NAMEN Verkündet : 25 . Januar Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § ist auch gesetzliche Ansprüche anwendbar . gehören Ansprüche Rückabwicklung nichtigen Verträgen . Gesetzliche Ansprüche können Sinne § Gegenseitigkeitsverhältnis zueinander stehen . gilt insbesondere beiderseitigen Ansprüche Rückabwicklung nichtigen Vertrags . Anspruch Gegenleistung unterliegt Verjährungsfrist § auch dann Leistung erbracht wird . . 25 . Januar V. Zivilsenat hat mündliche Verhandlung 25 . Januar Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Dr. Dr. Dr. Recht erkannt : Revision Urteil 7 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 5 . April wird Kosten Beklagten zurückgewiesen . Tatbestand : Klägerin damaliger Lebensgefährte schlossen 7 . Oktober " Verbindliche Reservierungsvereinbarung bezeichnete privatschriftliche Vereinbarung . sagten Beklagten Klägerin damaligen Lebensgefährten Zahlung Reservierungspauschale DM verbindliche unwiderrufliche Reservierung noch vermessende Teilfläche näher bezeichneten Grundstücks näher bestimmten Preis . Reservierungspauschale sollte Unterzeichnung Vereinbarung fällig sein Grundstückskaufpreis verrechnet werden " Bestandteil Grundstückspreises " sein ; restliche Kaufsumme " sollte spätestens Tage Abschluss notariellen Kaufvertrags fällig werden . Reservierung sollte Vorkaufsrecht gleichgestellt sein . Klägerin Lebensgefährte zahlten sogleich DM . Erwerb Grundstücks kam . Sommer stellte Klägerin Beklagten reservierte Grundstück Wissen Klägerin früheren Lebensgefährten teilweise anderweitig verkauft hatten . verlangt eigenem abgetretenem Recht Lebensgefährten Rückzahlung Reservierungspauschale . Beklagten berufen Verjährung . Landgericht hat 11 . Februar eingegangenen Klage stattgegeben . Berufung Beklagten Verurteilung Rückzahlung Reservierungspauschale hat Oberlandesgericht zurückgewiesen . richtet Oberlandesgericht zugelassene Revision Beklagten weiterhin Abweisung Klage erreichen möchten . Klägerin beantragt Zurückweisung . Entscheidungsgründe : Berufungsgericht hält Klage begründet . überwiegenden Gründe sprächen zwar Reservierungsvereinbarung unwirksam sei § F. notariell habe beurkundet werden müssen . könne aber offen bleiben . Sei Vereinbarung wirksam folge Anspruch verschuldeter Unmöglichkeit gemäß § § Abs. Satz Abs. F. V. § § . Beklagten hätten dargelegt Verkauf noch Lage seien Klägerin Lebensgefährten reservierte Teilfläche verschaffen . Anspruch sei erst entstanden Verjährung Klage rechtzeitig gehemmt worden . Sei Vertrag aber formnichtig folge Anspruch ungerechtfertigter Bereicherung . sei dann zwar Zahlung Reservierungspauschale entstanden ebenfalls verjährt . Anspruch unterliege nämlich regelmäßigen Verjährung § § Sonderverjährung § Anspruch Gegenleistung Übertragung Rechts Grundstück handele . II . Erwägungen halten rechtlichen Prüfung stand . Klage ist begründet . 1 . vertraglicher Anspruch Ersatz Reservierungspauschale stehen Klägerin früheren Lebensgefährten allerdings Reservierungsvereinbarung geboten notariell beurkundet worden § Satz nichtig ist . hier Art . § Satz EGBGB noch anwendbaren Satz F. jetzt : Abs. Satz bedarf Vertrag notariellen Beurkundung Verpflichtung Vertragspartei enthält Eigentum Grundstück übertragen erwerben . Verpflichtung muss gerichtet sein Grundeigentum sogleich veräußern erwerben 67 . Aufl . Rdn . . Auch bedingte Verpflichtung genügt Senat ; 52 ; 2 . Aufl . Rdn . . Beurkundungspflichtig ist auch Vorvertrag Partei bereits verpflichtet Senat ; f. ; PWW/Medicus 2 . Aufl . . . gleiche gilt Vertrag Vorkaufsrecht eingeräumt werden soll Senat . 17 . Mai DNotZ 93 . 7 November 206 ; f. ; ; ; 11 . Aufl . . . Verpflichtung muss auch unmittelbar Veräußerung Erwerb Grundeigentum gerichtet sein . reicht vielmehr Vertrag Regelungen enthält Nichtveräußerung Nichterwerb Grundeigentums wesentliche wirtschaftliche Nachteile knüpfen mittelbar Veräußerung Erwerb Grundeigentums zwingen 47 ; . 1 Juli ; Urt . 19 . September XI ; aaO Rdn.13 ; PWW/Medicus aaO § . . Reservierungsvereinbarung unmittelbare mittelbare Erwerbsverpflichtung enthält hat Berufungsgericht offen gelassen . erforderliche Auslegung Vereinbarung kann Senat nachholen Berufungsgericht notwendigen Feststellungen getroffen hat zusätzliche Erkenntnisse erwarten sind . ergibt auch Berufungsgericht neigt Vereinbarung Veräußerungspflicht Beklagten auch Erwerbspflicht Erwerber enthält § F. beurkundungspflichtig machen . Reservierungsvereinbarung haben Beklagten zwar unmittelbar verpflichtet Erwerbern Eigentum reservierten Teilfläche übertragen . Revisionserwiderung ist auch zuzugeben Verpflichtung Grundstück Versprechensempfänger veräußern § Satz F. § Satz beurkundungspflichtig ist Senat 13 19 ; 238 ; Senat . 20 . März ; aaO § . 8) . sind Parteien aber stehen geblieben . haben Reservierung befristet reservierte Teilfläche Umfang Fälligkeit Kaufpreises festgelegt . angestrebte " verbindliche Reservierung " ließ auch nur erreichen Beklagten Verlangen Klägerin Veräußerung Teilfläche verpflichtet waren . Gestaltungswillen haben sinnfällig beschrieben Reservierung " Wirkungen Vorkaufsrechts " haben sollte . Auch Einräumung Vorkaufsrechts technischen Sinne angestrebt haben sollten Revisionserwiderung meint so haben doch auch Kaufverlangen Erwerber bedingte Verpflichtung Beklagten Veräußerung reservierten Teilfläche vereinbart . Vereinbarung auch Beurkundung bedurfte Klägerin wirtschaftlich späteren Erwerb zwang mittelbare Erwerbsverpflichtung enthielt bedarf Entscheidung . Reservierungsvereinbarung verstößt § Satz . ist § Satz nichtig . Anhaltspunkte Folge Klägerin früheren Lebensgefährten schlechthin unerträglich wäre Erfordernis : Senat . 16 Juli Beklagten Berufung Unwirksamkeit Vereinbarung versagt sein könnte hat Klägerin vorgetragen . sind auch sonst ersichtlich . 2 . Beklagten sind Klägerin aber ungerechtfertigter Bereicherung § Abs. § Abs. Herausgabe Reservierungspauschale verpflichtet . Klägerin hat Reservierungspauschale nämlich Rechtsgrund gezahlt Reservierungsvereinbarung Grundlage Zahlung war Vereinbarung unwirksam ist . Ausreichende Anhaltspunkte gewusst hat Zahlung verpflichtet sein Anspruch § scheitern könnte haben Beklagten vorgetragen . Klägerin mag beruflichen Tätigkeit Erfahrung Reservierungsvereinbarungen auch Kenntnis Umstände gehabt haben Formnichtigkeit vorliegenden Reservierungsvereinbarung ergibt . Bereicherungsanspruch ist § nur ausgeschlossen Bereicherungsgläubiger positive Kenntnis Nichtschuld hat möglicherweise bekannten Umstände mithin Rahmen Parallelwertung Laiensphäre auch richtigen Schlüsse gezogen hat . 7 . Mai ; 20 Juli ; . hat Klägerin bestritten . Revision verweist Vortrag Beklagten Gegenteil ergibt . Zahlungsverpflichtung Beklagten steht auch teilweise Renovierung Hauses verbraucht haben . haben nämlich Aufwendung entsprechender eigener Mittel erspart bleiben bereichert . haben § Abs. entsprechendem Umfang Ersatz Geld leisten . Anspruch ist auch verjährt . Verjährung richtet Art . § Abs. Satz 1 . Januar geltenden Recht Tag entstanden noch verjährt war . unterliegt regelmäßigen Verjährungsfrist § Berufungsgericht Ergebnis zutreffend entschieden hat Klageeinreichung noch abgelaufenen besonderen Verjährungsfrist Jahren § . § verjähren Jahren Ansprüche Übertragung Eigentums Grundstück Begründung Übertragung Aufhebung Rechts Grundstück Änderung Inhalts Rechts also § erfüllende Ansprüche Ansprüche Gegenleistung . Anspruch Herausgabe Rechtsgrund geleisteten Zahlung hier geht ist Regelung nur anwendbar rückabzuwickelnde Zahlung Gegenleistung Vertrag Recht Grundstück qualifizieren ist . Einordnung Anspruchs Klägerin scheitert Rückabwicklung gescheiterten Vereinbarung dient . Vorschrift auch Rückabwicklungsansprüche erfasst ist allerdings umstritten . herrschender Ansicht erfasst § nur vertragliche Ansprüche § erfüllen sind auch gesetzliche auch dann Sekundäransprüche handelt Erman/Schmidt-Räntsch aaO § Rdn . 4 ; Palandt/Heinrichs aaO Rdn . 5 ; PWW/Kesseler aaO § Rdn . 3 ; 5 . Aufl . Rdn . 5 ; § Rdn . . Teilweise wird Ansicht vertreten Ansprüche Rückabwicklung Verträgen seien auszunehmen Schwierigkeiten Vollzug Ansprüche Regelung gegeben hätten hier bestünden Rottweil 453 ; AnwK/Mansel/Stürner aaO Rdn . 29 ; Bamberger/Roth/Henrich § Rdn . . Träfe wäre nur Rückabwicklung Verfügung Grundstück -9- Anwendungsbereich § ausgenommen auch Rückabwicklung geleisteten Zahlung . könnte dann nämlich Gegenleistung sein . folgt Senat . Vorschrift stellt allein Inhalt aber Grund Anspruchs . geht auch angestrebte Ziel . Sonderverjährung beschriebenen Ansprüche hat Gesetzgeber Materialien Besonderheiten Ansprüche Rechnung tragen wollen . Besonderheiten hat Gesetzgeber Begründung Gesetzentwurfs BT-Drucks . S. gesehen Erfüllung Ansprüchen Rechte Grundstücken allein Schuldner Mitwirkung staatlicher Stellen abhängt . Verfügungen Grundstück Recht Grundstück setzten Eintragung Grundbuch . könne verzögern auch Schuldner seinerseits Erforderliche veranlasst habe . könne Teilungsvermessung erforderlich schnell erreichen sein . Erteilung steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung könne Länge ziehen . zuletzt brauche Grundbuchamt selbst Zeit Prüfung . unterscheiden Rückabwicklungsansprüche substantiell Erfüllungsansprüchen . Zwar mag Verzögerungspotential Vermessung steuerlicher Prüfung verringern etwa teilende Grundstück bereits geteilt Rückabwicklung Vertrags Grunderwerbsteuer zahlen ist . können neue Verzögerungsgefahren etwa ergeben zurückzuübertragende Grundstück anderen Grundstücken verschmolzen worden erneut teilen lastenfrei machen ist . aber ändert auch Rückabwicklung Grundstücksgeschäfts Grundbuch vollziehen ist Grundbuchvollzug verzögern kann . entzieht teleologischen Reduktion Vorschrift Boden . Anwendung § Bereichungsanspruch scheitert auch Anspruch Gegenseitigkeitsverhältnis besteht . Beschreibung " Anspruchs Gegenleistung " wird zwar teilweise Vertragsrecht entlehnten Begriff Synallagma Bezug genommen Bamberger/Roth/Henrich aaO Rdn . 11 ; Erman/Schmidt-Räntsch aaO § Rdn . 5 ; PWW/Kesseler aaO Rdn . 6 ; Ansatz auch aaO § Rdn . . Wechselbezüglichkeit Ansprüche angesprochen wird ist vertragliche Ansprüche begrenzt . kann auch gesetzlichen Ansprüchen vorliegen . ist etwa anerkannt § auch Rückabwicklungsansprüche nichtigen Grundstückskaufvertrag anwendbar ist aaO § Rdn . 11 ; Ergebnis auch aaO . Voraussetzungen liegen hier . gescheiterte Reservierungsvereinbarung enthielt Verpflichtung Übertragung Eigentums reservierten Teilfläche . Beklagten haben zwar unmittelbar Übertragung Eigentums Teilfläche verpflichtet . mag auch zweifelhaft sein Klägerin Vorkaufsrecht eingeräumt haben . haben aber jedenfalls Erwerbsrecht eingeräumt . wiederum setzt oben dargelegt Ankaufverlangen Klägerin Abschluss Kaufvertrags bedingte Verpflichtung Beklagten Veräußerung Teilfläche . bedingte Verpflichtung reicht § Satz F. § Satz auch § . Unerheblich ist auch beabsichtigten Rechtsänderung Teilfläche lediglich Zahlung schale gekommen ist . Vorschrift sieht Einschränkung begnügt Anspruch Gegenseitigkeitsverhältnis Anspruch hier Bedeutung Übertragung Eigentums Grundstück steht . entspricht Verjährungsfrist Übertragungsanspruch abhängt Gegenleistung gibt Erman/Schmidt-Räntsch aaO § Rdn . . Nur Verständnis entspricht Zweck Einbeziehung Ansprüchen Gegenleistung Vorschrift . Anspruch ergeben zwar Schwierigkeiten Gesetzgeber Einführung Sonderverjährung veranlasst haben . Einbeziehung Ansprüche Gegenleistung Vorschrift hätten jedoch unterschiedliche Verjährungsfristen regelmäßig wechselbezüglicher Ansprüche ergeben wiederum Synallagma gestört hätte . wollte Gesetzgeber Einbeziehung auch Ansprüche vermeiden Beschlussempfehlung Ausschüsse BT-Drucks . S. . Dann aber kann nur ankommen Ansprüche Gegenseitigkeitsverhältnis stehen . Gegenseitigkeitsverhältnis liegt hier . Inhalt Anspruchs selbst lässt allerdings ableiten Bereicherungsanspruch genommen aussagekräftig ist . Gegenseitigkeitsverhältnis kann aber auch Zusammenhang ergeben rechtsgrundlose Leistung erbracht wurde . gehört bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung gescheiterte Vertrag vorgesehenen Leistungen erbracht wurden rückabgewickelt werden sollen . Anders ließe Gesetzgeber angestrebt erreichen Ansprüche Parteien gleich langen Verjährungsfrist unterliegen . Anspruch Rückabwicklung Verfügung unterläge Verjährungsfrist Anspruch Rückabwicklung Zahlung anders Zahlungsanspruch vorgesehenen Vertrag Wirksamkeit regelmäßigen Verjährungsfrist Jahren . Unterschied gibt Grundentscheidung Gesetzgebers verjährungsrechtliche Waffengleichheit " Grund . Reservierungsvereinbarung sollte Reservierungspauschale nur bloße Stillhalten Beklagten gezahlt werden . spricht schon Höhe ; Pauschale macht etwa Drittel vorgesehenen Kaufpreises . war vielmehr Erwerbsrecht gerade auch vorgesehene bedingte Verpflichtung Beklagten gezahlt worden Klägerin Verlangen Eigentum reservierten Teilfläche übertragen . Nur so ist erklären Pauschale Vertragsschluss zahlenden Kaufpreis angerechnet werden sollte . war Gegenleistung Übertragung Eigentums gedacht . ändert Scheitern Vereinbarung . Gegenseitigkeitsverhältnis setzt vielmehr Rückabwicklung . . Kostenentscheidung beruht § . Schmidt-Räntsch Vorinstanzen : Entscheidung 11.08.2006 Entscheidung