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305 lines
2.4 KiB

BESCHLUSS
7
November
Abschiebungshaftsache
V.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
7
November
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
Richterinnen
Dr.
Weinland
Richter
Dr.
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Betroffenen
wird
Beschluss
3
.
Zivilkammer
Landgerichts
18
Juli
aufgehoben
.
wird
festgestellt
Beschluss
Amtsgerichts
2
.
Mai
Betroffenen
Rechten
verletzt
hat
.
Gerichtskosten
werden
Instanzen
erhoben
.
zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung
notwendigen
Auslagen
Betroffenen
Instanzen
werden
Landeshauptstadt
auferlegt
.
Gegenstandswert
Rechtsbeschwerdeverfahrens
beträgt
.
Gründe
:
Betroffene
ist
serbischer
Staatsangehöriger
.
Verfügung
17
.
September
wurde
bestandskräftig
Bundesrepublik
ausgewiesen
.
1
.
Mai
wurde
festgenommen
.
Antrag
beteiligten
Behörde
hat
Amtsgericht
Beschluss
2
.
Mai
Sicherungshaft
längstens
16
.
Mai
angeordnet
.
15
.
Mai
wurde
Betroffene
abgeschoben
.
Antrag
Feststellung
Rechtswidrigkeit
Haft
hat
Landgericht
zurückgewiesen
.
Rechtsbeschwerde
verfolgt
Feststellungsantrag
.
II
.
Auffassung
Beschwerdegerichts
lagen
Voraussetzungen
Anordnung
Sicherungshaft
.
Verfahren
sei
auch
formell
ordnungsgemäß
durchgeführt
worden
.
Zwar
sei
Betroffenen
Anhörung
Amtsgericht
Haftantrag
ausgehändigt
worden
.
habe
Haftantrag
zugrunde
liegenden
einfach
gelagerten
abgesehen
werden
dürfen
.
.
zulässige
vgl.
Senat
25
.
Februar
.
f.
Rechtsbeschwerde
ist
begründet
.
Haftanordnung
hat
Betroffenen
Rechten
verletzt
.
Rechtswidrigkeit
Haftanordnung
ergibt
schon
Betroffenen
Haftantrag
gerichtlichen
Anhörung
ordnungsgemäß
bekannt
gemacht
worden
ist
§
Abs.
FamFG
.
Feststellungen
Beschwerdegerichts
wurde
Haftantrag
ausgehändigt
.
stellt
Verletzung
Anspruchs
Gewährung
rechtlichen
.
Betroffenen
muss
Fall
also
auch
einfach
gelagerten
Sachverhalt
Kopie
Haftantrags
ausgehändigt
erforderlichenfalls
mündlich
übersetzt
werden
;
ist
Anhörungsprotokoll
anderen
Aktenstelle
schriftlich
dokumentieren
.
.
vgl.
nur
Senat
Beschluss
14
.
Juni
.
.
Mangel
ist
geheilt
worden
Verfahrensbevollmächtigten
Betroffenen
Einlegung
Beschwerde
Haftantrag
übermittelt
worden
ist
.
Heilung
Wirkung
Zukunft
tritt
erst
Anhörung
Betroffenen
nunmehr
bekannten
Haftantrag
äußern
kann
Senat
Beschluss
6
.
Dezember
.
Anhörung
fehlt
.
IV
.
Kostenentscheidung
folgt
§
Abs.
§
Abs.
§
FamFG
§
Abs.
Satz
KostO
Art
.
EMRK
.
Gegenstandswert
bestimmt
§
Abs.
Satz
§
Abs.
Weinland
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
Entscheidung