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9.9 KiB

BESCHLUSS
29
.
Januar
Rechtsstreit
V.
Zivilsenat
hat
29
.
Januar
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
beschlossen
:
Nichtzulassungsbeschwerde
Kläger
wird
Urteil
23
.
Zivilsenats
Kammergerichts
24
.
April
aufgehoben
.
Sache
wird
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Verfahrens
Nichtzulassungsbeschwerde
11
.
Zivilsenat
Berufungsgerichts
zurückverwiesen
.
beträgt
1.213.439,21
.
Gründe
:
Kläger
kauften
V.
Entwicklungsgesellschaft
mbH
Co.
Eigentumswohnungen
.
grundbuchlichen
Absicherung
wurde
Insolvenzverfahren
Vermögen
Verkäuferin
eröffnet
.
Insolvenzverwalter
lehnte
Erfüllung
Kaufverträge
.
verkaufte
sog.
V.
Quartier
Mai
Beklagte
.
§
Beklagten
geschlossenen
notariellen
Kaufvertrages
heißt
:
"
Wohnungseigentumsverkäufe
Insolvenzverwalter
hat
Käufern
Wohneigentum
Nichterfüllung
.
gewählt
.
Rückgaben
sind
größtenteils
noch
erfolgt
.
Teil
Käufer
wird
Wunsch
äußern
Erwerber
Verhandlungen
Ziel
neuen
Vertragsabschlusses
führen
.
Fällen
ist
Erwerber
verpflichtet
Kaufpreise
höher
festzulegen
%
ursprünglich
beurkundeten
Kaufpreises
.
Übrigen
ist
Käufer
Vertragsgestaltung
Rahmen
billigen
Ermessens
.
Insbesondere
kann
Vereinbarungen
Änderung
jeweiligen
Kaufvertrag
zugrunde
liegenden
Teilungserklärung
Einschränkung
Gewährleistung
treffen
Vorstehende
Verpflichtungen
Erwerbers
sind
echter
Vertrag
Dritter
also
jeweils
einzelnen
Käufers
.
"
Kläger
verlangen
Beklagten
Abschluss
notariellen
Kaufvertrages
ursprünglich
erworbenen
Eigentumswohnungen
maximal
%
damals
vereinbarten
Kaufpreises
.
Landgericht
hat
Klage
abgewiesen
.
Berufung
Kläger
ist
erfolglos
geblieben
.
Nichtzulassungsbeschwerde
verfolgen
Anträge
weiter
.
II
.
angefochtene
Urteil
ist
§
Abs.
aufzuheben
Berufungsgericht
Anspruch
Kläger
rechtliches
Gehör
Art
.
Abs.
GG
entscheidungserheblicher
Weise
verletzt
hat
.
1
.
Nichtberücksichtigung
erheblichen
Beweisangebots
verstößt
Art
.
Abs.
GG
Prozessrecht
Stütze
mehr
findet
.
So
liegt
hier
Bezug
Klägern
angebotenen
Beweis
Gesprächen
Verkauf
V.
Quartiers
Insolvenzverwalter
Beklagten
Hinblick
Regelung
Ziffer
§
Vertrages
geführt
worden
sein
sollen
.
Beschwerde
aufgezeigten
Vortrag
Kläger
Vorinstanzen
war
Bestandteil
Ausschreibung
ter
Käufer
V.
suchte
Altkäufer
Recht
erhielten
zunächst
gekauften
Wohnungen
erneut
erwerben
.
Hierüber
sei
zuständigen
Mitarbeiter
Insolvenzverwalters
Geschäftsführer
Beklagte
tätigen
Gesellschaft
verhandelt
worden
Beklagten
zunächst
sogar
auch
schriftlich
angeboten
worden
sei
Altkäufer
könnten
"
"
Wohnungen
%
ursprünglichen
Preises
erwerben
.
weiteren
Gesprächen
noch
Tag
Kaufvertrages
sei
besprochen
worden
Alterwerbern
verbindliche
Recht
zustehen
solle
Einheiten
%
ursprünglich
vereinbarten
Kaufpreises
erwerben
.
Trifft
Vortrag
kann
vernünftiger
Zweifel
bestehen
Vertragsparteien
genannte
Klausel
verstanden
haben
.
Zugleich
ginge
übereinstimmende
Verständnis
Wortlaut
anderen
Auslegung
Vereinbarung
vgl.
273
;
Senat
.
7
.
Dezember
.
nachvollziehbaren
sachlichen
Grund
Beweisangebot
nachgegangen
worden
ist
enthält
angefochtene
Urteil
.
Berufungsgericht
Begriff
Ankaufsrechts
unscharf
hält
meint
könne
"
auch
bloße
Angebotspflicht
einschließen
"
führt
Vortrag
Kläger
unerheblich
wäre
.
Grundsatz
übereinstimmender
Parteiwille
Wortlaut
anderweitigen
Auslegung
Vereinbarung
vorgeht
gilt
auch
dann
Verständnis
gewählten
Formulierung
nur
unvollkommenen
Ausdruck
gefunden
hat
also
Parteien
Begriff
gewählt
haben
Gewollte
objektiv
umfasst
.
ist
aber
auch
nachvollziehbar
Berufungsgericht
Begriff
Ankaufsrechts
unscharf
ansieht
.
stützte
nämlich
auch
dann
Rechtsstandpunkt
Kläger
Angebotspflicht
Beklagten
also
Verpflichtung
Abschluss
Kaufvertrages
anzubieten
§
umschrieben
werden
sollte
.
2
.
Fehler
ist
entscheidungserheblich
.
Einwand
Beschwerdeerwiderung
Berufungsgericht
hätte
Berufung
Kläger
bereits
unzulässig
zurückweisen
müssen
hinreichender
Sicherheit
feststellen
lasse
rechtzeitig
begründet
worden
sei
ist
unbeachtlich
.
Zwar
hat
Revisionsgericht
Zulässigkeit
Berufung
maßgeblichen
Sachverhalt
selbständig
prüfen
also
unabhängig
Beurteilung
Berufungsgerichts
Rechtzeitigkeit
Berufungseinlegung
maßgeblichen
tatsächlichen
Feststellungen
treffen
vgl.
.
24
.
April
.
Feststellungen
können
allerdings
nur
Revisionsverfahrens
Rahmen
Verfahrens
Nichtzulassungsbeschwerde
getroffen
werden
.
Hat
Berufungsgericht
hier
Berufung
zulässig
erachtet
ist
Beschwerdeführer
bezogenen
Zulassungsgründe
geltend
gemacht
werden
auch
Verfahren
Nichtzulassungsbeschwerde
auszugehen
.
Rahmen
Entscheidungserheblichkeit
prüfende
Rechtsfrage
handelt
Einwand
Beschwerdeerwiderung
Klage
sei
unzulässig
Kläger
Beklagten
bereits
früheren
Rechtsstreit
Rahmen
Widerklage
verlangt
hätten
ehemals
gekauften
Wohnungen
Kauf
anzubieten
.
Annahme
Berufungsgerichts
frühere
Verfahren
habe
jetzigen
Klage
rechtskräftigen
Entscheidung
Ankaufsanspruch
Kläger
geführt
Widerklage
seinerzeit
unzulässig
abgewiesen
worden
sei
lässt
indessen
Rechtsfehler
erkennen
.
Rechtskraft
Entscheidung
beschränkt
Rechtsfolge
Entscheidungssatz
bildet
.
klageabweisenden
Urteilen
ist
Teil
Entscheidungssatzes
Rechtsfolge
bestimmende
ausschlaggebende
Abweisungsgrund
;
ist
Urteilsbegründung
ermitteln
.
24
.
Juni
.
Wurde
Rechtsstreit
hier
Vorprozess
Beschluss
§
Abs.
abgeschlossen
kann
Abweisungsgrund
auch
gemäß
§
Abs.
Satz
erteilenden
Hinweisen
ergeben
vgl.
27
.
Aufl
§
Rdn
.
.
Vorliegend
lässt
entnehmen
Berufungsgericht
Abweisung
Widerklage
gerichtete
Berufung
Kläger
schon
Hinblick
Unzulässigkeit
Widerklage
aussichtslos
angesehen
hat
.
Rechtskraft
Entscheidung
beschränkt
Abweisungsgrund
also
genannte
Begründung
Unzulässigkeit
Widerklage
vgl.
.
12
.
Dezember
ZB
.
Entscheidungserheblichkeit
Verletzung
Anspruchs
Kläger
Gewährung
rechtlichen
Gehörs
ist
schließlich
verneinen
Berufungsgericht
meint
Hilfsanträge
Wohneinheiten
entfalle
Anspruch
Kläger
jedenfalls
Treuwidrigkeit
§
.
Ausführungen
können
angefochtene
Urteil
teilweise
tragen
erkennen
lassen
Teil
Klage
Einwand
§
entgegenstehen
soll
.
Einerseits
sollen
Hilfsanträge
Kläger
Ankauf
Wohneinheiten
Nr.
verlangen
Treuwidrigkeit
ausgeschlossen
sein
Kläger
insoweit
"
mehr
verhandelt
"
hätten
;
andererseits
sollen
Kläger
Interesse
Wohnung
Nr.
beschränkt
nur
noch
insoweit
Verhandlungen
geführt
haben
.
Widerspruch
wird
auch
Hinweis
Beschwerdeerwiderung
Vortrag
Beklagten
Klageerwiderung
aufgelöst
Kläger
Telefonat
31
Juli
erklärt
haben
sollen
nur
Erwerb
Einheiten
S.
frühere
Einheit
Nr.
S.
OG
here
Einheit
Nr.
interessiert
sein
.
auch
hierbei
dürfte
Hilfsantrag
bezeichneten
Wohnungen
handeln
.
3
.
Aufhebung
angefochtenen
Urteils
erhält
Berufungsgericht
auch
Gelegenheit
Verständnis
streitgegenständlichen
Klausel
überprüfen
.
Schon
Wortlaut
drängt
geradezu
Altkäufern
eigenes
Ankaufsrecht
eingeräumt
werden
sollte
.
Beschränkte
Verpflichtung
Beklagten
Verhandlungen
Abschlussverpflichtung
führen
bliebe
Festlegung
Altkäufer
begünstigenden
Ankaufspreises
folgenlos
.
ist
aber
stets
Verständnis
Vorzug
geben
Regelung
ganz
teilweise
sinnlos
erweist
vgl.
Senat
Urt
.
1
.
Oktober
;
.
7
.
März
ZR
.
bloße
Verhandlungspflicht
Beklagten
ergibt
anders
Berufungsgericht
meint
etwa
Sinn
Klägern
Verletzung
Pflicht
Schadensersatzansprüche
erwachsen
könnten
.
ist
nämlich
unzutreffend
.
Nichtzulassungsbeschwerde
weist
Recht
bloße
Führen
Vertragsverhandlungen
Klägern
Vorteil
bringt
so
auch
Schaden
entsteht
Beklagte
Verhandlungspflicht
erfüllt
Abschluss
Vertrages
sogleich
ablehnt
.
Auch
ist
erkennbar
Interesse
Insolvenzverwalter
gehabt
haben
sollte
Beklagte
ausdrücklich
so
bezeichneten
echten
Vertrags
Dritter
verpflichten
letztlich
unverbindliche
Verhandlungen
Altkäufern
führen
.
Enthält
Klausel
Ankaufsrecht
wäre
geeignet
Schadenersatzansprüche
Altkäufer
Gemeinschuldnerin
Nichterfüllung
ursprünglich
geschlossenen
Verträge
abzuwenden
verringern
.
Beklagte
selben
Vertrag
verpflichtet
hat
Gemeinschuldnerin
abgeschlossene
Verträge
unmittelbar
übernehmen
stellt
Auffassung
Berufungsgerichts
geeigneten
Anknüpfungspunkt
abweichende
systematische
Auslegung
.
ist
weiteres
denkbar
Beklagte
bestimmte
Verträge
unbedingt
andere
Verträge
nur
näher
vereinbarten
Bestimmtheit
variierenden
Maßgaben
eintreten
sollte
.
Ankaufsrecht
Alterwerber
kann
auch
Begründung
verneint
werden
Kaufpreis
hinreichend
bestimmt
seien
.
Verpflichtung
Beklagten
Alterwerbern
"
Wohnungen
Preis
%
Ursprungspreises
verkaufen
folgt
gegebenenfalls
Anspruch
Kläger
Wohnungen
%
früheren
Kaufpreises
erwerben
.
Beklagten
freisteht
geringeren
Preis
verlangen
Alterwerber
also
begünstigen
nimmt
Regelung
notwendige
Bestimmtheit
.
Entsprechend
verhält
Bestimmung
Kaufgegenstandes
.
Mögliche
Abweichungen
ursprünglichen
Vertragsgegenstand
sind
anders
Berufungsgericht
meint
etwa
Einschränkung
zulässig
Klausel
Beklagten
billigem
Ermessen
bestimmen
rechtlich
nachprüfbar
vgl.
§
Abs.
Satz
.
Auch
Übrigen
lässt
Situation
Bestehen
Vorvertrages
vergleichen
Vertragsparteien
Inhalt
noch
abzuschließenden
Hauptvertrages
einigen
können
.
verweist
Senat
Urteil
12
.
Mai
auch
Frage
richtigen
Klageantrages
Fall
befasst
.
4
.
Vorsorglich
weist
Senat
Zurückweisung
Nichtzulassungsbeschwerde
anderen
Altkäuferin
Beschluss
9
.
Februar
Präjudiz
Vertragsauslegung
folgt
.
-9-
Zwar
hatte
damalige
Berufungsgericht
streitgegenständlichen
Klausel
ebenfalls
Ankaufsrecht
Erwerberin
entnommen
.
kam
Entscheidung
Nichtzulassungsbeschwerde
aber
.
Erwerberin
hatte
nämlich
Reihenhaus
real
geteilten
Grundstück
gekauft
hiesige
Beklagte
war
jedoch
nur
bereit
Haus
Rechtsform
Wohnungseigentums
erneut
verkaufen
.
Altkäuferin
vertrat
Auffassung
Anspruch
Erwerb
Realeigentum
haben
.
Hilfsbegründung
Berufungsgerichts
selbst
Ziffer
§
Ankaufsrecht
Alterwerber
ergebe
halte
jedenfalls
Rahmen
hiesigen
Beklagten
eingeräumten
billigen
Ermessens
Vertragsgestaltung
Übrigen
nur
anbiete
Reihenhaus
Rechtsform
Wohnungseigentums
verkaufen
war
selbständig
tragend
gab
Veranlassung
Revision
zuzulassen
.
Schmidt-Räntsch
Czub
Vorinstanzen
:
Entscheidung
KG
Entscheidung
24.04.2008