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BESCHLUSS
15
November
Grundbuchsache
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Vormerkung
Anspruch
Verschaffung
Miteigentumsanteils
Alleineigentum
stehenden
Grundstück
sichern
soll
kann
nur
Grundstück
erst
noch
schaffenden
Miteigentumsanteil
bestellt
werden
.
Beschluss
15
November
OLG
AG
V.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
15
November
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Prof.
Dr.
Richterinnen
Dr.
Weinland
beschlossen
:
Rechtsmittel
Beteiligten
werden
Beschlüsse
34
.
Zivilsenats
23
.
April
Beschluss
Amtsgerichts
Grundbuchamt
1
.
Februar
aufgehoben
.
Amtsgericht
Grundbuchamt
wird
angewiesen
Vollzug
Urkunde
12
.
Dezember
Beschluss
1
.
Februar
genannten
Gründen
verweigern
.
Gegenstandswert
wird
festgesetzt
.
Gründe
:
Beteiligten
sind
gleichen
Teilen
Miteigentümer
Rubrum
genannten
Grundbesitzes
.
notarieller
Urkunde
12
.
Dezember
überließen
jeweils
Anteile
Tochter
Beteiligte
erklärten
Auflassung
.
behielt
Veräußerer
Nießbrauch
überlassenen
Anteil
.
vereinbarten
Beteiligten
bestimmten
Voraussetzungen
Rückforderungsrechte
Beteiligten
ebenfalls
jeweiligen
Anteile
bezogen
Sicherung
Beteiligte
jeweils
Eintragung
Vormerkungen
bewilligte
.
Urkunde
enthaltenen
Grundbuchanträgen
wird
Eintragung
Vormerkungen
jeweils
"
veräußerten
Miteigentumsanteil
"
bewilligt
beantragt
.
Antrag
Notars
Vollzug
Urkunde
hilfsweise
gerichtet
hat
zunächst
Überlassung
Beteiligten
zustehenden
Bruchteils
Vormerkungen
einzutragen
hat
Grundbuchamt
zurückgewiesen
.
Beschwerde
Beteiligten
hat
Oberlandesgericht
Beschluss
aufgehoben
Vollzug
Auflassung
Beteiligten
Beteiligte
Eintragung
Vormerkung
gerichtete
Hilfsantrag
zurückgewiesen
worden
ist
Grundbuchamt
angewiesen
bezogene
Eintragung
vorzunehmen
.
Übrigen
hat
Beschwerde
zurückgewiesen
.
II
.
Beschwerdegericht
Entscheidung
.
abgedruckt
ist
sieht
Vormerkung
Beteiligten
eintragungsfähig
Belastung
ideellen
Eigentumsanteils
Vormerkung
unzulässig
sei
.
§
§
folge
Wille
Gesetzgebers
Belastung
ideeller
Grundstücksanteile
nur
dann
zuzulassen
verselbständigt
seien
Weise
größtmögliche
Klarheit
Übersichtlichkeit
Grundbuchs
erreichen
.
Nur
belasteten
Bruchteil
weiterer
Bruchteil
hinzuerworben
werde
könne
bereits
vorhandene
Belastung
bestehen
bleiben
.
habe
zwar
Übertragung
Anteils
Beteiligten
bezogene
Hilfsantrag
Erfolg
;
insoweit
müsse
Vormerkung
eingetragen
werden
.
weiteren
4/10-Anteils
Beteiligten
sei
Eintragung
Vormerkung
Bruchteil
ausgeschlossen
Eintragung
Eigentums
auch
Anteils
Beteiligten
einheitlicher
Miteigentumsanteil
entstehe
.
Vormerkung
könne
infolgedessen
nur
gesamten
Anteil
eingetragen
werden
.
.
Ausführungen
halten
rechtlicher
Nachprüfung
Ergebnis
stand
.
Vorinstanzen
haben
Unrecht
angenommen
Urkunde
könne
erster
Linie
beantragt
gleichzeitige
Eintragung
Eigentumserwerbs
Nießbrauchs
Auflassungsvormerkungen
vollzogen
werden
.
1
.
Richtig
ist
allerdings
Eigentumsübertragungen
einheitlicher
Eigentumsanteil
Beteiligten
entsteht
;
überlassenen
Anteile
jeweils
existieren
mehr
.
Eigentümer
kann
Grundbesitz
nämlich
nur
gleichzeitiger
Teilveräußerung
ideelle
Anteile
aufteilen
.
"
Vorratsteilung
Hand
Alleineigentümers
gibt
Senat
Urteil
17
.
Januar
.
.
2
.
Richtig
ist
auch
Beteiligte
Bruchteile
neu
entstehenden
Eigentumsanteils
nur
Anteil
Ganzen
Vormerkung
belasten
kann
.
Allerdings
wird
Frage
Gegenstand
Vormerkung
lastet
Übertragung
ideellen
Bruchteils
gerichteten
Anspruch
sichert
unterschiedlich
beantwortet
.
Gesetz
regelt
Frage
ausdrücklich
.
schließt
Bestellung
dinglicher
Rechte
ideellen
Anteilen
Alleineigentümer
Vorkaufsrecht
§
Reallast
§
Hypothek
Grundschuld
§
§
Abs.
.
Zweck
Vorschriften
wird
angesehen
Anteilsbelastung
Alleineigentümer
verhindert
werden
solle
praktische
Bedürfnis
gering
sei
verwickelte
Rechtsverhältnisse
"
"
Schwierigkeiten
Grundbuchführung
"
vermeiden
seien
Mot
.
Entw
.
2
.
Aufl
.
§
S.
S.
.
.
Bestimmungen
allein
Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten
beruhen
sind
Ausnahmen
anerkannt
näher
;
MünchKomm-BGB/Westermann
5
.
Aufl
.
.
2
;
5
.
Aufl
.
.
.
;
Palandt/Bassenge
71
.
Aufl
.
.
§
.
§
.
.
Hinblick
Nießbrauch
herrscht
Einigkeit
auch
beschränkt
ideellen
Bruchteil
einheitlichem
Eigentum
stehenden
Grundstücks
bestellt
werden
kann
entgegenstehenden
Bestimmung
fehlt
sog.
Bruchteilsnießbrauch
9
3
.
Aufl
.
.
;
Palandt/
Bassenge
71
.
Aufl
.
.
.
nahezu
einhelliger
Ansicht
Senat
teilt
kann
Alleineigentümer
ideellen
Bruchteil
Vormerkung
belasten
Demharter
28
.
Aufl
.
.
19
;
MünchKomm-BGB/Kohler
5
.
Aufl
.
.
;
7
.
Aufl
.
.
14
;
Grundbuchrecht
14
.
Aufl
.
.
;
Staudinger/Gursky
§
.
;
auch
gesicherte
Anspruch
nur
Übertragung
Bruchteils
gerichtet
ist
kann
Vormerkung
nur
gesamten
Grundstück
lasten
.
Uneinigkeit
besteht
allerdings
auch
dann
gilt
Miteigentümer
weiteren
Anteil
hinzuerwirbt
Vormerkung
Anspruch
Rückübertragung
Anteils
sichern
soll
.
Rechtsauffassung
Beschwerdegericht
angeschlossen
hat
muss
Vormerkung
stets
gesamten
Grundstück
bestellt
werden
.
Alleineigentümer
dürfe
ideellen
Anteil
§
Vorkaufsrecht
bestellen
Vormerkung
auswirke
§
Abs.
.
Folgeprobleme
könnten
zwar
Veräußerung
ebenfalls
belasteten
weiteren
Bruchteils
entstehen
;
ließen
aber
entsprechende
obligatorische
Vereinbarungen
vermeiden
.
anderer
Ansicht
ist
Belastung
ideellen
Anteils
Vormerkung
jedenfalls
dann
zulässig
ebenfalls
Vormerkung
belasteten
Anteil
hinzuerworben
wird
.
;
Grundstücksrecht
14
.
Aufl
.
.
;
10
.
Aufl
.
.
.
.
sei
nachvollziehbar
erste
Vormerkung
ideellen
Bruchteil
bestehen
bleibe
zweite
Vormerkung
gesamten
Grundstück
eingetragen
werden
müsse
inhaltsgleichen
Anspruch
sichere
.
Richtigerweise
findet
Grundsatz
existierender
Bruchteil
Vormerkung
belastet
werden
kann
Erwerb
Bruchteilen
ebenfalls
Anwendung
.
Möglich
ist
nur
Bewilligung
Eintragung
gesamten
Anteil
lastenden
Vormerkung
Anspruch
Übertragung
Bruchteils
Anteils
sichert
.
steht
Vormerkungen
unzweifelhaft
zulässig
ist
jeweils
nur
Übertragung
ideellen
Bruchteils
gerichteten
Anspruch
sichern
.
Inhalt
Vormerkungen
wird
erweitert
gesamten
Anteil
lasten
.
Insoweit
gilt
Parzellierungsvormerkung
Anspruch
Übertragung
bestimmten
künftig
abzuschreibenden
Teilfläche
sichert
;
auch
lastet
nur
Teilfläche
gesamten
Grundstück
Staudinger/Gursky
§
.
.
hier
beurteilenden
Sachverhalt
folgt
Vormerkungen
Beteiligten
nur
gleichrangig
neu
entstandenen
Miteigentumsanteil
Beteiligten
bestellt
werden
können
.
Anspruch
Rückübertragung
nur
Bruchteils
Anteils
sichern
muss
Eintragung
dort
Bezug
genommenen
Urkunde
hervorgehen
.
3
.
Vollzug
notariellen
Urkunde
12
.
Dezember
steht
indes
Vormerkungen
nur
Lasten
Miteigentumsanteils
Beteiligten
eingetragen
werden
können
.
Anders
Beschwerdegericht
meint
kann
Urkunde
enthaltenen
Eintragungsanträgen
entnommen
werden
Vormerkungen
neu
entstehenden
Anteil
bestellt
werden
sollen
.
Ziff
.
VI.5
.
notariellen
Urkunde
12
.
Dezember
wird
jeweils
überlassenen
Anteile
bezogenen
Rückforderungsansprüche
Eintragung
Auflassungsvormerkungen
Veräußerers
Grundbuch
bewilligt
.
Ziff
.
XII
Urkunde
enthält
Grundbuchanträge
;
wird
bezogen
Ziff
.
.
.
Vertrags
Eintragung
Vormerkungen
jeweils
"
veräußerten
Miteigentumsanteil
"
bewilligt
beantragt
.
Rechtsbeschwerdegericht
kann
Eintragungsbewilligung
Eintragungsanträge
selbst
auslegen
verfahrensrechtliche
Erklärungen
handelt
Demharter
28
.
Aufl
.
.
§
.
§
.
.
ist
auch
Grundsatz
beachten
Verfahrenshandlung
Zweifel
dasjenige
gewollt
ist
Maßstäben
Rechtsordnung
vernünftig
ist
recht
verstandenen
Interessenlage
entspricht
Senat
Beschluss
30
.
April
;
Urteil
25
Juli
;
Demharter
aaO
.
.
gemessen
ist
Beschwerdegericht
meint
lediglich
Eintragung
Vormerkung
jeweils
überlassenen
Miteigentumsanteil
gewollt
.
Eintragungsbewilligung
selbst
ist
so
verstehen
Eintragung
Vormerkungen
neu
geschaffenen
Anteil
erfolgen
soll
.
Missverständlich
formuliert
sind
allerdings
Grundbucherklärungen
jeweils
Eintragung
veräußerten
Miteigentumsanteil
"
gerichtet
sind
.
Anträge
eintragungsfähigen
Inhalt
haben
sollen
ist
aber
anzunehmen
;
sind
dahingehend
auszulegen
Vormerkungen
jeweils
"
"
veräußerten
Miteigentumsanteil
eingetragen
neu
geschaffenen
Anteil
bestellt
werden
Rückübertragung
jeweils
überlassenen
Anteils
beschränkten
Anspruch
sichern
sollen
.
Bezugnahme
Urkunde
ist
auch
erforderlichen
Weise
klargestellt
Vormerkung
Anteil
Beteiligten
restlichen
Anteile
Beteiligten
jeweils
bezogen
ist
.
-9-
IV
.
Festsetzung
Gegenstandswerts
beruht
§
Abs.
.
V.m
.
Abs.
Satz
Schmidt-Räntsch
Weinland
Vorinstanzen
:
AG
Grundbuchamt
Entscheidung
Moosach
Blatt
OLG
Entscheidung