You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

679 lines
6.1 KiB

BESCHLUSS
7
.
August
Strafverfahren
hier
:
Mitgliedschaft
ausländischen
terroristischen
Vereinigung
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Angeklagten
Verteidiger
7
.
August
gemäß
§
Abs.
Satz
Halbs
.
Nr.
beschlossen
:
Beschwerde
Angeklagten
Beschluss
Oberlandesgerichts
21
.
Juni
wird
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gründe
:
Angeklagte
wurde
23
.
Januar
vorläufig
festgenommen
befindet
24
.
Januar
Untersuchungshaft
zuerst
Haftbefehls
Ermittlungsrichters
Bundesgerichtshofs
Tag
sodann
ersetzenden
Haftbefehls
Oberlandesgerichts
26
.
April
Beschlüsse
9
.
Mai
22
.
August
15
.
Januar
jeweils
abgeändert
worden
ist
.
Oberlandesgericht
verhandelt
9
.
Mai
Angeklagten
Generalbundesanwalt
Mitgliedschaft
ausländischen
terroristischen
Vereinigung
Tateinheit
mehrfachem
Betrug
vielfachem
Betrugsversuch
Last
legt
.
29
.
Mai
hat
Verteidigerin
Angeklagten
Aufhebung
Haftbefehls
beantragt
dringender
Tatverdacht
mehr
bestehe
;
hilfsweise
hat
beantragt
befehl
Vollzug
setzen
Zweck
mildere
Mittel
insbesondere
intensive
Meldeauflage
erreicht
werden
könne
.
Oberlandesgericht
hat
Beschluss
21
.
Juni
Haftfortdauer
angeordnet
.
hiergegen
eingelegten
Beschwerde
hat
Oberlandesgericht
Beschluss
28
.
Juni
abgeholfen
.
Rechtsmittel
bleibt
Erfolg
.
1
.
Untersuchungshaft
dringenden
Tatverdacht
Mitgliedschaft
ausländischen
terroristischen
Vereinigung
begründet
wird
gilt
:
Oberlandesgericht
hat
Rahmen
Umstellung
Haftbefehls
April
Auswertung
vorhandenen
Beweismittel
dringenden
Tatverdacht
auch
dahingehend
angenommen
Angeklagte
angeworben
Mitangeklagten
terroristischen
gung
Mitglied
betätigt
hat
.
Bewertung
Ermittlungsergebnisses
grundsätzlich
möglich
ist
hat
Senat
bereits
Beschluss
8
.
September
AK
hingewiesen
.
Nunmehr
hat
Oberlandesgericht
Haftfortdauer
anordnenden
Beschluss
21
.
Juni
Einschätzung
Grundlage
Verhandlungstagen
durchgeführten
Beweisaufnahme
bestätigt
.
Rechtsprechung
Senats
unterliegt
Beurteilung
dringenden
Tatverdachts
erkennende
Gericht
laufender
Hauptverhandlung
vornimmt
Haftbeschwerdeverfahren
nur
eingeschränktem
Umfang
Nachprüfung
Beschwerdegericht
.
Allein
Gericht
Beweisaufnahme
stattfindet
ist
Lage
Ergebnisse
eigener
Anschauung
festzustellen
würdigen
Grundlage
bewerten
dringende
Tatverdacht
erreichten
stand
noch
fortbesteht
Fall
ist
.
Beschwerdegericht
hat
eigenen
unmittelbaren
Erkenntnisse
Verlauf
Beweisaufnahme
vgl.
Tatverdacht
w.
.
Maßstab
wird
dringende
Tatverdacht
Vorbringen
Beschwerde
erschüttert
.
gilt
auch
Beweisergebnisse
Sehvermögen
Mitangeklagten
;
Rahmen
raumüberwachung
dokumentierten
Äußerungen
ist
besonderer
Fähigkeiten
Kämpfer
eröffneten
Reisemöglichkeiten
entsandt
worden
hier
Kämpfer
Spender
gewinnen
.
2
.
dringenden
Tatverdacht
dahingehend
Angeklagte
zusammen
Mitangeklagten
Fällen
vollendeten
Fällen
versuchten
Betrug
Nachteil
Lebensversicherungsgesellschaften
begangen
hat
betrügerisch
erstrebten
Versicherungsleistungen
Höhe
über
Mio.
zumindest
teilweise
ausländischen
terroristischen
Vereinigung
zukommen
lassen
hat
Senat
bereits
Untersuchungshaft
Angeklagten
bestätigenden
Beschlüssen
8
.
September
AK
21
.
Dezember
AK
11
.
April
AK
bejaht
.
hat
nahe
liegend
angesehen
Oberlandesgericht
begangenen
versuchten
Betrugstaten
Hinblick
Höhe
Schadens
Hinzutreten
Mitangeklagten
ebenfalls
nahe
liegende
denmäßige
Begehung
besonders
schwere
Fälle
einstufen
werde
.
Oberlandesgericht
Berücksichtigung
bisher
durchgeführten
Beweisaufnahme
Ergebnis
gekommen
ist
lägen
nur
Fälle
vollendeten
Betruges
hat
entsprechende
Beschlüsse
Haftbefehl
jeweils
angepasst
.
tatsächlichen
Grundlage
dringenden
Tatverdachts
hat
Wesentliches
geändert
.
Gegenteiliges
wird
Verteidigung
auch
behauptet
.
rechtlichen
Einordnung
Angeklagten
vorgeworfenen
Sachverhalts
zweifelt
sieht
Senat
Anlass
bisherigen
Entscheidungen
abweichenden
Bewertung
.
3
.
Erwägungen
Oberlandesgericht
Haftbefehl
angegriffenen
Haftfortdauerbeschluss
angestellt
hat
Beschwerdevorbringen
entkräftet
werden
besteht
weiterhin
Gefahr
Angeklagte
weiteren
Verfahren
Flucht
entziehen
suchen
wird
.
kann
mildere
Maßnahmen
fortdauernden
Vollzug
Untersuchungshaft
abgewendet
werden
.
4
.
Senat
hat
Haftentscheidungen
Fortdauer
Untersuchungshaft
bislang
bereits
Betrugsvorwürfe
gerechtfertigt
angesehen
.
hält
:
Berücksichtigung
Tatumstände
insbesondere
Höhe
insgesamt
erstrebten
Versicherungssumme
Verwendungsabsicht
steht
Untersuchungshaft
auch
derzeit
noch
Verhältnis
insoweit
erwartenden
Strafe
.
Beurteilung
ändern
Beanstandungen
Verteidigung
bisherigen
Verlauf
Hauptverhandlung
vorbringt
.
Gebot
zügiger
Verfahrensdurchführung
entsprechen
hat
Senatsvorsitzende
Sache
jeweils
Wochentagen
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
terminiert
.
war
dritte
Verhandlungstag
Donnerstag
vorgesehen
Urkundsbeweise
erheben
Vernehmungen
Abschluss
bringen
Vortagen
länger
erwartet
angedauert
hatten
.
Strafsenat
hat
Grundlage
Planung
bislang
auch
zügig
verhandelt
.
Vorsitzenden
übersandte
Liste
Ablauf
bisherigen
Verhandlungstage
ausweist
haben
Sitzungen
überwiegend
späten
Nachmittag
gedauert
.
Verlesung
Urkunden
hat
Oberlandesgericht
dritten
Verhandlungstag
plangemäß
auch
mehrfach
genutzt
.
zahlreichen
Fällen
dritte
Verhandlungstag
aufgehoben
worden
ist
lag
Vernehmung
Zeugen
vorgesehenen
Zeitrahmen
durchgeführt
werden
konnte
weitere
Sachbeweisaufnahme
erforderlich
war
.
Beschwerdeführer
hat
behauptet
Aufhebung
Sitzungstagen
Donnerstag
nennenswerter
Beweisstoff
Art
bislang
Hauptverhandlung
eingeführt
werden
konnte
Verhandlungstage
genutzt
wurden
.
ist
auch
ersichtlich
.
Vorsitzenden
gewählte
Verfahrensweise
Urkunden
zeitnah
Vernehmung
Zeugen
einzuführen
selben
Komplex
Bekundungen
machen
sollen
ist
sachgerecht
.
Beweisprogramm
"
dichter
"
gestaltet
werden
konnte
hat
Senatsvorsitzende
überzeugend
erklärt
jeweils
vorauszusehen
ist
Vernehmung
einzelner
Zeugen
zeitlich
gestaltet
Nachbereitung
äußerst
umfangreichen
Verfahrensstoffes
erhebliche
Arbeitszeit
Hauptverhandlungstermine
Anspruch
nimmt
.
Behauptung
Beschwerdeführers
Verfahren
sei
gebotenen
Intensität
gefördert
worden
trifft
.
Beweisaufnahme
steht
vorläufigen
Beurteilung
Senatsvorsitzenden
Wesentlichen
Abschluss
.
Pfister