NAMEN Verkündet : 29 . Juni Justizamtsinspektorin Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit V. Zivilsenat hat mündliche Verhandlung 29 . Juni Vorsitzenden Richter Dr. Richter Prof. Dr. Dr. Dr. Recht erkannt : Revision Beklagten wird Urteil 6 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 28 . April Kostenpunkt insoweit aufgehoben Beklagte Herausgabe Grundbesitzes Auskunfterteilung verurteilt Widerklage Klägerin Widerbeklagte abgewiesen worden ist . Berufung Beklagten wird Urteil 3 . Zivilkammer Landgerichts 12 . März abgeändert Klage abgewiesen . Widerklage wird Verhältnis Beklagten Klägerin Widerbeklagten festgestellt 16 . März Notar B. Widerbeklagten geschlossene Grundstückskaufvertrag UR-Nr . wirksam ist . Kosten Rechtsstreits erster Instanz trägt Klägerin . Kosten Rechtsstreits Revisionsinstanz trägt Beklagte außergerichtlichen Kosten Widerbeklagten 3 . übrigen Kosten trägt Klägerin Widerbeklagte 2 . Tatbestand : notariellem Vertrag 16 . März kaufte Beklagte Widerbeklagten gesetzliche Vertreterin Widerbeklagte war rund großes Areal .. Wirksamkeit Verkäuferin vollmachtlosen Vertreter geschlossenen Vertrages hing Genehmigung Widerbeklagten . Besitzübergabe war 1 . April vereinbart sollte aber abhängig sein Zollbürge zugelassene deutsche Bank 30 . März Höhe Kaufpreisteils DM Händen Widerbeklagten schriftlich erklärte " Kaufpreisanteil Käufer zahlen werde " Abs. notariellen Vertrages . enthielt Vertrag Klausel auflösenden Bedingung geschlossen werde schriftliche Erklärung 30 . März vorliege § Abs. notariellen Vertrages . Widerbeklagte genehmigte Vertrag Erklärung 22 . April Beklagte Schreiben 29 . März Erklärung Deutschen Hypothekenbank AG folgenden : Bank 25 . März vorgelegt hatte Bank Zahlung Betrages DM Erfüllung Auszahlungsvoraussetzungen Eintragung Gesamtgrundschuld 23 . Mio. DM Kaufgrundstück Grundstück Parallelprozesses zusagte . Widerbeklagte setzte Beklagte " rückwirkend " 1 . April Besitz Folgezeit wurde Vollziehung Vertrages begonnen . September äußerte Widerbeklagte Bank Beklagten Auffassung Bankerklärung Qualität Schuldbeitritts habe . Nachverhandlungen Bank Beklagten führten Ergebnis . Widerbeklagte hat Kaufgrundstück zurückverlangt Beklagte Auskunft Vorbereitung Klage Herausgabe gezogener Nutzungen Anspruch genommen . Landgericht hat Klage stattgegeben . zweiter Instanz ist jetzige Klägerin Widerbeklagte Rechtsstreit Vorbringen beigetreten sei Verschmelzung Widerbeklagten Rechtsnachfolgerin geworden . Beklagte hat Urteil Ziel Klageabweisung angefochten Zwischenfeststellungswiderklage Widerbeklagten erhoben . hat wesentlichen festzustellen beantragt Widerbeklagte Rechtsnachfolgerin Widerbeklagten sei Kaufvertrag wirksam sei . Oberlandesgericht hat Berufung Beklagten zurückgewiesen Widerklage abgewiesen . Revision Beklagten früheren Anträge weiterverfolgt hat hat Senat nur angenommen Klageverurteilung richtet Abweisung Widerklageantrags Widerbeklagten Feststellung Wirksamkeit Kaufvertrages . Widerbeklagten beantragen Zurückweisung Rechtsmittels . Entscheidungsgründe : Berufungsgericht bejaht Aktivlegitimation Klägerin Widerbeklagten 2 . nimmt Verschmelzung Rechtsnachfolgerin Widerbeklagten geworden infolgedessen Partei Stelle getreten sei Anspruch Herausgabe Grundstücks § zustehe . notarielle Kaufvertrag 16 . März sei nämlich Eintritt auflösenden Bedingung 30 . März schriftliche Schuldbeitrittserklärung Bank vorliege weggefallen . Infolgedessen sei auch Widerklage unbegründet . II . Ausführungen halten Angriffen Revision stand . 1 . Erfolg wendet Revision allerdings Annahme Rechtsnachfolge Widerbeklagten Widerbeklagten Verschmelzung . war vorliegenden Fall nur Voraussetzungen § § Abs. Nr. Abs. möglich . Voraussetzungen gegeben waren konnte Berufungsgericht aber Auffassung Revision dahingestellt sein lassen etwaige Mängel Verschmelzung § Abs. UmwG unbeachtlich bleiben Verschmelzung Handelsregister eingetragen worden ist . Wirkungen treten Bundesgerichtshof inhaltsgleichen Vorschrift § Abs. § Abs. LwAnpG entschieden hat nur dann Mangel Umwandlung derart gravierend ist Verschmelzung nichtig anzusehen ist . ist dann anzunehmen gewählte Umwandlungsform Gesellschaftsform umgewandelt werden sollte Gesetz entsprach vgl. 353 ; 134 ; s. auch . 5 . März BLw ; ebenso . 17 . Mai ; s. auch schon Senat . 2 . Dezember . schwerwiegenden Mängel geht hier . Gesetz läßt gewählte Form Verschmelzung erlaubt Verschmelzung GmbH . GmbH. GmbH . konkreten Fall § Abs. UmwG mehr hätte umgewandelt werden dürfen Beklagte vorgetragen hat Vermögen Widerbeklagten bereits voll verteilt war stellt dann zwar Fehler läßt aber generell Rechtsgrundlage Verschmelzung entfallen . 2 . Bestand hat hingegen Annahme Berufungsgerichts notarielle Kaufvertrag unwirksam sei Eigentumserwerb Beklagten geführt habe . Allerdings konnte Kaufvertrag ohnehin Eigentumserwerb herbeiführen nur Verpflichtung begründen . Auflassung Akt Eigentumsübertragung wurde Vertragsparteien noch erklärt . bevollmächtigten lediglich Notariatsangestellte entsprechenden Erklärungen aber noch abgegeben hat . Gleichwohl kommt Frage Wirksamkeit Kaufvertrages . Besteht begründet Beklagte Recht Besitz so § gestützte Herausgabeklage abzuweisen ist . ist Auffassung Berufungsgerichts auszugehen . konstruktiver Hinsicht ist Begründung Berufungsgerichts nur schlüssig auflösende Bedingung eingetreten ist so später erklärte Genehmigung Leere ging . setzt aber Erklärung Bank 25 . März vertraglichen Anforderungen entsprach . ist Berufungsgericht Einvernehmen Landgericht ausgegangen angenommen hat nur Schuldbeitritt Rechtssinne sei vertragsgemäß gewesen habe Eintritt auflösenden Bedingung hindern können . Revision rügt Recht nähere Begründung vermissen läßt . Zutreffend wäre Sicht nur Abs. Vertrages eindeutig Erklärung Schuldbeitritts Bank verlangte . Schuldbeitritt kann Schreiben 25 . März aufgefaßt werden . Vertragswortlaut ist aber keineswegs eindeutig Auslegung entzogen . Begriff Schuldbeitritt wird zwar verwendet taucht aber nur Klammerzusatz . Erklärung Kaufpreisteil Käufer zahlen " wollen deutet andere Richtung . Schuld beitritt zahlt anderen erfüllt erster Linie eigene Gesamtschuldner übernommene Schuld . Vertragsparteien verlangten Erklärung gemeint haben bedarf somit Auslegung unberücksichtigt lassen kann einen Übernahme gesamtschuldnerischen Mitverpflichtung Kreditgeber selbstverständlich ist andererseits Interessen getan sein konnte Bank gesicherte Finanzierung vertragsgemäße Zahlung Anweisung Käufers bestätigt wurde . Senat braucht jedoch gebotene Auslegung nachzuholen Klage schon anderen Grund abweisungsreif ist . Selbst Bankerklärung Anforderungen vollständig genügte ist Klägerin Widerbeklagten nämlich § verwehrt Eintritt auflösenden Bedingung berufen . ist Kaufvertrag Erteilung Genehmigung Widerbeklagte wirksam geworden . Regelung auflösenden Bedingung steht engem inhaltlichen Zusammenhang Genehmigungserfordernis . § Abs. Vertrages war Genehmigung Widerbeklagte nur erwarten Bankerklärung § Abs. Vertrages 30 . März vorlag . § Abs. Vertrages sollte rechtzeitige Vorlage Bankerklärung Versagung Genehmigung entbehrlich machen Scheitern Vertrages Eintritt auflösenden Bedingung bewirken . Regelungen dienten Anliegen Verkäuferseite Vertrag nur Käufer durchzuführen Bonität gesichert war Frage kurzer Frist klären . Regelungszweck ist vorliegend auch dann erreicht worden Vorlage Schuldbeitritts erforderlich war . Widerbeklagte -9- hat nämlich Kenntnis Umstände rechtzeitig vorgelegte Bankerklärung geprüft vertragsgemäß akzeptiert Vertrag zeitnah genehmigt . mag § Abs. Vertrages verpflichtet gewesen sein Erklärung Anforderungen § Abs. Vertrages genügte hat gebilligt Genehmigung Vertrages deutlich gemacht eingetretenen auflösenden Bedingung wirksam behandeln wollte . kommt auch Folgezeit Vollzug Vertrages betrieb . setzte Beklagte Besitz Grundstücks . informierte Widerbeklagte Vertrag genehmigt habe bat Vertragsvollzug . Beklagten wünschte Jahre Nachweise vereinbarten Arbeitsplatzzusagen Einhaltung Veräußerungsverbotes . Umstände kam Regelung Eintritt auflösenden Bedingung eigenständige Bedeutung . Prüfung ergab Risiko Bestimmung schützen sollte bestand Vollziehung Vertrages fehlender Liquidität Beklagten scheitern würde . wäre treuwidrig Klägerin formal gegebenen Voraussetzungen Bedingungseintritts berufen könnte Zweck Regelung liegenden Vorbehalts erteilten Genehmigung erfüllt war . ändert auch Umstand Widerbeklagte zeitgleich Vertragsgenehmigung Bank ersuchte deutlich machen Bank gesamtschuldnerische Haftung übernehme Einstandspflicht unabhängig Weisung Käufer sei . Gegenteil zeigt Widerbeklagte Kenntnis Mängel Bankerklärung Vertrag genehmigte also zwar " Nachbesserung " Bankerklärung anstrebte unabhängig aber Vertrag wirksam betrachtete . gleicher Weise verhielt Widerbeklagte Beklagten . informierte etwa Vertrag fehlenden Schuldbeitritt scheitern lassen wolle bat Bank veranlassen bisherigen Erklärungen " präzisieren " " Weisung Auszahlung Darlehensvaluten Verkäuferin " erklären also insbesondere Durchführung Vertrages Erforderliche einzuleiten . entsprach Beklagten auch Mai Genehmigungserklärung übermittelte . ergibt eindeutig Wille Widerbeklagten Vertrag Vertragsbestimmung Abs. entsprechenden Bankerklärung wirksam betrachten . Klägerin Widerbeklagte Revisionserwiderung hinweist Einzelheiten Korrespondenzen Beklagten Widerbeklagten kannte ist Belang . muß Rechtsnachfolgerin Verkäuferin Widerbeklagten Kenntnis gesetzlicher Vertreterin Widerbeklagte zurechnen lassen § Abs. . Unerheblich ist auch Beklagte Folgezeit ausreichende Finanzierung Bank nachgewiesen hat . Widerbeklagte Unwirksamkeit Vertrages berufen hatte konnte Beklagten mehr Nachweis Finanzierung erwarten . Abrücken Widerbeklagten Vertrag hatte aber Finanzierungszusage Bank Entscheidendes geändert . Revisionserwiderung selbst anführt bestätigte Bank noch Mitte Jahres Finanzierungszusage 25 . März . gleichzeitig mitteilte Beklagten nur noch Darlehensbetrag DM Verfügung gestellt werden solle ursprünglich DM läßt Scheitern Finanzierung schließen ; entsprach Kaufpreis Kaufgrundstücke . 3 . Vorstehenden folgt Anspruch Auskunftserteilung gegeben ist . Ferner ergibt Feststellungswiderklageantrag noch Gegenstand Rechtsstreits ist begründet ist . spielt Umstand Klägerin Eintritt auflösenden Bedingung lediglich berufen kann Rolle . Folge Einwands § ist rechtliche Wertung Kaufvertrag wirksam ist . war geboten Feststellung aussprechenden Hauptwiderklageantrags ersten Hilfsantrag stattzugeben Beklagte Besonderheiten treuwidrigen Verhaltens Rechnung tragen wollte . . Kostenentscheidung beruht § § Abs. Abs. . Wenzel Gaier