BESCHLUSS 4 Juli Grundbuchsache Nachschlagewerk : ja : : ja § Abs. ; § Abs. Pflichtteilsberechtigte kann Anspruchs § Abs. auch dann Erblasser verschenkten Miteigentumsanteil Grundstück vollstrecken Vereinigung Miteigentumsanteile Hand Beschenkten Alleineigentum entstanden ist . Miteigentumsanteil wird insoweit Zweck Vollstreckung fortbestehend fingiert . § Abs. Grundlage Eintragung Zwangshypothek sind nur unmittelbar Zahlung auch Duldung Zwangsvollstreckung Geldforderung lautende Titel . Sicherungsvollstreckung kann auch Urteilen betrieben werden Schuldner Duldung Zwangsvollstreckung Geldforderung verurteilt worden ist . Beschluss 4 Juli AG V. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 4 Juli Vorsitzende Richterin Dr. Richter Dr. Richterinnen Dr. Weinland Richter Dr. beschlossen : Rechtsbeschwerde Beteiligten werden Beschluss 2 . Zivilsenats Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts 18 Juli Beschlüsse Amtsgerichts Grundbuchamt 26 . Juni 4 Juli aufgehoben . Grundbuchamt wird angewiesen Antrag Beteiligten Gründen Beschlüsse 26 . Juni 4 Juli Antrag § Abs. ergänzt wird auch Gründen Beschlusses 2 . Zivilsenats Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts 18 Juli zurückzuweisen . Gegenstandswert Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt € . Gründe : Beteiligte ist Sohn Juni verstorbenen Folgenden : Erblasser . Beteiligte lebte Erblasser nichtehelicher Lebensgemeinschaft . Erblasser Beteiligte waren Miteigentümer Beschlusseingang bezeichneten Grundstücke zwar je ½ Anteil Grundbuchblatt je Anteil Wegeparzelle Grundbuchblatt . notariellem Vertrag 30 . März Erblasser Miteigentumsanteile Beteiligte September erfolgten Eintragungen nunmehr Alleineigentümerin Miteigentümerin Wegeparzelle ist . Beteiligte Erbausschlagung Beteiligte Alleinerbe ist machte Beschenkte Pflichtteilsergänzungsanspruch § geltend . Beteiligte wurde verurteilt Zwecke Befriedigung Anspruchs Beteiligten Pflichtteilsergänzung Höhe 153.854,26 € Zinsen Zwangsvollstreckung Erblasser übertragenen Miteigentumsanteile dulden Fall soweit Vollstreckungserlös ausreicht Zahlung Beteiligten leisten . Beteiligten wurde gestattet Zwangsvollstreckung Zahlung 153.854,26 € Zinsen abzuwenden . noch rechtskräftige Urteil ist Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar . Beteiligte hat Vorlage vollstreckbaren Ausfertigung Urteils Zustellungsnachweises Grundbuchamt tragt Wege Sicherungsvollstreckung Ansprüche Höhe € Zinsen Kosten Sicherungshypothek Erblasser Beteiligte übertragenen Miteigentumsanteilen einzutragen . Grundbuchamt hat Antrag zurückgewiesen Grund Duldungstitels Zwangshypothek eingetragen werden könne . Oberlandesgericht hat Beschwerde Beteiligten zurückgewiesen . zugelassenen Rechtsbeschwerde verfolgt Beteiligte Antrag . II . Beschwerdegericht meint Antrag fehlender Vollstreckungsvoraussetzungen Recht zurückgewiesen worden sei . Vollstreckungstitel könne allein Grundlage Eintragung Zwangshypothek § sein . Verurteilung Duldung Zwangsvollstreckung sei nämlich Zahlung gerichtet könne § noch § Hypothek abgesichert werden . unterscheidende Fall Verurteilung Duldung Zwangsvollstreckung Geldforderung absichere liege hier Anspruch § Zahlung Herausgabe Geschenks Zwecke Befriedigung Pflichtteilsergänzungsanspruchs gerichtet sei . Demgemäß fehle auch Voraussetzungen Sicherungsvollstreckung § . Vollstreckungsantrag sei ferner zurückzuweisen Beteiligte gemäß § Abs. bestimmt habe Haftungsbetrag belastenden Miteigentumsanteile aufzuteilen sei . . Rechtsbeschwerde ist § Abs. statthaft gemäß Abs. . V.m . § FamFG auch Übrigen zulässig . Rechtsmittel ist begründet . angefochtene Beschluss beruht Rechtsverletzung . 1 . Rechtsfehlerfrei geht Beschwerdegericht allerdings Grundbuchverfahren prüfen ist Gläubiger vorgelegte Urteil beantragte Eintragung Sicherungshypothek § Zwangshypothek geeigneter Titel ist . Eintragung Zwangshypothek ist zugleich Grundbuchgeschäft Vollstreckungsmaßnahme Vornahme Grundbuchamt Voraussetzungen Zwangsvollstreckung selbständig prüfen hat Senat Beschlüsse 23 . Mai 13 . September . Grundbuchamt hat Antrag § Abs. Satz Vollstreckungsvoraussetzung insbesondere prüfen geeigneter Vollstreckungstitel vorliegt Senat Beschluss 13 . September . gilt ebenso hier Eintragung Zwangshypothek Wege Sicherungsvollstreckung § Satz Buchstabe beantragt wird . Auch Vorschrift zulässigen Maßnahmen sind Zwangsvollstreckung gesetzlich bestimmten Voraussetzungen vorliegen müssen vgl. Beschluss 5 Juli Rpfleger ; Fölsch ; 4 . Aufl . . 3 ; 3 . Aufl . . ; Vorliegen hat Grundbuchamt festzustellen . 2 . Beschwerdegericht Grundbuchamt haben erörtert beantragte Eintragung Zwangshypothek Erblasser Beteiligte übertragenen Miteigentumsanteile unzulässig ist Anteile mehr gibt Hausgrundstück Vereinigung Anteile Hand Beteiligten überhaupt Miteigentum § mehr besteht . Tatsächlich schließen Folgen Übertragung Anteile beantragte Vollstreckung . Allerdings ist Belastung früheren mehr bestehenden grundsätzlich unzulässig . Abs. Fall schließt Zwangsvollstreckung Bruchteil Alleineigentum stehenden grundsätzlich vgl. OLG ; . Auch Voraussetzungen Vollstreckung Anteil § Abs. Fall liegen hier . Zulässig ist Vollstreckung Bruchteil Anspruch Gläubigers Recht gründet Bruchteil belastet ist . So verhält Bruchteil Zeit Belastung § § Anteil Miteigentümers bestand Anteile Hand vereinigt haben vgl. Zoll Vollstreckung Vorläufiger Rechtsschutz 5 . Aufl . . 5 ; 22 . Aufl . . 17 ; Zöller/Stöber 29 . Aufl . . . hier beantragte erstmalige Belastung Bruchteils Alleineigentums Beteiligten ist auch Vorschrift grundsätzlich zulässig . entsprechende Anwendung § Abs. Fall Vollstreckungszugriff mehr bestehenden Miteigentumsanteil wird allerdings bestimmten Ausnahmefällen anerkannt . Ist tumsanteil anfechtbarer Weise § . AnfG erworben worden so wird Schuldner duldenden Vollstreckungsmaßnahmen übertragene Miteigentumsanteil fortbestehend fingiert Zwangsvollstreckung Anteil zugelassen Urteil 23 . Februar ZR ; . ist Fällen Vermögensübernahme § aF anerkannt worden Übernehmer Alleineigentümer Grundstücks geworden war ; Übernehmer hatte dann Zwangsvollstreckung übertragenen Miteigentumsanteil Grundstück dulden andernfalls Vollstreckung Urteil Übernehmer § Abs. aF Duldung Zwangsvollstreckung übernommene Vermögen verurteilt hatte möglich gewesen wäre . Zulässigkeit Zwangsvollstreckung ehemaligen Miteigentumsanteil Erblassers ist schließlich bejaht worden Erbe geworden ist geltend gemachten Haftungsbeschränkung § Abs. Satz Gläubiger Nachlass Zwecke Befriedigung Wege Zwangsvollstreckung herauszugeben hat . Vorstehenden ergibt allgemeine Grundsatz früherer Miteigentumsanteil Zwangsvollstreckung fortbestehend fingiert wird Haftung jetzigen Alleineigentümers früheren Miteigentumsanteil beschränkt ist . So verhält auch hier vorliegenden Titel Durchsetzung Pflichtteilsergänzungsanspruchs Beschenkten § Abs. . Beschenkte ist Vorschrift verpflichtet Geschenk Zwecke Befriedigung Pflichtteilsberechtigten Geldbetrags § Erben beanspruchen kann Vorschriften ungerechtfertigte Bereicherung herauszugeben . hat Fällen Nachlass beschränkten Erbenhaftung § § Zwangsvollstreckung geschenkten Vermögensgegenstand bereichert ist Pflichtteilsberechtigten zustehenden Geldbetrags dulden Urteile 4 . Juni 10 November IVa . Durchsetzung Anspruchs kann auch hier nur erfolgen Erblasser geschenkte Miteigentumsanteil Befriedigung Pflichtteilsberechtigten noch bestehend fingiert wird . 3 . Grundlage Eintragung Zwangshypothek können Ansicht Beschwerdegerichts nur unmittelbar Zahlung auch Duldung Zwangsvollstreckung Geldforderung lautende Titel sein . ist allerdings streitig . Auffassung KG 249 ; ; 464 ; Hintzen ; . Hintzen/Wolf Zwangsvollstreckung -versteigerung -verwaltung . 18 ; Hügel/Wilsch 2 . Aufl . Zwangssicherungshypothek . 9 ; Wieczorek/ 3 . Aufl . . soll Titel allein hinreichende Grundlage Eintragung Zwangshypothek Grundstück Schuldners sein . Anspruch Gläubigers Duldung Zwangsvollstreckung könne Zahlung gerichtet sei § noch Abschnitt Zwangsvollstreckung Geldforderungen stehenden § § Grundlage Hypothek sein KG aaO ; aaO . Anders soll Ansicht nur dann verhalten Gläubiger nur titulierte Anspruch Duldung Zwangsvollstreckung zugleich vollstreckbare Geldforderung Dritten zustehe dann Grund Duldungstitels einzutragende Zwangshypothek Geldforderung -9- sichere vgl. KG Nr. ; Hintzen Hintzen/Wolf Zwangsvollstreckung -versteigerung -verwaltung aaO ; Hügel/Wilsch aaO . steht Auffassung nur unmittelbar Zahlung auch Duldung Zwangsvollstreckung Geldforderung lautender Titel geeignete Grundlage Eintragung Zwangshypothek sei 5 . Aufl . . 4 ; Stein/Jonas/ 22 . Aufl . . 3 ; Thomas/Putzo/Seiler 34 . Aufl . . . Begründung wird verwiesen Geldforderung Sinne § § . nur Leistung Geld gerichtete Forderung auch Haftung Geldleistung verstehen sei vgl. Senat Urteil 18 . Dezember ; Rpfleger auch Duldungstitel Vollstreckung haftende Grundstück § § Eintragung Zwangshypothek erfolgen könne Rosenberg/Gaul/ Zwangsvollstreckungsrecht 12 . Aufl . . . V.m . § . 6 ; Walker Vollstreckung Vorläufiger Rechtsschutz 5 . Aufl . . . V.m . § § . . Rechtsfrage ist Sinne entscheiden . Beschwerdegericht ist allerdings zutreffend ausgegangen Senat Urteil 18 . Dezember aaO ehemaligen Bayerischen Obersten Landgericht Rpfleger entschiedenen Fällen Zwangshypotheken auch Zahlungstitel zugrunde lagen . Umstand rechtfertigt jedoch Beschwerdegericht gezogenen Schluss Zwangshypothek § Verkehrshypothek § § . stets vollstreckbarer Zahlungsanspruch zugrunde liegen müsse Zwangshypothek § also allein titulierten Duldungsanspruchs eingetragen werden könne . Auffassung widerspricht Inhalt Vollstreckungstitels Systematik Zivilprozessordnung . Duldungsurteil hat Aufgabe Vollstreckung ermöglichen Umfang materiellen Recht bestimmten Haftung Anspruch entspricht Lent . Dient Duldungstitel Befriedigung Geldforderung so ist Verurteilung Schuldners Duldung Zahlung allein Umstand geschuldet Haftung bestimmte Gegenstände beschränkt . Zivilprozessordnung Zahlungsansprüche Vollstreckbarkeit vgl. § Abs. Nr. weitgehend gleichstellt vgl. Senat Urteil 18 . Dezember Verweisung erfolgt auch zwangsweise Durchsetzung Duldungsanspruchs Zahlung Geldsumme gerichtet ist § § . passenden § § . Duldungsanspruch wird Vollstreckung bewegliche Vermögen Pfändung § unbewegliche Vermögen Vorschrift § vollstreckt Gläubiger auch Möglichkeit Pfändung Eintragung Zwangshypothek eröffnet vgl. . 4 . Unrecht verneint Beschwerdegericht auch Möglichkeit Sicherungsvollstreckung Titel Schuldner Zahlung gerichteten Anspruchs Duldung Zwangsvollstreckung verurteilt worden ist . Beschwerdegericht beruft Wortlaut Vorschrift Gläubiger nur Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbaren Urteil Schuldner Leistung Geld verurteilt worden ist Sicherheitsleistung Pfändungen ausbringen lassen darf . Ansicht auch Schrifttum geteilt wird muss Sicherungsvollstreckung geeignetes Urteil Leistung Geld lauten Fölsch ; 4 . Aufl . . . Titel Duldung Zwangsvollstreckung Grundstück sollen Sicherungsvollstreckung unterliegen 5 . Aufl . . . steht Ansicht Sicherungsvollstreckung lediglich besondere allein Sicherung Gläubigers rangwahrende Pfändung bezweckende Vollstreckungsmaßnahme sei Vorschriften Zwangsvollstreckung Geldforderungen § anzuwenden seien . Geldforderungen Sinne Zwangsvollstreckungsrechts gehörten auch Sicherungsvollstreckung nur Forderungen Leistung Geld ebenso auch Duldung Zwangsvollstreckung Geldforderung gerichteten Ansprüche Rpfleger ; 70 . Aufl . . 3 ; 22 . Aufl . . 2 ; Thomas/Putzo/Seiler 34 . Aufl . . 1 ; 3 . Aufl . . 3 ; Zöller/Stöber 29 . Aufl . . . Senat teilt letztgenannte Auffassung . Richtig ist allerdings Wortlaut Gesetzes nur Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbaren Urteile nennt Schuldner Leistung Geld verurteilt worden ist . allein Wortlaut Vorschrift gestützte Schluss Beschwerdegerichts entspricht aber Norm verfolgten Zweck ; gebietet entsprechende Anwendung Urteile Schuldner Duldung Zwangsvollstreckung Zahlung gerichteten Anspruchs verurteilt worden ist . Sicherungsvollstreckung sollte Gläubiger bereits Grund vorläufig vollstreckbaren Urteils Arrest vergleichbare Sicherung geschaffen werden BT-Drucks . S. 7/5250 S. . Vorschrift vervollständigt Schutz Gläubigers wirtschaftlichen Verlusten Beiseiteschaffen Haftungsmasse Schuldner Vermögensverfall Schuldners drohen Beschluss 26 . Oktober ZB . Gläubiger soll Grund vorläufig vollstreckbaren Titels auch vorherige Sicherheitsleistung Schuldnervermögen arrestieren können vgl. Beschluss 5 Juli Rpfleger . Bedürfnis Gläubiger vorläufig vollstreckbaren Titel erstritten hat wirtschaftlichen Verlusten nachteilige Rechtshandlungen Schuldners Veräußerungen Verpfändungen haftenden Grundstücks andere Gläubiger Schuldners zwischenzeitliche Pfändungen haftenden Grundstücks schützen besteht Duldungstiteln . Hintergrund § verfolgten Zwecks ist Zulässigkeit Eintragung Zwangshypothek Wege Sicherungsvollstreckung gleichgültig Schuldner vorläufig vollstreckbaren Urteil unmittelbar Zahlung schuldet nur Vollstreckung gehörende Grundstück Geld gerichteten Anspruchs dulden verpflichtet ist . IV . 1 . Rechtsbeschwerde kann jedoch Anordnung Eintragung beantragten Zwangshypotheken Aufhebung angefochtenen Beschlüsse stattgegeben werden . Grundbuchamt konnte vorliegenden Antrag schon entsprechen Abs. Satz vorgeschriebenen Bestimmung Gläubigers fehlte Urteil bestimmte Haftungsbetrag Zwangshypotheken belastenden Miteigentumsanteile verteilt werden sollte . Verteilung ist zwingend Gesetz Gesamtzwangshypothek kennt Senat Beschluss 23 . Mai Beschluss 14 . März ZR . Fällen kommt auch rangwahrende Zwischenverfügung § Grundbuchamt Betracht Eintragung Zwangshypotheken entgegenstehendes Hindernis vorliegt Voraussetzung Beginn Zwangsvollstreckung fehlt Zurückweisung Vollstreckungsantrags führt Senat Beschluss 23 . Mai . . 2 . Rechtsbeschwerde ist jedoch auch gemäß § Abs. FamFG zurückzuweisen Grundbuchamt auch Beschwerdegericht Hinweis vormals analog § Abs. nunmehr gemäß § Abs. FamFG Gläubiger leicht behebenden Mangel unterlassen haben . Senat hat bereits ausgeführt Fällen Aufklärungsverfügung Grundbuchamts Betracht kommt Beschluss 23 . Mai . Liegt Vollstreckungshindernis so sind Grundbuchamt Beschwerdeverfahren auch Beschwerdegericht grundsätzlich verpflichtet Zurückweisung Antrags Gläubiger Mangel hinzuweisen vgl. Rpfleger ; OLG Rpfleger 13 . April . ; Grundbuchrecht 6 . Aufl . § . 5 . Aufl . . 22 ; Meikel/Böttcher 10 . Aufl . . 46 ; Stöber 20 . Aufl . . . . konnte Beschwerdegericht hier Rechtsstandpunkt zwar absehen Hinweis bereits Rechtsgrund zurückzuweisenden Antrag entbehrlich ist . Folgen unterbliebenen Hinweises wäre erteilt worden Vorbringen Rechtsbeschwerde Beseitigung Mangels geführt hätte sind Rechtsbeschwerdegericht aber beheben Rechtsfehlern beruhenden Entscheidungen Beschwerdegerichts aufzuheben sind Sache Grundbuchamt nochmaligen Prüfung Entscheidung Grundlage Gläubiger Aufteilung § Abs. ergänzten Antrags zurückzuverweisen ist vgl. Senat Beschluss 23 . Mai . vermag zwar Eingang zulässigen Vollstreckungsantrags abhängigen Rang einzutragenden Zwangshypothek ändern vermeidet aber übrigen Härten Zurückweisung Rechtsmittels vgl. Meyer-Stolte Rpfleger . Gerichtskosten fallen § Abs. KostO . Anordnung Erstattung außergerichtlicher Kosten § Abs. Satz FamFG wird abgesehen . Festsetzung Geschäftswerts beruht § Abs. . V.m . § Abs. Czub Weinland Vorinstanzen : AG Entscheidung Grundbücher Stapelfeld Blatt OLG Entscheidung