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1601 lines
13 KiB

NAMEN
Verkündet
:
25
.
Januar
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
ist
auch
gesetzliche
Ansprüche
anwendbar
.
gehören
Ansprüche
Rückabwicklung
nichtigen
Verträgen
.
Gesetzliche
Ansprüche
können
Sinne
§
Gegenseitigkeitsverhältnis
zueinander
stehen
.
gilt
insbesondere
beiderseitigen
Ansprüche
Rückabwicklung
nichtigen
Vertrags
.
Anspruch
Gegenleistung
unterliegt
Verjährungsfrist
§
auch
dann
Leistung
erbracht
wird
.
.
25
.
Januar
V.
Zivilsenat
hat
mündliche
Verhandlung
25
.
Januar
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Dr.
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Urteil
7
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
5
.
April
wird
Kosten
Beklagten
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
Klägerin
damaliger
Lebensgefährte
schlossen
7
.
Oktober
"
Verbindliche
Reservierungsvereinbarung
bezeichnete
privatschriftliche
Vereinbarung
.
sagten
Beklagten
Klägerin
damaligen
Lebensgefährten
Zahlung
Reservierungspauschale
DM
verbindliche
unwiderrufliche
Reservierung
noch
vermessende
Teilfläche
näher
bezeichneten
Grundstücks
näher
bestimmten
Preis
.
Reservierungspauschale
sollte
Unterzeichnung
Vereinbarung
fällig
sein
Grundstückskaufpreis
verrechnet
werden
"
Bestandteil
Grundstückspreises
"
sein
;
restliche
Kaufsumme
"
sollte
spätestens
Tage
Abschluss
notariellen
Kaufvertrags
fällig
werden
.
Reservierung
sollte
Vorkaufsrecht
gleichgestellt
sein
.
Klägerin
Lebensgefährte
zahlten
sogleich
DM
.
Erwerb
Grundstücks
kam
.
Sommer
stellte
Klägerin
Beklagten
reservierte
Grundstück
Wissen
Klägerin
früheren
Lebensgefährten
teilweise
anderweitig
verkauft
hatten
.
verlangt
eigenem
abgetretenem
Recht
Lebensgefährten
Rückzahlung
Reservierungspauschale
.
Beklagten
berufen
Verjährung
.
Landgericht
hat
11
.
Februar
eingegangenen
Klage
stattgegeben
.
Berufung
Beklagten
Verurteilung
Rückzahlung
Reservierungspauschale
hat
Oberlandesgericht
zurückgewiesen
.
richtet
Oberlandesgericht
zugelassene
Revision
Beklagten
weiterhin
Abweisung
Klage
erreichen
möchten
.
Klägerin
beantragt
Zurückweisung
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
hält
Klage
begründet
.
überwiegenden
Gründe
sprächen
zwar
Reservierungsvereinbarung
unwirksam
sei
§
F.
notariell
habe
beurkundet
werden
müssen
.
könne
aber
offen
bleiben
.
Sei
Vereinbarung
wirksam
folge
Anspruch
verschuldeter
Unmöglichkeit
gemäß
§
§
Abs.
Satz
Abs.
F.
V.
§
§
.
Beklagten
hätten
dargelegt
Verkauf
noch
Lage
seien
Klägerin
Lebensgefährten
reservierte
Teilfläche
verschaffen
.
Anspruch
sei
erst
entstanden
Verjährung
Klage
rechtzeitig
gehemmt
worden
.
Sei
Vertrag
aber
formnichtig
folge
Anspruch
ungerechtfertigter
Bereicherung
.
sei
dann
zwar
Zahlung
Reservierungspauschale
entstanden
ebenfalls
verjährt
.
Anspruch
unterliege
nämlich
regelmäßigen
Verjährung
§
§
Sonderverjährung
§
Anspruch
Gegenleistung
Übertragung
Rechts
Grundstück
handele
.
II
.
Erwägungen
halten
rechtlichen
Prüfung
stand
.
Klage
ist
begründet
.
1
.
vertraglicher
Anspruch
Ersatz
Reservierungspauschale
stehen
Klägerin
früheren
Lebensgefährten
allerdings
Reservierungsvereinbarung
geboten
notariell
beurkundet
worden
§
Satz
nichtig
ist
.
hier
Art
.
§
Satz
EGBGB
noch
anwendbaren
Satz
F.
jetzt
:
Abs.
Satz
bedarf
Vertrag
notariellen
Beurkundung
Verpflichtung
Vertragspartei
enthält
Eigentum
Grundstück
übertragen
erwerben
.
Verpflichtung
muss
gerichtet
sein
Grundeigentum
sogleich
veräußern
erwerben
67
.
Aufl
.
Rdn
.
.
Auch
bedingte
Verpflichtung
genügt
Senat
;
52
;
2
.
Aufl
.
Rdn
.
.
Beurkundungspflichtig
ist
auch
Vorvertrag
Partei
bereits
verpflichtet
Senat
;
f.
;
PWW/Medicus
2
.
Aufl
.
.
.
gleiche
gilt
Vertrag
Vorkaufsrecht
eingeräumt
werden
soll
Senat
.
17
.
Mai
DNotZ
93
.
7
November
206
;
f.
;
;
;
11
.
Aufl
.
.
.
Verpflichtung
muss
auch
unmittelbar
Veräußerung
Erwerb
Grundeigentum
gerichtet
sein
.
reicht
vielmehr
Vertrag
Regelungen
enthält
Nichtveräußerung
Nichterwerb
Grundeigentums
wesentliche
wirtschaftliche
Nachteile
knüpfen
mittelbar
Veräußerung
Erwerb
Grundeigentums
zwingen
47
;
.
1
Juli
;
Urt
.
19
.
September
XI
;
aaO
Rdn.13
;
PWW/Medicus
aaO
§
.
.
Reservierungsvereinbarung
unmittelbare
mittelbare
Erwerbsverpflichtung
enthält
hat
Berufungsgericht
offen
gelassen
.
erforderliche
Auslegung
Vereinbarung
kann
Senat
nachholen
Berufungsgericht
notwendigen
Feststellungen
getroffen
hat
zusätzliche
Erkenntnisse
erwarten
sind
.
ergibt
auch
Berufungsgericht
neigt
Vereinbarung
Veräußerungspflicht
Beklagten
auch
Erwerbspflicht
Erwerber
enthält
§
F.
beurkundungspflichtig
machen
.
Reservierungsvereinbarung
haben
Beklagten
zwar
unmittelbar
verpflichtet
Erwerbern
Eigentum
reservierten
Teilfläche
übertragen
.
Revisionserwiderung
ist
auch
zuzugeben
Verpflichtung
Grundstück
Versprechensempfänger
veräußern
§
Satz
F.
§
Satz
beurkundungspflichtig
ist
Senat
13
19
;
238
;
Senat
.
20
.
März
;
aaO
§
.
8)
.
sind
Parteien
aber
stehen
geblieben
.
haben
Reservierung
befristet
reservierte
Teilfläche
Umfang
Fälligkeit
Kaufpreises
festgelegt
.
angestrebte
"
verbindliche
Reservierung
"
ließ
auch
nur
erreichen
Beklagten
Verlangen
Klägerin
Veräußerung
Teilfläche
verpflichtet
waren
.
Gestaltungswillen
haben
sinnfällig
beschrieben
Reservierung
"
Wirkungen
Vorkaufsrechts
"
haben
sollte
.
Auch
Einräumung
Vorkaufsrechts
technischen
Sinne
angestrebt
haben
sollten
Revisionserwiderung
meint
so
haben
doch
auch
Kaufverlangen
Erwerber
bedingte
Verpflichtung
Beklagten
Veräußerung
reservierten
Teilfläche
vereinbart
.
Vereinbarung
auch
Beurkundung
bedurfte
Klägerin
wirtschaftlich
späteren
Erwerb
zwang
mittelbare
Erwerbsverpflichtung
enthielt
bedarf
Entscheidung
.
Reservierungsvereinbarung
verstößt
§
Satz
.
ist
§
Satz
nichtig
.
Anhaltspunkte
Folge
Klägerin
früheren
Lebensgefährten
schlechthin
unerträglich
wäre
Erfordernis
:
Senat
.
16
Juli
Beklagten
Berufung
Unwirksamkeit
Vereinbarung
versagt
sein
könnte
hat
Klägerin
vorgetragen
.
sind
auch
sonst
ersichtlich
.
2
.
Beklagten
sind
Klägerin
aber
ungerechtfertigter
Bereicherung
§
Abs.
§
Abs.
Herausgabe
Reservierungspauschale
verpflichtet
.
Klägerin
hat
Reservierungspauschale
nämlich
Rechtsgrund
gezahlt
Reservierungsvereinbarung
Grundlage
Zahlung
war
Vereinbarung
unwirksam
ist
.
Ausreichende
Anhaltspunkte
gewusst
hat
Zahlung
verpflichtet
sein
Anspruch
§
scheitern
könnte
haben
Beklagten
vorgetragen
.
Klägerin
mag
beruflichen
Tätigkeit
Erfahrung
Reservierungsvereinbarungen
auch
Kenntnis
Umstände
gehabt
haben
Formnichtigkeit
vorliegenden
Reservierungsvereinbarung
ergibt
.
Bereicherungsanspruch
ist
§
nur
ausgeschlossen
Bereicherungsgläubiger
positive
Kenntnis
Nichtschuld
hat
möglicherweise
bekannten
Umstände
mithin
Rahmen
Parallelwertung
Laiensphäre
auch
richtigen
Schlüsse
gezogen
hat
.
7
.
Mai
;
20
Juli
;
.
hat
Klägerin
bestritten
.
Revision
verweist
Vortrag
Beklagten
Gegenteil
ergibt
.
Zahlungsverpflichtung
Beklagten
steht
auch
teilweise
Renovierung
Hauses
verbraucht
haben
.
haben
nämlich
Aufwendung
entsprechender
eigener
Mittel
erspart
bleiben
bereichert
.
haben
§
Abs.
entsprechendem
Umfang
Ersatz
Geld
leisten
.
Anspruch
ist
auch
verjährt
.
Verjährung
richtet
Art
.
§
Abs.
Satz
1
.
Januar
geltenden
Recht
Tag
entstanden
noch
verjährt
war
.
unterliegt
regelmäßigen
Verjährungsfrist
§
Berufungsgericht
Ergebnis
zutreffend
entschieden
hat
Klageeinreichung
noch
abgelaufenen
besonderen
Verjährungsfrist
Jahren
§
.
§
verjähren
Jahren
Ansprüche
Übertragung
Eigentums
Grundstück
Begründung
Übertragung
Aufhebung
Rechts
Grundstück
Änderung
Inhalts
Rechts
also
§
erfüllende
Ansprüche
Ansprüche
Gegenleistung
.
Anspruch
Herausgabe
Rechtsgrund
geleisteten
Zahlung
hier
geht
ist
Regelung
nur
anwendbar
rückabzuwickelnde
Zahlung
Gegenleistung
Vertrag
Recht
Grundstück
qualifizieren
ist
.
Einordnung
Anspruchs
Klägerin
scheitert
Rückabwicklung
gescheiterten
Vereinbarung
dient
.
Vorschrift
auch
Rückabwicklungsansprüche
erfasst
ist
allerdings
umstritten
.
herrschender
Ansicht
erfasst
§
nur
vertragliche
Ansprüche
§
erfüllen
sind
auch
gesetzliche
auch
dann
Sekundäransprüche
handelt
Erman/Schmidt-Räntsch
aaO
§
Rdn
.
4
;
Palandt/Heinrichs
aaO
Rdn
.
5
;
PWW/Kesseler
aaO
§
Rdn
.
3
;
5
.
Aufl
.
Rdn
.
5
;
§
Rdn
.
.
Teilweise
wird
Ansicht
vertreten
Ansprüche
Rückabwicklung
Verträgen
seien
auszunehmen
Schwierigkeiten
Vollzug
Ansprüche
Regelung
gegeben
hätten
hier
bestünden
Rottweil
453
;
AnwK/Mansel/Stürner
aaO
Rdn
.
29
;
Bamberger/Roth/Henrich
§
Rdn
.
.
Träfe
wäre
nur
Rückabwicklung
Verfügung
Grundstück
-9-
Anwendungsbereich
§
ausgenommen
auch
Rückabwicklung
geleisteten
Zahlung
.
könnte
dann
nämlich
Gegenleistung
sein
.
folgt
Senat
.
Vorschrift
stellt
allein
Inhalt
aber
Grund
Anspruchs
.
geht
auch
angestrebte
Ziel
.
Sonderverjährung
beschriebenen
Ansprüche
hat
Gesetzgeber
Materialien
Besonderheiten
Ansprüche
Rechnung
tragen
wollen
.
Besonderheiten
hat
Gesetzgeber
Begründung
Gesetzentwurfs
BT-Drucks
.
S.
gesehen
Erfüllung
Ansprüchen
Rechte
Grundstücken
allein
Schuldner
Mitwirkung
staatlicher
Stellen
abhängt
.
Verfügungen
Grundstück
Recht
Grundstück
setzten
Eintragung
Grundbuch
.
könne
verzögern
auch
Schuldner
seinerseits
Erforderliche
veranlasst
habe
.
könne
Teilungsvermessung
erforderlich
schnell
erreichen
sein
.
Erteilung
steuerlichen
Unbedenklichkeitsbescheinigung
könne
Länge
ziehen
.
zuletzt
brauche
Grundbuchamt
selbst
Zeit
Prüfung
.
unterscheiden
Rückabwicklungsansprüche
substantiell
Erfüllungsansprüchen
.
Zwar
mag
Verzögerungspotential
Vermessung
steuerlicher
Prüfung
verringern
etwa
teilende
Grundstück
bereits
geteilt
Rückabwicklung
Vertrags
Grunderwerbsteuer
zahlen
ist
.
können
neue
Verzögerungsgefahren
etwa
ergeben
zurückzuübertragende
Grundstück
anderen
Grundstücken
verschmolzen
worden
erneut
teilen
lastenfrei
machen
ist
.
aber
ändert
auch
Rückabwicklung
Grundstücksgeschäfts
Grundbuch
vollziehen
ist
Grundbuchvollzug
verzögern
kann
.
entzieht
teleologischen
Reduktion
Vorschrift
Boden
.
Anwendung
§
Bereichungsanspruch
scheitert
auch
Anspruch
Gegenseitigkeitsverhältnis
besteht
.
Beschreibung
"
Anspruchs
Gegenleistung
"
wird
zwar
teilweise
Vertragsrecht
entlehnten
Begriff
Synallagma
Bezug
genommen
Bamberger/Roth/Henrich
aaO
Rdn
.
11
;
Erman/Schmidt-Räntsch
aaO
§
Rdn
.
5
;
PWW/Kesseler
aaO
Rdn
.
6
;
Ansatz
auch
aaO
§
Rdn
.
.
Wechselbezüglichkeit
Ansprüche
angesprochen
wird
ist
vertragliche
Ansprüche
begrenzt
.
kann
auch
gesetzlichen
Ansprüchen
vorliegen
.
ist
etwa
anerkannt
§
auch
Rückabwicklungsansprüche
nichtigen
Grundstückskaufvertrag
anwendbar
ist
aaO
§
Rdn
.
11
;
Ergebnis
auch
aaO
.
Voraussetzungen
liegen
hier
.
gescheiterte
Reservierungsvereinbarung
enthielt
Verpflichtung
Übertragung
Eigentums
reservierten
Teilfläche
.
Beklagten
haben
zwar
unmittelbar
Übertragung
Eigentums
Teilfläche
verpflichtet
.
mag
auch
zweifelhaft
sein
Klägerin
Vorkaufsrecht
eingeräumt
haben
.
haben
aber
jedenfalls
Erwerbsrecht
eingeräumt
.
wiederum
setzt
oben
dargelegt
Ankaufverlangen
Klägerin
Abschluss
Kaufvertrags
bedingte
Verpflichtung
Beklagten
Veräußerung
Teilfläche
.
bedingte
Verpflichtung
reicht
§
Satz
F.
§
Satz
auch
§
.
Unerheblich
ist
auch
beabsichtigten
Rechtsänderung
Teilfläche
lediglich
Zahlung
schale
gekommen
ist
.
Vorschrift
sieht
Einschränkung
begnügt
Anspruch
Gegenseitigkeitsverhältnis
Anspruch
hier
Bedeutung
Übertragung
Eigentums
Grundstück
steht
.
entspricht
Verjährungsfrist
Übertragungsanspruch
abhängt
Gegenleistung
gibt
Erman/Schmidt-Räntsch
aaO
§
Rdn
.
.
Nur
Verständnis
entspricht
Zweck
Einbeziehung
Ansprüchen
Gegenleistung
Vorschrift
.
Anspruch
ergeben
zwar
Schwierigkeiten
Gesetzgeber
Einführung
Sonderverjährung
veranlasst
haben
.
Einbeziehung
Ansprüche
Gegenleistung
Vorschrift
hätten
jedoch
unterschiedliche
Verjährungsfristen
regelmäßig
wechselbezüglicher
Ansprüche
ergeben
wiederum
Synallagma
gestört
hätte
.
wollte
Gesetzgeber
Einbeziehung
auch
Ansprüche
vermeiden
Beschlussempfehlung
Ausschüsse
BT-Drucks
.
S.
.
Dann
aber
kann
nur
ankommen
Ansprüche
Gegenseitigkeitsverhältnis
stehen
.
Gegenseitigkeitsverhältnis
liegt
hier
.
Inhalt
Anspruchs
selbst
lässt
allerdings
ableiten
Bereicherungsanspruch
genommen
aussagekräftig
ist
.
Gegenseitigkeitsverhältnis
kann
aber
auch
Zusammenhang
ergeben
rechtsgrundlose
Leistung
erbracht
wurde
.
gehört
bereicherungsrechtlichen
Rückabwicklung
gescheiterte
Vertrag
vorgesehenen
Leistungen
erbracht
wurden
rückabgewickelt
werden
sollen
.
Anders
ließe
Gesetzgeber
angestrebt
erreichen
Ansprüche
Parteien
gleich
langen
Verjährungsfrist
unterliegen
.
Anspruch
Rückabwicklung
Verfügung
unterläge
Verjährungsfrist
Anspruch
Rückabwicklung
Zahlung
anders
Zahlungsanspruch
vorgesehenen
Vertrag
Wirksamkeit
regelmäßigen
Verjährungsfrist
Jahren
.
Unterschied
gibt
Grundentscheidung
Gesetzgebers
verjährungsrechtliche
Waffengleichheit
"
Grund
.
Reservierungsvereinbarung
sollte
Reservierungspauschale
nur
bloße
Stillhalten
Beklagten
gezahlt
werden
.
spricht
schon
Höhe
;
Pauschale
macht
etwa
Drittel
vorgesehenen
Kaufpreises
.
war
vielmehr
Erwerbsrecht
gerade
auch
vorgesehene
bedingte
Verpflichtung
Beklagten
gezahlt
worden
Klägerin
Verlangen
Eigentum
reservierten
Teilfläche
übertragen
.
Nur
so
ist
erklären
Pauschale
Vertragsschluss
zahlenden
Kaufpreis
angerechnet
werden
sollte
.
war
Gegenleistung
Übertragung
Eigentums
gedacht
.
ändert
Scheitern
Vereinbarung
.
Gegenseitigkeitsverhältnis
setzt
vielmehr
Rückabwicklung
.
.
Kostenentscheidung
beruht
§
.
Schmidt-Räntsch
Vorinstanzen
:
Entscheidung
11.08.2006
Entscheidung