BESCHLUSS 15 November Grundbuchsache Nachschlagewerk : ja : : ja § Vormerkung Anspruch Verschaffung Miteigentumsanteils Alleineigentum stehenden Grundstück sichern soll kann nur Grundstück erst noch schaffenden Miteigentumsanteil bestellt werden . Beschluss 15 November OLG AG V. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 15 November Vorsitzende Richterin Dr. Richter Dr. Prof. Dr. Richterinnen Dr. Weinland beschlossen : Rechtsmittel Beteiligten werden Beschlüsse 34 . Zivilsenats 23 . April Beschluss Amtsgerichts Grundbuchamt 1 . Februar aufgehoben . Amtsgericht Grundbuchamt wird angewiesen Vollzug Urkunde 12 . Dezember Beschluss 1 . Februar genannten Gründen verweigern . Gegenstandswert wird € festgesetzt . Gründe : Beteiligten sind gleichen Teilen Miteigentümer Rubrum genannten Grundbesitzes . notarieller Urkunde 12 . Dezember überließen jeweils Anteile Tochter Beteiligte erklärten Auflassung . behielt Veräußerer Nießbrauch überlassenen Anteil . vereinbarten Beteiligten bestimmten Voraussetzungen Rückforderungsrechte Beteiligten ebenfalls jeweiligen Anteile bezogen Sicherung Beteiligte jeweils Eintragung Vormerkungen bewilligte . Urkunde enthaltenen Grundbuchanträgen wird Eintragung Vormerkungen jeweils " veräußerten Miteigentumsanteil " bewilligt beantragt . Antrag Notars Vollzug Urkunde hilfsweise gerichtet hat zunächst Überlassung Beteiligten zustehenden Bruchteils Vormerkungen einzutragen hat Grundbuchamt zurückgewiesen . Beschwerde Beteiligten hat Oberlandesgericht Beschluss aufgehoben Vollzug Auflassung Beteiligten Beteiligte Eintragung Vormerkung gerichtete Hilfsantrag zurückgewiesen worden ist Grundbuchamt angewiesen bezogene Eintragung vorzunehmen . Übrigen hat Beschwerde zurückgewiesen . II . Beschwerdegericht Entscheidung . abgedruckt ist sieht Vormerkung Beteiligten eintragungsfähig Belastung ideellen Eigentumsanteils Vormerkung unzulässig sei . § § folge Wille Gesetzgebers Belastung ideeller Grundstücksanteile nur dann zuzulassen verselbständigt seien Weise größtmögliche Klarheit Übersichtlichkeit Grundbuchs erreichen . Nur belasteten Bruchteil weiterer Bruchteil hinzuerworben werde könne bereits vorhandene Belastung bestehen bleiben . habe zwar Übertragung Anteils Beteiligten bezogene Hilfsantrag Erfolg ; insoweit müsse Vormerkung eingetragen werden . weiteren 4/10-Anteils Beteiligten sei Eintragung Vormerkung Bruchteil ausgeschlossen Eintragung Eigentums auch Anteils Beteiligten einheitlicher Miteigentumsanteil entstehe . Vormerkung könne infolgedessen nur gesamten Anteil eingetragen werden . . Ausführungen halten rechtlicher Nachprüfung Ergebnis stand . Vorinstanzen haben Unrecht angenommen Urkunde könne erster Linie beantragt gleichzeitige Eintragung Eigentumserwerbs Nießbrauchs Auflassungsvormerkungen vollzogen werden . 1 . Richtig ist allerdings Eigentumsübertragungen einheitlicher Eigentumsanteil Beteiligten entsteht ; überlassenen Anteile jeweils existieren mehr . Eigentümer kann Grundbesitz nämlich nur gleichzeitiger Teilveräußerung ideelle Anteile aufteilen . " Vorratsteilung Hand Alleineigentümers gibt Senat Urteil 17 . Januar . . 2 . Richtig ist auch Beteiligte Bruchteile neu entstehenden Eigentumsanteils nur Anteil Ganzen Vormerkung belasten kann . Allerdings wird Frage Gegenstand Vormerkung lastet Übertragung ideellen Bruchteils gerichteten Anspruch sichert unterschiedlich beantwortet . Gesetz regelt Frage ausdrücklich . schließt Bestellung dinglicher Rechte ideellen Anteilen Alleineigentümer Vorkaufsrecht § Reallast § Hypothek Grundschuld § § Abs. . Zweck Vorschriften wird angesehen Anteilsbelastung Alleineigentümer verhindert werden solle praktische Bedürfnis gering sei verwickelte Rechtsverhältnisse " " Schwierigkeiten Grundbuchführung " vermeiden seien Mot . Entw . 2 . Aufl . § S. S. . . Bestimmungen allein Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten beruhen sind Ausnahmen anerkannt näher ; MünchKomm-BGB/Westermann 5 . Aufl . . 2 ; 5 . Aufl . . . ; Palandt/Bassenge 71 . Aufl . . § . § . . Hinblick Nießbrauch herrscht Einigkeit auch beschränkt ideellen Bruchteil einheitlichem Eigentum stehenden Grundstücks bestellt werden kann entgegenstehenden Bestimmung fehlt sog. Bruchteilsnießbrauch 9 3 . Aufl . . ; Palandt/ Bassenge 71 . Aufl . . . nahezu einhelliger Ansicht Senat teilt kann Alleineigentümer ideellen Bruchteil Vormerkung belasten Demharter 28 . Aufl . . 19 ; MünchKomm-BGB/Kohler 5 . Aufl . . ; 7 . Aufl . . 14 ; Grundbuchrecht 14 . Aufl . . ; Staudinger/Gursky § . ; auch gesicherte Anspruch nur Übertragung Bruchteils gerichtet ist kann Vormerkung nur gesamten Grundstück lasten . Uneinigkeit besteht allerdings auch dann gilt Miteigentümer weiteren Anteil hinzuerwirbt Vormerkung Anspruch Rückübertragung Anteils sichern soll . Rechtsauffassung Beschwerdegericht angeschlossen hat muss Vormerkung stets gesamten Grundstück bestellt werden . Alleineigentümer dürfe ideellen Anteil § Vorkaufsrecht bestellen Vormerkung auswirke § Abs. . Folgeprobleme könnten zwar Veräußerung ebenfalls belasteten weiteren Bruchteils entstehen ; ließen aber entsprechende obligatorische Vereinbarungen vermeiden . anderer Ansicht ist Belastung ideellen Anteils Vormerkung jedenfalls dann zulässig ebenfalls Vormerkung belasteten Anteil hinzuerworben wird . ; Grundstücksrecht 14 . Aufl . . ; 10 . Aufl . . . . sei nachvollziehbar erste Vormerkung ideellen Bruchteil bestehen bleibe zweite Vormerkung gesamten Grundstück eingetragen werden müsse inhaltsgleichen Anspruch sichere . Richtigerweise findet Grundsatz existierender Bruchteil Vormerkung belastet werden kann Erwerb Bruchteilen ebenfalls Anwendung . Möglich ist nur Bewilligung Eintragung gesamten Anteil lastenden Vormerkung Anspruch Übertragung Bruchteils Anteils sichert . steht Vormerkungen unzweifelhaft zulässig ist jeweils nur Übertragung ideellen Bruchteils gerichteten Anspruch sichern . Inhalt Vormerkungen wird erweitert gesamten Anteil lasten . Insoweit gilt Parzellierungsvormerkung Anspruch Übertragung bestimmten künftig abzuschreibenden Teilfläche sichert ; auch lastet nur Teilfläche gesamten Grundstück Staudinger/Gursky § . . hier beurteilenden Sachverhalt folgt Vormerkungen Beteiligten nur gleichrangig neu entstandenen Miteigentumsanteil Beteiligten bestellt werden können . Anspruch Rückübertragung nur Bruchteils Anteils sichern muss Eintragung dort Bezug genommenen Urkunde hervorgehen . 3 . Vollzug notariellen Urkunde 12 . Dezember steht indes Vormerkungen nur Lasten Miteigentumsanteils Beteiligten eingetragen werden können . Anders Beschwerdegericht meint kann Urkunde enthaltenen Eintragungsanträgen entnommen werden Vormerkungen neu entstehenden Anteil bestellt werden sollen . Ziff . VI.5 . notariellen Urkunde 12 . Dezember wird jeweils überlassenen Anteile bezogenen Rückforderungsansprüche Eintragung Auflassungsvormerkungen Veräußerers Grundbuch bewilligt . Ziff . XII Urkunde enthält Grundbuchanträge ; wird bezogen Ziff . . . Vertrags Eintragung Vormerkungen jeweils " veräußerten Miteigentumsanteil " bewilligt beantragt . Rechtsbeschwerdegericht kann Eintragungsbewilligung Eintragungsanträge selbst auslegen verfahrensrechtliche Erklärungen handelt Demharter 28 . Aufl . . § . § . . ist auch Grundsatz beachten Verfahrenshandlung Zweifel dasjenige gewollt ist Maßstäben Rechtsordnung vernünftig ist recht verstandenen Interessenlage entspricht Senat Beschluss 30 . April ; Urteil 25 Juli ; Demharter aaO . . gemessen ist Beschwerdegericht meint lediglich Eintragung Vormerkung jeweils überlassenen Miteigentumsanteil gewollt . Eintragungsbewilligung selbst ist so verstehen Eintragung Vormerkungen neu geschaffenen Anteil erfolgen soll . Missverständlich formuliert sind allerdings Grundbucherklärungen jeweils Eintragung veräußerten Miteigentumsanteil " gerichtet sind . Anträge eintragungsfähigen Inhalt haben sollen ist aber anzunehmen ; sind dahingehend auszulegen Vormerkungen jeweils " " veräußerten Miteigentumsanteil eingetragen neu geschaffenen Anteil bestellt werden Rückübertragung jeweils überlassenen Anteils beschränkten Anspruch sichern sollen . Bezugnahme Urkunde ist auch erforderlichen Weise klargestellt Vormerkung Anteil Beteiligten restlichen Anteile Beteiligten jeweils bezogen ist . -9- IV . Festsetzung Gegenstandswerts beruht § Abs. . V.m . Abs. Satz Schmidt-Räntsch Weinland Vorinstanzen : AG Grundbuchamt Entscheidung Moosach Blatt OLG Entscheidung