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740 lines
6.5 KiB

BESCHLUSS
14
.
Januar
Ermittlungsverfahren
Verdachts
versuchten
Mordes
u.a.
;
hier
:
Beschwerde
Beschuldigten
3
.
Strafsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Anhörung
Generalbundesanwalts
Beschwerdeführers
14
.
Januar
gemäß
§
Abs.
beschlossen
:
Beschwerde
Beschuldigten
Beschluß
Ermittlungsrichters
Bundesgerichtshofs
1
.
Dezember
wird
verworfen
.
Beschwerdeführer
hat
Kosten
Rechtsmittels
tragen
.
Gründe
:
Landgericht
hat
26
.
August
Beschwerdeführer
Haftbefehl
versuchten
Mordes
Tateinheit
gefährlicher
Körperverletzung
§
Abs.
Nr.
22
Abs.
StGB
erlassen
Untersuchungshaft
angeordnet
.
wird
vorgeworfen
22
.
August
Uhr
.
Nähe
Festplatzes
gemeinschaftlich
Handlung
versucht
haben
niederen
Beweggrund
Ausländerhaß
vietnamesischen
Staatsangehörigen
töten
vorsätzlich
körperlich
mißhandelt
Gesundheit
beschädigt
haben
Körperverletzungen
gefährlicher
Werkzeuge
Leben
gefährdenden
Behandlung
begangen
worden
sein
sollen
.
mündlichen
Haftprüfung
hat
Ermittlungsrichter
Bundesgerichtshofs
Beschluß
1
.
Dezember
angeordnet
Haftbefehl
Landgerichts
26
.
aufrechterhalten
bleibt
weiterhin
vollziehen
ist
.
Entscheidung
richtet
Beschwerde
Beschuldigten
Aufhebung
Haftbefehls
hilfsweise
Aussetzung
Vollzugs
erstrebt
.
§
Abs.
zulässige
Rechtsmittel
ist
unbegründet
.
Recht
hat
Ermittlungsrichter
Bundesgerichtshofs
Haftbefehl
26
.
August
aufrechterhalten
weiteren
Vollzug
angeordnet
.
1
.
Strafgerichtsbarkeit
Bundes
Zuständigkeit
Ermittlungsrichters
Bundesgerichtshofes
Haftprüfung
ergibt
Abs.
§
Abs.
Satz
Nr.
Buchst
.
.
Durchgreifende
verfassungsrechtliche
Bedenken
Regelung
Abs.
Satz
Nr.
Buchst
.
bestehen
so
auch
Mehrheitsmeinung
Rechtsausschusses
Deutschen
Bundestags
BT-Drucks
.
S.
;
vgl.
Hannich
KK
.
Aufl
.
Rdn
.
3
;
Schnarr
.
.
;
vgl.
auch
NStZ
.
.
Beschwerdeführer
Mittätern
Last
liegende
Verbrechen
versuchten
Mordes
ist
Vorschrift
genannte
Katalogtat
.
Zwar
ist
versuchter
Mord
gewöhnlich
allgemeinen
Kriminalität
zuzuordnen
so
Delikt
grundsätzlich
rechtsprechende
Gewalt
Gerichten
Bundesländer
Art
.
GG
ausgeübt
wird
.
aber
Tat
22
.
August
"
Umständen
bestimmt
"
geeignet
ist
innere
Sicherheit
Bundesrepublik
beeinträchtigen
ralbundesanwalt
unbestimmten
Rechtsbegriff
vgl.
f.
.
.
besonderen
Bedeutung
Falles
noch
vertretbarer
Weise
bejaht
hat
handelt
Hinblick
Wiederholungsgefahr
Gleichgesinnte
Ausland
besondere
Beachtung
Straftat
Bereich
Staatsschutzes
Art
.
Abs.
GG
§
Abs.
Strafgerichtsbarkeit
Bundes
gegeben
ist
.
schließt
menschenverachtender
Brutalität
durchgeführten
Gewalttaten
rechtsextremistischer
Gesinnung
immer
wieder
ausländische
Mitbürger
begangen
wurden
.
wiederholenden
Straftaten
schwerwiegenden
Folgen
Opfer
lediglich
Repräsentanten
Tätern
gehaßten
Gruppe
Ausländer
angegriffen
werden
wird
friedliche
Zusammenleben
Deutschen
Ausländern
empfindlich
gestört
;
wird
auch
Öffentlichkeit
insbesondere
Bundesrepublik
lebenden
Ausländern
allgemeines
Klima
Angst
Einschüchterung
hervorgerufen
innere
Sicherheit
beeinträchtigende
Zweifel
aufkommen
Sicherheitsorgane
Maße
fähig
entschlossen
sind
ausländischen
Mitbürger
schützen
.
lösen
Personen
rechtsextremen
Gesinnung
Nachahmungseffekt
Folge
immer
schwerer
beherrschbaren
Gefahr
.
Verbindung
Beschwerdeführers
Mittäter
örtlichen
rechtsextremistischen
Gruppen
Begleitumstände
vorgeworfenen
Tat
stellen
ausreichende
Anhaltspunkte
Tätern
aufdrängenden
Auswirkungen
Straftat
nur
bewußt
waren
auch
gewollt
worden
sind
.
2
.
Beschwerdeführer
ist
derzeitigen
Stand
Ermittlungen
mittäterschaftlichen
Beteiligung
rechtlich
zutreffend
versuchter
Mord
Tateinheit
gefährlicher
Körperverletzung
gewerteten
Angriff
22
.
August
vietnamesischen
Staatsangehörigen
dringend
verdächtig
.
hat
selbst
eingeräumt
Tatopfer
Faustschläge
geführt
haben
.
übrigen
ergibt
dringende
Tatverdacht
insbesondere
Einlassungen
Mitbeschuldigten
anderweitig
verfolgten
unbeteiligten
Zeugin
S.
Aussagen
Geschädigten
wesentlichen
Punkten
bestätigt
werden
.
Auch
anderweitig
verfolgte
hat
Beschwerdeführer
ersten
tatnahen
nehmungen
schwer
belastet
.
Einlassung
soll
Beschwerdeführer
Beginn
Mißhandlungen
bis
zu
Ende
selbst
Vietnamesen
Füßen
eingetreten
haben
.
entlastende
Aussage
Mitbeschuldigten
.
steht
Widerspruch
übrigen
Beweisergebnis
so
Verdacht
besteht
Beschwerdeführer
.
haben
gemeinsamen
Untersuchungshaft
bart
gegenseitig
entlasten
.
derzeitigen
Erkenntnisstand
haben
Beschwerdeführer
Mittätern
Ausländerhaß
vietnamesischen
Staatsangehörigen
verfolgt
Fall
gebracht
Boden
liegenden
Opfer
Kreis
Verhinderung
Flucht
gebildet
wuchtig
Fäusten
teilweise
schweren
festen
Schuhen
Kopf
Bauch
Rücken
Geschädigten
eingetreten
gravierenden
Verletzungen
geführt
hat
Parolen
Ausländer
verrecke
geschrien
.
Teil
Mittäter
trug
schweres
Schuhwerk
Beschwerdeführer
bekannt
war
.
großer
Brutalität
Kopf
Bauch
Rücken
Opfer
geführten
Tritte
wahrnahm
hat
weiterhin
Tat
beteiligt
Verhalten
Mittäter
distanziert
.
besteht
dringende
Verdacht
gemeinsam
ausgeführten
Schlägen
Tritten
Bewußtsein
Lebensgefährlichkeit
einverstanden
war
möglich
gehaltenen
Tod
vietnamesischen
Staatsbürger
Kauf
genommen
hat
.
Tötung
Ausländerhaß
ist
niederer
Beweggrund
Sinne
StGB
werten
.
Beschwerdeführer
muß
Rahmen
gemeinsamen
Tatentschlusses
auch
Tatbeiträge
Mittäter
zurechnen
lassen
§
Abs.
StGB
.
zurechenbarer
Exzeß
Mittäter
vorliegt
derzeit
ausreichenden
Anhaltspunkte
vorhanden
sind
muß
Ergebnis
Beweisaufnahme
Hauptverhandlung
vorbehalten
bleiben
.
3
.
bestehen
Haftgründe
Fluchtgefahr
Abs.
Nr.
Haftgrund
§
Abs.
.
Beschwerdeführer
muß
erheblichen
Jugendstrafe
rechnen
beträchtlichen
Fluchtanreiz
darstellt
.
inzwischen
abgeschlossenen
Ermittlungen
besteht
große
Gefahr
anderen
Tatbeteiligten
verdunkelnde
Absprachen
trifft
unlauterer
Weise
andere
Personen
rechtsextremen
Umfeld
einzuwirken
versucht
günstigen
Zeugenaussage
veranlassen
.
Bereits
unmittelbar
Tat
hat
Beschwerdeführer
verdunkelnde
Absprachen
Mitbeschuldigten
getroffen
.
Insoweit
wird
Beschluß
17
.
September
verwiesen
.
Zweck
Untersuchungshaft
kann
vorläufige
Erziehungsanordnungen
insbesondere
einstweilige
Unterbringung
Beschwerdeführers
Heim
erreicht
werden
.
Maßnahmen
kann
erheblichen
Verdunkelungsgefahr
ausreichend
entgegengewirkt
werden
Einrichtungen
Sozialfürsorge
befürchtenden
Kontaktaufnahmen
anderen
Tatbeteiligten
Zeugen
effektiv
verhindern
können
.
Verhinderung
Verdunkelungsgefahr
geeignete
Auflagen
erkennbar
sind
kann
Haftbefehl
auch
Vollzug
gesetzt
werden
.
Schwere
Beschwerdeführer
Last
liegenden
Straftaten
gegebenen
Umständen
ist
auch
Berücksichtigung
besonderen
Belastungen
Jugendlichen
weitere
Vollzug
Haftbefehls
unverhältnismäßig
.
Kutzer
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