BESCHLUSS 29 . Januar Rechtsstreit V. Zivilsenat hat 29 . Januar Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Dr. Richterin Dr. Richter Dr. beschlossen : Nichtzulassungsbeschwerde Kläger wird Urteil 23 . Zivilsenats Kammergerichts 24 . April aufgehoben . Sache wird neuen Verhandlung Entscheidung auch Kosten Verfahrens Nichtzulassungsbeschwerde 11 . Zivilsenat Berufungsgerichts zurückverwiesen . beträgt 1.213.439,21 € . Gründe : Kläger kauften V. Entwicklungsgesellschaft mbH Co. Eigentumswohnungen . grundbuchlichen Absicherung wurde Insolvenzverfahren Vermögen Verkäuferin eröffnet . Insolvenzverwalter lehnte Erfüllung Kaufverträge . verkaufte sog. V. Quartier Mai Beklagte . § Beklagten geschlossenen notariellen Kaufvertrages heißt : " Wohnungseigentumsverkäufe Insolvenzverwalter hat Käufern Wohneigentum Nichterfüllung . … gewählt . Rückgaben sind größtenteils noch erfolgt . Teil Käufer wird Wunsch äußern Erwerber Verhandlungen Ziel neuen Vertragsabschlusses führen . Fällen ist Erwerber verpflichtet Kaufpreise höher festzulegen % ursprünglich beurkundeten Kaufpreises . Übrigen ist Käufer Vertragsgestaltung Rahmen billigen Ermessens . Insbesondere kann Vereinbarungen Änderung jeweiligen Kaufvertrag zugrunde liegenden Teilungserklärung Einschränkung Gewährleistung treffen … Vorstehende Verpflichtungen Erwerbers sind echter Vertrag Dritter also jeweils einzelnen Käufers . " Kläger verlangen Beklagten Abschluss notariellen Kaufvertrages ursprünglich erworbenen Eigentumswohnungen maximal % damals vereinbarten Kaufpreises . Landgericht hat Klage abgewiesen . Berufung Kläger ist erfolglos geblieben . Nichtzulassungsbeschwerde verfolgen Anträge weiter . II . angefochtene Urteil ist § Abs. aufzuheben Berufungsgericht Anspruch Kläger rechtliches Gehör Art . Abs. GG entscheidungserheblicher Weise verletzt hat . 1 . Nichtberücksichtigung erheblichen Beweisangebots verstößt Art . Abs. GG Prozessrecht Stütze mehr findet . So liegt hier Bezug Klägern angebotenen Beweis Gesprächen Verkauf V. Quartiers Insolvenzverwalter Beklagten Hinblick Regelung Ziffer § Vertrages geführt worden sein sollen . Beschwerde aufgezeigten Vortrag Kläger Vorinstanzen war Bestandteil Ausschreibung ter Käufer V. suchte Altkäufer Recht erhielten zunächst gekauften Wohnungen erneut erwerben . Hierüber sei zuständigen Mitarbeiter Insolvenzverwalters Geschäftsführer Beklagte tätigen Gesellschaft verhandelt worden Beklagten zunächst sogar auch schriftlich angeboten worden sei Altkäufer könnten " " Wohnungen % ursprünglichen Preises erwerben . weiteren Gesprächen noch Tag Kaufvertrages sei besprochen worden Alterwerbern verbindliche Recht zustehen solle Einheiten % ursprünglich vereinbarten Kaufpreises erwerben . Trifft Vortrag kann vernünftiger Zweifel bestehen Vertragsparteien genannte Klausel verstanden haben . Zugleich ginge übereinstimmende Verständnis Wortlaut anderen Auslegung Vereinbarung vgl. 273 ; Senat . 7 . Dezember . nachvollziehbaren sachlichen Grund Beweisangebot nachgegangen worden ist enthält angefochtene Urteil . Berufungsgericht Begriff Ankaufsrechts unscharf hält meint könne " auch bloße Angebotspflicht einschließen " führt Vortrag Kläger unerheblich wäre . Grundsatz übereinstimmender Parteiwille Wortlaut anderweitigen Auslegung Vereinbarung vorgeht gilt auch dann Verständnis gewählten Formulierung nur unvollkommenen Ausdruck gefunden hat also Parteien Begriff gewählt haben Gewollte objektiv umfasst . ist aber auch nachvollziehbar Berufungsgericht Begriff Ankaufsrechts unscharf ansieht . stützte nämlich auch dann Rechtsstandpunkt Kläger Angebotspflicht Beklagten also Verpflichtung Abschluss Kaufvertrages anzubieten § umschrieben werden sollte . 2 . Fehler ist entscheidungserheblich . Einwand Beschwerdeerwiderung Berufungsgericht hätte Berufung Kläger bereits unzulässig zurückweisen müssen hinreichender Sicherheit feststellen lasse rechtzeitig begründet worden sei ist unbeachtlich . Zwar hat Revisionsgericht Zulässigkeit Berufung maßgeblichen Sachverhalt selbständig prüfen also unabhängig Beurteilung Berufungsgerichts Rechtzeitigkeit Berufungseinlegung maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen treffen vgl. . 24 . April . Feststellungen können allerdings nur Revisionsverfahrens Rahmen Verfahrens Nichtzulassungsbeschwerde getroffen werden . Hat Berufungsgericht hier Berufung zulässig erachtet ist Beschwerdeführer bezogenen Zulassungsgründe geltend gemacht werden auch Verfahren Nichtzulassungsbeschwerde auszugehen . Rahmen Entscheidungserheblichkeit prüfende Rechtsfrage handelt Einwand Beschwerdeerwiderung Klage sei unzulässig Kläger Beklagten bereits früheren Rechtsstreit Rahmen Widerklage verlangt hätten ehemals gekauften Wohnungen Kauf anzubieten . Annahme Berufungsgerichts frühere Verfahren habe jetzigen Klage rechtskräftigen Entscheidung Ankaufsanspruch Kläger geführt Widerklage seinerzeit unzulässig abgewiesen worden sei lässt indessen Rechtsfehler erkennen . Rechtskraft Entscheidung beschränkt Rechtsfolge Entscheidungssatz bildet . klageabweisenden Urteilen ist Teil Entscheidungssatzes Rechtsfolge bestimmende ausschlaggebende Abweisungsgrund ; ist Urteilsbegründung ermitteln . 24 . Juni . Wurde Rechtsstreit hier Vorprozess Beschluss § Abs. abgeschlossen kann Abweisungsgrund auch gemäß § Abs. Satz erteilenden Hinweisen ergeben vgl. 27 . Aufl § Rdn . . Vorliegend lässt entnehmen Berufungsgericht Abweisung Widerklage gerichtete Berufung Kläger schon Hinblick Unzulässigkeit Widerklage aussichtslos angesehen hat . Rechtskraft Entscheidung beschränkt Abweisungsgrund also genannte Begründung Unzulässigkeit Widerklage vgl. . 12 . Dezember ZB . Entscheidungserheblichkeit Verletzung Anspruchs Kläger Gewährung rechtlichen Gehörs ist schließlich verneinen Berufungsgericht meint Hilfsanträge Wohneinheiten entfalle Anspruch Kläger jedenfalls Treuwidrigkeit § . Ausführungen können angefochtene Urteil teilweise tragen erkennen lassen Teil Klage Einwand § entgegenstehen soll . Einerseits sollen Hilfsanträge Kläger Ankauf Wohneinheiten Nr. verlangen Treuwidrigkeit ausgeschlossen sein Kläger insoweit " mehr verhandelt " hätten ; andererseits sollen Kläger Interesse Wohnung Nr. beschränkt nur noch insoweit Verhandlungen geführt haben . Widerspruch wird auch Hinweis Beschwerdeerwiderung Vortrag Beklagten Klageerwiderung aufgelöst Kläger Telefonat 31 Juli erklärt haben sollen nur Erwerb Einheiten S. frühere Einheit Nr. S. OG here Einheit Nr. interessiert sein . auch hierbei dürfte Hilfsantrag bezeichneten Wohnungen handeln . 3 . Aufhebung angefochtenen Urteils erhält Berufungsgericht auch Gelegenheit Verständnis streitgegenständlichen Klausel überprüfen . Schon Wortlaut drängt geradezu Altkäufern eigenes Ankaufsrecht eingeräumt werden sollte . Beschränkte Verpflichtung Beklagten Verhandlungen Abschlussverpflichtung führen bliebe Festlegung Altkäufer begünstigenden Ankaufspreises folgenlos . ist aber stets Verständnis Vorzug geben Regelung ganz teilweise sinnlos erweist vgl. Senat Urt . 1 . Oktober ; . 7 . März ZR . bloße Verhandlungspflicht Beklagten ergibt anders Berufungsgericht meint etwa Sinn Klägern Verletzung Pflicht Schadensersatzansprüche erwachsen könnten . ist nämlich unzutreffend . Nichtzulassungsbeschwerde weist Recht bloße Führen Vertragsverhandlungen Klägern Vorteil bringt so auch Schaden entsteht Beklagte Verhandlungspflicht erfüllt Abschluss Vertrages sogleich ablehnt . Auch ist erkennbar Interesse Insolvenzverwalter gehabt haben sollte Beklagte ausdrücklich so bezeichneten echten Vertrags Dritter verpflichten letztlich unverbindliche Verhandlungen Altkäufern führen . Enthält Klausel Ankaufsrecht wäre geeignet Schadenersatzansprüche Altkäufer Gemeinschuldnerin Nichterfüllung ursprünglich geschlossenen Verträge abzuwenden verringern . Beklagte selben Vertrag verpflichtet hat Gemeinschuldnerin abgeschlossene Verträge unmittelbar übernehmen stellt Auffassung Berufungsgerichts geeigneten Anknüpfungspunkt abweichende systematische Auslegung . ist weiteres denkbar Beklagte bestimmte Verträge unbedingt andere Verträge nur näher vereinbarten Bestimmtheit variierenden Maßgaben eintreten sollte . Ankaufsrecht Alterwerber kann auch Begründung verneint werden Kaufpreis hinreichend bestimmt seien . Verpflichtung Beklagten Alterwerbern " Wohnungen Preis % Ursprungspreises verkaufen folgt gegebenenfalls Anspruch Kläger Wohnungen % früheren Kaufpreises erwerben . Beklagten freisteht geringeren Preis verlangen Alterwerber also begünstigen nimmt Regelung notwendige Bestimmtheit . Entsprechend verhält Bestimmung Kaufgegenstandes . Mögliche Abweichungen ursprünglichen Vertragsgegenstand sind anders Berufungsgericht meint etwa Einschränkung zulässig Klausel Beklagten billigem Ermessen bestimmen rechtlich nachprüfbar vgl. § Abs. Satz . Auch Übrigen lässt Situation Bestehen Vorvertrages vergleichen Vertragsparteien Inhalt noch abzuschließenden Hauptvertrages einigen können . verweist Senat Urteil 12 . Mai auch Frage richtigen Klageantrages Fall befasst . 4 . Vorsorglich weist Senat Zurückweisung Nichtzulassungsbeschwerde anderen Altkäuferin Beschluss 9 . Februar Präjudiz Vertragsauslegung folgt . -9- Zwar hatte damalige Berufungsgericht streitgegenständlichen Klausel ebenfalls Ankaufsrecht Erwerberin entnommen . kam Entscheidung Nichtzulassungsbeschwerde aber . Erwerberin hatte nämlich Reihenhaus real geteilten Grundstück gekauft hiesige Beklagte war jedoch nur bereit Haus Rechtsform Wohnungseigentums erneut verkaufen . Altkäuferin vertrat Auffassung Anspruch Erwerb Realeigentum haben . Hilfsbegründung Berufungsgerichts selbst Ziffer § Ankaufsrecht Alterwerber ergebe halte jedenfalls Rahmen hiesigen Beklagten eingeräumten billigen Ermessens Vertragsgestaltung Übrigen nur anbiete Reihenhaus Rechtsform Wohnungseigentums verkaufen war selbständig tragend gab Veranlassung Revision zuzulassen . Schmidt-Räntsch Czub Vorinstanzen : Entscheidung KG Entscheidung 24.04.2008