NAMEN Verkündet : 8 . April Weschenfelder Justizhauptsekretärin Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja Abs. Satz § Abs. Zuweisung Gemeinschaftseigentum stehender Flächen einzelne Wohnungseigentümer ausschließlichen Nutzung begründet auch dann Sondernutzungsrecht erfordert Vereinbarung Sinne § Abs. Satz Wohnungseigentümer gleichwertige Fläche alleinigen Nutzung erhalten Fortführung Senat Beschluss 20 . September . Regelung Interesse geordneten Gebrauchs Gemeinschaftseigentums turnusmäßige Nutzung Wohnungseigentümer vorsieht führt grundsätzlich befristeten Sondernutzungsrecht ; kann Beschluss getroffen werden . ECLI : : Abs. Satz § Abs. Vereinbarung kann gerichtliche Entscheidung § Abs. ersetzt werden Wohnungseigentümer § Abs. Satz WEG Anspruch Abschluss zusteht übrigen Wohnungseigentümer erfüllen inhaltlichen Ausgestaltung Spielraum besteht . Urteil 8 . April AG V. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 8 . April Vorsitzende Richterin Dr. Richterinnen Dr. Weinland Richter Dr. Richterin Recht erkannt : Revision Beklagten wird Urteil Landgerichts Zivilkammer XI 30 Juli Kostenpunkt insoweit aufgehoben Nutzung Gartens regelt . Umfang Aufhebung wird Sache neuen Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revisionsverfahrens Berufungsgericht zurückverwiesen . Tatbestand : Parteien bilden Wohnungseigentümergemeinschaft . Kläger sind Eigentümer Wohnung Miteigentumsanteil 26/100 ; Beklagten sind Eigentümer anderen Wohnung Miteigentumsanteil 74/100 . Teilungserklärung steht Sondereigentumseinheiten Stimme . Grundstück ist Garten angelegt ; Sondernutzungsrechte insoweit bestehen . Garten wird überwiegend Beklagten genutzt dort Brennholz lagern Teilbereiche allein beanspruchen . Kläger haben hier noch Interesse zunächst Feststellung verlangt Beklagten verpflichtet sind Mitgebrauch Gartens Weise gewähren Wohnungseigentümern gleichwertige Nutzung ermöglicht wird . Amtsgericht hat Klage abgewiesen . Berufung haben Kläger zuletzt Nutzungsregelung Garten Wege Beschlussersetzung erstrebt . Landgericht hat Nutzung dahingehend geregelt Kläger Garten geraden Beklagten ungeraden Tagen nutzen dürfen . zugelassenen Revision wollen Beklagten Abweisung Antrags Beschlussersetzung erreichen . Kläger beantragen Zurückweisung Revision . Entscheidungsgründe : Berufungsgericht meint Kläger hätten Anspruch Mitgebrauch gemeinschaftlichen Gartens unabhängig Größe . Parteien zerrütteten Verhältnisses Lage seien Regelung gemeinsamen Gebrauch treffen könnten Kläger Wege Beschlussersetzung Gericht verlangen . möglich sei allerdings Zuweisung Teilflächen Gartens jeweils Partei alleinigen Nutzung . entstünden nämlich Sondernutzungsrechte Teilflächen ; könnten nur Vereinbarung Wohnungseigentümer begründet werden . Anders sei getroffene Rotationsregelung . faktische Einräumung zeitlich begrenzten Sondernutzungsrechts liege . Rotationsregelung führe Parteien Garten Wege gehen könnten . Konkret sei tageweisen Wechsel auszugehen Perioden gutem schlechtem Wetter möglichst gleichmäßig Parteien verteilen . II . hält rechtlicher Überprüfung entscheidenden Punkt stand . 1 . Rechtsfehlerfrei geht Berufungsgericht allerdings Zulässigkeit Beschlussersetzungsklage . Kläger machen Anspruch interessengerechte Gebrauchsregelung § Abs. geltend Wohnungseigentümer verlangte Regelung Beschluss entscheiden können Abs. Beschlussersetzungsklage § Abs. durchgesetzt werden kann vgl. nur 13 . Aufl . . . Bestimmtheit Klageantrages ist ausreichend Rechtsschutzziel hinreichend deutlich wird vgl. Senat Urteil 24 . Mai . . ist Fall . Kläger erstreben möglichst gleichmäßige Nutzung Gartens Wohnungseigentümer . vorherigen Befassung Eigentümerversammlung Angelegenheit bedurfte . Kann hier Hinblick tiefgreifende Zerstrittenheit Parteien Stimmengleichheit Sicherheit Wahrscheinlichkeit ausgegangen werden Klageziel entsprechender Antrag Eigentümerversammlung erforderliche Mehrheit finden wird ist Vorbefassung Versammlung ausnahmsweise entbehrlich vgl. Senat Urteil 15 . Januar . f. . 2 . Berufungsgericht Gartennutzung getroffene Rotationsregelung entspricht jedoch billigem Ermessen Sinne § Abs. kann Bestand haben . Rechtsfehler nimmt Berufungsgericht allerdings Gebrauchsregelung Inhalts treffen durfte bestimmte Flächen Gartens bestimmten Wohnungseigentümern alleinigen Nutzung zugewiesen werden . § Abs. kann Wohnungseigentümer zwar Abschluss interessegerechten Gebrauchsregelung Nutzung Gemeinschaftseigentums verlangen hier Gesetz Vereinbarungen Beschlüssen Regelung ergibt . Gebrauchsregelungen können Bestimmungen Nutzungsart -zweck enthalten . Möglich sind auch Nutzungsbeschränkungen hin Nutzungsverbot . WEG fällt aber Regelung Gemeinschaftseigentum stehende Flächen Wohnungseigentümer ausschließlichen Gebrauch zuweist . Regelung stellt verbundenen vollständigen Ausschlusses anderen Wohnungseigentümer Mitgebrauch Gemeinschaftseigentums Konkretisierung Gebrauchs Sinne . ändert vielmehr § Abs. WEG führt Sondernutzungsrecht begünstigten Senat Beschluss 20 . September ; vgl. auch 4 . Aufl . . . gilt auch dann Wohnungseigentümern gleichwertige Fläche Gemeinschaftseigentums alleinigen Nutzung zugewiesen wird . Allerdings wird verschiedentlich Rückgriff Kompensationsgedanken gleichmäßige räumliche Zuweisung Gemeinschaftseigentum alleinigen Nutzung einzelnen Wohnungseigentümer mögliche Gebrauchsregelung Sinne § WEG angesehen . So handele beispielsweise Ausschluss Mitgebrauch Konkretisierung gemeinschaftlichen Gebrauchs Wohnungseigentümer bestimmter Stellplatz dauerhaften befristeten Nutzung zugewiesen werde . Wohnungseigentümer werde Ausschluss Mitgebrauch übrigen Stellplätzen Recht Alleingebrauch bestimmten Stellplatz ausgeglichen . mache wertungsmäßig Unterschied Ausschluss Mitgebrauch Fall Vermietung entsprechenden Anteil Nutzungen unmittelbaren ausschließlichen Eigengebrauch Teilfläche Gemeinschaftseigentums kompensiert werde 136 ; Wenzel f. ; 13 . Aufl . Rn . anders allerdings § . ; ähnlich Hinweis § Nr. : WEG/Dötsch 26 . Edition . . anknüpfend wird auch räumliche Aufteilung Gemeinschaftseigentum stehenden Gartenfläche Rahmen Gebrauchsregelung möglich gehalten . sei beanstanden gleichrangigen Nutzungsberechtigung Miteigentümer Gesamtfläche ausgehe räumliche Abgrenzung Nutzungsberechtigung beschränke gleichen Maße bestimmte Miteigentümer Nutzung Teilfläche ausschließe zugewiesenen Teilstücks zugutekomme f. ; ; vgl. auch KG Kellerräumen . Richtigerweise handelt aber auch gleichmäßigen Zuweisung verschiedener Gemeinschaftseigentum stehender Flächen alleinigen Nutzung Wohnungseigentümer einbezieht Gebrauchsregelung Sinne § WEG . derartige räumliche Aufteilung führt gänzlichen Ausschluss Wohnungseigentümer Mitgebrauch anderen Wohnungseigentümer zugewiesenen Teils Gemeinschaftseigentums gleichzeitig ausschließlichen Nutzungsrecht anderen Teilfläche . handelt gegenständlich begrenzte Sondernutzungsrechte ebenso ; OLG 108 ; OLG ; ; f. ; Rn . 10 ; 4 . Aufl . . ; Erwerb Sondernutzungsrechten Wohnungseigentumsrecht S. f. ; Schweiger Sondernutzungsrechte Wohnungseigentum S. f. ; wohl auch 4 . Aufl . . ; Spielbauer 2 . Aufl . . ; Sondernutzungsrechte Begründung Wohnungseigentumsrecht S. ; können nur Vereinbarung § Abs. Satz WEG begründet werden vgl. Senat Urteil 2 . Dezember . 10 ; Urteil 18 . März . . jeweilige Wohnungseigentümer gleichwertige Fläche alleinigen Nutzung Kompensation Ausschlusses Mitgebrauch -9- anderen Flächen zugewiesen erhalten hat rechtfertigt andere Bewertung . Überlassung gleichwertigen Fläche Alleinnutzung wird Entziehung Mitgebrauchsberechtigung übrigen Flächen nur ideell wirtschaftlich aber entscheidend ankommt rechtlich kompensiert vgl. Senat Beschluss 14 . Juni f. ; Erwerb Sondernutzungsrechten Wohnungseigentumsrecht S. f. ; Schweiger Sondernutzungsrechte Wohnungseigentum S. . besteht auch wesentliche Unterschied Vermietung Flächen Gemeinschaftseigentum stehen . Vermietung entzieht Wohnungseigentümern Recht Mitgebrauch setzt weiterhin regelt nur Art Weise Ausübung Möglichkeit unmittelbaren Eigen-)Gebrauchs mittelbaren Fremd-)Gebrauchs ersetzt Stelle unmittelbaren Gebrauchs Anteil Mieteinnahmen treten lässt § Abs. Satz § Abs. ; vgl. Senat Beschluss 29 . Juni . kommt Feststellung Entzug Gebrauchsmöglichkeit Fläche gleichwertiger Weise Zuweisung anderen Fläche kompensiert wird erhebliche Schwierigkeiten bereiten kann . gilt gerade Regelungen Bezug Gartennutzung Lage zuzuweisenden Teilflächen entscheidender Bedeutung ist . Schwierigkeiten ist Berücksichtigung ausreichenden Kompensation Abgrenzung Gebrauchsregelung Sondernutzungsrecht auch Gesichtspunkt Rechtssicherheit angezeigt . Rechtsfehlerfrei ist auch weitere Annahme Berufungsgerichts getroffene Rotationsregelung Gartennutzung Sondernutzungsrecht begründet Gegenstand Gebrauchsregelung Sinne § WEG sein kann . Ganz überwiegend wird Turnusregelung grundsätzlich nur Konkretisierung gemeinschaftlichen Gebrauchs angesehen gleichwertige Mitbenutzung Gemeinschaftseigentums gewährleistet werde . könne Beschlussfassung Wohnungseigentümer erfolgen f. Trockenräumen ; Gartennutzung Wochentagen ; Suilmann 13 . Aufl . . ; 4 . Aufl . . 5 ; Hügel/Elzer Rn . 11 ; Spielbauer 2 . Aufl . . 29 ; Bärmann/Pick 19 . Aufl . . ; Hogenschurz Sondernutzungsrecht § . ; vgl. auch Parkplatznutzung bestimmte Wohnungseigentümer Zeitraum Uhr Uhr ; Bärmann/Seuß/Schneider Praxis Wohnungseigentums 6 . Aufl . . ; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15 . Aufl . . ; Ganten . soll gelten zeitabschnittsweise alleinige Nutzung länger andauert . Je länger sei desto eher sei befristeten Sondernutzungsrecht auszugehen Schweiger Sondernutzungsrechte Wohnungseigentum S. f. ; Erwerb Sondernutzungsrechten S. f. ; Sondernutzungsrechte Begründung Wohnungseigentumsrecht S. f. ; vgl. auch WEG/Dötsch 25 . Edition . . Senat sieht ebenfalls Zeitraum Wohnungseigentümer Nutzung gemeinschaftlichen Eigentums Zuweisung Nutzung anderen Wohnungseigentümer ausgeschlossen ist Entzug Befugnis Mitgebrauch Gemeinschaftseigentums . kann anders einzelne Stimmen Literatur meinen vgl. . auch Beschluss Senats 20 . Februar . men werden . Richtigerweise führt Regelung Interesse geordneten Gebrauchs Gemeinschaftseigentums turnusmäßige Nutzung einzelne Wohnungseigentümer vorsieht grundsätzlich befristeten Sondernutzungsrecht ; kann Beschluss getroffen werden . Sondernutzungsrechte sind gekennzeichnet Wohnungseigentümern Ausschluss übrigen Wohnungseigentümer Recht Nutzung Teilen Gemeinschaftseigentums zugewiesen wird Senat Urteil 2 . Dezember . . Turnusregelung kann Wohnungseigentümer Gemeinschaftseigentum zugewiesenen Zeiten zwar ausschließlich nutzen . Dient Regelung geordneten gleichzeitig möglichen zweckmäßigen Gebrauch Gemeinschaftseigentums etwa Trockenraum bedeutet aber nur Einschränkung Entzug Mitgebrauchs . Auch hier getroffenen Rotationsregelung handelt befristetes Sondernutzungsrecht . soll konfliktfreien Gebrauch gemeinschaftlichen Gartens ermöglichen beschränkt täglichen Nutzungsrechts Ausschließlichkeit Nutzung Gartens Wohnungseigentümer derart kurzen Zeitraum gänzlicher Entzug Nutzungsmöglichkeit anderen Wohnungseigentümer gegeben ist . Berufungsgericht getroffene Turnusregelung entspricht billigem Ermessen Sinne § Abs. . Gericht hat Rahmen § Abs. festzulegende Regelung Maßstäben treffen tumsgesetz Wohnungseigentümern vorgibt vgl. 13 . Aufl . . Fall Ersetzung Beschlusses interessengerechte Gebrauchsregelung § Abs. also billigem Interesse Gesamtheit Wohnungseigentümer berücksichtigende Ermessen . Ausübung Ermessens ist Revisionsgericht nur überprüfen wesentlichen Umstände Beachtung gefunden haben Grenzen Ermessensausübung eingehalten sind Zweck Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht wurde vgl. Senat Urteil 24 . Mai . 24 ; siehe auch Senat Urteil 24 November § Abs. Satz . Überprüfung hält Regelung Berufungsgerichts stand . Revision verweist zutreffend Parteien auch Berufungsgericht Rahmen Vergleichsbemühungen stets ausschließlich räumliche Aufteilung Gartens angestrebt haben . Grund ist Anliegen Parteien Rahmen Nutzung Garten auch gestalten pflegen . Gericht getroffene Rotationsregelung widerspricht Vorstellung Parteien lässt sinnvolle gärtnerische Nutzung . Anlegen Beeten etwa Pflanzen Zieroder Nutzsträuchern Pflege ist Rotationslösung gewährleistet . Besteht insoweit Parteien Einvernehmen Lage entsprechenden Flächen Bepflanzung könnte Extremfall täglich Umgestaltung jeweils nutzungsberechtigten Wohnungseigentümer erfolgen . Entsprechendes gilt auch Berufungsgericht verkennt Nutzung Gartens Brennholzlagerung Beklagten . Zerrüttung Verhältnisses Parteien konnte Berufungsgericht auch verweisen diesbezüglich Übereinkunft finden . Ist aber auszugehen täglich wechselnde Nutzung Gartens Wünschen Beteiligten widerspricht neue Konflikte hervorrufen wird stellt interessengerechte billigem Ermessen entsprechende Gebrauchsregelung . . 1 . Urteil kann Nutzung Gartens betrifft Bestand haben ; ist insoweit aufzuheben § Abs. . Sache ist Endentscheidung reif bislang gesehen worden ist Gegenstand Regelung § Abs. auch hier Zuweisung Gartenflächen alleinigen Nutzung notwendige Vereinbarung sein kann klagenden Wohnungseigentümer § Abs. Satz Anspruch Abschluss Vereinbarung zusteht . § Abs. kann Gericht Rechtsstreit gemäß billigem Ermessen entscheiden Wohnungseigentümer Gesetz erforderliche Maßnahme treffen Gesetz Vereinbarung Beschluss ergibt . Begriff Maßnahme umfasst Handlungsalternativen Wohnungseigentümer lediglich Beschlüsse 13 . Aufl . . ; aA wohl Spielbauer 2 . Aufl . . . Vereinbarung stellt nämlich dann Gesetz erforderliche Maßnahme Wohnungseigentümer Abschluss § Abs. Satz WEG Anspruch hat . Erfüllen übrigen Wohnungseigentümer Anspruch kann auch Vereinbarung gerichtliche Entscheidung § Abs. ersetzt inhaltlichen Ausgestaltung Spielraum besteht vgl. 13 . Aufl . . ; ; siehe auch KG . ; Jennißen 4 . Aufl . Rn . ; aA 3 . Aufl . Rn . ; . neue § . . Beschlussersetzung wird konkrete Inhalt Vereinbarung gerichtliche Ermessensentscheidung § Abs. festgelegt so Klageantrag nur Regelungsziel verlangten Vereinbarung umschrieben werden muss . Anders ist allerdings Vereinbarung feststehenden Inhalt haben muss ; Fall muss Klage Zustimmung übrigen Wohnungseigentümer bestimmten Vertragstext gerichtet sein vgl. 13 . Aufl . . § . . Voraussetzungen Anspruchs Kläger Beklagten § Abs. Satz WEG Abschluss Vereinbarung flächenmäßige Aufteilung Gartens Nutzung Gegenstand hat sind bislang Berufungsgericht getroffenen Feststellungen gegeben . Vorschrift begründet Individual-)Anspruch Wohnungsoder Teileigentümers anderen Miteigentümer Abschluss Vereinbarung Festhalten geltenden Regelung schwerwiegenden Gründen Berücksichtigung Umstände Einzelfalls insbesondere Rechte Interessen anderen Wohnungseigentümer unbillig erscheint vgl. Senat Urteil 17 . Dezember . Parteien bislang gesetzlichen Vorschriften abweichende Regelung getroffen haben ist Nutzung Gemeinschaftseigentum stehenden Gartens § Abs. S. maßgebend . ist Wohnungseigentümer Mitgebrauch gemeinschaftlichen Eigentums Maßgabe § WEG berechtigt . Mitgebrauch Sinn ist Gemeinschaft Eigentümer herzuleitende Recht Eigentümer persönliche Gebrauchsvorteile gemeinschaftlichen Sache ziehen Mitbesitz Sinne § auszuüben Natur Bruchteilen bestehen kann . Gebrauchsbefugnis einzelnen Wohnungseigentümers ist also persönlichkeitsbezogen unteilbar etwa quotal entsprechend Miteigentumsanteil beschränkt . findet Grenzen Gesetzeswortlaut nur Pflicht gegenseitigen Rücksichtnahme ordnungsgemäßen Gebrauch WEG ; vgl. BayObLGZ f. ; . Recht allseits gleichen Gebrauch Gartens kann tiefgreifenden Zerrüttung Verhältnisses Parteien verwirklicht werden . lässt konfliktfreie Nutzung Gartens hier auch Gartenpflege gärtnerischen Gestaltung Wohnungseigentümer selbst liegen soll ; kann dargelegt auch Gebrauchsregelung erreicht werden . liegen schwerwiegende Gründe Festhalten gesetzlichen Regelung unbillig erscheinen lassen . beiderseitige Anliegen Parteien gewährleisten ist flächenmäßige Aufteilung Gartens Zuweisung Flächen ausschließlichen Nutzung jeweils Partei erforderlich nur Grundlage Vereinbarung erfolgen kann . Hinblick Vereinbarung Anspruch gleichen Mitgebrauch Gemeinschaftseigentums verwirklichen soll spricht Rahmen Abwägung Rechte Interessen Parteien Grundsatz flächenmäßige Aufteilung Ziel etwa hälftigen Aufteilung Gartens vorzunehmen ; konkreten Ausgestaltung ziels besteht Anwendung § Abs. Spielraum konkreten Lage Flächen . Kläger Revisionserwiderung mitgeteilt zwischenzeitlich Anlage ausgezogen sind Wohnung vermietet haben kann allerdings Vorliegen schwerwiegender Gründe Sinne § Abs. Satz fehlen . gilt insbesondere dann Mieter tatsächlich Interesse Nutzung Gartens hat . Steht Klägern Anspruch Abschluss Vereinbarung flächenmäßig gleichwertigen Aufteilung Gartens ausschließlichen Nutzung jeweilige Partei kann ersetzende Vereinbarung nur schuldrechtlicher Natur sein . § Abs. verbundenen Eingriffs Privatautonomie Wohnungseigentümer dürfen Maßnahmen nämlich nur insoweit angeordnet werden Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes unbedingt notwendig ist Senat Urteil 24 . Mai . . Eintragung Grundbuch § Abs. einhergehende Wirkung Vereinbarung auch Sonderrechtsnachfolger Parteien ist veranlasst treffende Gebrauchsregelung Zerwürfnis gegenwärtigen Wohnungseigentümer begründet ist Notwendigkeit Regelung Veränderung personellen Zusammensetzung anders beurteilen sein kann . 2 . Berufungsgericht wird neuen Entscheidung sachgerechte Antragstellung hinzuwirken klären haben Weise flächenmäßige Zuweisung Gartens Nutzung Rahmen vereinbarungsersetzenden gerichtlichen Entscheidung vorzunehmen ist . Weinland Vorinstanzen : AG Entscheidung Entscheidung 30.07.2015