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13 KiB

BESCHLUSS
28
Juli
Disziplinarverfahren
Verteidiger
:
Beteiligter
:
vorläufiger
Amtsenthebung
Einleitung
förmlichen
Bundesgerichtshof
Senat
Notarsachen
hat
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Notare
Dr.
Justizrat
Dr.
28
Juli
beschlossen
:
Beschwerde
Notars
Beschluss
2
.
Notarsenats
Oberlandesgerichts
13
.
Dezember
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
heute
65-jährigen
Notar
Juli
Rechtsanwalt
Landgerichtsbezirk
nächst
Februar
Notar
Amtssitz
ist
hat
Beteiligte
Verfügung
11
.
Juni
förmliche
Disziplinarverfahren
eingeleitet
zugleich
gemäß
§
Verbindung
§
Hessischen
Disziplinarordnung
Fassung
11
.
Januar
.
S.
vorläufig
Amtes
enthoben
.
Notar
betreibt
Kanzlei
zusammen
zuletzt
Untreue
rechtskräftig
Gesamtfreiheitsstrafe
Jahren
verurteilten
Rechtsanwalt
Dr.
Bestellung
Notar
zurückgegeben
hat
Amtsenthebung
entgehen
.
Beschwerdeführer
selbst
ist
Urteil
Landgerichts
31
.
August
falscher
uneidlicher
Aussage
vorgenommene
Beurkundung
betraf
Bewährung
ausgesetzten
Freiheitsstrafe
Monaten
verurteilt
worden
.
noch
rechtskräftiges
Berufungsurteil
Landgerichts
19
.
Februar
ist
Betruges
verwarnt
Verurteilung
Geldstrafe
Tagessätzen
je
Euro
ist
vorbehalten
worden
.
28
.
April
hat
Staatsanwaltschaft
Notar
Wirtschaftsstrafkammer
Landgerichts
Anklage
Untreue
Beihilfe
Betrug
erhoben
Js
.
Weitere
Ermittlungsverfahren
Vorwurf
Betruges
Untreue
Gegenstand
haben
sind
Staatsanwaltschaft
anhängig
;
Js
;
Js
;
Js
.
Ausnahme
Verurteilung
19
.
Februar
betreffen
Verfahren
dienstliche
Tätigkeit
Beschwerdeführers
Notar
.
Disziplinarisch
ist
Notar
bisher
folgt
Erscheinung
getreten
:
Präsident
Landgerichts
erteilte
Verweise
gleichzeitiger
Verhängung
Geldbußen
bis
zu
Euro
18
.
Januar
Verstoßes
Treuhandaufträge
Fällen
Verletzung
Belehrungspflichten
Zusammenhang
Abwicklung
Kaufvertrages
30
.
Januar
Nichtnachkommens
Mitteilungspflichten
Dienstaufsicht
.
II
.
1
.
Notar
wird
vorgeworfen
folgende
Handlungen
Dienstpflichten
verletzt
haben
:
Insbesondere
Zusammenhang
"
"
wurden
Vergangenheit
gerichtsbekannt
diverse
betrügerische
Geschäftsmodelle
entwickelt
.
So
kaufen
etwa
eigens
Zweck
gegründete
Gesellschaften
Zwischenerwerber
minderwertige
sanierungsbedürftige
Wohnungen
unmittelbar
anschließend
teilweise
Einschaltung
Vermittlers
doppelten
Preis
Zweiterwerber
weiterzuverkaufen
.
beurkundet
Notar
Kaufverträge
.
Finanziert
wird
zweite
Kauf
gutgläubigen
Banken
Versicherungen
.
überweisen
Notar
Darlehenssumme
häufig
Auflage
Auszahlung
Verkäufer
erst
dann
vorzunehmen
Erwerber
Eigenkapitalnachweis
bestimmter
Höhe
gegebenenfalls
auch
Einzahlung
Sicherheit
abgeschlossene
Bausparverträge
erbracht
ist
.
Auszahlung
Darlehns
erfolgt
dann
gegebenenfalls
Verletzung
Treuhandauftrags
;
oft
vermögenslose
Erwerber
erhält
hohen
Überschuss
Finanzierung
"
Kick-back-Zahlung
"
finanzierenden
Banken
naturgemäß
wissen
;
Kreditengagement
wird
kurzer
Zeit
notleidend
dinglichen
Sicherungen
decken
weit
überhöhten
Kaufpreises
nur
Bruchteil
Darlehens
.
Nutznießer
Ganzen
sind
jeweils
Zwischenerwerber
.
ähnlichen
Geschäften
hat
Notar
Feststellungen
Einleitungsbehörde
folgt
mitgewirkt
:
8
.
März
beurkundete
Notar
UR-Nr
.
Kaufvertrag
Herrn
Verkäufer
Herrn
Käufer
.
waren
Eigentumswohnungen
Gesamtkaufpreis
Euro
%
finanziert
AG
.
Notar
erteilten
trag
war
Auszahlungsvoraussetzung
Darlehenssumme
Einzahlung
Einmalprämie
Käufers
Höhe
Euro
Lebensversicherungsvertrag
.
Schreiben
25
.
Mai
bestätigte
eingangs
bereits
erwähnte
Dr.
amtlich
bestellter
Vertreter
Notars
Sicherstellung
Betrages
verfügte
28
.
Mai
Verwahrgelder
dergestalt
Betrag
Euro
Lebensversicherungsvertrag
einzahlte
.
Tatsächlich
hatte
Käufer
geforderten
Eigenbetrag
geleistet
so
Einzahlung
Prämie
Versicherungsvertrag
Ergebnis
Darlehnsbetrag
getätigt
worden
war
.
Beschwerde
Treugeberin
erklärte
Notar
anlässlich
schriftlichen
Anhörung
wahrheitswidrig
Notariat
sei
27
.
April
Verkäufer
Scheck
übergeben
worden
Anweisung
Zahlung
Euro
Beschleunigungsinteresse
Einlösung
Bestätigung
Schecks
vorzunehmen
.
Tatsächlich
konnte
Notar
Verbleib
angeblichen
Schecks
Auskunft
erteilen
.
Auch
Akten
Notars
ergeben
Hinweise
Scheckeinreichung
;
Verwahrvorschriften
entsprechende
Verbuchung
angeblichen
Scheckeingangs
war
festzustellen
.
Vorgang
ist
Gegenstand
eingangs
erwähnten
Ermittlungsverfahrens
Js
.
27
.
Januar
beurkundete
Notar
UR-Nr
.
Kaufvertrag
GmbH
käuferin
Frau
Käuferin
Eigentumswohnung
Preis
Euro
.
Kaufpreis
wurde
%
Bankdarlehen
finanziert
.
Tage
später
beurkundete
Notar
UR-Nr
.
Erklärung
zuvor
Frau
GmbH
veräußerte
Wohnobjekt
nahme
Verkaufsangebots
GmbH
Euro
erwarb
.
3./8
.
Februar
beurkundete
Notar
UR-Nr
.
Kauf
Angebot
Annahme
Eigentumswohnung
Eheleute
GmbH
Betrag
Euro
Bankdarlehen
voll
finanziert
wurde
.
Kurze
Zeit
später
beurkundete
Notar
UR-Nr
.
Erwerb
zuvor
Eheleute
tens
veräußerten
Eigentumswohnung
GmbH
GmbH
Preis
nur
Euro
.
wurden
Gesellschaften
vertreten
Rechtsanwalt
Dr.
Verteidiger
Notars
Verfahren
.
22
.
Februar
beurkundete
Notar
Annahme
bots
Kauf
Eigentumswohnung
Frau
GmbH
Kaufpreis
Euro
.
Noch
gleichen
Tag
beurkundete
Notar
Weiterverkauf
Wohnung
Eheleute
.
nunmehr
Euro
UR-Nr
.
.
Kaufpreis
wurde
%
Bankdarlehen
finanziert
.
27
.
.
April
beurkundete
Notar
UR-Nr
.
Kauf
Angebot
Annahme
gentumseinheiten
Preis
zusammen
Euro
.
Käufer
war
Herr
Verkäuferin
Firma
GmbH
Notar
bekannt
war
Wohnungen
zuvor
zusammen
Euro
erworben
hatte
.
6
November
beurkundete
Notar
UR-Nr
.
13
November
angenommene
Angebot
Kauf
zweier
Eigentumswohnungen
Gesamtpreis
Euro
GmbH
vertreten
Rechtsanwalt
Dr.
Verteidiger
Notars
.
UR-Nr
.
beurkundete
Notar
9
November
Weiterverkauf
Annahme
entsprechender
ebenfalls
Notar
beurkundeter
Angebote
GmbH
Frau
Preis
nunmehr
Euro
vereinbarung
über
Euro
wiederum
Rechtsanwalt
Dr.
Gesellschaft
vertrat
.
2
.
Weiter
liegt
Notar
Folgendes
Last
:
Ermittlungen
Staatsanwaltschaft
verkaufte
Firma
vertreten
Herrn
Jahren
Fällen
überfinanzierte
Wohnungen
vermittelte
Käufern
Bankdarlehen
darlehensgebenden
Banken
Bonität
Käufer
vorhandenes
Eigenkapital
Zustand
Sicherheit
dienenden
Objekte
täuschte
.
Kredite
wurden
notleidend
.
erforderliche
Eigenkapitalnachweis
war
Bestätigungen
Notare
Dr.
bracht
worden
Erwerbern
zahlende
Teilkaufpreis
gar
Notaranderkonto
eingegangen
selben
Tag
sofort
wieder
anderes
Konto
überwiesen
worden
war
.
Notar
anhängiges
Ermittlungsverfahren
Betruges
Js
ist
Staatsanwaltschaft
23.8.2007
gemäß
§
Abs.
eingestellt
worden
Hinweis
lang
zurückliegende
Tatzeit
Begründung
Nachweis
vorsätzlichen
Handelns
würde
erhebliche
weitere
Ermittlungen
erfordern
.
Prüfbericht
4
.
Januar
betreffend
Amtsführung
Notars
ergibt
stichprobenartig
ausgewählten
Beurkundungsfällen
eigene
Mitarbeiter
bevollmächtigte
Vertreter
gewerblichen
Immobilienhändler
eingesetzt
hat
.
Verwahrgeschäfte
Notars
waren
Massen
Jahr
Massen
Jahre
angestiegen
Summe
Jahresende
noch
offenen
Massen
Euro
belief
.
Massen
lagen
Wohnungskaufverträge
zugrunde
.
Abs.
Ziff
.
erforderliche
objektive
Sicherungsinteresse
Verwahrgeschäfte
war
gegeben
.
entsprechender
Beanstandungen
anlässlich
16
.
Dezember
erfolgten
Prüfung
stieg
Zahl
Verwahrgeschäfte
10
Juli
.
näheren
Einzelheiten
wird
Einleitungsverfügung
Beteiligten
11
.
Juni
Bezug
genommen
.
.
Notar
hat
Verstöße
§
Abs.
§
Abs.
Nr.
gestützte
vorläufige
Amtsenthebung
Antrag
-9-
richtliche
Entscheidung
gestellt
.
Oberlandesgericht
hat
Antrag
Beschluss
13
.
Dezember
zurückgewiesen
.
wendet
Notar
Beschwerde
.
IV
.
Rechtsmittel
ist
zulässig
.
V.m
.
§
Abs.
hat
Sache
Erfolg
.
Recht
hat
Oberlandesgericht
vorläufige
Amtsenthebung
Notars
aufrechterhalten
.
1
.
§
.
V.m
.
§
kann
Einleitungsbehörde
Notar
vorläufig
Amtes
entheben
förmliche
Disziplinarverfahren
eingeleitet
wird
eingeleitet
worden
ist
.
Nähere
Vorschriften
hierbei
auszuübende
Ermessen
enthält
hessische
Disziplinarrecht
.
Maßgeblich
sind
Senat
Anschluss
Rechtsprechung
Bundesverfassungsgerichts
vorläufigen
Amtsenthebung
Notars
entwickelten
allgemeinen
Grundsätze
.
setzt
vorläufige
Amtsenthebung
endgültige
auch
nur
befristete
Amtsenthebung
erwarten
ist
Maßnahme
Abwehr
konkreter
Gefahren
wichtige
Gemeinschaftsgüter
geboten
ist
Grundsatz
Verhältnismäßigkeit
entspricht
vgl.
Senatsbeschlüsse
18
.
März
-DNotZ
;
28
November
3/05
20
.
März
4/05
.
.
2
.
Voraussetzungen
waren
Anordnung
Maßnahme
gegeben
liegen
auch
weiterhin
.
bestehen
hinreichende
Anhaltspunkte
Notar
vorgeworfenen
Dienstvergehens
mindest
bestimmte
Dauer
bisherigen
vorläufigen
Amtsenthebung
überschreitende
Zeit
§
Abs.
Amt
entfernt
werden
wird
.
bisherigen
Ergebnis
Ermittlungen
Disziplinarverfahren
besteht
hinreichende
Verdacht
Notar
Fällen
a-f
vorsätzlich
betrügerischen
Machenschaften
Nachteil
Banken
Versicherungen
beteiligt
hat
.
Vorbringen
Notars
habe
jeweils
seriöse
Geschäfte
gehandelt
habe
erkannt
auch
erkennen
können
Handlungen
mitgewirkt
hat
unerlaubte
unredliche
Zwecke
verfolgt
wurden
ist
glaubhaft
.
ist
schon
vorstellbar
Grundstücksgeschäften
erfahrene
Notar
exorbitanten
Differenzen
Verkaufspreisen
geglaubt
haben
könnte
beurkundeten
Verträgen
gehe
rechten
Dingen
.
war
Beschwerdeführer
bekannte
Anklage
Jahre
Sozius
Dr.
vergleichbarer
tensweisen
gewarnt
.
Notar
beruft
erheblichen
Preisdifferenz
über
%
Weiterverkauf
sei
entsprechenden
Werthaltigkeit
Immobilien
ausgegangen
Zwischenerwerbern
renovierte
Wohnungen
gehandelt
habe
Wert
Immobilien
geeignete
Gutachten
insbesondere
HVB-Expertisen
öffentlich
bestellter
Gutachter
Stellungnahmen
kommunaler
Gutachterausschüsse
etc.
habe
nachweisen
lassen
entlastet
Vorbringen
.
Angeblich
übergebene
Gutachten
öffentlich
bestellter
Gutachter
Stellungnahmen
kommunaler
Gutachterausschüsse
hat
Notar
vorgelegt
.
Ausdrucke
Internetportal
HVB-Expertise
sind
Einzelfall
Aussagekraft
insoweit
erkennbar
abstrakte
Angaben
chen
Marktsituation
Einzelbeurteilungen
jeweiligen
Objekte
handelt
.
Notar
behaupteten
aufwändigen
Verdoppelung
Kaufpreises
angeblich
rechtfertigenden
Renovierungen
Zwischenerwerber
können
so
stattgefunden
haben
.
Fall
B.
beurkundete
Notar
Verkauf
Zwischenerwerber
Weiterverkauf
Enderwerber
selben
Tag
zwischenzeitliche
Vornahme
umfangreicher
Renovierungsarbeiten
notwendig
ausschließt
.
Fall
ebenfalls
nahezu
Verdoppelung
Kaufpreises
zugrunde
lag
erfolgte
gesonderte
Sanierungsvereinbarung
Preis
weiteren
Euro
.
Übrigen
handelte
Notar
bekannt
war
Wesentlichen
sog.
"
Leerverkäufe
"
h.
Kaufvertrag
Zwischenerwerbers
Erstverkäufer
wurde
zeitlich
Weiterverkauf
Enderwerber
geschlossen
.
aufwändige
Renovierung
Zwischenerwerber
ist
Konstellation
vornherein
ausgeschlossen
.
unter
angeführten
Vorgänge
besteht
chende
Verdacht
Notar
schwerwiegender
Weise
schuldhaft
Amtspflichten
§
Abs.
verstoßen
hat
Amtstätigkeit
versagen
Mitwirkung
Handlungen
verlangt
wird
erkennbar
unerlaubte
unredliche
Zwecke
verfolgt
werden
Verhalten
vermeiden
Anschein
Abhängigkeit
Parteilichkeit
erzeugt
.
kommt
Zusammenwirken
Sozius
Dr.
begangene
wissentliche
Verletzung
Treuhandpflichten
Kernbereich
notarieller
Tätigkeit
betreffen
.
Erweckt
Notar
auch
nur
Anschein
Treuegelder
gefährdet
sind
Beachtung
Treuhandbedingungen
gewährleistet
ist
wird
Vertrauen
Betroffenen
Integrität
Berufsstandes
Notare
Funktionsfähigkeit
Grundstücksmarktes
Teils
Kapitalmarktes
nachhaltig
beeinträchtigt
Senatsbeschluss
25
.
April
NotZ
Disziplinarverfahren
.
Allein
schon
unter
festgestellten
Pflichtverstöße
ist
erwarten
Beschwerdeführer
zumindest
bestimmte
Zeit
Amt
entfernt
werden
wird
.
Schwere
Umfangs
Verfehlungen
ist
Schutz
künftiger
Urkundsbeteiligter
vorläufige
Amtsenthebung
bereits
disziplinarrechtlich
vorgeahndeten
Notars
geboten
.
ist
bisherigen
Dauer
zügigen
Durchführung
umfangreichen
Disziplinarverfahrens
auch
unverhältnismäßig
.
weiteren
a-c
angeführten
vorläufige
Amtsenthebung
zusätzlich
stützenden
Pflichtverstöße
anbelangt
nimmt
Senat
Wesentlichen
Bezug
zutreffenden
Ausführungen
angefochtenen
Beschluss
Oberlandesgerichts
bemerkt
ergänzend
:
Einstellung
Strafverfahrens
Staatsanwaltschaft
gemäß
§
Abs.
Beteiligung
Notars
Kreditbetrügereien
weiterverfolgten
hindert
gung
etwaiger
Pflichtverstöße
Disziplinarverfahren
grundsätzlich
vgl.
8
.
Aufl
.
§
Rdn
.
;
Köhler/Ratz
2
.
Aufl
.
Rdn
.
.
Erforderlich
ist
aber
nähere
Spezifizierung
eingehendere
Prüfung
Notar
Last
gelegten
Verletzungen
Treuhandpflichten
Rahmen
förmlichen
Untersuchung
.
systematische
regelmäßige
Einsatz
eigener
Mitarbeiter
Vertreter
bestimmten
gewerblich
tätigen
Immobilienhändlers
verstößt
§
Abs.
Satz
Abs.
Anschein
hängigkeit
Parteilichkeit
erweckt
wird
.
Notar
beanstandete
Verfahrensweise
nunmehr
eingestellt
hat
beseitigt
Pflichtverstoß
.
Durchführung
Verwahrgeschäften
verstößt
dann
Abs.
Nr.
Rahmen
förmlichen
Untersuchung
Einzelnen
noch
näher
prüfen
sein
wird
objektives
Sicherungsinteresse
gegeben
war
.
einvernehmlicher
Wunsch
Beteiligten
Verwahrung
ist
insoweit
ausreichend
.
Notar
moniert
sei
Aufsichtsbehörde
rechtzeitig
Unzulässigkeit
praktizierten
Handhabung
hingewiesen
worden
ist
Prüfberichts
4
.
Januar
falsch
würde
ohnehin
entlasten
Notar
Ausübung
Amtes
notwendigen
Rechtskenntnisse
haben
Vorschriften
Beurkundungsgesetzes
vertraut
sein
muss
.
Bauer