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1837 lines
15 KiB

BESCHLUSS
4
Juli
Grundbuchsache
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Abs.
;
§
Abs.
Pflichtteilsberechtigte
kann
Anspruchs
§
Abs.
auch
dann
Erblasser
verschenkten
Miteigentumsanteil
Grundstück
vollstrecken
Vereinigung
Miteigentumsanteile
Hand
Beschenkten
Alleineigentum
entstanden
ist
.
Miteigentumsanteil
wird
insoweit
Zweck
Vollstreckung
fortbestehend
fingiert
.
§
Abs.
Grundlage
Eintragung
Zwangshypothek
sind
nur
unmittelbar
Zahlung
auch
Duldung
Zwangsvollstreckung
Geldforderung
lautende
Titel
.
Sicherungsvollstreckung
kann
auch
Urteilen
betrieben
werden
Schuldner
Duldung
Zwangsvollstreckung
Geldforderung
verurteilt
worden
ist
.
Beschluss
4
Juli
AG
V.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
4
Juli
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Richterinnen
Dr.
Weinland
Richter
Dr.
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Beteiligten
werden
Beschluss
2
.
Zivilsenats
Schleswig-Holsteinischen
Oberlandesgerichts
18
Juli
Beschlüsse
Amtsgerichts
Grundbuchamt
26
.
Juni
4
Juli
aufgehoben
.
Grundbuchamt
wird
angewiesen
Antrag
Beteiligten
Gründen
Beschlüsse
26
.
Juni
4
Juli
Antrag
§
Abs.
ergänzt
wird
auch
Gründen
Beschlusses
2
.
Zivilsenats
Schleswig-Holsteinischen
Oberlandesgerichts
18
Juli
zurückzuweisen
.
Gegenstandswert
Rechtsbeschwerdeverfahrens
beträgt
.
Gründe
:
Beteiligte
ist
Sohn
Juni
verstorbenen
Folgenden
:
Erblasser
.
Beteiligte
lebte
Erblasser
nichtehelicher
Lebensgemeinschaft
.
Erblasser
Beteiligte
waren
Miteigentümer
Beschlusseingang
bezeichneten
Grundstücke
zwar
je
½
Anteil
Grundbuchblatt
je
Anteil
Wegeparzelle
Grundbuchblatt
.
notariellem
Vertrag
30
.
März
Erblasser
Miteigentumsanteile
Beteiligte
September
erfolgten
Eintragungen
nunmehr
Alleineigentümerin
Miteigentümerin
Wegeparzelle
ist
.
Beteiligte
Erbausschlagung
Beteiligte
Alleinerbe
ist
machte
Beschenkte
Pflichtteilsergänzungsanspruch
§
geltend
.
Beteiligte
wurde
verurteilt
Zwecke
Befriedigung
Anspruchs
Beteiligten
Pflichtteilsergänzung
Höhe
153.854,26
Zinsen
Zwangsvollstreckung
Erblasser
übertragenen
Miteigentumsanteile
dulden
Fall
soweit
Vollstreckungserlös
ausreicht
Zahlung
Beteiligten
leisten
.
Beteiligten
wurde
gestattet
Zwangsvollstreckung
Zahlung
153.854,26
Zinsen
abzuwenden
.
noch
rechtskräftige
Urteil
ist
Sicherheitsleistung
vorläufig
vollstreckbar
.
Beteiligte
hat
Vorlage
vollstreckbaren
Ausfertigung
Urteils
Zustellungsnachweises
Grundbuchamt
tragt
Wege
Sicherungsvollstreckung
Ansprüche
Höhe
Zinsen
Kosten
Sicherungshypothek
Erblasser
Beteiligte
übertragenen
Miteigentumsanteilen
einzutragen
.
Grundbuchamt
hat
Antrag
zurückgewiesen
Grund
Duldungstitels
Zwangshypothek
eingetragen
werden
könne
.
Oberlandesgericht
hat
Beschwerde
Beteiligten
zurückgewiesen
.
zugelassenen
Rechtsbeschwerde
verfolgt
Beteiligte
Antrag
.
II
.
Beschwerdegericht
meint
Antrag
fehlender
Vollstreckungsvoraussetzungen
Recht
zurückgewiesen
worden
sei
.
Vollstreckungstitel
könne
allein
Grundlage
Eintragung
Zwangshypothek
§
sein
.
Verurteilung
Duldung
Zwangsvollstreckung
sei
nämlich
Zahlung
gerichtet
könne
§
noch
§
Hypothek
abgesichert
werden
.
unterscheidende
Fall
Verurteilung
Duldung
Zwangsvollstreckung
Geldforderung
absichere
liege
hier
Anspruch
§
Zahlung
Herausgabe
Geschenks
Zwecke
Befriedigung
Pflichtteilsergänzungsanspruchs
gerichtet
sei
.
Demgemäß
fehle
auch
Voraussetzungen
Sicherungsvollstreckung
§
.
Vollstreckungsantrag
sei
ferner
zurückzuweisen
Beteiligte
gemäß
§
Abs.
bestimmt
habe
Haftungsbetrag
belastenden
Miteigentumsanteile
aufzuteilen
sei
.
.
Rechtsbeschwerde
ist
§
Abs.
statthaft
gemäß
Abs.
.
V.m
.
§
FamFG
auch
Übrigen
zulässig
.
Rechtsmittel
ist
begründet
.
angefochtene
Beschluss
beruht
Rechtsverletzung
.
1
.
Rechtsfehlerfrei
geht
Beschwerdegericht
allerdings
Grundbuchverfahren
prüfen
ist
Gläubiger
vorgelegte
Urteil
beantragte
Eintragung
Sicherungshypothek
§
Zwangshypothek
geeigneter
Titel
ist
.
Eintragung
Zwangshypothek
ist
zugleich
Grundbuchgeschäft
Vollstreckungsmaßnahme
Vornahme
Grundbuchamt
Voraussetzungen
Zwangsvollstreckung
selbständig
prüfen
hat
Senat
Beschlüsse
23
.
Mai
13
.
September
.
Grundbuchamt
hat
Antrag
§
Abs.
Satz
Vollstreckungsvoraussetzung
insbesondere
prüfen
geeigneter
Vollstreckungstitel
vorliegt
Senat
Beschluss
13
.
September
.
gilt
ebenso
hier
Eintragung
Zwangshypothek
Wege
Sicherungsvollstreckung
§
Satz
Buchstabe
beantragt
wird
.
Auch
Vorschrift
zulässigen
Maßnahmen
sind
Zwangsvollstreckung
gesetzlich
bestimmten
Voraussetzungen
vorliegen
müssen
vgl.
Beschluss
5
Juli
Rpfleger
;
Fölsch
;
4
.
Aufl
.
.
3
;
3
.
Aufl
.
.
;
Vorliegen
hat
Grundbuchamt
festzustellen
.
2
.
Beschwerdegericht
Grundbuchamt
haben
erörtert
beantragte
Eintragung
Zwangshypothek
Erblasser
Beteiligte
übertragenen
Miteigentumsanteile
unzulässig
ist
Anteile
mehr
gibt
Hausgrundstück
Vereinigung
Anteile
Hand
Beteiligten
überhaupt
Miteigentum
§
mehr
besteht
.
Tatsächlich
schließen
Folgen
Übertragung
Anteile
beantragte
Vollstreckung
.
Allerdings
ist
Belastung
früheren
mehr
bestehenden
grundsätzlich
unzulässig
.
Abs.
Fall
schließt
Zwangsvollstreckung
Bruchteil
Alleineigentum
stehenden
grundsätzlich
vgl.
OLG
;
.
Auch
Voraussetzungen
Vollstreckung
Anteil
§
Abs.
Fall
liegen
hier
.
Zulässig
ist
Vollstreckung
Bruchteil
Anspruch
Gläubigers
Recht
gründet
Bruchteil
belastet
ist
.
So
verhält
Bruchteil
Zeit
Belastung
§
§
Anteil
Miteigentümers
bestand
Anteile
Hand
vereinigt
haben
vgl.
Zoll
Vollstreckung
Vorläufiger
Rechtsschutz
5
.
Aufl
.
.
5
;
22
.
Aufl
.
.
17
;
Zöller/Stöber
29
.
Aufl
.
.
.
hier
beantragte
erstmalige
Belastung
Bruchteils
Alleineigentums
Beteiligten
ist
auch
Vorschrift
grundsätzlich
zulässig
.
entsprechende
Anwendung
§
Abs.
Fall
Vollstreckungszugriff
mehr
bestehenden
Miteigentumsanteil
wird
allerdings
bestimmten
Ausnahmefällen
anerkannt
.
Ist
tumsanteil
anfechtbarer
Weise
§
.
AnfG
erworben
worden
so
wird
Schuldner
duldenden
Vollstreckungsmaßnahmen
übertragene
Miteigentumsanteil
fortbestehend
fingiert
Zwangsvollstreckung
Anteil
zugelassen
Urteil
23
.
Februar
ZR
;
.
ist
Fällen
Vermögensübernahme
§
aF
anerkannt
worden
Übernehmer
Alleineigentümer
Grundstücks
geworden
war
;
Übernehmer
hatte
dann
Zwangsvollstreckung
übertragenen
Miteigentumsanteil
Grundstück
dulden
andernfalls
Vollstreckung
Urteil
Übernehmer
§
Abs.
aF
Duldung
Zwangsvollstreckung
übernommene
Vermögen
verurteilt
hatte
möglich
gewesen
wäre
.
Zulässigkeit
Zwangsvollstreckung
ehemaligen
Miteigentumsanteil
Erblassers
ist
schließlich
bejaht
worden
Erbe
geworden
ist
geltend
gemachten
Haftungsbeschränkung
§
Abs.
Satz
Gläubiger
Nachlass
Zwecke
Befriedigung
Wege
Zwangsvollstreckung
herauszugeben
hat
.
Vorstehenden
ergibt
allgemeine
Grundsatz
früherer
Miteigentumsanteil
Zwangsvollstreckung
fortbestehend
fingiert
wird
Haftung
jetzigen
Alleineigentümers
früheren
Miteigentumsanteil
beschränkt
ist
.
So
verhält
auch
hier
vorliegenden
Titel
Durchsetzung
Pflichtteilsergänzungsanspruchs
Beschenkten
§
Abs.
.
Beschenkte
ist
Vorschrift
verpflichtet
Geschenk
Zwecke
Befriedigung
Pflichtteilsberechtigten
Geldbetrags
§
Erben
beanspruchen
kann
Vorschriften
ungerechtfertigte
Bereicherung
herauszugeben
.
hat
Fällen
Nachlass
beschränkten
Erbenhaftung
§
§
Zwangsvollstreckung
geschenkten
Vermögensgegenstand
bereichert
ist
Pflichtteilsberechtigten
zustehenden
Geldbetrags
dulden
Urteile
4
.
Juni
10
November
IVa
.
Durchsetzung
Anspruchs
kann
auch
hier
nur
erfolgen
Erblasser
geschenkte
Miteigentumsanteil
Befriedigung
Pflichtteilsberechtigten
noch
bestehend
fingiert
wird
.
3
.
Grundlage
Eintragung
Zwangshypothek
können
Ansicht
Beschwerdegerichts
nur
unmittelbar
Zahlung
auch
Duldung
Zwangsvollstreckung
Geldforderung
lautende
Titel
sein
.
ist
allerdings
streitig
.
Auffassung
KG
249
;
;
464
;
Hintzen
;
.
Hintzen/Wolf
Zwangsvollstreckung
-versteigerung
-verwaltung
.
18
;
Hügel/Wilsch
2
.
Aufl
.
Zwangssicherungshypothek
.
9
;
Wieczorek/
3
.
Aufl
.
.
soll
Titel
allein
hinreichende
Grundlage
Eintragung
Zwangshypothek
Grundstück
Schuldners
sein
.
Anspruch
Gläubigers
Duldung
Zwangsvollstreckung
könne
Zahlung
gerichtet
sei
§
noch
Abschnitt
Zwangsvollstreckung
Geldforderungen
stehenden
§
§
Grundlage
Hypothek
sein
KG
aaO
;
aaO
.
Anders
soll
Ansicht
nur
dann
verhalten
Gläubiger
nur
titulierte
Anspruch
Duldung
Zwangsvollstreckung
zugleich
vollstreckbare
Geldforderung
Dritten
zustehe
dann
Grund
Duldungstitels
einzutragende
Zwangshypothek
Geldforderung
-9-
sichere
vgl.
KG
Nr.
;
Hintzen
Hintzen/Wolf
Zwangsvollstreckung
-versteigerung
-verwaltung
aaO
;
Hügel/Wilsch
aaO
.
steht
Auffassung
nur
unmittelbar
Zahlung
auch
Duldung
Zwangsvollstreckung
Geldforderung
lautender
Titel
geeignete
Grundlage
Eintragung
Zwangshypothek
sei
5
.
Aufl
.
.
4
;
Stein/Jonas/
22
.
Aufl
.
.
3
;
Thomas/Putzo/Seiler
34
.
Aufl
.
.
.
Begründung
wird
verwiesen
Geldforderung
Sinne
§
§
.
nur
Leistung
Geld
gerichtete
Forderung
auch
Haftung
Geldleistung
verstehen
sei
vgl.
Senat
Urteil
18
.
Dezember
;
Rpfleger
auch
Duldungstitel
Vollstreckung
haftende
Grundstück
§
§
Eintragung
Zwangshypothek
erfolgen
könne
Rosenberg/Gaul/
Zwangsvollstreckungsrecht
12
.
Aufl
.
.
.
V.m
.
§
.
6
;
Walker
Vollstreckung
Vorläufiger
Rechtsschutz
5
.
Aufl
.
.
.
V.m
.
§
§
.
.
Rechtsfrage
ist
Sinne
entscheiden
.
Beschwerdegericht
ist
allerdings
zutreffend
ausgegangen
Senat
Urteil
18
.
Dezember
aaO
ehemaligen
Bayerischen
Obersten
Landgericht
Rpfleger
entschiedenen
Fällen
Zwangshypotheken
auch
Zahlungstitel
zugrunde
lagen
.
Umstand
rechtfertigt
jedoch
Beschwerdegericht
gezogenen
Schluss
Zwangshypothek
§
Verkehrshypothek
§
§
.
stets
vollstreckbarer
Zahlungsanspruch
zugrunde
liegen
müsse
Zwangshypothek
§
also
allein
titulierten
Duldungsanspruchs
eingetragen
werden
könne
.
Auffassung
widerspricht
Inhalt
Vollstreckungstitels
Systematik
Zivilprozessordnung
.
Duldungsurteil
hat
Aufgabe
Vollstreckung
ermöglichen
Umfang
materiellen
Recht
bestimmten
Haftung
Anspruch
entspricht
Lent
.
Dient
Duldungstitel
Befriedigung
Geldforderung
so
ist
Verurteilung
Schuldners
Duldung
Zahlung
allein
Umstand
geschuldet
Haftung
bestimmte
Gegenstände
beschränkt
.
Zivilprozessordnung
Zahlungsansprüche
Vollstreckbarkeit
vgl.
§
Abs.
Nr.
weitgehend
gleichstellt
vgl.
Senat
Urteil
18
.
Dezember
Verweisung
erfolgt
auch
zwangsweise
Durchsetzung
Duldungsanspruchs
Zahlung
Geldsumme
gerichtet
ist
§
§
.
passenden
§
§
.
Duldungsanspruch
wird
Vollstreckung
bewegliche
Vermögen
Pfändung
§
unbewegliche
Vermögen
Vorschrift
§
vollstreckt
Gläubiger
auch
Möglichkeit
Pfändung
Eintragung
Zwangshypothek
eröffnet
vgl.
.
4
.
Unrecht
verneint
Beschwerdegericht
auch
Möglichkeit
Sicherungsvollstreckung
Titel
Schuldner
Zahlung
gerichteten
Anspruchs
Duldung
Zwangsvollstreckung
verurteilt
worden
ist
.
Beschwerdegericht
beruft
Wortlaut
Vorschrift
Gläubiger
nur
Sicherheitsleistung
vorläufig
vollstreckbaren
Urteil
Schuldner
Leistung
Geld
verurteilt
worden
ist
Sicherheitsleistung
Pfändungen
ausbringen
lassen
darf
.
Ansicht
auch
Schrifttum
geteilt
wird
muss
Sicherungsvollstreckung
geeignetes
Urteil
Leistung
Geld
lauten
Fölsch
;
4
.
Aufl
.
.
.
Titel
Duldung
Zwangsvollstreckung
Grundstück
sollen
Sicherungsvollstreckung
unterliegen
5
.
Aufl
.
.
.
steht
Ansicht
Sicherungsvollstreckung
lediglich
besondere
allein
Sicherung
Gläubigers
rangwahrende
Pfändung
bezweckende
Vollstreckungsmaßnahme
sei
Vorschriften
Zwangsvollstreckung
Geldforderungen
§
anzuwenden
seien
.
Geldforderungen
Sinne
Zwangsvollstreckungsrechts
gehörten
auch
Sicherungsvollstreckung
nur
Forderungen
Leistung
Geld
ebenso
auch
Duldung
Zwangsvollstreckung
Geldforderung
gerichteten
Ansprüche
Rpfleger
;
70
.
Aufl
.
.
3
;
22
.
Aufl
.
.
2
;
Thomas/Putzo/Seiler
34
.
Aufl
.
.
1
;
3
.
Aufl
.
.
3
;
Zöller/Stöber
29
.
Aufl
.
.
.
Senat
teilt
letztgenannte
Auffassung
.
Richtig
ist
allerdings
Wortlaut
Gesetzes
nur
Sicherheitsleistung
vorläufig
vollstreckbaren
Urteile
nennt
Schuldner
Leistung
Geld
verurteilt
worden
ist
.
allein
Wortlaut
Vorschrift
gestützte
Schluss
Beschwerdegerichts
entspricht
aber
Norm
verfolgten
Zweck
;
gebietet
entsprechende
Anwendung
Urteile
Schuldner
Duldung
Zwangsvollstreckung
Zahlung
gerichteten
Anspruchs
verurteilt
worden
ist
.
Sicherungsvollstreckung
sollte
Gläubiger
bereits
Grund
vorläufig
vollstreckbaren
Urteils
Arrest
vergleichbare
Sicherung
geschaffen
werden
BT-Drucks
.
S.
7/5250
S.
.
Vorschrift
vervollständigt
Schutz
Gläubigers
wirtschaftlichen
Verlusten
Beiseiteschaffen
Haftungsmasse
Schuldner
Vermögensverfall
Schuldners
drohen
Beschluss
26
.
Oktober
ZB
.
Gläubiger
soll
Grund
vorläufig
vollstreckbaren
Titels
auch
vorherige
Sicherheitsleistung
Schuldnervermögen
arrestieren
können
vgl.
Beschluss
5
Juli
Rpfleger
.
Bedürfnis
Gläubiger
vorläufig
vollstreckbaren
Titel
erstritten
hat
wirtschaftlichen
Verlusten
nachteilige
Rechtshandlungen
Schuldners
Veräußerungen
Verpfändungen
haftenden
Grundstücks
andere
Gläubiger
Schuldners
zwischenzeitliche
Pfändungen
haftenden
Grundstücks
schützen
besteht
Duldungstiteln
.
Hintergrund
§
verfolgten
Zwecks
ist
Zulässigkeit
Eintragung
Zwangshypothek
Wege
Sicherungsvollstreckung
gleichgültig
Schuldner
vorläufig
vollstreckbaren
Urteil
unmittelbar
Zahlung
schuldet
nur
Vollstreckung
gehörende
Grundstück
Geld
gerichteten
Anspruchs
dulden
verpflichtet
ist
.
IV
.
1
.
Rechtsbeschwerde
kann
jedoch
Anordnung
Eintragung
beantragten
Zwangshypotheken
Aufhebung
angefochtenen
Beschlüsse
stattgegeben
werden
.
Grundbuchamt
konnte
vorliegenden
Antrag
schon
entsprechen
Abs.
Satz
vorgeschriebenen
Bestimmung
Gläubigers
fehlte
Urteil
bestimmte
Haftungsbetrag
Zwangshypotheken
belastenden
Miteigentumsanteile
verteilt
werden
sollte
.
Verteilung
ist
zwingend
Gesetz
Gesamtzwangshypothek
kennt
Senat
Beschluss
23
.
Mai
Beschluss
14
.
März
ZR
.
Fällen
kommt
auch
rangwahrende
Zwischenverfügung
§
Grundbuchamt
Betracht
Eintragung
Zwangshypotheken
entgegenstehendes
Hindernis
vorliegt
Voraussetzung
Beginn
Zwangsvollstreckung
fehlt
Zurückweisung
Vollstreckungsantrags
führt
Senat
Beschluss
23
.
Mai
.
.
2
.
Rechtsbeschwerde
ist
jedoch
auch
gemäß
§
Abs.
FamFG
zurückzuweisen
Grundbuchamt
auch
Beschwerdegericht
Hinweis
vormals
analog
§
Abs.
nunmehr
gemäß
§
Abs.
FamFG
Gläubiger
leicht
behebenden
Mangel
unterlassen
haben
.
Senat
hat
bereits
ausgeführt
Fällen
Aufklärungsverfügung
Grundbuchamts
Betracht
kommt
Beschluss
23
.
Mai
.
Liegt
Vollstreckungshindernis
so
sind
Grundbuchamt
Beschwerdeverfahren
auch
Beschwerdegericht
grundsätzlich
verpflichtet
Zurückweisung
Antrags
Gläubiger
Mangel
hinzuweisen
vgl.
Rpfleger
;
OLG
Rpfleger
13
.
April
.
;
Grundbuchrecht
6
.
Aufl
.
§
.
5
.
Aufl
.
.
22
;
Meikel/Böttcher
10
.
Aufl
.
.
46
;
Stöber
20
.
Aufl
.
.
.
.
konnte
Beschwerdegericht
hier
Rechtsstandpunkt
zwar
absehen
Hinweis
bereits
Rechtsgrund
zurückzuweisenden
Antrag
entbehrlich
ist
.
Folgen
unterbliebenen
Hinweises
wäre
erteilt
worden
Vorbringen
Rechtsbeschwerde
Beseitigung
Mangels
geführt
hätte
sind
Rechtsbeschwerdegericht
aber
beheben
Rechtsfehlern
beruhenden
Entscheidungen
Beschwerdegerichts
aufzuheben
sind
Sache
Grundbuchamt
nochmaligen
Prüfung
Entscheidung
Grundlage
Gläubiger
Aufteilung
§
Abs.
ergänzten
Antrags
zurückzuverweisen
ist
vgl.
Senat
Beschluss
23
.
Mai
.
vermag
zwar
Eingang
zulässigen
Vollstreckungsantrags
abhängigen
Rang
einzutragenden
Zwangshypothek
ändern
vermeidet
aber
übrigen
Härten
Zurückweisung
Rechtsmittels
vgl.
Meyer-Stolte
Rpfleger
.
Gerichtskosten
fallen
§
Abs.
KostO
.
Anordnung
Erstattung
außergerichtlicher
Kosten
§
Abs.
Satz
FamFG
wird
abgesehen
.
Festsetzung
Geschäftswerts
beruht
§
Abs.
.
V.m
.
§
Abs.
Czub
Weinland
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
Grundbücher
Stapelfeld
Blatt
OLG
Entscheidung