlechtem
Wetter
möglichst
gleichmäßig
Parteien
verteilen
.
II
.
hält
rechtlicher
Überprüfung
entscheidenden
Punkt
stand
.
1
.
Rechtsfehlerfrei
geht
Berufungsgericht
allerdings
Zulässigkeit
Beschlussersetzungsklage
.
Kläger
machen
Anspruch
interessengerechte
Gebrauchsregelung
§
Abs.
geltend
Wohnungseigentümer
verlangte
Regelung
Beschluss
entscheiden
können
Abs.
Beschlussersetzungsklage
§
Abs.
durchgesetzt
werden
kann
vgl.
nur
13
.
Aufl
.
.
.
Bestimmtheit
Klageantrages
ist
ausreichend
Rechtsschutzziel
hinreichend
deutlich
wird
vgl.
Senat
Urteil
24
.
Mai
.
.
ist
Fall
.
Kläger
erstreben
möglichst
gleichmäßige
Nutzung
Gartens
Wohnungseigentümer
.
vorherigen
Befassung
Eigentümerversammlung
Angelegenheit
bedurfte
.
Kann
hier
Hinblick
tiefgreifende
Zerstrittenheit
Parteien
Stimmengleichheit
Sicherheit
Wahrscheinlichkeit
ausgegangen
werden
Klageziel
entsprechender
Antrag
Eigentümerversammlung
erforderliche
Mehrheit
finden
wird
ist
Vorbefassung
Versammlung
ausnahmsweise
entbehrlich
vgl.
Senat
Urteil
15
.
Januar
.
f.
.
2
.
Berufungsgericht
Gartennutzung
getroffene
Rotationsregelung
entspricht
jedoch
billigem
Ermessen
Sinne
§
Abs.
kann
Bestand
haben
.
Rechtsfehler
nimmt
Berufungsgericht
allerdings
Gebrauchsregelung
Inhalts
treffen
durfte
bestimmte
Flächen
Gartens
bestimmten
Wohnungseigentümern
alleinigen
Nutzung
zugewiesen
werden
.
§
Abs.
kann
Wohnungseigentümer
zwar
Abschluss
interessegerechten
Gebrauchsregelung
Nutzung
Gemeinschaftseigentums
verlangen
hier
Gesetz
Vereinbarungen
Beschlüssen
Regelung
ergibt
.
Gebrauchsregelungen
können
Bestimmungen
Nutzungsart
-zweck
enthalten
.
Möglich
sind
auch
Nutzungsbeschränkungen
hin
Nutzungsverbot
.
WEG
fällt
aber
Regelung
Gemeinschaftseigentum
stehende
Flächen
Wohnungseigentümer
ausschließlichen
Gebrauch
zuweist
.
Regelung
stellt
verbundenen
vollständigen
Ausschlusses
anderen
Wohnungseigentümer
Mitgebrauch
Gemeinschaftseigentums
Konkretisierung
Gebrauchs
Sinne
.
ändert
vielmehr
§
Abs.
WEG
führt
Sondernutzungsrecht
begünstigten
Senat
Beschluss
20
.
September
;
vgl.
auch
4
.
Aufl
.
.
.
gilt
auch
dann
Wohnungseigentümern
gleichwertige
Fläche
Gemeinschaftseigentums
alleinigen
Nutzung
zugewiesen
wird
.
Allerdings
wird
verschiedentlich
Rückgriff
Kompensationsgedanken
gleichmäßige
räumliche
Zuweisung
Gemeinschaftseigentum
alleinigen
Nutzung
einzelnen
Wohnungseigentümer
mögliche
Gebrauchsregelung
Sinne
§
WEG
angesehen
.
So
handele
beispielsweise
Ausschluss
Mitgebrauch
Konkretisierung
gemeinschaftlichen
Gebrauchs
Wohnungseigentümer
bestimmter
Stellplatz
dauerhaften
befristeten
Nutzung
zugewiesen
werde
.
Wohnungseigentümer
werde
Ausschluss
Mitgebrauch
übrigen
Stellplätzen
Recht
Alleingebrauch
bestimmten
Stellplatz
ausgeglichen
.
mache
wertungsmäßig
Unterschied
Ausschluss
Mitgebrauch
Fall
Vermietung
entsprechenden
Anteil
Nutzungen
unmittelbaren
ausschließlichen
Eigengebrauch
Teilfläche
Gemeinschaftseigentums
kompensiert
werde
136
;
Wenzel
f.
;
13
.
Aufl
.
Rn
.
anders
allerdings
§
.
;
ähnlich
Hinweis
§
Nr.
:
WEG/Dötsch
26
.
Edition
.
.
anknüpfend
wird
auch
räumliche
Aufteilung
Gemeinschaftseigentum
stehenden
Gartenfläche
Rahmen
Gebrauchsregelung
möglich
gehalten
.
sei
beanstanden
gleichrangigen
Nutzungsberechtigung
Miteigentümer
Gesamtfläche
ausgehe
räumliche
Abgrenzung
Nutzungsberechtigung
beschränke
gleichen
Maße
bestimmte
Miteigentümer
Nutzung
Teilfläche
ausschließe
zugewiesenen
Teilstücks
zugutekomme
f.
;
;
vgl.
auch
KG
Kellerräumen
.
Richtigerweise
handelt
aber
auch
gleichmäßigen
Zuweisung
verschiedener
Gemeinschaftseigentum
stehender
Flächen
alleinigen
Nutzung
Wohnungseigentümer
einbezieht
Gebrauchsregelung
Sinne
§
WEG
.
derartige
räumliche
Aufteilung
führt
gänzlichen
Ausschluss
Wohnungseigentümer
Mitgebrauch
anderen
Wohnungseigentümer
zugewiesenen
Teils
Gemeinschaftseigentums
gleichzeitig
ausschließlichen
Nutzungsrecht
anderen
Teilfläche
.
handelt
gegenständlich
begrenzte
Sondernutzungsrechte
ebenso
;
OLG
108
;
OLG
;
;
f.
;
Rn
.
10
;
4
.
Aufl
.
.
;
Erwerb
Sondernutzungsrechten
Wohnungseigentumsrecht
S.
f.
;
Schweiger
Sondernutzungsrechte
Wohnungseigentum
S.
f.
;
wohl
auch
4
.
Aufl
.
.
;
Spielbauer
2
.
Aufl
.
.
;
Sondernutzungsrechte
Begründung
Wohnungseigentumsrecht
S.
;
können
nur
Vereinbarung
§
Abs.
Satz
WEG
begründet
werden
vgl.
Senat
Urteil
2
.
Dezember
.
10
;
Urteil
18
.
März
.
.
jeweilige
Wohnungseigentümer
gleichwertige
Fläche
alleinigen
Nutzung
Kompensation
Ausschlusses
Mitgebrauch
-9-
anderen
Flächen
zugewiesen
erhalten
hat
rechtfertigt
andere
Bewertung
.
Überlassung
gleichwertigen
Fläche
Alleinnutzung
wird
Entziehung
Mitgebrauchsberechtigung
übrigen
Flächen
nur
ideell
wirtschaftlich
aber
entscheidend
ankommt
rechtlich
kompensiert
vgl.
Senat
Beschluss
14
.
Juni
f.
;
Erwerb
Sondernutzungsrechten
Wohnungseigentumsrecht
S.
f.
;
Schweiger
Sondernutzungsrechte
Wohnungseigentum
S.
.
besteht
auch
wesentliche
Unterschied
Vermietung
Flächen
Gemeinschaftseigentum
stehen
.
Vermietung
entzieht
Wohnungseigentümern
Recht
Mitgebrauch
setzt
weiterhin
regelt
nur
Art
Weise
Ausübung
Möglichkeit
unmittelbaren
Eigen-)Gebrauchs
mittelbaren
Fremd-)Gebrauchs
ersetzt
Stelle
unmittelbaren
Gebrauchs
Anteil
Mieteinnahmen
treten
lässt
§
Abs.
Satz
§
Abs.
;
vgl.
Senat
Beschluss
29
.
Juni
.
kommt
Feststellung
Entzug
Gebrauchsmöglichkeit
Fläche
gleichwertiger
Weise
Zuweisung
anderen
Fläche
kompensiert
wird
erhebliche
Schwierigkeiten
bereiten
kann
.
gilt
gerade
Regelungen
Bezug
Gartennutzung
Lage
zuzuweisenden
Teilflächen
entscheidender
Bedeutung
ist
.
Schwierigkeiten
ist
Berücksichtigung
ausreichenden
Kompensation
Abgrenzung
Gebrauchsregelung
Sondernutzungsrecht
auch
Gesichtspunkt
Rechtssicherheit
angezeigt
.
Rechtsfehlerfrei
ist
auch
weitere
Annahme
Berufungsgerichts
getroffene
Rotationsregelung
Gartennutzung
Sondernutzungsrecht
begründet
Gegenstand
Gebrauchsregelung
Sinne
§
WEG
sein
kann
.
Ganz
überwiegend
wird
Turnusregelung
grundsätzlich
nur
Konkretisierung
gemeinschaftlichen
Gebrauchs
angesehen
gleichwertige
Mitbenutzung
Gemeinschaftseigentums
gewährleistet
werde
.
könne
Beschlussfassung
Wohnungseigentümer
erfolgen
f.
Trockenräumen
;
Gartennutzung
Wochentagen
;
Suilmann
13
.
Aufl
.
.
;
4
.
Aufl
.
.
5
;
Hügel/Elzer
Rn
.
11
;
Spielbauer
2
.
Aufl
.
.
29
;
Bärmann/Pick
19
.
Aufl
.
.
;
Hogenschurz
Sondernutzungsrecht
§
.
;
vgl.
auch
Parkplatznutzung
bestimmte
Wohnungseigentümer
Zeitraum
Uhr
Uhr
;
Bärmann/Seuß/Schneider
Praxis
Wohnungseigentums
6
.
Aufl
.
.
;
Schöner/Stöber
Grundbuchrecht
15
.
Aufl
.
.
;
Ganten
.
soll
gelten
zeitabschnittsweise
alleinige
Nutzung
länger
andauert
.
Je
länger
sei
desto
eher
sei
befristeten
Sondernutzungsrecht
auszugehen
Schweiger
Sondernutzungsrechte
Wohnungseigentum
S.
f.
;
Erwerb
Sondernutzungsrechten
S.
f.
;
Sondernutzungsrechte
Begründung
Wohnungseigentumsrecht
S.
f.
;
vgl.
auch
WEG/Dötsch
25
.
Edition
.
.
Senat
sieht
ebenfalls
Zeitraum
Wohnungseigentümer
Nutzung
gemeinschaftlichen
Eigentums
Zuweisung
Nutzung
anderen
Wohnungseigentümer
ausgeschlossen
ist
Entzug
Befugnis
Mitgebrauch
Gemeinschaftseigentums
.
kann
anders
einzelne
Stimmen
Literatur
meinen
vgl.
.
auch
Beschluss
Senats
20
.
Februar
.
men
werden
.
Richtigerweise
führt
Regelung
Interesse
geordneten
Gebrauchs
Gemeinschaftseigentums
turnusmäßige
Nutzung
einzelne
Wohnungseigentümer
vorsieht
grundsätzlich
befristeten
Sondernutzungsrecht
;
kann
Beschluss
getroffen
werden
.
Sondernutzungsrechte
sind
gekennzeichnet
Wohnungseigentümern
Ausschluss
übrigen
Wohnungseigentümer
Recht
Nutzung
Teilen
Gemeinschaftseigentums
zugewiesen
wird
Senat
Urteil
2
.
Dezember
.
.
Turnusregelung
kann
Wohnungseigentümer
Gemeinschaftseigentum
zugewiesenen
Zeiten
zwar
ausschließlich
nutzen
.
Dient
Regelung
geordneten
gleichzeitig
möglichen
zweckmäßigen
Gebrauch
Gemeinschaftseigentums
etwa
Trockenraum
bedeutet
aber
nur
Einschränkung
Entzug
Mitgebrauchs
.
Auch
hier
getroffenen
Rotationsregelung
handelt
befristetes
Sondernutzungsrecht
.
soll
konfliktfreien
Gebrauch
gemeinschaftlichen
Gartens
ermöglichen
beschränkt
täglichen
Nutzungsrechts
Ausschließlichkeit
Nutzung
Gartens
Wohnungseigentümer
derart
kurzen
Zeitraum
gänzlicher
Entzug
Nutzungsmöglichkeit
anderen
Wohnungseigentümer
gegeben
ist
.
Berufungsgericht
getroffene
Turnusregelung
entspricht
billigem
Ermessen
Sinne
§
Abs.
.
Gericht
hat
Rahmen
§
Abs.
festzulegende
Regelung
Maßstäben
treffen
tumsgesetz
Wohnungseigentümern
vorgibt
vgl.
13
.
Aufl
.
.
Fall
Ersetzung
Beschlusses
interessengerechte
Gebrauchsregelung
§
Abs.
also
billigem
Interesse
Gesamtheit
Wohnungseigentümer
berücksichtigende
Ermessen
.
Ausübung
Ermessens
ist
Revisionsgericht
nur
überprüfen
wesentlichen
Umstände
Beachtung
gefunden
haben
Grenzen
Ermessensausübung
eingehalten
sind
Zweck
Ermächtigung
entsprechenden
Weise
Gebrauch
gemacht
wurde
vgl.
Senat
Urteil
24
.
Mai
.
24
;
siehe
auch
Senat
Urteil
24
November
§
Abs.
Satz
.
Überprüfung
hält
Regelung
Berufungsgerichts
stand
.
Revision
verweist
zutreffend
Parteien
auch
Berufungsgericht
Rahmen
Vergleichsbemühungen
stets
ausschließlich
räumliche
Aufteilung
Gartens
angestrebt
haben
.
Grund
ist
Anliegen
Parteien
Rahmen
Nutzung
Garten
auch
gestalten
pflegen
.
Gericht
getroffene
Rotationsregelung
widerspricht
Vorstellung
Parteien
lässt
sinnvolle
gärtnerische
Nutzung
.
Anlegen
Beeten
etwa
Pflanzen
Zieroder
Nutzsträuchern
Pflege
ist
Rotationslösung
gewährleistet
.
Besteht
insoweit
Parteien
Einvernehmen
Lage
entsprechenden
Flächen
Bepflanzung
könnte
Extremfall
täglich
Umgestaltung
jeweils
nutzungsberechtigten
Wohnungseigentümer
erfolgen
.
Entsprechendes
gilt
auch
Berufungsgericht
verkennt
Nutzung
Gartens
Brennholzlagerung
Beklagten
.
Zerrüttung
Verhältnisses
Parteien
konnte
Berufungsgericht
auch
verweisen
diesbezüglich
Übereinkunft
finden
.
Ist
aber
auszugehen
täglich
wechselnde
Nutzung
Gartens
Wünschen
Beteiligten
widerspricht
neue
Konflikte
hervorrufen
wird
stellt
interessengerechte
billigem
Ermessen
entsprechende
Gebrauchsregelung
.
.
1
.
Urteil
kann
Nutzung
Gartens
betrifft
Bestand
haben
;
ist
insoweit
aufzuheben
§
Abs.
.
Sache
ist
Endentscheidung
reif
bislang
gesehen
worden
ist
Gegenstand
Regelung
§
Abs.
auch
hier
Zuweisung
Gartenflächen
alleinigen
Nutzung
notwendige
Vereinbarung
sein
kann
klagenden
Wohnungseigentümer
§
Abs.
Satz
Anspruch
Abschluss
Vereinbarung
zusteht
.
§
Abs.
kann
Gericht
Rechtsstreit
gemäß
billigem
Ermessen
entscheiden
Wohnungseigentümer
Gesetz
erforderliche
Maßnahme
treffen
Gesetz
Vereinbarung
Beschluss
ergibt
.
Begriff
Maßnahme
umfasst
Handlungsalternativen
Wohnungseigentümer
lediglich
Beschlüsse
13
.
Aufl
.
.
;
aA
wohl
Spielbauer
2
.
Aufl
.
.
.
Vereinbarung
stellt
nämlich
dann
Gesetz
erforderliche
Maßnahme
Wohnungseigentümer
Abschluss
§
Abs.
Satz
WEG
Anspruch
hat
.
Erfüllen
übrigen
Wohnungseigentümer
Anspruch
kann
auch
Vereinbarung
gerichtliche
Entscheidung
§
Abs.
ersetzt
inhaltlichen
Ausgestaltung
Spielraum
besteht
vgl.
13
.
Aufl
.
.
;
;
siehe
auch
KG
.
;
Jennißen
4
.
Aufl
.
Rn
.
;
aA
3
.
Aufl
.
Rn
.
;
.
neue
§
.
.
Beschlussersetzung
wird
konkrete
Inhalt
Vereinbarung
gerichtliche
Ermessensentscheidung
§
Abs.
festgelegt
so
Klageantrag
nur
Regelungsziel
verlangten
Vereinbarung
umschrieben
werden
muss
.
Anders
ist
allerdings
Vereinbarung
feststehenden
Inhalt
haben
muss
;
Fall
muss
Klage
Zustimmung
übrigen
Wohnungseigentümer
bestimmten
Vertragstext
gerichtet
sein
vgl.
13
.
Aufl
.
.
§
.
.
Voraussetzungen
Anspruchs
Kläger
Beklagten
§
Abs.
Satz
WEG
Abschluss
Vereinbarung
flächenmäßige
Aufteilung
Gartens
Nutzung
Gegenstand
hat
sind
bislang
Berufungsgericht
getroffenen
Feststellungen
gegeben
.
Vorschrift
begründet
Individual-)Anspruch
Wohnungsoder
Teileigentümers
anderen
Miteigentümer
Abschluss
Vereinbarung
Festhalten
geltenden
Regelung
schwerwiegenden
Gründen
Berücksichtigung
Umstände
Einzelfalls
insbesondere
Rechte
Interessen
anderen
Wohnungseigentümer
unbillig
erscheint
vgl.
Senat
Urteil
17
.
Dezember
.
Parteien
bislang
gesetzlichen
Vorschriften
abweichende
Regelung
getroffen
haben
ist
Nutzung
Gemeinschaftseigentum
stehenden
Gartens
§
Abs.
S.
maßgebend
.
ist
Wohnungseigentümer
Mitgebrauch
gemeinschaftlichen
Eigentums
Maßgabe
§
WEG
berechtigt
.
Mitgebrauch
Sinn
ist
Gemeinschaft
Eigentümer
herzuleitende
Recht
Eigentümer
persönliche
Gebrauchsvorteile
gemeinschaftlichen
Sache
ziehen
Mitbesitz
Sinne
§
auszuüben
Natur
Bruchteilen
bestehen
kann
.
Gebrauchsbefugnis
einzelnen
Wohnungseigentümers
ist
also
persönlichkeitsbezogen
unteilbar
etwa
quotal
entsprechend
Miteigentumsanteil
beschränkt
.
findet
Grenzen
Gesetzeswortlaut
nur
Pflicht
gegenseitigen
Rücksichtnahme
ordnungsgemäßen
Gebrauch
WEG
;
vgl.
BayObLGZ
f.
;
.
Recht
allseits
gleichen
Gebrauch
Gartens
kann
tiefgreifenden
Zerrüttung
Verhältnisses
Parteien
verwirklicht
werden
.
lässt
konfliktfreie
Nutzung
Gartens
hier
auch
Gartenpflege
gärtnerischen
Gestaltung
Wohnungseigentümer
selbst
liegen
soll
;
kann
dargelegt
auch
Gebrauchsregelung
erreicht
werden
.
liegen
schwerwiegende
Gründe
Festhalten
gesetzlichen
Regelung
unbillig
erscheinen
lassen
.
beiderseitige
Anliegen
Parteien
gewährleisten
ist
flächenmäßige
Aufteilung
Gartens
Zuweisung
Flächen
ausschließlichen
Nutzung
jeweils
Partei
erforderlich
nur
Grundlage
Vereinbarung
erfolgen
kann
.
Hinblick
Vereinbarung
Anspruch
gleichen
Mitgebrauch
Gemeinschaftseigentums
verwirklichen
soll
spricht
Rahmen
Abwägung
Rechte
Interessen
Parteien
Grundsatz
flächenmäßige
Aufteilung
Ziel
etwa
hälftigen
Aufteilung
Gartens
vorzunehmen
;
konkreten
Ausgestaltung
ziels
besteht
Anwendung
§
Abs.
Spielraum
konkreten
Lage
Flächen
.
Kläger
Revisionserwiderung
mitgeteilt
zwischenzeitlich
Anlage
ausgezogen
sind
Wohnung
vermietet
haben
kann
allerdings
Vorliegen
schwerwiegender
Gründe
Sinne
§
Abs.
Satz
fehlen
.
gilt
insbesondere
dann
Mieter
tatsächlich
Interesse
Nutzung
Gartens
hat
.
Steht
Klägern
Anspruch
Abschluss
Vereinbarung
flächenmäßig
gleichwertigen
Aufteilung
Gartens
ausschließlichen
Nutzung
jeweilige
Partei
kann
ersetzende
Vereinbarung
nur
schuldrechtlicher
Natur
sein
.
§
Abs.
verbundenen
Eingriffs
Privatautonomie
Wohnungseigentümer
dürfen
Maßnahmen
nämlich
nur
insoweit
angeordnet
werden
Gewährleistung
effektiven
Rechtsschutzes
unbedingt
notwendig
ist
Senat
Urteil
24
.
Mai
.
.
Eintragung
Grundbuch
§
Abs.
einhergehende
Wirkung
Vereinbarung
auch
Sonderrechtsnachfolger
Parteien
ist
veranlasst
treffende
Gebrauchsregelung
Zerwürfnis
gegenwärtigen
Wohnungseigentümer
begründet
ist
Notwendigkeit
Regelung
Veränderung
personellen
Zusammensetzung
anders
beurteilen
sein
kann
.
2
.
Berufungsgericht
wird
neuen
Entscheidung
sachgerechte
Antragstellung
hinzuwirken
klären
haben
Weise
flächenmäßige
Zuweisung
Gartens
Nutzung
Rahmen
vereinbarungsersetzenden
gerichtlichen
Entscheidung
vorzunehmen
ist
.
Weinland
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
Entscheidung
30.07.2015