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1268 lines
10 KiB

NAMEN
Verkündet
:
29
.
Juni
Justizamtsinspektorin
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
V.
Zivilsenat
hat
mündliche
Verhandlung
29
.
Juni
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
wird
Urteil
6
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
28
.
April
Kostenpunkt
insoweit
aufgehoben
Beklagte
Herausgabe
Grundbesitzes
Auskunfterteilung
verurteilt
Widerklage
Klägerin
Widerbeklagte
abgewiesen
worden
ist
.
Berufung
Beklagten
wird
Urteil
3
.
Zivilkammer
Landgerichts
12
.
März
abgeändert
Klage
abgewiesen
.
Widerklage
wird
Verhältnis
Beklagten
Klägerin
Widerbeklagten
festgestellt
16
.
März
Notar
B.
Widerbeklagten
geschlossene
Grundstückskaufvertrag
UR-Nr
.
wirksam
ist
.
Kosten
Rechtsstreits
erster
Instanz
trägt
Klägerin
.
Kosten
Rechtsstreits
Revisionsinstanz
trägt
Beklagte
außergerichtlichen
Kosten
Widerbeklagten
3
.
übrigen
Kosten
trägt
Klägerin
Widerbeklagte
2
.
Tatbestand
:
notariellem
Vertrag
16
.
März
kaufte
Beklagte
Widerbeklagten
gesetzliche
Vertreterin
Widerbeklagte
war
rund
großes
Areal
..
Wirksamkeit
Verkäuferin
vollmachtlosen
Vertreter
geschlossenen
Vertrages
hing
Genehmigung
Widerbeklagten
.
Besitzübergabe
war
1
.
April
vereinbart
sollte
aber
abhängig
sein
Zollbürge
zugelassene
deutsche
Bank
30
.
März
Höhe
Kaufpreisteils
DM
Händen
Widerbeklagten
schriftlich
erklärte
"
Kaufpreisanteil
Käufer
zahlen
werde
"
Abs.
notariellen
Vertrages
.
enthielt
Vertrag
Klausel
auflösenden
Bedingung
geschlossen
werde
schriftliche
Erklärung
30
.
März
vorliege
§
Abs.
notariellen
Vertrages
.
Widerbeklagte
genehmigte
Vertrag
Erklärung
22
.
April
Beklagte
Schreiben
29
.
März
Erklärung
Deutschen
Hypothekenbank
AG
folgenden
:
Bank
25
.
März
vorgelegt
hatte
Bank
Zahlung
Betrages
DM
Erfüllung
Auszahlungsvoraussetzungen
Eintragung
Gesamtgrundschuld
23
.
Mio.
DM
Kaufgrundstück
Grundstück
Parallelprozesses
zusagte
.
Widerbeklagte
setzte
Beklagte
"
rückwirkend
"
1
.
April
Besitz
Folgezeit
wurde
Vollziehung
Vertrages
begonnen
.
September
äußerte
Widerbeklagte
Bank
Beklagten
Auffassung
Bankerklärung
Qualität
Schuldbeitritts
habe
.
Nachverhandlungen
Bank
Beklagten
führten
Ergebnis
.
Widerbeklagte
hat
Kaufgrundstück
zurückverlangt
Beklagte
Auskunft
Vorbereitung
Klage
Herausgabe
gezogener
Nutzungen
Anspruch
genommen
.
Landgericht
hat
Klage
stattgegeben
.
zweiter
Instanz
ist
jetzige
Klägerin
Widerbeklagte
Rechtsstreit
Vorbringen
beigetreten
sei
Verschmelzung
Widerbeklagten
Rechtsnachfolgerin
geworden
.
Beklagte
hat
Urteil
Ziel
Klageabweisung
angefochten
Zwischenfeststellungswiderklage
Widerbeklagten
erhoben
.
hat
wesentlichen
festzustellen
beantragt
Widerbeklagte
Rechtsnachfolgerin
Widerbeklagten
sei
Kaufvertrag
wirksam
sei
.
Oberlandesgericht
hat
Berufung
Beklagten
zurückgewiesen
Widerklage
abgewiesen
.
Revision
Beklagten
früheren
Anträge
weiterverfolgt
hat
hat
Senat
nur
angenommen
Klageverurteilung
richtet
Abweisung
Widerklageantrags
Widerbeklagten
Feststellung
Wirksamkeit
Kaufvertrages
.
Widerbeklagten
beantragen
Zurückweisung
Rechtsmittels
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
bejaht
Aktivlegitimation
Klägerin
Widerbeklagten
2
.
nimmt
Verschmelzung
Rechtsnachfolgerin
Widerbeklagten
geworden
infolgedessen
Partei
Stelle
getreten
sei
Anspruch
Herausgabe
Grundstücks
§
zustehe
.
notarielle
Kaufvertrag
16
.
März
sei
nämlich
Eintritt
auflösenden
Bedingung
30
.
März
schriftliche
Schuldbeitrittserklärung
Bank
vorliege
weggefallen
.
Infolgedessen
sei
auch
Widerklage
unbegründet
.
II
.
Ausführungen
halten
Angriffen
Revision
stand
.
1
.
Erfolg
wendet
Revision
allerdings
Annahme
Rechtsnachfolge
Widerbeklagten
Widerbeklagten
Verschmelzung
.
war
vorliegenden
Fall
nur
Voraussetzungen
§
§
Abs.
Nr.
Abs.
möglich
.
Voraussetzungen
gegeben
waren
konnte
Berufungsgericht
aber
Auffassung
Revision
dahingestellt
sein
lassen
etwaige
Mängel
Verschmelzung
§
Abs.
UmwG
unbeachtlich
bleiben
Verschmelzung
Handelsregister
eingetragen
worden
ist
.
Wirkungen
treten
Bundesgerichtshof
inhaltsgleichen
Vorschrift
§
Abs.
§
Abs.
LwAnpG
entschieden
hat
nur
dann
Mangel
Umwandlung
derart
gravierend
ist
Verschmelzung
nichtig
anzusehen
ist
.
ist
dann
anzunehmen
gewählte
Umwandlungsform
Gesellschaftsform
umgewandelt
werden
sollte
Gesetz
entsprach
vgl.
353
;
134
;
s.
auch
.
5
.
März
BLw
;
ebenso
.
17
.
Mai
;
s.
auch
schon
Senat
.
2
.
Dezember
.
schwerwiegenden
Mängel
geht
hier
.
Gesetz
läßt
gewählte
Form
Verschmelzung
erlaubt
Verschmelzung
GmbH
.
GmbH.
GmbH
.
konkreten
Fall
§
Abs.
UmwG
mehr
hätte
umgewandelt
werden
dürfen
Beklagte
vorgetragen
hat
Vermögen
Widerbeklagten
bereits
voll
verteilt
war
stellt
dann
zwar
Fehler
läßt
aber
generell
Rechtsgrundlage
Verschmelzung
entfallen
.
2
.
Bestand
hat
hingegen
Annahme
Berufungsgerichts
notarielle
Kaufvertrag
unwirksam
sei
Eigentumserwerb
Beklagten
geführt
habe
.
Allerdings
konnte
Kaufvertrag
ohnehin
Eigentumserwerb
herbeiführen
nur
Verpflichtung
begründen
.
Auflassung
Akt
Eigentumsübertragung
wurde
Vertragsparteien
noch
erklärt
.
bevollmächtigten
lediglich
Notariatsangestellte
entsprechenden
Erklärungen
aber
noch
abgegeben
hat
.
Gleichwohl
kommt
Frage
Wirksamkeit
Kaufvertrages
.
Besteht
begründet
Beklagte
Recht
Besitz
so
§
gestützte
Herausgabeklage
abzuweisen
ist
.
ist
Auffassung
Berufungsgerichts
auszugehen
.
konstruktiver
Hinsicht
ist
Begründung
Berufungsgerichts
nur
schlüssig
auflösende
Bedingung
eingetreten
ist
so
später
erklärte
Genehmigung
Leere
ging
.
setzt
aber
Erklärung
Bank
25
.
März
vertraglichen
Anforderungen
entsprach
.
ist
Berufungsgericht
Einvernehmen
Landgericht
ausgegangen
angenommen
hat
nur
Schuldbeitritt
Rechtssinne
sei
vertragsgemäß
gewesen
habe
Eintritt
auflösenden
Bedingung
hindern
können
.
Revision
rügt
Recht
nähere
Begründung
vermissen
läßt
.
Zutreffend
wäre
Sicht
nur
Abs.
Vertrages
eindeutig
Erklärung
Schuldbeitritts
Bank
verlangte
.
Schuldbeitritt
kann
Schreiben
25
.
März
aufgefaßt
werden
.
Vertragswortlaut
ist
aber
keineswegs
eindeutig
Auslegung
entzogen
.
Begriff
Schuldbeitritt
wird
zwar
verwendet
taucht
aber
nur
Klammerzusatz
.
Erklärung
Kaufpreisteil
Käufer
zahlen
"
wollen
deutet
andere
Richtung
.
Schuld
beitritt
zahlt
anderen
erfüllt
erster
Linie
eigene
Gesamtschuldner
übernommene
Schuld
.
Vertragsparteien
verlangten
Erklärung
gemeint
haben
bedarf
somit
Auslegung
unberücksichtigt
lassen
kann
einen
Übernahme
gesamtschuldnerischen
Mitverpflichtung
Kreditgeber
selbstverständlich
ist
andererseits
Interessen
getan
sein
konnte
Bank
gesicherte
Finanzierung
vertragsgemäße
Zahlung
Anweisung
Käufers
bestätigt
wurde
.
Senat
braucht
jedoch
gebotene
Auslegung
nachzuholen
Klage
schon
anderen
Grund
abweisungsreif
ist
.
Selbst
Bankerklärung
Anforderungen
vollständig
genügte
ist
Klägerin
Widerbeklagten
nämlich
§
verwehrt
Eintritt
auflösenden
Bedingung
berufen
.
ist
Kaufvertrag
Erteilung
Genehmigung
Widerbeklagte
wirksam
geworden
.
Regelung
auflösenden
Bedingung
steht
engem
inhaltlichen
Zusammenhang
Genehmigungserfordernis
.
§
Abs.
Vertrages
war
Genehmigung
Widerbeklagte
nur
erwarten
Bankerklärung
§
Abs.
Vertrages
30
.
März
vorlag
.
§
Abs.
Vertrages
sollte
rechtzeitige
Vorlage
Bankerklärung
Versagung
Genehmigung
entbehrlich
machen
Scheitern
Vertrages
Eintritt
auflösenden
Bedingung
bewirken
.
Regelungen
dienten
Anliegen
Verkäuferseite
Vertrag
nur
Käufer
durchzuführen
Bonität
gesichert
war
Frage
kurzer
Frist
klären
.
Regelungszweck
ist
vorliegend
auch
dann
erreicht
worden
Vorlage
Schuldbeitritts
erforderlich
war
.
Widerbeklagte
-9-
hat
nämlich
Kenntnis
Umstände
rechtzeitig
vorgelegte
Bankerklärung
geprüft
vertragsgemäß
akzeptiert
Vertrag
zeitnah
genehmigt
.
mag
§
Abs.
Vertrages
verpflichtet
gewesen
sein
Erklärung
Anforderungen
§
Abs.
Vertrages
genügte
hat
gebilligt
Genehmigung
Vertrages
deutlich
gemacht
eingetretenen
auflösenden
Bedingung
wirksam
behandeln
wollte
.
kommt
auch
Folgezeit
Vollzug
Vertrages
betrieb
.
setzte
Beklagte
Besitz
Grundstücks
.
informierte
Widerbeklagte
Vertrag
genehmigt
habe
bat
Vertragsvollzug
.
Beklagten
wünschte
Jahre
Nachweise
vereinbarten
Arbeitsplatzzusagen
Einhaltung
Veräußerungsverbotes
.
Umstände
kam
Regelung
Eintritt
auflösenden
Bedingung
eigenständige
Bedeutung
.
Prüfung
ergab
Risiko
Bestimmung
schützen
sollte
bestand
Vollziehung
Vertrages
fehlender
Liquidität
Beklagten
scheitern
würde
.
wäre
treuwidrig
Klägerin
formal
gegebenen
Voraussetzungen
Bedingungseintritts
berufen
könnte
Zweck
Regelung
liegenden
Vorbehalts
erteilten
Genehmigung
erfüllt
war
.
ändert
auch
Umstand
Widerbeklagte
zeitgleich
Vertragsgenehmigung
Bank
ersuchte
deutlich
machen
Bank
gesamtschuldnerische
Haftung
übernehme
Einstandspflicht
unabhängig
Weisung
Käufer
sei
.
Gegenteil
zeigt
Widerbeklagte
Kenntnis
Mängel
Bankerklärung
Vertrag
genehmigte
also
zwar
"
Nachbesserung
"
Bankerklärung
anstrebte
unabhängig
aber
Vertrag
wirksam
betrachtete
.
gleicher
Weise
verhielt
Widerbeklagte
Beklagten
.
informierte
etwa
Vertrag
fehlenden
Schuldbeitritt
scheitern
lassen
wolle
bat
Bank
veranlassen
bisherigen
Erklärungen
"
präzisieren
"
"
Weisung
Auszahlung
Darlehensvaluten
Verkäuferin
"
erklären
also
insbesondere
Durchführung
Vertrages
Erforderliche
einzuleiten
.
entsprach
Beklagten
auch
Mai
Genehmigungserklärung
übermittelte
.
ergibt
eindeutig
Wille
Widerbeklagten
Vertrag
Vertragsbestimmung
Abs.
entsprechenden
Bankerklärung
wirksam
betrachten
.
Klägerin
Widerbeklagte
Revisionserwiderung
hinweist
Einzelheiten
Korrespondenzen
Beklagten
Widerbeklagten
kannte
ist
Belang
.
muß
Rechtsnachfolgerin
Verkäuferin
Widerbeklagten
Kenntnis
gesetzlicher
Vertreterin
Widerbeklagte
zurechnen
lassen
§
Abs.
.
Unerheblich
ist
auch
Beklagte
Folgezeit
ausreichende
Finanzierung
Bank
nachgewiesen
hat
.
Widerbeklagte
Unwirksamkeit
Vertrages
berufen
hatte
konnte
Beklagten
mehr
Nachweis
Finanzierung
erwarten
.
Abrücken
Widerbeklagten
Vertrag
hatte
aber
Finanzierungszusage
Bank
Entscheidendes
geändert
.
Revisionserwiderung
selbst
anführt
bestätigte
Bank
noch
Mitte
Jahres
Finanzierungszusage
25
.
März
.
gleichzeitig
mitteilte
Beklagten
nur
noch
Darlehensbetrag
DM
Verfügung
gestellt
werden
solle
ursprünglich
DM
läßt
Scheitern
Finanzierung
schließen
;
entsprach
Kaufpreis
Kaufgrundstücke
.
3
.
Vorstehenden
folgt
Anspruch
Auskunftserteilung
gegeben
ist
.
Ferner
ergibt
Feststellungswiderklageantrag
noch
Gegenstand
Rechtsstreits
ist
begründet
ist
.
spielt
Umstand
Klägerin
Eintritt
auflösenden
Bedingung
lediglich
berufen
kann
Rolle
.
Folge
Einwands
§
ist
rechtliche
Wertung
Kaufvertrag
wirksam
ist
.
war
geboten
Feststellung
aussprechenden
Hauptwiderklageantrags
ersten
Hilfsantrag
stattzugeben
Beklagte
Besonderheiten
treuwidrigen
Verhaltens
Rechnung
tragen
wollte
.
.
Kostenentscheidung
beruht
§
§
Abs.
Abs.
.
Wenzel
Gaier